Österreichischer Haftungsausschluss...

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 20.08.2011
Rechtsgebiete: ÖsterreichHaftungsausschlussVerkehrsrecht1|3309 Aufrufe

Ein Blogleser, der lieber ungenannt bleiben möchte hat  in der Tiefgarage im Hotel Steigenberger in Kaprun/Österreich das nachfolgende Schild entdeckt:

Er hat auch gleich im österreichischen Recht geforscht und das hier gefunden:


§ 970a ABGB

Ablehnung der Haftung durch Anschlag ist ohne rechtliche Wirkung. Für Kostbarkeiten, Geld oder Wertpapiere haftet der Gastwirt nur bis zum Betrage von 550 Euro, es sei denn, daß er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder daß der Schaden von ihm selbst oder seinen Leuten verschuldet ist.

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