OLG Celle: Anwaltsbeiordnung im Rahmen der Vaterschaftsfeststellungsklage
von , veröffentlicht am 23.12.2011Rechtsgebiete: MutwilligkeitAnwaltsbeiordnungVaterschaftsfeststellungsklageVergütungs- und Kostenrecht|3900 Aufrufe
Die Anwendung von § 78 Abs. 2 FamFG bereite in der Praxis vielfach Schwierigkeiten. Erfreulich ist hier, wenn die Gerichte – zu Recht – einen großzügigen Maßstab anlegen. Das OLG Celle hat im Beschluss vom 17.11.2011 -15 WF 230/11 - sich auf den Standpunkt gestellt, dass der am Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft beteiligten Mutter Verfahrenskostenhilfe nicht als mutwillig mit der Begründung versagt werden darf, dass die Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand kostengünstiger ist.
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