SPD will Erosion des Tarifvertragssystems stoppen

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 03.02.2012

 

Da die Regierungskoalition im Arbeitsrecht sich eher weniger ambitioniert zeigt, mag ein Blick auf die Vorstellungen der Opposition interessant sein. Seit kurzem liegt ein Entschließungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag vor (BT-Drucks 17/8459). Der Antrag trägt die Überschrift „Erosion der Tarifvertragssysteme stoppen - Sicherung der Allgemeinverbindlichkeitsregelung von Tarifverträgen“. Den Abgeordneten sind die bisherigen Voraussetzungen der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen zu restriktiv. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann Tarifverträge bekanntlich auf Antrag der Tarifparteien für allgemeinverbindlich erklären, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Erstens muss das das Ministerium ein öffentliches Interesse an dem Tarifvertrag feststellen. Und zweitens müssen die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens die Hälfte aller unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Personen beschäftigen. Mit dem 50-Prozent-Quorum sähe – so die SPD-Abgeordneten - das deutsche Recht eine Voraussetzung vor, die immer schwerer zu erfüllen sei und in Zukunft kaum noch zu erfüllen sein werde. Grund hierfür seien langfristige Trends wie die Entwicklung hin zur Gültigkeit konkurrierender Tarifverträge innerhalb eines Betriebs und die sinkende Tarifbindung auf Arbeitgeberseite. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssten so geändert und erweitert werden, dass wieder deutlich mehr Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Nur so lasse sich der Ausbau der Flächentarife verbessern. Der Entschließungsantrag enthält einen ganzen Katalog von Änderungsvorschlägen. An der Spitze steht die Forderung, das 50-Prozent-Quorum im Tarifvertragsgesetz zu streichen und in Anlehnung an das Arbeitnehmer-Entsendegesetz durch das Kriterium der Repräsentativität zu ersetzen. Hierdurch erhalte der Gesetzgeber einen ausreichenden Handlungsspielraum bei einer gegebenenfalls rückläufigen Tarifbindung, heißt es in dem Antrag. 

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