Umgang mit Konrad?

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 15.06.2011
Rechtsgebiete: UmgangsrechtUmgangFamilienrecht18|3491 Aufrufe

Sie war schwanger - Er riet zur Abtreibung

Sie erkrankte während der Schwangerschaft lebensbedrohlich - Er wünschte Mutter und Kind den Tod

Sie überlebte und brachte Konrad gesund zur Welt - Er verweigerte die außergerichtliche Vaterschaftsanerkennung

Sie zog das Kind groß - Er musste auf den Mindestunterhalt verklagt werden

Seine Neue war dagegen, dass er Kontakt zu Konrad hat. Konrad kennt ihn daher nicht.

Seine neue Beziehung ist zu Ende.

 

Er will jetzt Konrad (8) sehen - alle 2 Wochen von Freitag bis Sonntag

  

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18 Kommentare

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Vielleicht bin ich altmodisch, aber ich würde - trotz aller Vorkommnisse - einen vorsichtig beginnenden Umgang (also stundenweise) trotzdem vorschlagen, damit dem Kind wenigstens die Chance gegeben wird, seinen Vater kennenzulernen. Möglicherweise kommen sich die beiden ja trotzdem nahe.

 

Wie alt war denn der Vater, als die KM schwanger war?

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Na ja, ein Held ist dieser Vater ja nicht gerade. Dennoch, dass er der Frau zur Abtreibung geraten hat, gehört für mein Empfinden nicht in diese Auflistung von Sünden. Wenn schon von vornherein klar ist dass die Beziehung keine Zukunft hat, ist das erstmal ein menschlich nachvollziehbarer Gedanke. Dass er die außergerichtliche Vaterschaftsanerkennung verweigert und konsequenterweise keinen Unterhalt gezahlt hat, mag sich auch noch erklären lassen - eine solche Anerkennung kann man schließlich später nicht so einfach rückgängig machen, wenn man feststellt dass vielleicht doch ein anderer der Vater ist.

 

Und ist es nicht eigentlich besser, dass er jetzt nach dem Ende seiner neuen Beziehung Interesse am Kind zeigt, als wenn er das nur auf Drängen einer neuen Freundin gemacht hätte?

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Die Motive des Erzeugers (hier passt der Begriff wohl ausnahmsweise) sollten m.E. eine untergeordnete Rolle spielen - das Gericht lässt sich hoffentlich von utilitaristischen Gedanken leiten und nicht von Vergeltung o.ä.

Das bedeutet, dass der Antrag ausschließlich am Wohl des Kindes orientiert behandelt werden sollte - nicht umsonst ist die Satzstellung in §1684(1) BGB so gewählt. Ich wünsche dem Gericht viel Weisheit bei der Ergründung - mehr jedenfalls als der Antragsteller zu besitzen scheint, denn mehr als stundenweisen begleiteten Umgang halte ich für den Anfang nicht machbar.

Ich denke, dass mit einem stundenweisen Umgang begonnen werden sollte, schliesslich muss aus dem "fremden Onkel" erst mal "Papa" werden. Gefühle seitens der Mutter sind mehr als verständlich, können aber keine Rolle spielen. Andererseits könnte es sich ganz schnell herausstellen, dass Papa selbst mit stundenweisem Umgang überfordert ist und am Ende wieder alles an Mama hängen bleibt.

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Ich habe Konrad bislang die Anhörung erspart und es mit seinen Eltern "im Guten" versucht.

Er hält den LG seiner Mutter für seinen Vater.

Ich habe vorgeschlagen, gemeinsam eine Beratungsstelle aufzusuchen, wo es zu ersten Kontakten Konrads mit dem "fremden Mann" kommen soll. Wenn das gut geht, dann unter/mit fachlicher Beratung behutsam die Wahrheit.

Beide Eltern haben dem zugestimmt. Hoffentlich klappts. Weiteres Problem sind 450 km Distanz ...

Ist das zu verantworten, einen Achtjährigen darüber aufzuklären, dass derjenige, den er für seinen Vater hält und der sich wie ein Vater benimmt, nicht sein leiblicher ist, aber sein leiblicher Vater, sich bislang nicht um ihn gekümmert hat und Schaden verursachte, wo er nur konnte? Soll der Junge jetzt seinen leiblichen Vater zur verantwortungsbewußten Vaterschaft verhelfen, nur weil dem gerade mal danach ist? Das ist ein bisschen viel verlangt, auch bei begleitetem Umgang. Kinder sind doch keine Versuchskaninchen, die man zeugt, irgendwo unterbringt und sich daran erinnert, wenn gerade wenig zu tun ist. Es sind ja bisher keine Anzeichen einer besonderen Persönlichkeitsentwicklung beim leiblichen Vater zu erkennen, die ihn befähigen würden, dem Jungen dieses mal nicht nach dem Leben zu trachten oder dies mindestens dem Junge, seiner Mutter und dem LG zur Hölle zu machen. Ist die genetische Abstammung wirklich Grund genug, eine bestehende und hoffentlich intakte Familie in ihren Grundfesten zu erschüttern, um die Rechte des leiblichen Vaters auf Umgang durchzusetzen? Gegen Kontakt zum Vater ist sicher nichts einzuwenden, aber den hat er doch, Tag für Tag. Warum aber soll nun diese soziale Vater-Sohn-Mutter-Beziehung angegriffen werden, nur weil das Genprofil eines Fremden besser zu Konrads eigenem paßt? Dient es dem Kind, kann es dem Kind dienen, seinen ihm bekannten Vater zu verlieren, um mit jemandem Umgang ausführen zu müssen, den es nicht kennt und der überhaupt keine Beziehung zum Kind hat und wenig Aussichten in sich trägt, je eine Beziehung zum Kind entwickeln zu können?

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Hopper schrieb:

...Er riet zur Abtreibung

...Er wünschte Mutter und Kind den Tod

...Seine Neue war dagegen

Inwieweit sind denn diese "Anschuldigungen" belegt?

Hat er sie zugegeben?

Gibt es Zeugen?

 

Wenn es nichts dergleichen gibt, würde ich das als das waschen schmutziger Wäsche bezeichnen.

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Hopper schrieb:

...Er riet zur Abtreibung

...Er wünschte Mutter und Kind den Tod

...Seine Neue war dagegen

Inwieweit sind denn diese "Anschuldigungen" belegt?

Hat er sie zugegeben?

Gibt es Zeugen?

 

Wenn es nichts dergleichen gibt, würde ich das als das waschen schmutziger Wäsche bezeichnen.

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@Anonymouse
"Ist das zu verantworten, einen Achtjährigen darüber aufzuklären, dass derjenige, den er für seinen Vater hält und der sich wie ein Vater benimmt, nicht sein leiblicher ist, aber sein leiblicher Vater, sich bislang nicht um ihn gekümmert hat und Schaden verursachte, wo er nur konnte?"

Ist ein noch späterer der geeignetere Moment, einem Kind die Wahrheit zu offenbaren: zu dessen Konfirmation, während dessen Pubertät, zu dessen Volljährigkeit, zu dessen Hochzeit, auf dem eigenen Sterbebett? Vor derartigen Problem stehen übrigens nicht nur Stiefeltern sondern auch Adoptiveltern. Und dort klappt es - hoffentlich - ganz gut und selbst ohne Intervention leiblicher Eltern.

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Dieses Problem ergibt sich nur aus der besonderen Wichtigkeit der Blutlinie. Es ist ein typisch deutsches "Problem". Irgendwann müssen sich selbst Deutsche aus diesen Verwirrungen lösen und die Elternschaft nicht auf Genprofile stützen, sondern auf tatsächliche Präsenz, Verantwortungsübernahme und liebevollen Umgang mit dem Kind. Gerade an diesem Fall wird doch überdeutlich, dass der Vater nicht derjenige sein muß, der das Leben des Kindes schützen will und es behütet, das übernimmt ein anderer Mann. Nur ist der soziale Vater scheinbar rechtlos gegen den leiblichen Vater und selbst dann, wenn der absolut ungeeignet ist, positiven Einfluß auf das Kind zu nehmen.

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Anonyma schrieb:

Dieses Problem ergibt sich nur aus der besonderen Wichtigkeit der Blutlinie. Es ist ein typisch deutsches "Problem". Irgendwann müssen sich selbst Deutsche aus diesen Verwirrungen lösen und die Elternschaft nicht auf Genprofile stützen, sondern auf tatsächliche Präsenz, Verantwortungsübernahme und liebevollen Umgang mit dem Kind.

Mit dieser Begründung können Sie nachträglich auch schreiendes Unrecht wie Kindesverschleppung und Zwangsadoptionen wie in der D"D"R, der argentinischen Diktatur und anderen verbrecherischen Regimes rechtfertigen.

Sie sind hier völlig auf dem Holzweg, schließlich hat das BVerfG ausdrücklich festgestellt: "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst auch das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung." (BVerfGE 79, 256) Daraus folgt: ein nichteheliches Kind hat grundsätzlich einen Auskunftsanspruch gegen seine Mutter auf Benennung des leiblichen Vaters. Die Wahrung der Intimsphäre der Mutter tritt hinter den Auskunftsanspruch des Kindes zurück.

Der Lebensgefährte der Mutter ist keineswegs so rechtlos wie hier unterstellt - ein Adoptionsverfahren hätte vermutlich keine schlechten Aussichten.

Davon müssen Sie aber trennen, dass er nicht der leibliche Vater ist und Konrad darum ein Recht darauf hat zu erfahren, wer ihn gezeugt hat.

Von vornherein anzunehmen, der nun Umgang begehrende leibliche Vater sei "absolut ungeeignet" ist genauso intelligent bzw. angebracht wie die Annahme, sich von solch einem Charmebolzen ein Kind machen zu lassen befähige automatisch zur Erziehung des Sprösslings.

@Anonyma: Ich mag diese Form der Zwangsbeglückung nicht. Wenn Sie dem "sozialen" Vater eine existenzielle  die alleinige Bedeutung beimessen, dann ist das Ihr gutes Recht. Das muss aber nicht jedeR so sehen. Für viele Menschen hat die "tatsächliche" Vaterschaft eine immense Bedeutung, selbst wenn es sich nur um Fragen wie z.B. Erbkrankheiten handelt. Zu wissen, wo man herkommt, ist für viele Menschen (sowohl Eltern als auch Kinder) bedeutsam. Das kann man nicht vernachlässigen, weil man sich das gesellschaftspolitisch anders wünscht.

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@Anonym*, Elternschaft ist kein beliebig austauschbarer "Orden" den man immer mal dem anhängt, der gerade besonders nett zum Kind oder zur Mutter ist und wenn morgen ein anderer nett ist, eben dem.

 

Mutter ist, wer das Kind geboren hat, Vater ist der, der es gezeugt hat und diese stehen unter besonderem Schutz des Grundgesetzes.

Sollten es zumindest.

 

Für andere nette Leute kann man sich jederzeit andere nette Bezeichnungen suchen.

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Im übrigen sollte sich jeder, der das Kind über seine Eltern belügen will, vorher überlegen, wie er da wieder raus kommen will.

Je länger man damit wartet, dem Kind die Wahrheit zu sagen, desto schwieriger wird es und ich kenne mehrere Kinder, die ihren "Eltern" die Lüge nie verziehen haben.

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@Anonyma
"Dieses Problem ergibt sich nur aus der besonderen Wichtigkeit der Blutlinie. Es ist ein typisch deutsches 'Problem'."

Ich weiß nicht, worauf Sie diese Annahme stützen, die Realität kann aber es nicht sein. Bis vor wenigen Jahren war es dem leiblichen Vater nicht möglich, gerichtlich seine Vaterschaft feststellen zu lassen, falls die Mutter seiner Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmten wollte. Deutschland hatte vor dem EGMR diverse Niederlage erlitten, weil Deutschland die Rechte leiblicher Eltern wider der EMRK zu gering beachtet hatte.

Wenn Sie die Rechte von Kindern auf Kenntnis über und Kontakt zu ihren leiblichen Eltern als Problem verstehen, dann ist dies kein "typisch deutsches" sondern ein europäisches, eines der Europäischen Menschrechtskonvention.

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Wenn die Mutter es in mittlerweile acht Jahren nicht fertig gebracht hat, ihrem Kind die Wahrheit über seinen Vater zu sagen und ihm stattdessen einen anderen Mann als Vater vorgesetzt hat, würde ich sagen sie braucht dem Vater seine alten Sünden nicht vorzuhalten. Sie hat sich da auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Dass es jetzt für den Jungen schwierig wird liegt nicht nur an dem Verhalten des Vaters, der sich jahrelang nicht blicken ließ, sondern genauso an dem Verhalten der Mutter, die ihm einen anderen Mann als Vater präsentiert hat.

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Ich finde es sehr positiv und überraschend, dass ein FamRichter anscheinend gewillt ist sich Gedanken über Meinungen Dritter zu machen!

 

Die Mutter hat die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung betrieben, nur um Unterhaltsansprüche durchsetzen zu können?

 

Umgang und Unterhalt sind sicherlich voneinander unabhängig, aber einerseits ist der Vater gut genug um KU zu zahlen, andererseits täuscht sie das Kind und bezeichnet ihren Lebensgefährten als Vater - das ist jetzt ihr Problem, da muß sie sehen wie sie diese Dummheit ausbügelt.

 

Hier wird gefragt, ob man dem Vater hier den Umgang gewähren soll. Ist das nicht der falsche Ansatz, darf man dem Kind weiterhin den Umgang vorenthalten, zu dem der Vater ja auch gesetzlich verpflichtet ist?

 

Leider wurde die m.E. wichtige Frage nach dem Alter des Vaters nicht beantwortet, aber man darf nicht vergessen, dass er vmtl. reifer geworden ist.

 

Letztendlich wird sich das Problem aber vmtl. von alleine lösen, denn bei 450km Entfernung ist es selbst für "eingefleischte" Väter sehr schwer bis unmöglich regelmäßig Umgang auszuüben. Begleitete Umgangskontakte sind hier richtig und angebracht, man wird dann auch sehen wieviel Energie der Vater aufbringt  und ob er regelmäßig für die erstmal sehr kurzen Kontakte die Fahrerei auf sich nimmt. Sollte er regelmäßig erscheinen kann man schon unterstellen, dass er sich ernsthaft bemüht.

 

MfG

Fitti

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