OLG Celle: Anwaltsbeiordnung im Rahmen der Vaterschaftsfeststellungsklage

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 23.12.2011

Die Anwendung von § 78 Abs. 2 FamFG bereite in der Praxis  vielfach Schwierigkeiten. Erfreulich ist hier, wenn die Gerichte – zu Recht – einen großzügigen Maßstab anlegen. Das OLG Celle hat im Beschluss vom 17.11.2011 -15 WF 230/11 -  sich auf den Standpunkt gestellt, dass der am Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft beteiligten Mutter Verfahrenskostenhilfe nicht als mutwillig mit der Begründung versagt werden darf, dass die Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand kostengünstiger ist.

 
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