"Ich heiße ... na! ... Erwin ... ich heiße Erwin und bin Rentner. Und in 66 Jahren fahre ich nach Island ... und da mache ich einen Gewinn von 500.000 D-Mark ... und im Herbst eröffnet dann der Papst mit meiner Tochter eine Herren-Boutique in Wuppertal …”
Insoweit unterscheidet sich der hier streitgegenständliche Slogan auch von den übrigen, von dem Kläger aufgezählten Slogans anderer Comedians, wie z. B. „Es gibt Reis, Baby“ (Helge Schneider), „Die Ente bleibt draußen“ (Loriot) oder „Nicht jeder Prinz kommt uff m Pferd“ (Cindy aus Marzahn). Ungeachtet der Frage, ob diese Slogans über Wettbewerbliche Eigenart verfügen - worüber im Rahmen dieses Rechtsstreits nicht zu entscheiden ist -handelt es sich bei diesen Sprüchen jedoch anders als bei dem Slogan „Nicht quatschen, MACHEN“ ersichtlich nicht um allgemeine Lebensweisheiten, die schon vor Verwendung durch die jeweiligen Comedians zum allgemeinen Sprachgebrauch gehörten.
blasphemisch, aber im Ergebnis wohl richtig OLG Düsseldorf v. 27.07.2011 (!) - 2a O 72/11
7 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenBert Hüttemann kommentiert am Permanenter Link
"Ich heiße ... na! ... Erwin ... ich heiße Erwin und bin Rentner. Und in 66 Jahren fahre ich nach Island ... und da mache ich einen Gewinn von 500.000 D-Mark ... und im Herbst eröffnet dann der Papst mit meiner Tochter eine Herren-Boutique in Wuppertal …”
RA JM kommentiert am Permanenter Link
Das Schlimme ist, dass mir für das dann eigentlich folgende "Es lebe der König" kein Name einfällt.
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
@ RA JM
Eben
Bärbel kommentiert am Permanenter Link
Ich finde, Mario Barth ist ein würdiger Nachfolger. Subtil, bescheiden, leise.
justus jonas kommentiert am Permanenter Link
@ Bärbel: Kann jawohl nicht Ihr Ernst sein. Mario Barth? Ah, ich verstehe. Hatte schon immer Schwierigkeiten mit Ironie.
ra.ströcker kommentiert am Permanenter Link
Kommentar Loriot zu der Frage, ob er den neuen Film von M. Barth schon gesehen habe: "Das habe ich noch vor mir!" Sagt eigentlich alles!
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
blasphemisch, aber im Ergebnis wohl richtig OLG Düsseldorf v. 27.07.2011 (!) - 2a O 72/11