Runder Tisch gegen InternetabzockeInhalt abgleichen

Experte: Prof. Dr. Thomas Hoeren

08.06.2011

Die Internetabzock-Matadoren treiben es immer bunter: So versuchen sie jetzt, mit Verweis auf dubiose Einzelurteile von Amtsgerichten (und gegen die Masse der ablehnenden Urteile) ihre 96 Euro mit ihrer eigenen Inkassogesellschaft und enormem Druck auf die Betroffenen einzutreiben. Hier gilt es erst einmal wieder deutlich gesagt: Bitte nicht einschüchtern lassen! Nicht zahlen! Und ggf. mit Anwalt und/oder Verbraucherzentrale deutlich geharnischte Ablehnungsschreiben aufsetzen.

 

Auch mir reißt langsam der Geduldsfaden. Nachdem die Politik mit ihren eigenartigen Buttongesetzen nicht weiterkommt, versuchen wir vom ITM in der zweiten Hälfte 2011 einen runden Tisch zu organisieren, bei dem Staatsanwaltschaft, Polizei, Verbraucherschützer ... überlegen, was man gezielt tun kann, um das Geschäftsmodell zu unterbinden.

 

Hier wäre ich jetzt schon von Bloglesern für Ideen dankbar. Spannend war zB der Vorschlag hier im Blog darüber, auch die beteiligten Kreditinstitute in die Diskussion einzubeziehen. Mir ist aber nicht klar, ob und welche Banken von den Abzock-Unternehmen präferiert werden. Auch gilt es abzuwarten, was das LG Frankfurt in dem laufenden Betrugsverfahren entscheiden wird. Geht es hier evtl. sogar um organisierte Kriminalität? Welche Möglichkeiten hat man, die beteiligten Anwälte der Unternehmen an ihre Standespflichten zu "erinnern"? Und: wieso läßt der Staat Inkassounternehmen als Tochtergesellschaften solcher Unternehmer zu?

 

Hier wäre ich für Vorschläge dankbar. Und ich freue mich mal wieder auf zotige Ausfälle der Abzocker unter Pseudonym hier unten. Ihr TH

Siehe auch:

Kommentare

Kommentare:
Andreas

09.06.2011

Ach ja, die Internetabzocker. Dazu hatte ich gerade gestern eine Examensklausur...

Da die Lösung rechtlich gesehen ja gar nicht so schwer ist, müsste es eigentlich problemlos möglich sein, die Leute in die Knie zu treiben. Bei diesem ganzen Abzockangeboten geht es doch immer um das gleiche Schema: Die website ist so gestaltet, dass man bei oberflächlicher Betrachtung annimmt, dass das Angebot entweder kostenlos ist oder nur eine einmalige Gebühr anfällt. Tatsächlich befinden sich dann irgendwo ganz kleine, versteckte Hinweise, dass mehr Kosten anfallen. Unter Berufung auf diese Hinweise verlangen die Betreiber dann Kohle. Diese Mini-Hinweise werden zivilrechtlich aber gar nicht Vertragsgegenstand, da das Angebot des Verbrauchers auf Vertragsabschluss (welches beim Übermitteln seiner Daten abgegeben wird) und die Annahme durch den Betreiber nach §§ 133, 157 BGB (objektiver Empfängerhorizont) so auszulegen sind, dass der Vertrag kostenfrei oder nur hinsichtlich der einmaligen Gebühr entsteht.

Konsequenz ist, dass keine Forderung besteht. Wird die Forderung dennoch geltend gemacht, dann kommt es zu einer Pflichtverletzung nach §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB. Fraglich ist hier nur - dass nach § 280 Abs. 1 S. 2 BGB zu vermutende - Verschulden. Das ist aber schon dann gegeben, wenn dem Betreiber durch vielfache Kundenbeschwerden usw. klar sein muss, dass entsprechende Forderungen gar nicht entstanden sind. Gleiches gilt für den Betrug. Problematisch ist hier nur auf subjektive Ebene die Frage der Rechtswidrigkeit. Ist dem Betroffenen aber durch mehrere vergleichbare Verfahren schon klar, dass die Forderungen materiellrechtlich gar nicht zustande kommen, dann ist der Vorsatz auch hier gegeben. Insofern gibt es auch schon ein paar zivilrechtliche Urteile, in denen die Anwälte dieser Abzocker auf Grund von § 823 Abs. 2 i.V.m. §§ 263 Abs. 1, 27 StGB zur Zahlung von Anwaltskosten der Opfer verurteilt wurden.

Konsequenz ist, dass die StA m.E. wegen gewerbsmäßigen Betrugs ermitteln und anklagen muss. Außerdem sollte man als Betroffener konsequent gegen die Anwälte der Betroffenen vorgehen. Wenn es sich um einen ganz klaren Abzock-Anwalt (oder ein Abzock-Inkassobüro) handelt, dann würde ich unter Androhung von Klage und Strafanzeige den Anwalt / Inkassobearbeiter abmahnen, strafbewehrte Unterlassungserklärung einfordern und eigenes Anwaltshonorar einfordern. 

Das Problem ist natürlich immer, dass die meisten Verbraucher keine Ahnung haben und einfach zahlen. Deshalb ist aber auch die Staatsanwaltschaft gefordert!

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Roman

09.06.2011

Die Gewerbebehörden sollten frühzeitig eingebunden werden (§§ 14 Abs. 1 Nr. 5b EGGVG, 41 S. 1 Nds. SOG etc.). Diese müssten dann die weitere Gewerbeausübung nach § 35 Abs. 1 GewO (ggf. i. V. m. § 35 Abs. 7a GewO) untersagen und die Untersagung ggf. mit Mitteln des Verwaltungszwanges durchsetzen.

Das ist m. E. die schnellste und effektivste Möglichkeit, diese Geschäftspraxis zu unterbinden.

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Vielen Dank an die beiden obigen Kommentatoren - das sind sehr hilfreiche und klare Hinweise. M.E. müßte man doch, wenn das wirklich gewerbsmäßiger Betrug ist, auch dem beteiligten Kreditinstitut eine Rückmeldung geben und ggf. sogar die Finanzaufsicht (BAFin) einschalten können, oder? Denn das Kreditinstitut riskiert ja sonst den Vorwurf einer Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug.

Auch müßte man dann bei den beteiligten Oberlandesgerichten Mitteilung machen, wenn selbst gegründete Abzock-Inkassostellen tätig werden, um einen Widerruf ihrer Zulasssung in die Wege zu leiten.

Herzlichen Gruss TH

 

PS: Zum gewerbsmäßigen Betrug bei den den Abofallen siehe die Grundsatzentscheidung des OLG Frankfurt

http://openjur.de/u/69580.html

 

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Rene Spautz

09.06.2011

Man könnte m.E. handelsrechtlich daran denken, eine Löschung der Firma zu beantragen. Oder/und das Finanzamt einbinden - das dürfte sich m.E. auch dafür interessieren, daß das Geld der Firma aus gewerbsmäßigem Betrug stammt. Wäre das nicht auch was fürs LKA (etwa im Hinblick auf § 129 StGB)? Und etwas für die Schufa, Creditreform etc.?

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RA

09.06.2011

@Rene Spautz:

Warum sollte das Registergericht die Firma löschen? Dies ist für Fälle (angenommener) Kriminalität der Handelnden nicht vorgesehen. Zudem würden sich die Gläubiger der Abzocker schön bedanken, wenn auf einmal ihr Schuldner verschwindet. Dem Finanzamt ist es i.Ü. egal, woher das Geld stammt. Der Besteuerung wird es allemal unterworfen. Das FA und die Steuergesetze wollen nur, dass die Einnahmen angegeben werden. Da die Abzocker ihr Vorgehen auf angeblich wirksame Verträge stützen, ist nicht per se davon auszugehen, dass sie auch Steuerhinterziehung betreiben (wie etwa naturgemäß der Drogendealer). Und was soll sich die Schufa dafür interessieren? Zahlen die ihre Anwälte nicht?

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Investi

09.06.2011

Interessant wäre mal die Betrachtung des Bankverein Werther. In unzähligen Abzockfällen ist dieses Institut in Erscheinung getreten.

 

Die Idee mit dem Finazamt ist überhaupt nicht abwegig, denn es wird hier nichts versteuert. Evtl. ausgenommen die Provisionen der Inkassodienste. Ansonsten haben die behaupteten "Forderungsinhaber" in DE noch nicht mal eine Steuernummer, sofern sie überhaupt existieren. Anzeigen bei den Finanzbehörden gegen die Inkassodienste wegen des Verdachtes der Beihilfe zur Steuerhinterziehung sowie der Geldwäsche (Geldwäscheanzeigen in Kopie bitte an die FIU = Financial Intelligence Unit beim BKA) sind i.d.R. am erfolgversprechendsten. Die Courage, die vielen Betroffenen fehlt, hat eben der Staat, denn der läßt sich nichts wegnehmen.

Beispiel für derartige Vorgehen mit nicht existenten Forderungsinhabern:

Das Ludwigshafener Inkassobüro "Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH" treibt im April 2011 Forderungen der Euro PSP (WinHouse24) vom 01.10.2010 ein. Leider ist die Euro PSP aber erst seit Februar 2011 existent. Auch eine Winhouse24 ist weder in Deutschland noch als Ltd. in UK existiert und mit der Schreibweise Win-House24 Ltd. in UK bereits seit dem März 2010 aufgelöst.

 

Diese und ähnliche Vorgänge sind bei der Focus durchaus alltäglich. Selbst nach der Razzia der Polizei im Mai 2011 gehen solche "Zahlungsaufforderungen" im Juni noch raus. Die StA Krefeld meldete Mitte Mai:

 

Staatsanwaltschaft Krefeld

2 Js 933/10

Die Staatsanwaltschaft Krefeld führt unter dem Aktenzeichen 2 Js 933/10 ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Firmen MMC Medialog Marketing Company, Krefeld und FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG, Krefeld, wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil vermeintlicher Kunden von Gewinnspieleintragungsdiensten.

Gemäß § 111e Abs. 3 StPO werden Personen, die im Auftrag einer der genannten Firmen von den Inkassounternehmen CL Inkasso AG, Lindau (Gewinnspielprodukt „WinTeam77“ oder „Maxikombi100“), Culpa Inkasso GmbH, Stuttgart („Superbonus49 AN“"), W&S Wirtschaftsservice GmbH, Schwerte („Superbonus49 AN“), GMI Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH, Proinkasso GmbH, Neu-Isenburg („Bonusrunde 100“ oder „Jackpot77“) und Focus GmbH, Ludwigshafen („Jackpot77“) zur Zahlung von Forderungsbeträgen aufgefordert wurden und diesem auch nachgekommen sind, wie folgt unterrichtet:

Im Rahmen des vorgenannten Ermittlungsverfahrens sind bei den Verantwortlichen folgende Vermögenswerte in Höhe von 138.302,76 EUR gesichert worden:

Durch gerichtlichen Beschluss wurde das Konto der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG bei der Sparkasse Krefeld Kontonummer 184341 in Höhe von 178.102,28 EUR zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld gepfändet. Laut Drittschuldnererklärung der Sparkasse Krefeld besteht eine gepfändete Guthabenforderung in Höhe von 137.907,17 EUR.

Zudem wurden die Konten 65462475 und 3100854581 bei der Sparkasse Krefeld durch gerichtlichen Beschluss gepfändet, die eine Guthabenforderung von 80,81 EUR bzw. 314,78 EUR aufweisen.

Die Maßnahme erfolgte zur Sicherung von zivilrechtlichen Ansprüchen der durch die Straftat Geschädigten. Diese Mitteilung erfolgt, um Tatverletzten im Falle von Ersatzansprüchen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Recht geltend zu machen.

Es wird darauf hingewiesen, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft Krefeld keine weiteren Auskünfte, insbesondere telefonischer Art, über die seitens der Tatverletzten zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können. Es wird insoweit anheimgestellt, sich zwecks Beratung an einen Rechtsanwalt zu wenden.

 

 

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Ernst Hagen

09.06.2011

Ein kleines Schmankerl aus der Präsentation eines dubiosen Inkassounternehmens aus Frankfurt, das scheinbar auch für den Frankfurter Kreisel tätig ist:

Die "Name des Inkassounternehmens" aus dem schönen Frankfurt setzt Trends im Onlinesegment des Inkassos!
"Name des Inkassounternehmens" hat sich auf den Kunden spezialisiert, welcher Geschäfte online abwickelt, ohne seine Verträge zu erfüllen.

Der Bereich setzt sich wie folgt zu sammen.
- Kunden welche etwas bestellen, die Ware jedoch nicht bestellen.
- Kunden, welche einen Handyvertrag abschlißen, ohne die Kosten zu tragen
- Kunden welche einen Vertrag abschließen und meinen, Sie sind im Recht

Das klingt schon ein wenig gaga. Auch bei mir reißt langsam der Geduldsfaden, zumal die Initiatoren wie die Made im Speck leben. Letztlich wäre das geschilderte Problem keins, wenn die Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht voreilig eine Betrugsstrafbarkeit abgelehnt und die Verfahren eingestellt hätten. Frühzeitige strafrechtliche Sanktionen hätten ein Aufblühen dieses Geschäftszweigs (wie poetisch) verhindern können. Insoweit stimme ich den Ausführungen von Andreas zu.

Ich denke, die Aufklärungsarbeit von Herrn Hoeren leistet einen wichtigen Beitrag um den einen oder anderen Internetnutzer dazu zu bewegen nicht einfach zu zahlen. Nicht umsonst haben die Abzocker Sie ins Visier genommen:

http://opmmedia.wordpress.com/2011/05/14/amtsgericht-munster-nie-auf-fal...

Viel Feind', viel Ehr'. Vielen Dank für Ihr Engagement, Herr Hoeren.

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Jonas Gütting

09.06.2011

Das Konto einer uns allen bekannten Münchener Rechtsanwältin wurde ebenfalls schon mal mit Erfolg von Seiten der Bank gekündigt.

Hierzu

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Gerrit M.

09.06.2011

"...einen runden Tisch zu organisieren, bei dem ... Verbraucherschützer ..."

Schon klar, dass Verbraucherschützer dazu eingeladen werden, aber soll das wirklich der Schwerpunkt sein? Als Erinnerung: Der VZBV ist doch gerade eine Vereinigung, der meines Wissens die Buttonlösung befürwortet (so etwa hier: https://www.vzbv.de/start/index.php?page=themen&bereichs_id=8&themen_id=97&dok_id=971&task=dok)

Es wäre auch nicht verkehrt, nicht nur die typischen "Abo-Fallen" in den Blick zu nehmen, sondern zusätzlich die zunehmende "Branchenbuch-Abzocke".

Und dann kann man auch durchaus überlegen, einige von den Anwälten einzubinden, die sich aktiv mit dem Thema beschäftigen. RA Dosch etwa (http://klawtext.blogspot.com/) tut sich hier sehr hervor. Ebenso Ferner (http://www.abo-falle.de, http://www.netzbetrug.de). Ich kann mir vorstellen, dass bei der Einbindung von Juristen, die täglich diejenigen betreuen, die hier hereingefallen sind, sehr praktische Lösungsansätze entwickelt werden.

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Andreas

09.06.2011

Ergänzend noch ein paar Urteile:

Schadensersatzanspruch aus §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB wegen Durchsetzung unberechtigter Forderungen:

LG Mannheim, Urteil vom 14.01.2010, Az. 10 S 53/09 

 

Haftung des RAs nach §§ 823 Abs. 2 i.V.m. §§ 263 Abs. 1, 27 StGB:

AG Osnabrück, Urteil vom 19.10.2010, Az. 66 C 83/10

AG Karlsruhe, Urteil vom 12.08.2009, Az. 9 C 93/09

AG Marburg, Urteil vom 08.02.2010, Az. 91 C 981/09

 

M.E. müsste die Tätigkeit der Anwälte und Inkassobüros hier rechtlich eigentlich (berufs-)rechtlich so gefährlich sein, dass kein rationaler Mensch so etwas tun würde. Scheinbar lassen sich viele Leute aber zu viel gefallen, während sich nur wenige wehren...

 

 

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Sebastian Dosch

Rechtsanwalt

09.06.2011

Vielen Dank zunächst an Gerrit M. für die Nennung oben - natürlich bin ich gerne bereit, auch mein Schärflein beizutragen, falls dies gewünscht wird.

Es gibt in dieser Sache ja durchaus auch schon ansprechende Lösungen im technischen Sektor. Ich denke da zum einen an das Programm der Bild-Zeitung (ja, ich weiß...). Das Problem hier ist: Man muss es extra installieren. Und dazu müsste der Betroffene erst einmal sensibilisiert sein. Und wenn er das ist, ist es meistens schon zu spät.

Also: Warum nicht ansetzen bei Programmen, die wir ohnehin alle auf dem Rechner haben (sollten): Mein Antiviren-Programm, beispielsweise, warnt mich jedes Mal, wenn ich eine betrügerische Seite öffnen möchte. Dahinter steht kein Algorithmus, sondern eine menschliche Redaktion, die sich die Seiten zunächst anschaut, als Betrugsversuch wertet und dann in die Liste der blockierten Seiten einträgt. So etwas könnte man doch zentralisieren und auch bei den (kostenlosen) Light-Produkten einbinden lassen. Das dürfte nicht sehr aufwändig sein - und hätte einen in meinen Augen recht großen Effekt. Die Missbrauchsgefahr wäre durch Einbindung einer menschlichen Redaktion gering.

Auf diese Art und Weise wären entsprechende Seiten zwar - wenn sie neu sind - immer noch potentiell "gefährlich". Aber eben nicht mehr unbegrenzt, sondern nur, bis sie eben an die Redaktion gemeldet und von dieser überprüft worden sind.

In Zeiten des Social Web sollte das eigentlich ein recht Erfolg versprechender Ansatz sein. Kein juristischer, ich weiß. Aber das ist in diesem Sinne ja vielleicht auch besser so.

Ich freue mich auf weitere Vorschläge - und auf die Ergebnisse des runden Tisches.

Sebastian Dosch
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

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Andreas Sterntal

09.06.2011

zu den Finanzinstituten: es war ab ca. 2009 zu beobachten, dass die grossen Privatbanken in Frankfurt einen institusübergreifenden Arbeitskreis "Abofalle" ins Leben gerufen hat, der dann institusbezogen interne Anweisungen herausgeben hat, wie mit Abzockfirmen und deren Konten zu verfahren sei. 

Gegenmaßnahme der Abzocker: seitdem wurden nahezu ausschließlich Konten bei Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen eröffnet. bzw. allenfalls noch bei kleineren Privatbanken, die nicht über den Arbeitskreis erreicht wurden. Das hatte zur Folge, dass jede Volks- und Raiffeisenbank sowie Sparkasse als Einzelkämpfer gegen die Abzocker auftreten musste, sobald sie dessen Gewahr wurde. Das Thema wurde von den Dachverbänden zumindest bis in das Jahr 2010 (noch) nicht aufgegriffen. Allerdings muss man nahezu allen Instituten zugute halten, dass diese umgehend gehandelt haben, sobald sie informiert wurden. Auch wenn ein Krefelder RA das jetzt in den falschen Hals bekommen wird, lag darin dennoch der Vorteil, dass die berüchtigten 7-seitigen Einstweiligen Verfügungen eines RA aus München, dem Abzocker doch noch wenigstens einen Abwicklungszeitraum von mind. 4 Monaten durchgewunken wurden, weil hier sich die für das jeweilige Finanzinstitut zuständigen Amtsrichter davon haben beeindrucken lassen. Vorteil oder Nachteil der Unabhängigkeit von Richtern möchte ich hiermit nicht diskutieren. Fakt ist, dass den Finanzinstituten durch die Bank weg nichts vorgeworfen werden kann, auch wenn ein gewisser Krefelder RA das ganz anders dargestellt hat.

 

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Hier einige Überlegungen zur Rolle der Finanzämter bei Verdacht auf rechtswidrige Ertragsquelle

Zunächst gilt das Steuergeheimnis, das heißt Erkenntnisse, die aus der Bearbeitung von Steuersachen gewonnen werden, dürfen gem. § 30 II AO nicht weitergegeben werden. Dies gilt gem. § 30 IV Nr. 4 lit. B allerdings nicht, sofern die Kenntnisse ohne eine steuerliche Verpflichtung oder unter Verzicht eines Zeugnisverweigerungsrechts erlangt werden. Dies wird allerdings regelmäßig nicht der Fall sein.[8]

Im Steuerverfahren treffen den Steuerpflichtigen umfassende Mitwirkungspflichten. Der Grundsatz, dass niemand sich selbst belasten muss, gilt aber hier genauso. Der Steuerpflichtige ist jedoch regelmäßig zur Offenbarung strafbaren Verhaltens verpflichtet, sofern dies steuerrechtlich relevant ist. Als Ausgleich dafür, dass eine Selbstbelastung erfolgt, ist für die Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden ein hoher Maßstab anzulegen.[9]

Eine Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden ist gem. § 30 IV Nr. 5 a AO auch bei Verbrechen und vorsätzlichen schweren Vergehen gegen Leib und Leben oder gegen den Staat und seine Einrichtungen möglich. Auch diese Fallgruppe ist hier nicht einschlägig. Möglich wäre eine Anzeige allerdings im Rahmen von § 30 IV Nr. 5 b AO. Dazu müssten Wirtschaftsstraftaten verfolgt werden oder verfolgt werden sollen, die nach ihrer Begehungsweise oder wegen des Umfangs des durch sie verursachten Schadens geeignet sind, die wirtschaftliche Ordnung erheblich zu stören oder das Vertrauen der Allgemeinheit auf die Redlichkeit des geschäftlichen Verkehrs oder auf die ordnungsgemäße Arbeit der Behörden und der öffentlichen Einrichtungen erheblich zu erschüttern. Wirtschaftliche Straftaten sind gesetzlich allerdings nicht definiert. Es ist darauf abzustellen, welche Strafkammer des LG zuständig ist. Die Wirtschaftsstrafkammer ist insbesondere bei Betrug, Untreue, Bestechung etc. zuständig.[10] In Fällen von „Internetabzocke“ kommt insbesondere Betrug in Betracht. Dazu ist u.a. der verursachte Schaden und die Anzahl der betroffenen Personen von bedeutung.[11] Insofern erscheint eine Weitergabe bei Fällen von „Internetabzocke“ möglich, da dort regelmäßig tausende von Menschen betroffen sind und auch nennenswerte Schadenssummen zustande kommen.  Allerdings ist zu beachten, dass die Weitergabe der Informationen an Strafverfolgungsbehörden, insoweit sie zulässig ist, nicht zwingend ist. Vielmehr handelt es sich um eine Ermessensentscheidung.[12]


[1] Zum niedersächsischen Sparkassengesetz: OVG Lüneburg,  B. v. 15.06.2010, Az.: 10 ME 77/10.

[2] Ebenda; Vgl. auch LG München I, Urt. v. 12.05.2009,  Az.: 28 O 398/09.

[3] OVG Lüneburg; so auch Eric Neiseke, jurisPR-BKR 5/2011 Anm. 6.

[4] Unger- Hellmich, Stephan, BKR 2009, 441 (442); vgl. auch OVG Lüneburg.

[5] OLG Hamm, Urt. v. 13.10.2008, Az.: I 31 W 38/08; vgl auch BGHZ 154, 146ff.

[6] OVG Lüneburg.

[7] St. Rspr. zuletzt BGH, Urt. v. 11. 3. 2009, Az.: XI ZR 403/01.

[8] Pahlke/Koenig/Intemann, Abgabenordnung, § 30 Rn. 220.

[9] Ebd. Rn 203.

[10] Ebd. Rn. 237

[11] Ebd. Rn. 238

[12]Ebd. Rn. 116.

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Roman

09.06.2011

RA schrieb:

@Rene Spautz:

Warum sollte das Registergericht die Firma löschen? Dies ist für Fälle (angenommener) Kriminalität der Handelnden nicht vorgesehen.

 

Die von mir vorgeschlagene Untersagungsverfügung nach § 35 Abs. 1 GewO wäre dagegen ein Grund zur Löschung nach § 395 FamFG.

Bei einer (zukünftigen) Zuwiderhandlung, ordnungswidrig nach § 146 Abs. 1 Nr. 1 GewO (bzw. bei beharrlicher Zuwiderhandlung, strafbar nach § 148 Nr. 1 GewO), könnte der Verfall nach § 29a Abs. 1 OWiG bzw. der Drittverfall nach § 29a Abs. 2 OWiG angeordnet werden, aus dem (theoretisch) auch Rückgewinnungshilfe geleistet werden kann.

Zur Durchsetzung der (vollziehbaren) Gewerbeuntersagung wäre auch im Wege des Verwaltungszwanges bereits die Beschlagnahme der Geschäftskonten möglich.

Kann im Strafverfahren das gesicherte Vermögen nicht zweifelsfrei den Straftaten zugeordnet werden, käme auch noch die Sicherstellung im Rahmen der sog. präventiven Gewinnabschöpfung nach den Landespolizeigesetzen in Betracht.

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Ein Rodgauer Bürger

09.06.2011

Warum kann man nicht einfach mal an den Bürgermeister und die politischen Parteien in Rodgau schreiben, wo der Rodgauer Kreisel rund um Burat seinen Sitz hat?

ZB an unseren Bürgermeister Hoffmann juergen.hoffmann@rodgau.de

Uns in Rodgau macht es wütend, solche Betrüger in der Stadt zu wissen.

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Investi

09.06.2011

sebastian.dosch schrieb:
Also: Warum nicht ansetzen bei Programmen, die wir ohnehin alle auf dem Rechner haben (sollten)

[...]

 

In Zeiten des Social Web sollte das eigentlich ein recht Erfolg versprechender Ansatz sein.

 

Solche Programme gibt es schon. Mir wird von dem Add-on "WOT" sofort gemeldet, wenn ich eine Seite mit "schlechtem Ruf" aufrufe.

 

ThomasHoeren schrieb:
Hier einige Überlegungen zur Rolle der Finanzämter bei Verdacht auf rechtswidrige Ertragsquelle

Zunächst gilt das Steuergeheimnis, das heißt Erkenntnisse, die aus der Bearbeitung von Steuersachen gewonnen werden, dürfen gem. § 30 II AO nicht weitergegeben werden.

 

Die Einschaltung der Finanzbehörden dient einem anderen Zweck. Bei einem nicht existenten Forderungsinhaber gibt es für den Inkassodienst auch keinen existenten Auftraggeber. Mangels dessen wird die Finanzbehörde natürlich wissen wollen, an wen die beigetriebenen Gelder abgeführt werden und i.d.R. weitere Zahlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung (ggfs. Geldwäsche) untersagen, günstigstenfalls die Gelder einfrieren bzw. beschlagnahmen.

 

Diese Argumentation führte letztendlich auch dazu, dass die Firma ProInkasso doch noch in den Suchradius der StA geriet. Da einem Inkassodienst auffallen müßte, dass ein Auftraggeber, der seinen Auftrag online erteilt, seinen Sitz angeblich in Russland hat, dessen Kunden aber in Deutschland leben und der das Geld auf ein Konto auf Zypern überwiesen haben möchte, nicht ganz sauber sein kann, kommt für diesen Inkassodienst durchaus eine gewisse Haftung gegenüber den Finanzbehörden zu.

 

 

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Wir sollten die (m.E. spannende) Diskussion beenden. Weiteres privat und in Vorbereitung. TH

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Sebastian Dosch

Rechtsanwalt

10.06.2011

Ich denke, dass Aufklärung das A & O ist.

Man könnte vielleicht Prominente sprechen lassen, um auf das Problem aufmerksam zu machen. Sehr gut gefällt mir in diesem Zusammenhang die Idee der Technik-Webseite CNET, die Richard Dreyfuss dafür gewinnen konnte, die Lizenzbedingungen (EULA = End User Licence Agreement) für das iPhone lesen zu lassen. Denn auch diese EULA werden ja in der Regel vom Nutzer überhaupt nicht zur Kenntnis genommen. Das könnte sich ändern, wenn diese so unterhaltsam vorgetragen werden wie hier (und sich dann viral verbreiten):

- Richard Dreyfuss reads the iPhone-EULA
- tagesschau.de zu diesem Thema

Einzige Voraussetzung für ein Gelingen dieses Plans wäre, dass die "Lesung" nicht so trocken wird wie im Falle "Das BGB als Hörbuch" (hier eine Rezension).

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Neuber

11.06.2011

Der von mir sehr geschätzte Kollege Werner Siebers schreibt in seinem Blog :

Zitat:

Kalter Wind bei angeblichen Abofallen - Trottelschutz für Leichtgläubige

Früher hieß es, der Betrugstatbestand sei kein "Trottelschutz", sollte bedeuten, wer sich dumm und dämlich anstellte und blind etwas unterschrieben hat, ohne sich alles wenigstens einmal durchzulesen, konnte nicht erwarten, dass ihm der Staatsanwalt beiseite trat.   Auch das ist ein bedenkenswerter Gedankenansatz.   Warnungen mögen ja ok sein, aber eine Hexenjagd auf die, die man als "böse" identifiziert haben will, geht wirklich zu weit. Es wird in bester Stammtischmanier alles über ein Kamm geschoren
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anonym

11.06.2011

"Ich denke, dass Aufklärung das A & O ist."

 

Die Zielgruppe kann am besten durch die mahnenden Inkassofirmen erreicht werden.

 

In den USA z.B. müssen diese in jedem Mahnschreiben darüber aufklären, dass man das Recht hat, die Forderung zu bestreiten. Bei einem Verstoß gegen diese oder andere Vorschriften kann jeder einzelne Mahnungsempfänger vom Inkassounternehmen bis zu 1000 Dollar "statutory damages" ohne Schadensnachweis verlangen:

http://en.wikipedia.org/wiki/Fair_Debt_Collection_Practices_Act

 

Wir sollten ein Gesetz wie das FDCPA auch in Deutschland einführen, einschließlich der "statutory damages"-Regelung, die die Einhaltung dieses Gesetzes erzwingt.

 

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verbraucherschutz.tv

11.06.2011

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hören,

mir platzt als Admin von www.verbraucherschutz.tv seit 5 Jahren fast täglich der Geduldsfaden. Aber mal ehrlich: Wer interessiert sich für dünne Fäden, wenn es auf der einen Seite dicke Millionen zu verdienen gibt und auf der anderen Seite ein Staatsapparat agiert, der gar nicht mal genau weiß, wie man die Abzocker greifen kann?

Wie soll den bitte schön so ein runder Tisch funktionieren? Wollen Sie eine Ode komponieren aus gerissenen Geduldsfäden? Beispiel Banken: Na klar kann man dafür sorgen, dass denen die Konten gekündigt werden, aber letztendlich ist das Vorhandensein eine Kontos nicht mehr als eine Facette des Modells. Es Interessiert diese Abzocker nicht, wie hoch die Erfolgsquote ist. Wenn zu wenig Geld in der Kasse ist werden so lange neue Adressen nachgeworfen, bis es wieder passt.

Auch in der Bloggerszene geht es um Geld. Man kann nur überleben oder gute Inhalte liefern, wenn man einen Anwalt findet, der einen unterstützt - das ist alles höchst grenzwertig. Gutes Bloggen ist ohne finanziellen Background nicht machbar.

Wenn Sie mir am runden Tisch erklären, wie ich 3 Stunden Verbraucherschutz-Engagement am Tag so finanziert bekomme, dass ich nur ein Hunderstel dessen ausgezahlt bekomme, was ich den Abzockern an Gewinn versaue, dann wäre ich schon zufrieden und wäre der Erste der an Ihrem Tisch sitzt.

Aber so läuft das nun mal nicht. Geld korrumpiert letztendlich jeden Blogger und daher sind die Blogger auch nicht wirklich dir richtigen für den Job, den Abzockern, den Hahn abzudrehen.

Wir sind nur dafür da, denen so weit es geht das Leben schwer zu machen und denen zur Seite zu stehen, die sich nicht wehren können. Abstellen muss diesen Wahnsinn jemand anderes.

Apropos abstellen - Sie werden es NIEMALS abstellen, dazu kann im Internet viel zu schnell Geld verdient werden. Jeder ohne Skrupel kann das. Abzocker sind wie Tauben auf dem Domplatz. Scheißen alles zu, leben in Hülle und Fülle und finden IMMER einen Platz zum Landen.

Der einzige, der das abstellen kann ist Google und die wollen das nicht wirklich...Ich habe hier Adwordsabrechungen von Abzockern vorliegen - da wird's einem schwindelig.

Sodala, wenn Sie mögen und was unternehmen wollen - laden Sie mich ein. Ich wär dabei, wenn auch ohne Hoffnung.

Grüße  Usch

http://www.verbraucherschutz.tv

 

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Karl-Otto Donners

12.06.2011

 

Ich war ein Freund der Button-Lösung bis ich vor einiger Zeit von RA Olaf Tank folgendes gelesen habe. //+++++++++++++++ Olaf Tank gab hierzu auf Nachfrage von “Recht brisant” an, “…dass es technisch unmöglich ist, ohne vorheriges Akzeptieren der AGB/Datenschutzerklärung/ Widerrufsbelehrung sowie Klick auf die Schaltflächen die eingegeben Daten zu übermitteln.” //+++++++++++++++   Ich sehe jetzt mittlerweile mehr Gefahren in dieser Lösung als Nutzen. Das könnte nicht an der Button-Lösung liegen sondern an den rechtsprechenden Richtern   Wenn ein Rechtsanwalt, hier Olaf Tank,  vor einem Gericht eine solche Behauptung aufstellt und der Richter ist in Bezug auf das Internet nicht besonders informiert, wird er dieser Aussage Glauben schenken und der Abgezockte hat DEN BUTTON ANGEKLICKT:   -- Was passiert. Die Abzocker platzieren den neuen O.K. Button so dass dieser erst NACH der kompletten Eingabe der persönlichen Daten sichtbar wird.   -- Derjenige, der kostenlos etwas beziehen will ist jetzt, nachdem der OK-Button sichtbar wird, über die Kosten erstaunt und Klickt diesen Button NICHT an.   -- DANK AJAX hat aber der Abzocker meine Daten und DANK Tank einen RA der den Richtern schon erklären wird ..[]..…dass es technisch unmöglich (siehe weiter oben)   Ein kleines Beispiel mit der Pestbeule JavaScript soll dies demonstrieren:  http://wordpress.patchworkmarkt.com/?p=9418    Ich bin auch der (bewiesenen) Überzeugung dass viele Webseitenersteller, auch sehr renomierter Geldinstitute, es den Abzockern recht leicht machen um an die Informationen zu gelangen die erst Abzocker ermöglichen.   Zu dem Kommentar aus dem Rodgau. In Rödermark hat sich damals kein Mensch dafür interessiert dass die Premium Content dort ihrem dubiosen Gewerbe nachgeht. IHK-negativ, Stadt Rödermark-negativ Was diese Firma aber erreicht hat: "Eine Schule aus Rödermark hat eine Spende von 5.000,00 Euro angenommen."    
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Andreas Sterntal

14.06.2011

Google scheint sehr wohl reagiert und seine Geschäftsbedingungen geändert zu haben - das allerdings nach ca. 6 Jahren! Konsequenz daraus: die anderen Suchmaschinen wie Bing und Yahoo werden aktuell mit Abofallen verseucht. Ganz clever hat sich der Betreiber von www.mitfahrportal24.de aus der Affäre gezogen, indem er sein Angebot bei Facebook integriert hat, um seiner Google-AdWords-Kampagnen dorthin zu leiten. Lässt sich leicht nachvollziehen, indem man "Mitfahrzentrale" bei Google sucht.

 

Meines Erachtens sind die Abofallen und ihre Betreibe ein Problem, dem man durchaus juristisch beikommen könnte, bzw. das rein juristisch eigentllich keines sein sollte. Ein Skandal hingegen sind die Inkassoanwälte und die Tatsache, dass ihnen auch über berufständische Wege nicht beizukommen ist. Hier sollte m.E. ein Berufstand sich die Frage stellen, warum es so schwierig ist, sich von einigen wenigen Kollegen zu trennen, die dabei sind, die Reputation des gesamten Berufsstandes zu gefährden. Meines Wissens beruhen diese Teile des berufständischen Regelwerks auf den Erfahrungen des 3. Reiches, als quasi über Nacht allen jüdischen Kollegen die Anwaltszulassung entzogen wurde und mögen aus Sicht der damaligen Zeit verständlich sein, sind aber nicht mehr zeitgemäß. Architekten und Ärzten, die gegen die berufständischen Regeln verstoßen, werden die Approbationen von Ihren Kollegen in den entsprechenden Kammern aberkannt.

Ähnliches gilt für das Inkassowesen, denn ist die Lizenz einmal erteilt, braucht es ca. 2 Jahre bis zur nächsten Überprüfung der Berufstauglichkeit. In der Zwischenzeit wird problemlos abkassiert, um dann die Lizenz im nächsten Gerichtsbezirk zu beantragen und auch genehmigt zu bekommen. Eine Vernetzung der Richter/Gerichte untereinander ist wohl nicht mal ansatzweise angedacht.

 

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Anonymous

15.06.2011

Google hat bereits einen Riegel vorgeschoben und die AdWords AGB angepasst:

 

http://1.bp.blogspot.com/-QYRj0cUSR6Y/Td4SojPu4XI/AAAAAAAAAxA/wrk6ql5-RcA/s1600/opm_V3.jpg

 

 

 

Quelle: http://antiabzockenet.blogspot.com/2011/05/abzocke-30-neue-versionen-bekannter.html

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anonym

16.06.2011

Yahoo.de hat keinen Riegel vorgeschoben.

Der Suchbegriff "openoffice" z.B. führt dort zur Abofalle:

h**p://www.jackloads.de/Open_Office.html

h**p://web-downloads.net/sign.php?pid=237&ref=188

 

Anbieter laut Impressum:

 

Estesa GmbH
Global Gateway 2478
Rue De La Perle, Providence, Mahe
Republic of Seychelles

 

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anonym

16.06.2011

Mahnung für Web-Downloads.net:

 

http://www.kanzlei-hoenig.info/letzte-mahnung-vor-ubergabe-an-das-inkass...

 

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anonym

18.06.2011

Abofalle in Italien:

h**p://italia-programmi.net/sign.php?pid=237&ref=188

 

Laut Impressum:

"ESTESA LIMITED

...

Registro di commercio: No. 079143, Seychelles Company Book"

 

 

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anonym

19.06.2011

Meiner Ansicht nach bringt eine Button-Lösung nichts.

 

Durch technische Tricks kann man erreichen, dass der Preisbutton nicht erscheint, wenn man durch einen Werbelink auf die Anmeldeseite gelangt, wohl aber vorhanden ist, wenn man dieselbe in der Rechnung genannte Internetadresse von Hand aufruft. Dadurch wird dann Zahlungspflicht suggeriert.

 

Ein aktuelles Beispiel: Bei der Abofalle Firstload.de erscheint die Preisangabe anscheinend nicht, wenn man über Werbelinks von den illegalen Streaming-Portalen iload.to oder movie2k.to dorthin gelangt:

h**p://www.firstload.de/?ir=1

Es wird das u.g. Layout ohne Preishinweis angezeigt. Wird die Seite dagegen von Hand aufgerufen, ohne dass man vorher auf einem dieser Streaming-Portale war, dann wird unter derselben URL das u.g. Layout mit Preishinweis angezeigt.

 

Layout ohne Preishinweis:

h**ps://www.firstload.de?layout=14

 

Layout mit Preishinweis:

h**ps://www.firstload.de?layout=13

 

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anonym

19.06.2011

"Freitag, 10. Juni 2011
(Sächsische Zeitung)

...

Mit Lastschrift-Einzug hatte ein Internet-Dienstleister namens Firstload 99,60 Euro von seinem Konto abgebucht. Das Unternehmen war ihm völlig unbekannt."

 

Quelle:

http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2785323

 

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anonym

19.06.2011

Es stellt sich auch die Frage, wie wirksam Gerichtsurteile gegen Abofallensteller sind, wenn im Anschluss (laut Impressum) die Anbieterfirma wechselt.

 

"Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 5. Zivilsenat, Urteil vom 08.04.2009, 5 U 13/08

§ 5 UWG

...

I. Den Beklagten zu 1) – 3) wird...

verboten, im Wettbewerb handelnd,

1…

2. im Internet die kostenpflichtige Zugangsvermittlung zum Usenet wie im Anlagenkonvolut II. geschehen zu bewerben und/oder bewerben zu lassen.

...

Zwar ist das TMG auch auf das Angebot der Beklagten anwendbar, die unter ihrer Homepage firstload.de die Vermittlung zum Usenet offeriert. Sie ist damit Diensteanbieter im Sinne der Vorschrift des § 3 Abs. 2 TMG"

 

Quelle:

http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml;jses...

 

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anonym

21.06.2011

Datum Urteil OLG Hamburg, 5 U 13/08: 08.04.2009

Datum des u.a. Artikels über den Betreiberwechsel bei Firstload.de:

12.7.2009

"Fast unbemerkt hat sich bei dem Portal Firstload eine Änderung ergeben. Wer sich beim Surfen einmal die Mühe macht und das Impressum ansieht, dem fällt sofort das ungewohnte Logo und mit der neuen Firmenbezeichnung ins Auge. Als Betreiber von Firstload wird inzwischen die Firma Usepro FZE angegeben."

Quelle:

http://www.abzocknews.de/2009/07/12/betreiberwechsel-bei-firstload/

 

 

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Rechtsanwalt Stefan Richter

21.06.2011

Weshalb es auch nicht im Ansatz nachzuvollziehen ist, dass es von den Verbänden regelmäßig unterlassen wird, alles einzusacken, derer sie habhaft werden können. Wieso nicht wenigstens standardmäßig die Geschäftsführung mit auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, hab ich noch nie verstanden. Das Problem scheint mir auch, wenn auch nicht nur,  bei der Struktur unserer Verbraucherverbände zu liegen.

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anonym

23.06.2011

Wenn bei Staatsanwaltschaften massenhaft Anzeigen gegen Abofallensteller eintrudeln, ist es für erfolgreiche Ermittlungen meistens schon zu spät. Opfer erstellen naturgemäß keinen Screenschot zum Anmeldezeitpunkt, und Internetauftritte sind nicht in Stein gemeißelt.

 

Meiner Ansicht nach sollte eine zentrale Stelle der Staatsanwaltschaft daher regelmäßig im Internet anlassunabhängig Werbelinks zu Abofallenanmeldeseiten suchen, dort Probeanmeldungen durchführen (nicht nur die offiziellen Anmeldeseiten der Abofallen direkt aufrufen!) und die gesamten Anmelde- und Inkassovorgänge dokumentieren.

 

Laut diesem Artikel z.B. hat die StA Hannover erst in 2009 mit Ermittlungen wegen Mega-Downloads.net begonnen:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ermittlungen-gegen-Internet-Abzoc...

 

Im Jahre 2009 gab es die von den Usern benutzten Anmeldeseiten (in Subdomains) aber garnicht mehr. In 2009 wurde "nur" noch für die 2. Jahreszahlung des "Abos" aus 2008 inkassiert.

 

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Raj

29.06.2011

Glücklicherweise bin ich nicht von dem Problem Abzocke durch das Internet und Abmahndienste direkt betroffen. Vielleicht erlaubt das mir eine eher unkonventionelle Sichtweise einzunehmen. Es wurde hier über einen Art Runden Tisch gesprochen, um vielleicht mit verschiedenen Veranwortlichen Weichen zu stellen, die im Enddefekt einen Rückgang der Abzocke bedeuten könnten. Ob das etwas bringt, kann ich nicht einschätzen.

 

Ich würde aber gerne eine Alternative ansprechen. Natürlich sind anonyme Internetanbieter, die quasi Null Leistung für Geld anbieten, ein Ärgernis. Wenn sie aber dann das Geld reinholen wollen, brauchen sie nicht-anonyme Inkassounternehmen. Solche Inkassounternehmen sind ja erst mal nichts schlechtes, sondern sogar im Geschäftsleben notwendig. Aber wie bei jeden nicht-anonymen Geschäft ist das Image ein wichtiger Punkt. Vielleicht könnte man da ansetzen. Schon allein das öffentlich machen schwarzer Schafe kann eine Menge bewirken. Oft liessen Inkassounternehmen von ihren Forderungen ab, wenn es zum Gegenstand in den Medien wurde. Könnte man da nicht die "Macht des Kunden" mehr zu Geltung bringen? Wie wäre es, wenn man öffentlichen Protest gegen schwarze Schafe organisieren würde? Jemand der eine Ware oder Dienstleistung anbieten will, kann es sich auf Dauer nicht leisten, den Kunden zum Feind zu machen.

 

Um mal ein Beispiel zu nennen, weiter oben wurde von den juristischen Schritten der Staatsanwaltschaft Krefeld berichtet, wie sie Konten einfroren und Ermittlungen führt. Auf der Liste der Inkassos war eines aus dem Stuttgarter Raum dabei. Über mehrere Ecken habe ich über die schon einiges erfahren. Erstaunlich ist, dass sie auf ihrer Homepage die Kooperation mit 5(!) verschiedenen Anwaltskanzleien anführen. Diese Kanzleien geben wiederum ihre Kooperation mit dem Unternehmen bekannt, ja, sie machen richtiggehend Werbung mit ihnen und wirken seriös. Könnte man da nicht den Hebel ansetzen? Könnte man nicht über diese Kanzleien Druck erzeugen? Über eMail, per Telefon, über die Medien, das diese Anwälte selbst genauer hinschauen, mit wem sie Kooperationen eingehen. Gerade diese verlinkten Kanzleien können sich auf lange Sicht keine schlechte Publicity leisten. Man mag das Ganze eher als "weiche " Maßnahme ansehen, könnte aber trotzdem effektiv sein.

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Sebastian Dosch

Rechtsanwalt

30.06.2011

@Raj

Ihre Sicht ist gar nicht so unkonventionell. Auch die Inkassofirmen, die mit den Abofallen-Betreibern zusammenarbeiten, werden gelegentlich unter die Lupe genommen. Beispiel gefällig? Hier im Blog: http://blog.beck.de/2011/01/02/deutsche-inkasso-und-internetabzocke-eine... - gleiches gilt im Übrigen für die Anwälte, siehe z.B. hier: http://facto24.de/2010/05/04/urteile-gegen-olaf-tank-und-katja-guenther-...

Das Problem ist hier wieder dasselbe: Bis das rechtsstaatliche Verfahren gegen die Inkassofirmen durchgeführt wurde, ist viel Wasser den Rhein herunter- und viel Geld auf die Firmenkonten geflossen. Und diese Zeit reicht aus, um schnell mal eine neue Firma zu gründen.

Der Ansatz muss also auch dieses Problem umfassen - beispielsweise durch das strikte Einziehen von Geldern.

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Andreas Sterntal

01.07.2011

Der Ansatz über die Inkassoinstitute mag ja in der Grundüberlegung Ordnung sein, zielt leider bei dem Thema "Abofallen-Abzocke" aber an der Realität vorbei, weil bekanntermassen das Inkasso-(un)wesen von den Netzwerken der Abzocker selbst betrieben wird und in jüngster Vergangenheit auch aufgedeckt wurde, dass neue Inkassostrukturen mit den bekannten Abzockern als verantwortlichen Personen im Entstehen sind. (Vgl. RAZ, DOZ, Proinkasso usw. link: http://www.abzocknews.de/2011/04/05/dig-deutsche-internetinkasso-gmbh-ne...)

In einigen Fällen war sogar zu beobachten, dass bestimmte Inkassoinstitute, nachdem die Lizenz entzogen/nicht mehr verlängert worden war, einfach den Gerichtsbezirk gewechselt haben, um munter weitermachen zu können. Wie effektiv die arbeiten, machen folgende Zahlen verständlich:

Eingangsquote des 2. Jahresbeitrages, ohne dass aktuell Suchmaschinenwerbung geschaltet ist: 10 - 15 % sofort, weitere 5 - 10 % nach Mahnungen, Quote liess sich durch Postversand um weitere 5 - 10 % steigern, nachrangiges Inkasso bis 50 % und anwaltliches Inkasso bis 70 % der geforderten Rechnungen!

 

@ RA Richter

und warum können die RA-Kammern nicht einfach ihren auffällig gewordenen Kollegen die Lizenz entziehen? Bei Ärzten, Apothekern, Architekten ist das ohne weiteres möglich.

 

 

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Rechtsanwalt Stefan Richter

01.07.2011

@Sterntal:

Ich gebe Ihnen insofern Recht, als ein isoliertes Ansetzen bei den Inkassogesellschaften verfehlt sein dürfte. Wenn hier nicht ein grundlegendes Umdenken auf allen Ebenen der staatlichen Behörden stattfindet, ist alles für die Katz. Interessant Ihr Buch übrigens. :-)

 

@alle:

Jeder, der sich mit Verbraucherschutzthemen beschäftigt, weiß, dass seit Jahren, teils Jahrzehnten dieselben oder ähnliche Maschen gefahren werden.

Die Adressbuchfallengeschichte läuft seit mindestens 15 Jahren und hat den deutschen Mittelstand sicher um mehrere hundert Millionen Euro geschädigt. Die Sache ist bekannt, ein paar Leute wurden verurteilt, Strafen sind aber lächerlich im Verhältnis zu dem eingesackten Geld. Ein Mandant bekam neulich nach einer Handelsregistereintragung binnen 2 oder drei Tagen sage und schreibe zehn verschiedene solcher Adressbuchformulare. Da kann man eigentlich nur noch zynisch sagen: Auch zuviele Jäger können irgendwann der Jäger Tod sein. Allein die tatsache, dass es so viele Abzocker gibt, zeigt, wie gut die Masche noch immer läuft. Den Akteuren geschieht nicht viel. Wer über derart skandalöse Vorgänge beispielsweise als Verbraucheranwalt nun aber im Internet unter Nennung des Firmennamens kritisch berichtet, ist in höchster Gefahr. Er verletzt nach Auffassung eines namhaften Gerichtszuges Kennzeichenrechte der Betrügerfirma, wenn im titletag der kritisierenden Webseite der Name der Betrügerfirma auftaucht. So geschehen neulich einem Kollegen. Er habe als Anwalt jedenfalls auch Mandate generieren wollen und insofern auch geschäftlich gehandelt. Mit der bloßen Nennung des Firmennamens im titletag sei auf unzulässige Weise Google "manipuliert" worden und somit seien Kennzeichenrechte verletzt. Grundsätzliche presserechtliche Zulässigkeit identifizierender Berichterstattung über den geschäftlichen Bereich? Nix da, man beruft sich einfach auf Kennzeichenrechte am eigenen Firmennamen und verhindert so jegliche identifizierende kritische Berichterstattung. Hallo, wo leben wir hier eigentlich?

Aber die Adressbuchleute sind ja geradezu ein kleiner, desorganisierter Haufen verglichen mit der Gewinnspielmafia. Wer glaubt, dass diese durch die Verhaftungen erster Akteure massiv geschwächt ist, sollte sich nicht täuschen. Belästigung, durchweg Täuschung, teils Beleidigung und/oder Erpressung bei Telefonwerbung ist vielmehr längst alltäglich geworden und sie machen weiter, jeden Tag. Klar, es geschieht ihnen ja auch nichts. Sie sitzen auch nicht etwa im unerreichbaren Ausland; sie sitzen weit überwiegend mitten unter uns. In Duisburg, in Düsseldorf, in Hamburg, in Berlin. Die Callcenter jedenfalls; deren Hintermänner selbstredend eher beispielsweise in einer netten Villengegend in Meerbusch. Die Arbeitsagenturen/ARGEs schicken derweil weiter ihre "Kunden" in die kriminellen Callcenter, teils mit Hartz-IV-Kürzungsdrohungen. Dort lernt man zwar Rechtsbruch und Betrug, aber aus bilanzieller Sicht der ARGe ist das schlicht ein Vermittlungserfolg. Die Strafverfolgungsbehörden sind überlastet, wimmeln Anzeigeerstatter teils gar noch mit Vorwürfen ab, können nur einzelne Tätergruppen ausheben. Nur wenige Staatsanwaltschaften schaffen es überhaupt mal, die Dimensionen im Einzelfall richtig aufzugabeln und ein Umfangsverfahren bis zur Anklage zu stemmen. So findet sich denn in Berlin ein aktuelles Verfahren mit mutmaßlichen über 297.000 Fällen banden- und gewerbsmäßigen Betruges durch Telefonwerbung für Gewinnspieleintragungsdienste. Die eingefrorenen Gelder sind nicht unerheblich, aber doch letztlich lächerlich gering. Nadelstiche, mehr nicht. Die Zeugenliste wimmelt dann nur so von Personen, bei denen ich mich frage, warum die wohl als Zeugen fungieren, statt selbst auf der Anklagebank Platz zu nehmen. Die ebenfalls sehr aktive StA Bielefeld soll nach Aussagen von OStA Klaus Pollmann wohl über 300.000 Lastschriften überprüft haben; Gegenstand einer aktuellen Betrugsanklage soll ein Schaden von 19 Millionen Euro sein. Jeder, der die Hintergründe einigermaßen beobachtet hat, weiß, dass das allenfalls im einstelligen Prozentbereich des tatsächlich angerichteten Schadens liegt. Eine Mandantschaft wurde um sage und schreibe 38.000 Euro binnen 1 1/2 Jahren durch Lastschriften dubioser Herkunft erleichtert worden. Die Hausbank weigert sich, auch nur bekannt zu geben, von welcher Bank die Lastschriftforderung kam; man solle sich das doch gefälligst selbst anhand dann endlich mitgeteilter Bankleitzahlen herausssuchen. Insbesondere einige wenige, ganz bestimmte Banken, die im Umgang mit ihren eigenen, teils langjährigen Kunden für jeden Kleinkram stets eine Legitimation verlangen, machen im Rahmen des Lastschriftverfahrens die Konten ihrer Kunden für völlig unbekannte (und anhand der Verwendungszwecke auch völlig unidentifizierbare!) Dritte sperrangelweit auf, ja laden - polemisch gesprochen - quasi die halbe Gewinnspielmafia zur großen Selbstbedienungs-Sause auf Kosten ihrer langjährigen Kunden ein und wenn der eigene Kunde dann kommt und fragt, wer sich da bedient hat, erhält er von seiner Bank, nicht einmal Namen und Anschrift derjenigen Person, die die Abbuchung veranlasst hat. Bei erfolgreichen Rückbuchungen haben Kunden dann die hier thematisierte Inkassoindustrie am Hals und zahlen teilweise sogar noch nach Rückbuchung aus purer Verängstigung. Das wunderbar Klassenlose an der Sache ist: Es trifft zwar vor allem kranke und alte Menschen, aber arm und reich in gleicher Weise. Auch durchaus wohlhabendere Personen sind betroffen, bei diesen dauert es nur ein wenig länger, bis das Konto leer ist. Wer bezahlts? Wir alle, denn selbst Personen mit guter Alterssicherung sind zum Schluss oft Sozialfälle, wenn sie oder ihre Angehörigen es nicht schaffen, erfolgreich um die Gelder zu kämpfen.

Es ist an allen Ecken und Ende zu merken: Die Behörden dieses Landes wurden systematisch über Jahre kaputtgespart. Sie haben keinerlei Fähigkeit zur effektiven Aufsicht mehr und kümmern sich allenfalls noch um Sünder, die leicht zu erwischen sind. So nervt man beim Gewerbeamt denn lieber den kleinen Handwerker, der irgendeine Anzeigepflicht versäumt hat (da hat man auch keine Zustellprobleme, gell?), um überhaupt mal was zu erledigen, schaut aber zu, wie ganze Busladungen von Rentnern in heimischen Gasthöfen mit windigen Heilversprechen bis aufs Hemd abgezockt werden. Die Täter wissen um die zunehmende Impotenz von Behörden und handeln entsprechend. So ist es auch extrem auffällig, wie unterschiedlich Aufsichtsbehörden agieren. Von aufmerksamer Aktivität in einigen Regionen, bis hin zu regelrechtem kollusiven Zusammenwirken durch Unterlassen in anderen. Den Lahn-Dill-Kreis sollen die Kaffeefahrten-Gangs jedenfalls dem Vernehmen nach scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Aber schön, dass wir die kommunale Selbstverwaltung und den damit verbundenen Wettbewerb um das niedrigste kommunale Aufsichtsniveau.

Und mit Verlaub, Herr Prof. Dr. Hoeren: Es ist doch auch Ihr Gerichtsbezirk, in dem beispielsweise die Gewinnspielmafia seit mindestens 2007 fröhliche Urständ feiert, von der Gewinnspielmafia, von der derzeit die halbe Inkassobranche lebt, über die wir hier im Zusammenhang mit den Abofallen reden. Kein anderer Gerichtsbezirk in Deutschland ist nach hiesigen Beobachtungen (und ich denke, ich kann hier insofern auch für den ganzen Antispam e. V. schreiben, der intensiv und auf allen gesellschaftlichen Ebenen versucht, sich derartigen Machenschaften entgegenzustellen) vergleichbar durchseucht mit seit langem offen kriminell agierenden Firmengeflechten dieser Branche, wie der des OLG Düsseldorf. Wo sind beispielsweise die Streitwerte, die die tatsächliche Belästigungswirkung anonymer Callcenter, von denen man allenfalls eines von einem dutzend ans Kreuz nageln kann, auch nur halbwegs angemessen widerspiegeln? Wieso soll in diesem Zusammenhang die Ausuferungsgefahr nur bei der Frage des Bestehens eines Unterlassungsanspruchs, nicht aber bei der Frage des Angriffsfaktors und damit der Streitwertbewertung eine Rolle spielen? Wo aber vor allem sind die Ordnungsgelder, die solche Personen das Fürchten lehren, die es ersichtlich auf die systematische Ausplünderung Dritter anlegen und die hierzu massivste Belästigungen einer Vielzahl von Personen in Kauf nehmen, beispielsweise durch Identitätstäuschungen, durch selbst gegen ausdrücklichen Protest wiederholte Werbung oder durch vielfache sinnfreie Pinganrufe mittels predictive dialern, die manche Leute gar 40 mal oder öfter täglich anbimmeln und schier in den Wahnsinn treiben? Warum ist es ein faktisches Naturgesetz der Justiz, dass Ordnungsgelder im individualrechtlichen Abwehrbereich nach - oft schwer nachzuweisender - unerbetener und identitätsverschleierter Telefonwerbung beim ersten nachgewiesenen Verstoß die Schwelle von ein, zwei oder dreitausend Euro nicht überschreiten dürfen? Schaut die Justiz eigentlich auch einmal ins Ausland und vergleicht, was in Großbritannien oder Italien ausgeworfen wird, wenn versucht wird, Leute vergleichbar zu nerven und über den Tisch zu ziehen? Wissen viele Richter nicht, wie glasklar die betriebswirtschaftliche Rechnung der hinter den Callcentern stehenden Inverstment- und Consultingfirmen, Rechtsanwälten und Steuerberatern in Bezug auf Ordnungsgelder aussieht oder werden hier bewußt die Augen vor den wirtschaftlichen Fakten verschlossen? Den jeweils gezeigten Respekt vor dem Gesetz bestimmt letztlich jeder einzelne Richter in seinem Gerichtsbezirk mit; auch und gerade durch die Ausschöpfung von Ermessensspielräumen bei Sanktionen. Ich sehe durchaus, dass "Ihr" für Wettbewerbssachen zuständiger 20. Senat in Düsseldorf im Bundesvergleich hier eher keine "lasche Linie" fährt, aber das sagt m. E. nach doch eher etwas über die teils geradezu lächerlicheren Sanktionsdimensionen anderer Gerichte - typischer Weise übrigens in eher strukturschwachen Regionen Deutschlands (!) - aus, als darüber, was angemessen erscheint, um des Problems Herr zu werden. Wo steht eigentlich, dass ein Ordnungsgeld eine systematisch rechtswidrig geführte Gesellschaft nicht faktisch unmittelbar aus dem Markt fegen darf? Wann sehen wir mal endlich einmal die tatsächliche Festsetzung von 250.000 Euro in einem der krasseren Fälle wiederholten Verstoßes gegen gerichtliche Unterlassungstitel, die der Gesetzgeber als Höchstgrenze für Ordnungsgelder ansetzt? Sind die eigentlich überhaupt je schon einmal verhängt worden? Wenn ich an Tele2 denke, wie lange haben die es eigentlich reichlich bunt getrieben, bis es endlich mal halbwegs "geknallt" hat? Wieso schlägt man bei den Leuten, von denen oben die Rede war, gerichtlicherseits nicht wenigstens in den eindeutigen Fällen endlich einmal so hart zu, dass es für diese Truppen wenigstens zu spüren ist?

Ich kann es auch schon grundsätzlich nicht nachvollziehen, wieso es Leuten, die sich wehren, die Gegenwehr von manchen Amts- und Landgerichten so derart schwer gemacht wird. Wenn eine deutlich über 80 jährige Dame jahrelang von einem einschlägig berüchtigten Konzern telefonisch mit Werbung traktiert wird, also von dessen ständig wechselnden Tochtergesellschaften, denen gegenüber seit 2008 vielfach schriftlich wegen unerbetener Telefonwerbung protestiert wurde, wieso um alles in der Welt muss ich mit einem Richter überhaupt ernsthaft über die Dringlichkeit eines Unterlassungsbegehrens diskutieren? Finden Sie es nicht ebenfalls über alle Maßen zynisch, wenn auch nur darüber nachgedacht wird, eine hochbetagte, Dame, die von Callcentern terrorisiert wird, auf ein im Zweifel mehrjähriges Hauptsacheverfahren zu verweisen und zwar selbst dann noch, wenn mit ihren illegal erhobenen Daten nachgewiesenermaßen ebenso munter wie rechtswidrig Handel getrieben und so ständig neue vergleichbare Rechtsverletzungen verursacht werden, die sich mit einem sofortigen Zuschlagen womöglich verhindern, zumindest aber vermindern ließen? Warum stellt sich die Justiz hier ständig selbst ein Bein?

Demnach: Was soll ein Runder Tisch mit allen möglichen Leuten außerhalb der Justiz bewirken, wenn schon Ihre eigenen Kollegen, Herr Prof. Hoeren, noch nicht mal ansatzweise aufgewacht sind?

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Andreas

01.07.2011

Sehr geehrter Herr Richter,

 

Ihre offenen Worte treffen vollkommen ins Schwarze.

 

Sehr geehrte Mitlesende,

 

Unterbinden kann man diese Medusa m. E. nur auf europäischer Ebene. Diese Firmen sind international tätig und organisiert. Der Tausch von Adressen und weiteren personenbezogenen Daten zahlungsfähiger und gleichzeitig leicht zu überrumpelnder Opfer läuft schnell und überregional. Mehrere Länder, mehrere Firmen, mehrere Aboverträge, gleicher Hintermann oder Organisation.

Letztlich geht es doch nur ums "schnöde" Geld. Die Geldflüsse müssen analysiert und unterbunden werden. Wer die Geldflüsse und Konten kontrolliert, kann wirkungsvoll entsprechende Maßnahmen ergreifen. Ohne die Banken auf überregionaler Basis - ähnlich dem Deliktsbereich Geldwäsche -  im Boot wird dies nicht möglich sein. Alle anderen Lösungen (Inkassofirmen, Standesaufsicht Rechtsanwälte, Begrenzung der Maßnahmen auf das Internet  usw.) sind punktuelle Maßnahmen, welche die Symptome bekämpfen, aber nicht die Ursache. Man schlägt eine Tentakel ab und zwei neue kommen nach.

Schöch und Schreiber  haben schon in den 80igern festgestelt, dass die Aufdeckungsgefahr als präventive Maßnahme höher wiegt als die Höhe der (real) angedrohten Strafe. Dölling stellt säter in Sachen Präventionswirkung die subjektiv empfundene Strafschwere noch vor beide vorgenannten Maßnahmen.

Nunja ...

- die real angedrohte Strafe ist kaum vorhanden,

- die Aufdeckungswahrscheinlichkeit ist zwar hoch (viele Betroffene), jedoch die nachfolgenden Maßnahmen der Exekutive wie der Jurikativen mangelfaft

- und somit ist auch die subjektiv empfundene Strafschwere nur im letzten Winkel einer linken Socke vorhanden.

Wie bereits angemerkt stehen und fallen wirkungsvolle Maßnahmen mit der Integration bzw. Desintegration der Banken. Indikatoren für Konten und Geldflüssen der Abofallenbetreiber lassen sich bestimmt finden, z. B. viele Beträge verschiedener, möglicherweise älterer Leute auf ein Konto usw.. Diese müssten meldepflichtig werden.

 

Viele Grüße

 

Andreas

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karl klammer

02.07.2011

Dieser Artikel passt zum Thema wie die Faust aufs Auge:

http://www.konsumer.info/?p=17318

Die Branchenbuchbetrüger - hier die "Neue Branchenbuch AG" - wenden Marken-, Wettbewerbs- und Namensrecht an, um eine Berichterstattung über ihre Machenschaften zu unterbinden und schließlich nach Tilgung aller negativen Berichte bei einer Google-Suche mit einer weißen Weste dazustehen. Und werden darin auch noch von Gerichten unterstützt - das Landgericht in München macht es gerade vor. Für die Berichterstatter ist das oftmals ruinös - die Streitwerte in derartigen Prozessen sind jenseits von Gut und Böse, jedenfalls für einen einfachen Blog- oder Forenbetreiber. Wie weit soll es denn noch gehen?

Im vorliegenden Fall gehe ich jedoch davon aus, dass finanzielle Folgen ausbleiben werden - immerhin hat der Blogschreiber nicht selbst den Namen in seinem Artikel verwandt, sondern lediglich ein Kommentator. Wenn dieser Kommentar - vorläufig - gelöscht wird, dürfte die Sache für ihn erledigt sein. Aber irgendeinen Weg werden die auch daran vorbei finden.

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Rechtsanwalt Stefan Richter

02.07.2011

@Andreas

Ich weiß nicht, ob die Meldepflicht was bringt. Bei manchen Banken vielleicht. Bestimmte Bankengruppen haben tatsächlich sogar aktiv Alarm geschlagen. Fakt ist aber auch: Nicht nur viele Sparkassen haben sich nicht mit Ruhm bekleckert, ja winken auch gern mal Lastschriften durch, bei denen es im Verwendungszweck heißt "KEIN AUFTRAGGEBERNAME". Viel schöner: In einem kleinen beschaulichen Ort im Ruhrgebiet gibts ne Bank, die quasi der Gewinnspielmafia gehört. Bestimmte Investoren haben sich dort, so wurde es mir von einem Insider berichtet, über Mittelsmänner regelrecht eingekauft. In München gibts dann nen zweiten Laden mit ner Banklizenz. Der eine Laden hat dann die bundesweit einzige weitere Filiale eröffnet? Richtig, in München bei dem anderen um die Ecke. Beide zusammen waren für geschätzt mindestens ein Drittel aller Abbuchungen des Gewinnspielgeflechts als erste Inkassostellen bzw. "Zahlungsdienstleister" verantwortlich. Wunderlich gemessen am allgemeinen Marktanteil der beiden Institute. Wozu brauchts hier "Zahlungsdienstleister"? Nun, das sind hier die Personen, die zwischen den kriminellen Lastschrifteinreicher und die erste Inkassostelle geschaltet wird, damit die Bank gegenüber der BAFIN eine Weile die Unschuld vom Lande spielen kann mit der Behauptung, für zweifelhafte Lastschriften wären Kunden eines seriösen Zahlungsdienstleisters zuständig gewesen und der Zahlungsdienstleister habe aber nun versichert, man habe sich von dem Kunden getrennt. Und weiter gehts. Nun seit Jahren schon.

Ich habe tausende Lastschriften dutzender Kunden, darunter aktuelle vorliegen und weiß, dass dieses bundesweit bekannte Gespann immer munter weiter gemacht haben. Auch nachdem es Anfang und Mitte 2010 zwei Hausdurchsuchungen der StA Bielefeld bei der erstgenannten Bank gab. Die denken gar nicht daran, aufzuhören. Selbst nach Massenrücklastschriften. Wen wollen Sie da in welches Boot holen? Die gehören in den Knast und zwar hopp hopp. Bevor es auch Ihren Vater oder Ihre Oma erwischt! Da wirds noch allerlei böses Erwachen geben in Deutschland, wenn Sohnemann auf einmal blechen muss, weil Oppas Vermögen von Unbekannten komplett vom Konto geräumt wurde.

Aber keine Sorge, dann werden die Jungs nicht nur allesamt schon zwei Jahre auf Bewährung kassiert, die Staatsanwaltschaft die von der letzten großen Firmensause übrig gebliebenen Kleinmünzen beschlagnahmt, für die Opfer aufbewahrt und anschließend mangels Inanspruchnahme wieder weitgehend an die zwischenzeitlich Verurteilten ausgezahlt haben, sondern die Herren werden dann mit dem ergaunerten Millionen ehrbare Geschäftsleute geworden sein, Investoren gar. Die schon vor Jahren die gelegentlichen, ja höchst vereinzelten unseriösen Handlungen früherer Jahre definitiv aufgegeben haben. Selbstverständlich.

Aber schön, dass die deutsche juristische Wissenschaftscommunity demnächst sicher bald wieder eine Festschrift herausgeben, sich in wohlformulierten Worten gegenseitig auf die Schulter klopfen und dabei bestätigen wird, wie toll doch - ja, abgesehen von einigen wenigen schwarzen Schafen und klitzekleinen Optimierungsmöglichkeiten - unser im Großen und Ganzen geradezu wunderbar funktionierendes deutsches Wettbewerbsrecht ist. Dass dies ein Schönwettersystem ist, dass den Stürmen der Globalisierung nicht gewachsen ist, scheint ir auf der Hand zu liegen. Versuchen Sie doch spaßeshalber einfach mal, eine schlüssige Schadensersatzklage zu schreiben, um einem von jahrelangem systematischen, ja nachweislich vorsätzlichen Spamming geschädigten rechtstreuen Wettbewerber die Schäden zu ersetzen, die ihm durch Marktanteilsverluste entstanden sind. Hat wer schonmal eine entsprechende Gerichtsentscheidung gesehen?

Wie der geschätzte Kollege Dosch sehr richtig in Bezug auf die Abofallen feststellte: "Bis das rechtsstaatliche Verfahren gegen die Inkassofirmen durchgeführt wurde, ist viel Wasser den Rhein herunter- und viel Geld auf die Firmenkonten geflossen. Und diese Zeit reicht aus, um schnell mal eine neue Firma zu gründen. Der Ansatz muss also auch dieses Problem umfassen - beispielsweise durch das strikte Einziehen von Geldern."

Das ist der Punkt: Die Geldflüsse müssen abgeschnitten werden. Rechtsbruch darf sich nicht länger lohnen.

Sie wollen einen Wunschzettel?

1. Verschärfung der Haftungsumfeldes: Persönliche Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern für deliktische wie auch allgemein wettbewerbswidrige Handlungen, die im Auftrag des Unternehmens begangen werden. Wer sich nicht um seinen Laden kümmert (oder dies hinterher einfach behauptet), ist dran. Die Duldung von Irreführung und unzumutbar belästigender Werbung als Geschäftsmodell muss die Geschäftsführung und die weisungsberechtigten Gesellschafter persönlich betreffen. Zugriff für Gläubiger auf einen geringen Teil des Hartz-IV-Bezuges der frisch ausgeschiedenen Strohgeschäftsführer. So wie vor der letzten BGH-Entscheidung. Notwendige Maßnahme für die Billiggesellschften- und Strohgeschäftsführermodelle zur Beseitigung von Vollzugsdefiziten.

2. Schutzlücken schließen. Schluss damit, dass Unterlassungstitel mit der Verschmelzung von Unternehmen ihre Wirkung einbüßen. Wir jagen mal die Verbraucherschützer durch zig UWG-Verfahren, die sammeln dann Unterlassungstitel und dann gehn wir nach Jahren einfach zum Notar und verschmelzen einmal hin und einmal her und alles ist wieder wie vorher. Ja sind wir denn im Tollhaus? Da kann ich ja gleich in jede Fliegenklatsche extra ein Loch als zweite Chance stanzen.

3. Abschneiden der Geldströme. Effektive Gewinnabschöpfung für verbraucherfeindliche Praktiken. Abschöpfungsschwelle absenken auf grobe Fahrlässigkeit. Vorsatznachweis gem. § 10 UWG ist in der Praxis fast unmöglich. Und: Die klagebefugten Verbände erhalten zweckgebunden die abgeschöpfte Gewinne. Sie tragen die Prozessrisiken und sie sollen dann nicht nur Vertragsstrafen, sondern auch Gewinnabschöpfungen für ihre gemeinnützigen Zwecke verwenden dürfen. Risiko muss belohnt werden, sonst wird es nicht eingegangen. Wird es nicht eingegangen, tanzen die Mäuse auf dem Tisch. Wenn der Gesetzgeber mit dem deutschen Wettbewerbsrecht schon so verhement auf Selbstregulation der Wirtschaft setzt, warum sollen die Verbraucherschützer dann so armselig am Tropf des Haushalts hängen, während auf der Rechtsverletzerseite die Marktkräfte alle Möglichkeiten entfesseln? Bisher gibts es keinen nennenswerten Anreiz, die erheblichen Prozessrisiken eines Gewinnabschöpfungsverfahrens einzugehen. Entsprechend armselig sind die nach meinem Kenntnisstand die Ergebnisse der Verbände. Auch für den Bundeshaushalt, dem bisher die Gewinne (eben weitgehend theoretisch) zufließen. Wird das nicht geändert, fährt wie bisher Käfer gegen Porsche.

5. Anreiz für die ungenierte Anrichtung von Streuschäden nehmen. Sammelklagen nach amerikanischem Modell allein können auf der Verbraucherschutzseite die notwendigen Kräfte entfesseln, um mit den gewinngetriebenen Verletzern Schritt zu halten. Wer diese Lösung nach der marktwirtschaftlichen Tradition der Selbstregulation der Wirtschaft als Gebot der Waffengleichheit nicht will, muss eine schlagkräftige Behörde ausstatten und kann dann auch das Institut der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gleich mit beerdigen. Es soll Freunde dieser Idee geben.

6. Bestätigungslösung (meinetwegen mit der derzeit aktuellen modifizierten Fassung, damit Frau Zypries auch weiterhin ihre Pizza bekommt). Die Gültigkeit der durch illegale Telefonwerbung abgeschlossenen Verträge bzw. bei nichtigen bzw. betrügerisch zustandegekommenen Verträgen auch der bloße Glaube der Angerufenen an die vermeintliche Gültigkeit ist die entscheidende Ursache für die Fortführung der cold calls trotz aller Sanktionsdrohungen. Solange die Kohle fließt, geht das weiter.

7. Ausweitung der Kostenerstattungspflicht für die Abwehr unberechtigter Forderungen jedenfalls auf die hier angesprochenen Bereiche. Die Verrenkungen, die die Gerichte in den Abofällen rund um § 826 BGB oder § 263 StGB machen müssen, sind kaum mehr ruhig anzusehen. Meine Mandanten bekommen massenhaft offensichtlich unberechtigte Forderungen diverser Gewinnspielabzocker. Zahlen dafür Geld an mich und sind völlig im unklaren, ob ein Erstattungsanspruch besteht. Rechtssicherheit kann ich ihnen nicht geben; im Zweifel ist dies nicht der Fall. Die theoretische Möglichkeit negativer Feststellungsklagen ist keine. Nicht nur sind bei vielen Forderungen oft nicht einmal die Inhaber bekannt; die Amtsgerichte würden vielmehr zusammenbrechen und sich entsprechend wehren, wenn man von der Möglichkeit negativer Feststellungsklagen tatsächlich in erforderlichem Umfange Gebrauch machte. Die Forderungsinhaber haben das natürlich verstanden und versuchen mitunter selbst noch, dieselbe, bereits anwaltlich zurückgewiesene Forderung durch ein zweites oder drittes Inkassobüro einzutreiben. Derartige Abwehrkosten müssten erstattungsfähig und in krasseren Fällen auch im Haftungsdurchgriff gegen die handelnden Personen persönlich durchsetzbar sein. Die Abwehrkosten könnten sammelabgetreten und gebündelt eingeklagt werden. Ein paar Großregressklagen mit überschaubarem Aufwand und aus die Maus. Hat Kollege Meier neulich sehr schön mit einem Abofallenbetreiber durchgezogen, nachdem sich bei den Gerichten herumgesprochen hatte, was für ein Laden das ist. Aber hier wurde auch schon ein paar Jahre lang in aller Öffentlichkeit abgezockt. Präventiv wirkt sowas nicht wirklich, solange keine gesetzliche Regelung existiert. In diesem Zusammenhang: Warum nochmal munkelt man, soll sich derzeit ein gewisser Olaf T. derzeit nicht mehr so gern dauerhaft in Osnabrück aufhalten, nachdem er vor dem dortigen Amtsgericht mehrfach persönlich in Haftung genommen wurde? Es soll da ein paar Leute geben, die noch ein oder zwei "Rechnungen offen" haben mit dem Herrn. Vielleicht sieht sich Olaf T. einfach mal nach nem neuem Wohnsitz in Langen (Hessen) um. Da solls nen Richter geben, einen ganz schrägen Vogel. Aber lassen wir das mal an dieser Stelle.

9. Identifizierungspflichten für das Forderungsinkasso bezüglich Herkunft und Inhaber der Forderung sind einzuführen bzw. klarzustellen und auch tatsächlich sanktionsbewehrt durchzusetzen. Bei erkennbaren mehrfachen Verstößen Sofortvollzug einer RDG-Deregistrierung als Regelmaßnahme.

Ich zeige regelmäßig die einschlägigen Inkassobüros bei den Aufsichtsbehörden an und lese dauernd dieselben Ausreden. Der Auftraggeber sei schuld; da sei etwas verwechselt worden; das anwaltliche Zurückweisungsschreiben sei bedauerlicherweise nicht angekommen (trotz Sendebeleg!), deshalb sei die Forderung erneut angemahnt worden usw. Wie ist der Stand der Arbeit der StAen dazu? Einstellungsbescheid der StA K. in einem gegenüber einem massiv auffällig gewordenen Inkassobüro geführten Ermittlungsverfahren wegen Betruges von vor einer Woche. Ich darf zitieren: "Der Beschuldigte H. hat sich dahingehend eingelassen, dass er die verfahrensgegenständlichen unrechtmäßigen Forderungen durch eine Vermittlung der Firma U. M. Partners von der Firma R. F. Services erhalten habe. Diese Firma sei aber nicht ursprünglicher Forderungsinhaber gewesen, sondern die Firma I. spol s.r.o., ein Gewinnspie!eintragungsdienst mit Sitz in der Slowakei. Die Firmen U. M. Partners und H. F. Services haben ihren Sitz in der Schweiz bzw. in Anguil!a in der Karibik."

So einfach ist das. Man dreht einmal am Verantwortungskarussell und gut ist's. Nach allem was wir wissen, gibts die Firma R. F. Services wohl auch überhaupt nicht. Ist auch nicht allzu leicht festzustellen, denn es fehlt schon jeglicher gesellschaftsrechtliche Zusatz. Ob das der Staatsanwältin beim Einstellen wohl aufgefallen ist? Wenn ja, warum hat es dann wohl nicht einmal dazu gereicht, wenigstens dem Anzeigeerstatter im Einstellungsbescheid eine korrekte, zur Identifizierung geeignete Bezeichnung derjenigen Person mitzuteilen, die da Geld von ihm forderte.

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Rechtsanwalt Stefan Richter

02.07.2011

karl klammer schrieb:

Dieser Artikel passt zum Thema wie die Faust aufs Auge:

http://www.konsumer.info/?p=17318

Die Branchenbuchbetrüger - hier die "Neue Branchenbuch AG" - wenden Marken-, Wettbewerbs- und Namensrecht an, um eine Berichterstattung über ihre Machenschaften zu unterbinden und schließlich nach Tilgung aller negativen Berichte bei einer Google-Suche mit einer weißen Weste dazustehen. Und werden darin auch noch von Gerichten unterstützt - das Landgericht in München macht es gerade vor. Für die Berichterstatter ist das oftmals ruinös - die Streitwerte in derartigen Prozessen sind jenseits von Gut und Böse, jedenfalls für einen einfachen Blog- oder Forenbetreiber. Wie weit soll es denn noch gehen?

Im vorliegenden Fall gehe ich jedoch davon aus, dass finanzielle Folgen ausbleiben werden - immerhin hat der Blogschreiber nicht selbst den Namen in seinem Artikel verwandt, sondern lediglich ein Kommentator. Wenn dieser Kommentar - vorläufig - gelöscht wird, dürfte die Sache für ihn erledigt sein. Aber irgendeinen Weg werden die auch daran vorbei finden.

 

In der Tat. Klingt ganz so, wie ich es in meinem ersten Absatz in Artikel #37 beschrieben hatte. Zufälle gibts aber auch ...

Nachdem der Name dieses Unternehmens aber schonmal erwähnt ist, Herr Prof. Dr. Hoeren, sollten Sie vielleicht mal mit dem Verlag reden, ob die Forensoftware nicht etwa automatisch das angebliche Unternehmenskennzeichen in die Metatags aufnimmt. Sonst könnte am Ende seitens dieses unaussprechlichen Unternehmens angenommen werden, sie verletzten dessen Kennzeichenrechte. Seien Sie froh und glücklich darüber, dass nicht irgendjemand den Namen in den titletag dieser Seite aufnehmen kann, weil man hier als Nutzer ja keine Themenstränge selbst erstellen kann. Sie wären möglicherweise sofort im Verdacht, Google zu manipulieren. Der Blog auf der Webseite des Beck-Verlages deutet zudem ganz eindeutig auf eine geschäftliche Nutzung dieses Blogs hin, da ist man in Frankfurt nicht kleinlich. Ruckzuck würden Sie am Ende zweitinstanzlich von Ihrem eigenen Senat auf Unterlassung verknackt ;-).

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Andreas

02.07.2011

Rechtsanwalt Stefan Richter schrieb:

@Andreas

 Bevor es auch Ihren Vater oder Ihre Oma erwischt!

Schon passiert. In Bezug auf Banken kann ich nur sagen, dass in unserem Fall schnell und kundenfrendlich agiert wurde. Die betroffene Person hatte im Übrigen kein Internet.

In der Gesamtschau stimme ich Ihrem Wunschzettel uneingeschränkt zu. Dennoch würde ich den Fokus auf die Geldströme und Kontenverwalter legen. Nirgendwo können so früh, in großem und schnell verwertbaren Umfang Daten analysiert, zusammengeführt und vor allen Dingen gerichtsverwertbar bereitgestellt werden. Den Geldfluss und damit die Gewinne früh zu unterbinden wäre m. E. die wirkungsvollste präventive und damit ökonomischste Maßnahme. Hier liegt m. E. der Schlüssel. Einzelne Institute, in der Hand der Organisatoren, wären schnell entlarvt und müssten dann natürlich ebenso schnell der Rechtsverfolgung und Rechtsprechung zugeführt werden.

Selbstverständlich muß die, Ihrem Wunschzettel uneingeschränkt entsprechend, nachfolgende Verfolgung erleichtert und effektiver gestaltet werden. Der Verfall der Gewinne sowie die persönliche Haftung der Hintermänner muß gewährleistet sein.

Viele Grüße

 

Andreas

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Raj

02.07.2011

Hallo Andreas,

würdest Du das wirklich mit der europäischen Ebene so sehen? Denn die Fälle, die in der Presse und im Internet bekannt sind, sind welche, die national stattfanden. Ich weiss auch nicht, ob beispielsweise ein Inkasso-Unternehmen überhaupt so einfach bi- oder tri-national Geld eintreiben darf.

Ich fände es gut, wenn es internationale Lösungsansätze gebe, wenn es sich um internationale Problemehandelt. Aber das sehe ich nicht so ganz. Die Inkassounternehmen und Juristen sitzen in Deutschland und agieren auch in Deutschland.

Wenn die Gefahr der Aufdeckung größer wird, ist das natürlich zu begrüßen.

 

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Raj

02.07.2011

karl klammer schrieb:

Dieser Artikel passt zum Thema wie die Faust aufs Auge:

http://www.konsumer.info/?p=17318

Die Branchenbuchbetrüger - hier die "Neue Branchenbuch AG" - wenden Marken-, Wettbewerbs- und Namensrecht an, um eine Berichterstattung über ihre Machenschaften zu unterbinden und schließlich nach Tilgung aller negativen Berichte bei einer Google-Suche mit einer weißen Weste dazustehen. Und werden darin auch noch von Gerichten unterstützt - das Landgericht in München macht es gerade vor. Für die Berichterstatter ist das oftmals ruinös - die Streitwerte in derartigen Prozessen sind jenseits von Gut und Böse, jedenfalls für einen einfachen Blog- oder Forenbetreiber. Wie weit soll es denn noch gehen?

 

Hallo Karl Klammer, das finde ich keine positive Entwicklung und macht mir Sorge. Das Medium Internet, insbesondere die Blogs und Foren gaben den Menschen die Möglichkeit, auf Dinge in der Öffentlichkeit aufmerksam zu machen, wo andere Medien ihnen kein Sprachrohr gaben. Wenn nun Firmen das Recht eingeräumt bekommen, Netzinhalte löschen zu lassen, wo ihr Name drin vorkommt und die kritisch sind, dann erhalten sie eine größere Macht als selbst dem Staat eigentlich zusteht. Denn im Grundgesetz ist verankert, dass der Bürger vor dem Staat in seiner freien Meinungsäußerung geschützt wird. Doch wer schützt die Menschen vor Unternehmen, die wahrheitsgemässe Aussagen im Intenet löschen lassen?

 

karl klammer schrieb:

Im vorliegenden Fall gehe ich jedoch davon aus, dass finanzielle Folgen ausbleiben werden - immerhin hat der Blogschreiber nicht selbst den Namen in seinem Artikel verwandt, sondern lediglich ein Kommentator. Wenn dieser Kommentar - vorläufig - gelöscht wird, dürfte die Sache für ihn erledigt sein. Aber irgendeinen Weg werden die auch daran vorbei finden.

 

Ja aber das kann es doch auch nicht sein, dass man als Bürger sich anonym machen muss, um seine Meinung im Forum sagen zu dürfen, ohne finanziellen Schaden zu erleiden.

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Andreas

02.07.2011

Hallo Raj,

ich habe mich erst in letzter Zeit, aus persönlichen Gründen eben, damit beschäftigt.  Nach einem ersten Anruf und nachfolgender Abbuchung ging es schnell. Sehr schnell immer mehr Anrufe verschiedener "Firmen" mit entsprechenden Abos auch aus verschiedenen Ländern. Wie ich oben schon einmal schrieb: "Mehrere Länder, mehrere Firmen, mehrere Aboverträge, gleicher Hintermann oder Organisation." Es mag sein, dass die Drahtzieher in Deutschland sitzen oder Deutsche sind (ich bezweifle im Übrigen, dass dies ausnahmslos so ist). Dennoch sind es internationale (Pseudo)Firmengeflechte mit ebensolchen Geldflüssen. Solange es sichere Häfen gibt, werden sich die Modi Operandi ein wenig ändern, mehr nicht.

 

Viele Grüße

 

Andreas

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karl klammer

02.07.2011

Raj schrieb:
Wenn nun Firmen das Recht eingeräumt bekommen, Netzinhalte löschen zu lassen, wo ihr Name drin vorkommt und die kritisch sind, dann erhalten sie eine größere Macht als selbst dem Staat eigentlich zusteht. Denn im Grundgesetz ist verankert, dass der Bürger vor dem Staat in seiner freien Meinungsäußerung geschützt wird. Doch wer schützt die Menschen vor Unternehmen, die wahrheitsgemässe Aussagen im Intenet löschen lassen?

Das ist natürlich immer ein Problem - wer bestimmt, was "wahrheitsgemäß" ist? Gegen Schmähkritik und unberechtigte Vorwürfe muss ich mich als Unternehmer und auch als Privatperson wehren können. Sonst könnte ja jeder schreiben "Karl Klammer ist ein Haderlump, der seine Kinder missbraucht und mir schon seit Jahren die Heckenschere nicht zurückgegeben hat, die ich ihm geliehen habe", auch, wenn das nicht wahr ist. Darf ich mich nun dagegen wehren? Ich denke schon, denn das wäre falsch und würde mich in Misskredit bringen.

Anders sehe ich es bei dem aktuellen Fall. Hier versucht ein Unternehmen, das es selbst nicht so genau mit dem Gesetz nimmt, eine Berichterstattung zu verhindern, die das ans Licht bringen möchte. Allerdings: Wenn ich sage "nicht so genau mit dem Gesetz nehmen", dann muss ich leider auf diverse Urteile hinweisen, die dieser Firma bescheinigt, dass das, was sie macht, legal ist. Also vielleicht nimmt das Unternehmen es "zu genau" mit dem Gesetz - und schippert immer ganz haarscharf an der Grenze zur (Il-)Legalität vorbei.

Raj schrieb:
Ja aber das kann es doch auch nicht sein, dass man als Bürger sich anonym machen muss, um seine Meinung im Forum sagen zu dürfen, ohne finanziellen Schaden zu erleiden.

Das Problem geht noch viel weiter: Den häufig anonym schreibenden Bürger bekommt man ja als Beleidigter und Verleumdeter gar nicht zu fassen (mich auch nicht - höchstens noch ein paar Tage über den Beck-Verlag, dessen Logs und mithilfe der Staatsanwaltschaft, so lange die Informationen zu meiner IP-Adresse noch nicht gelöscht sind). Also muss der Blogger dran glauben, der dem anonymen Bürger eine Plattform geboten hat - und der ist selbst dann dran, wenn der Kommentar nachts um 4.23 Uhr geschrieben wurde und vom Blogger dann um 8.10 Uhr wieder gelöscht wurde. Und wenn der Blogger selbst anonym ist, verklagt man eben den Anbieter der Software - so wie gerade geschehen. Da musste dann Google mit seinem Blogger.com-Angebot haften.

Diese Verbrecher Gauner schaffen es eben immer, den eigentlich rechtlich sinnvollen Spieß umzudrehen und dem Rechtsstaat in den Magen oder auch in die Archillesferse zu stoßen. Und als betroffener (nicht anonymer) Bürger oder Blogger steht man dann wehrlos da, wenn auch noch die Gerichte bei dieser Sache mitmachen.

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Raj

02.07.2011

Das man keine Unwahrheiten oder unbewiesene Behauptungen aufstellt, die andere schaden sollen, ist selbstverständlich. Das gilt im realen Leben genauso. Alles andere sollte eigentlich unter freier Meinungsäußerung laufen und dann fände ich es bedenklich, wenn Firmen solche Äusserungen im Internet generell verbieten wollen.

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Baxter

03.07.2011

Sehr geehrter Herr Hoeren,

als juristischer Laie würde mich einmal sehr ihre richterliche Meinung zum Thema "Abmahnwahn" (bei sog. "filesharing"-Fällen) interessieren. Und zwar auch im Bezug auf die Finanzgeschichten gemäß ihrer Gedanken im Beitrag #13.

 

Einleitend zum Hintergrund:

Den meisten bis allen einschlägig Informierten dürfte ja wohl mittlerweile bekannt sein, daß das Thema "filesharing-Abmahnwahn" eine reine "Internetabzocke" ist, die gemäß "Turn Piracy Into Profit"-Geschäftsmodell und auch Dank einiger wohlgesinnter Richter entsprechender Zivilkammern ungebremst funktioniert. Den "Rohstoff" für die Abzocke (also die IP-Adressen) besorgen die sich mit i.d.R. dubiosen Methoden (Honeypots und Co.) durch sog. "anti-piracy-IT-Dienstleister" welche entgegen jeglicher gesetzlicher Bestimmungen (besonders BDSG) mit Verkehrsdaten "spielen", die dann hinsichtlich des Auskunftverfahrens am zuständigen Landgericht auch noch internetabzock-freundlich ungeprüft durchgewunken werden. § 101 Abs. 10 UrhG? Egal! Art. 19, GG? Egal! Art. 6 EMRK? Egal! Nachweis, daß beispielsweise §9 BDSG, § 11 BDSG u.ä. eingehalten werden? Wird nicht verlangt, die vor Lügen nur so strotzenden "Eidesstattlichen Versicherungen" reichen dem genügsamen Richter in der Praxis aus. Ob die Landgerichte selbst überhaupt die notwendigen Bedingungen schaffen, die im Umgang mit personenbezogenen Verkehrsdaten verlangt sind, spielt ebenfalls keine Rolle.  Die Kosten: Ob die verlangten Kostennoten überhaupt in der Form angefallen sind - bleibt stets ein Rätsel. Ob steuerlich alles korrekt übber die Bühne ging? Interessiert scheinbar keine Sau. Zur "Aktivlegitimation": Ob die entsprechenden Rechte auch tatsächlich in der vorgegaugelten Form eingeräumt wurden? Wen interessiert das schon? § 31 UrhG? Nie gehört. § 32 UrhG? ebenfalls nie gehört... Und so weiter!

 

Übrigens sind mittlerweile sogar die Auskunftbeschlüsse (gemäß § 101 UrhG) Serienbriefe, die aus zusammengewürfelten Textbausteinen bestehen. Richtervorbehalt? Der blanke Hohn! Prüfung im Einzelfall, wie es das Grundgestz eigentlich verlangt? Findet nicht statt. Ein Skandal!

 

Damit nun zum konkreten Fall mit der Bitte um eine kurze Antwort. Es geht dabei um eine urheberrechtliche Abmahnung, in der vom Abmahnanwalt Kosten gemäß RVG (Faktor 1,3) vom Abgemahnten verlangt werden. Der gleiche Abmahnanwalt hatte allerdings an anderer Stelle eidesstattlich versichert, daß gar nicht nach RVG im Innenverhältnis mit den (vermeintlichen) Rechteinhabern abgerechnet wird. Und kurze Zeit vorher ist von diesem Abmahnanwalt auch noch ein Schriftstück in die Öffentlichkeit geraten, aus dem hervorgeht daß das Ganze ein "no cost project" sei.

 

Im Folgenden ein Beitrag aus einem Forum, der diesen Fall näher beschreibt: http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?p=10080#p10080

 

@Herr Prof. Hoeren, nun die Fragen von mir als "Nicht-Jurist" (Dipl.-Ing.) an Sie als Richter und Inhaber eines Lehrstuhls:

 

1. Weshalb stellt dieser dargestellte Fall keinen Betrug dar?

2. Weshalb stellt dieser dargestellte Fall keine Steuerhinterziehung dar?

 

Am Rande gefragt: Wird dieses Thema, also "Abzocke durch Massenabmahnungen in sog. filesharing-Fällen unter dem Deckmantel "Schutz geistigen Eigentums" eigentlich auch an diesem runden Tisch diskutiert? Wenn ich persönlich nämlich daran denke, wie aktuell die politischen Entwicklungen (bzgl. Zensur im Allgemeinen) voranschreiten, dann wird es m.E. nämlich fast schon zu spät werden, um die Katastrophe noch abzuwenden... Wann wachen die deutschen Richter endlich auf, denn der dargestellte Fall ist kein Einzelfall, sondern Standard sozusagen?

 

Und um es vielleicht ein bißchen "spannender" zu machen sei noch erwähnt, daß genau die gleiche Konstellation (d.h. Abmahnanwalt / Rechteinhaber / "anti-piracy-IT-Dienstleister") wie in dem dargestellten Fall diejenigen waren, die im September 2008 den allerersten Auskunftbeschluß nach § 101 UrhG beantragt und ohne Probleme bekommen hatten. Auch war es (fast) diese Konstellation (anderer Rechteinhaber), die im Mai 2010 vor'm BGH dieses "WLAN - Sommer unseres Lebens"-Urteil erstritten hatten. Damit im Hinterkopf sind die gestellten Fragen ja evtl. interessanter...!?

 

So! Vielen Dank schon 'mal vorab für ihre Antwort auf meine Fragen, die ich als "normaler Bürger" schlicht und einfach nicht verstehe bzw. verstehen kann. Ich freue mich also sehr auf ihre Expertenmeinung und bin schon sehr gespannt.

 

Liebe Grüße aus Köln, Baxter

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anonym

03.07.2011

"16.11.2010

Euro Content Ltd. – Italien wehrt sich gegen Abofalle aus Deutschland – Hohe Geldstrafe

...

Und der Hammer: die Betreiber von easy-download.info wurden wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht von der staatlichen Kartellbehörde zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 960.000 Euro verurteilt."

 

Quelle:

http://www.abzocknews.de/2010/11/16/euro-content-ltd-italien-wehrt-sich-...

 

Warum ist so etwas nicht auch in Deutschland möglich?

 

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Rechtsanwalt Stefan Richter

03.07.2011

@baxter

Als jemand, der regelmäßig nicht nur Abmahnungen ausspricht (nämlich an Spammer, beispielsweise der nervigen Gewinnspielszene) und der daher das Rechtsinstitut der Abmahnung zwar für suboptimal, aber innerhalb des derzeitigen Wettbewerbsrechtssystems für notwendig hält, sondern der andererseits regelmäßig auch Betroffene von Filesharing-Abmahnungen abwehrend vertritt, ist mir die Problematik ganz gut bekannt. Wie vielen meiner Kollegen auch. Ich teile die Mutmaßung, dass da seitens der Rechteinhaber wohl teilweise massiv Schindluder getrieben wird. Hier ist professioneller Vortrag in den Zivilgerichtsverfahren, permanenter individueller Druck von Anzeigeerstattern auf die Staatsanwaltschaften, aber auch auf die Landespolitik gefragt, um Missbräuche zu beenden. Klar wird in der Justiz, gerade auch bei der Staatsanwaltschaft nach meiner Überzeugung oft weggeschaut. Was sollen die denn machen, wenn sie kaputtgespart werden und nicht genügend Stellen haben? Andererseits verwundert manche Schwerpunktsetzung auch erheblich. Andererseits stellt sich die Frage, was Rechteinhaber tun sollen, wenn es massenhaften Rechtsbruch gibt und - Hand aufs Herz - dass dies so ist, wird niemand bestreiten. Es wird aber auch teils (ich meine OLG Hamburg) die Auffassung vertreten, dass der Kostenerstattungsanspruch unabhängig von der Einforderung gegenüber dem Rechteinhaber ist. Ich meine mich aber auch zu erinnern, dass der BGH hier kürzlich klargestellt hat, dass dies rechtsirrig sei.

Abgesehen davon, dass teilweise ganz offensichtliche Widersprüche bei der Frage des tatsächlichen Anfalls der Rechtsverfolgungskosten bestehen, wäre halb Deutschland insolvent, wenn sämtliche von der Medienindustrie erhobenen Ansprüche tatsächlich tituliert und vollstreckt würden. Damit  ist die Frage letztlich auch nur rechtspolitisch zu lösen, beispielsweise über die Diskussion zur Reichweite des Rechts auf Privatkopien, Kulturflatrates etc.

Dies alles scheint mir hier aber eigentlich nicht das zentrale Thema zu sein. Ich denke auch nicht, dass sich Prof. Dr. Thomas Hoeren hier überhaupt zu Einzelfällen äußern können wird.

Klarstellen möchte ich allerdings noch, dass mein Vorschlag in Beitrag #40 zum Zugriff für Gläubiger auf einen geringen Teil des Hartz-IV-Bezuges sich auf festgestellte Vorsatztaten im Sinne von § 705 f II ZPO bezieht.

Der bestehende "Personenmarkt" für bereits finanziell gescheiterte Strohgeschäftsführer, Strohgesellschafter muss ausgetrocknet werden. Dem Phänomen, dass von den Hintermännern im Rahmen der Planung der Abzockmodelle bereits vermögenslose Personen als Geschäftsführer, Gesellschafter etc. eingesetzt werden, die nichts machen, andere agieren lassen, diese die abgezockten Gelder nach hinten durchreichen und nach Ende der Abzockwelle den Laden planmäßig beerdigen lassen und selbst in Privatinsolvenz verschwinden und dass selbst bei Vorsatz-Titulierung gegenüber diesen Personen die privilegierte Vollstreckung manchmal scheitert, weil die Personen sich sodann dauerhaft in den Hartz-IV-Bezug begeben, ist zu bekämpfen. Das Problem besteht verschärft, seit der BGH kürzlich den Hartz-IV-Satz als Untergrenze auch der privilegierten Vollstreckung festgestellt hat. Ich denke, hier sollte der Gesetzgeber neu nachdenken.

Ich bin der festen Überzeugung, dass der Hartz-IV-Satz nicht das Existenzminimum widerspiegelt, sondern dass hier politisch getrickst wird und eine Erhöhung von Verfassungs wegen angezeigt ist.

Aber ich bin auch der Meinung, dass es nicht angehen kann, dass sich gedungene Abzockhelfer, bei denen der Vorsatz der deliktischen Handlung gerichtlich festgestellt wurde, im von Steuergeldern finanzierten Hartz-IV-Bezug mit Personen gleich behandelt werden müssen, die nichts für Ihre Arbeitslosigkeit können und niemanden vorsätzlich geschädigt haben. Hier ist sinnvollerweise abzustufen. Es ist nicht einzusehen, dass diese Vorsatztäter besser gestellt werden, als die Personen, die angebliche unzureichende Arbeitsbemühungen zeigen und daher mit Kürzungen von 10, 20, 30 % sanktioniert werden, bei denen man also auch bedenkenlos das Existenzminimum angreift. Die präventive Wirkung des Erlebens, dass der angerichtete Schaden auch im Falle dauerhaften Hartz-IV-Bezuges letztlich über kurz oder lang doch vom Täter über Nachteile im Transferleistungsbezug auszugleichen wäre, wäre meines Erachtens erheblich.

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Rechtsanwalt Stefan Richter

03.07.2011

P. S: Schreibfehlerkorrektur

Klarstellen möchte ich allerdings noch, dass mein Vorschlag in Beitrag #40 zum Zugriff für Gläubiger auf einen geringen Teil des Hartz-IV-Bezuges sich auf festgestellte Vorsatztaten im Sinne von § 850f II ZPO bezieht. 

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Lieber Herr Richter, liebe Kommentatoren,

besten Dank für die vielfältigen Rückmeldungen. Ich kann nicht auf alle Aspekt eingehen. Insbesondere will ich zum Thema P2P und Gewinnspiele nichts sagen, um das Thema meinerseits nicht ausufern zu lassen (das soll andere nicht daran hindern, hier weiter zu diskutieren). Ich danke vor allem Herrn Richter für die vielfältigen Anregungen rund um Internetabofallen. Ich lese daraus, daß Sie Herr Richter, auch eine deutlich konsequentere und härtere Anwendung der bestehenden Gesetze als weiterführend betrachten. Dem kann ich nur beipflichten. M.E. muß man daneben auch noch die Themen Zahlungsströme und Gewerberecht verfolgen. Das setzt eine Einbeziehung der wichtigsten Kreditinstitute und der BAFin in den sog Runden Tisch voraus, die ich auch derzeit vorbereitet wird.

 

Äußerst schwach reagiert m.E. die Gewerbeaufsicht. Ich habe zB kürzlich bei der Stadt Rodgau nachgehakt. Die Pressesprecherin der Stadt teilte mir mit: "Uns liegen in unserem Bereich einige ordentliche, nicht zu kritisierende Gewerbeanmeldungen vor, die sich mit Internetmarketing befassen. Diese nicht zu kritisierenden Anmeldungen sind der Sachverhalt, auf den wir uns als Kommune berufen müssen und der uns zum Handeln veranlassen würde. Im Moment (und das Verfahren ist vor Gericht wohl noch anhängig - wie ich lediglich aus Berichten im Internet schließen kann) gibt es keinen Anhaltspunkt für eine gewerberechtliche Handhabe. Aus diesem Grund gibt es auch keine politische Diskussion des Themas." Diese Antwort ist sehr erstaunlich.

 

Einen schönen Wochenstart IHr TH

 

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anonym

03.07.2011

Mehrere Abofallen wurden in den letzten Jahren auf der nun stillgelegten Filmseite kino.to beworben, z.B.:

 

antivirus-security.net (Global Online Holding, Inc.)

mega-downloads.net (Blue Byte FZE)

firstload.de (Verimount FZE)

opendownload.de (Content Services Ltd.)

sofwaresammler.de (Content Services Ltd.)

top-of-software.de (Antassia GmbH)

 

"Laut Informationen des Nachrichtenmagazins Focus will die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen auch gegen ehemalige Werbepartner des Portals Kino.to vorgehen."

 

Quelle:

http://www.golem.de/1107/84660.html

 

Insbesondere bei den ersten 3 genannten Abofallen bin ich gespannt, wie das ausgeht, da diese angeblich aus den Vereinigten Arabischen Emiraten heraus betrieben wurden. In diesen Fällen musste ja die Umsatzsteuer für die elektronischen Dienstleistungen (=Katalogleistungen) von der jeweiligen Betreiberfirma in Deutschland abgeführt werden.

 

 

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Rechtsanwalt Stefan Richter

05.07.2011

ThomasHoeren schrieb:
Äußerst schwach reagiert m.E. die Gewerbeaufsicht. Ich habe zB kürzlich bei der Stadt Rodgau nachgehakt. Die Pressesprecherin der Stadt teilte mir mit: "(...) Diese nicht zu kritisierenden Anmeldungen sind der Sachverhalt, auf den wir uns als Kommune berufen müssen und der uns zum Handeln veranlassen würde. (...) Aus diesem Grund gibt es auch keine politische Diskussion des Themas." Diese Antwort ist sehr erstaunlich.

Nein, erstaunlich ist sie eben gerade nicht.

"Von aufmerksamer Aktivität in einigen Regionen, bis hin zu regelrechtem kollusiven Zusammenwirken durch Unterlassen in anderen."

Es ist die Skrupellosigkeit, die manche Gemeindeverantwortliche eben an den Tag legen, wenn sie im Wettbewerb der kommunalen Wirtschaftsstandorte einen Platz an der Sonne haben wollen.

Nicht, dass ich das Ergebnis einer sorgfältigen gewerberechtlichen Prüfung für jeden Fall hellsehen könnte. Aber man muss schon naiv sein, zu glauben, jemand, der sowas äußert, prüft verzweifelt den ganzen Tag und findet nix. Es ist ihm doch schlicht egal, wieviel Leute bundesweit abgezogen werden, wenns nur nicht seinen Kumpel Schorsch von nebenan trifft, mit dem er abends immer einen heben geht. Die Kaltschnäuzigkeit vom der besonderen Klasse, die beispielsweise ein nicht völlig unbekannter Michael B. an den Tag legt, die macht doch nicht zwingend einen Bogen um ein Rathaus. Das Problem ist eben auch hier: Aus Fehlverhalten folgt keine Konsequenz, keine Sanktion. Im Gegenteil, der Bürgermeister, der den größten Abzockladen und die damit verbundenen Gewerbesteuern in die Gemeinde holt, der wird doch schlicht und einfach: wiedergewählt. Wie bei Spamming: Verboten, lohnt sich aber. Solchen Brüdern muss man von Gesetzes wegen an die Privatschatulle, vorher bewegt sich nix.

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Ano Nym

05.07.2011

Raj schrieb:

karl klammer schrieb:

Dieser Artikel passt zum Thema wie die Faust aufs Auge:

http://www.konsumer.info/?p=17318

Die Branchenbuchbetrüger - hier die "Neue Branchenbuch AG" - wenden Marken-, Wettbewerbs- und Namensrecht an, um eine Berichterstattung über ihre Machenschaften zu unterbinden und schließlich nach Tilgung aller negativen Berichte bei einer Google-Suche mit einer weißen Weste dazustehen. Und werden darin auch noch von Gerichten unterstützt - das Landgericht in München macht es gerade vor. Für die Berichterstatter ist das oftmals ruinös - die Streitwerte in derartigen Prozessen sind jenseits von Gut und Böse, jedenfalls für einen einfachen Blog- oder Forenbetreiber. Wie weit soll es denn noch gehen?

 

Hallo Karl Klammer, das finde ich keine positive Entwicklung und macht mir Sorge. Das Medium Internet, insbesondere die Blogs und Foren gaben den Menschen die Möglichkeit, auf Dinge in der Öffentlichkeit aufmerksam zu machen, wo andere Medien ihnen kein Sprachrohr gaben. Wenn nun Firmen das Recht eingeräumt bekommen, Netzinhalte löschen zu lassen, wo ihr Name drin vorkommt und die kritisch sind, dann erhalten sie eine größere Macht als selbst dem Staat eigentlich zusteht. Denn im Grundgesetz ist verankert, dass der Bürger vor dem Staat in seiner freien Meinungsäußerung geschützt wird. Doch wer schützt die Menschen vor Unternehmen, die wahrheitsgemässe Aussagen im Intenet löschen lassen?

 

karl klammer schrieb:

Im vorliegenden Fall gehe ich jedoch davon aus, dass finanzielle Folgen ausbleiben werden - immerhin hat der Blogschreiber nicht selbst den Namen in seinem Artikel verwandt, sondern lediglich ein Kommentator. Wenn dieser Kommentar - vorläufig - gelöscht wird, dürfte die Sache für ihn erledigt sein. Aber irgendeinen Weg werden die auch daran vorbei finden.

 

Ja aber das kann es doch auch nicht sein, dass man als Bürger sich anonym machen muss, um seine Meinung im Forum sagen zu dürfen, ohne finanziellen Schaden zu erleiden.

 

Doch genau darauf läuft es hinaus! Und wenn man als anonymer Spender auch noch als einziger angreifbarer von der Branchenbuch Mafia verfolgt wird, indem Privatdetektive  das Auto verwanzen, die Post klauen, in die Wohnung einbrechen, während das LG und OLG München Urteile verfassen, bei denen man nur noch Justizskandal rufen möchte, dann bleibt man anonym!

http://forum.autosec4u.info/showthread.php?tid=3193

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Peter Lustig

05.07.2011

Hallo in die Runde,

also zunächst mal: Rechtsanwalt Richter ist großartig. Der muss echt ein pralles Zeitfenster haben.

So viele Buchstaben und Sätze, toll!

Frage an Prof. Hoeren: rufen Sie echt bei den Gewerbeämtern an? Oder sind das Spaßeinträge in Ihrem Namen?

Grüße aus Grevenbroich,

Lustig, Peter.

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Lieber Herr Lustig,

ich habe da wirklich angerufen. Ich recherchiere zur Zeit mit einem Team im Umfeld Rodgau Gruss TH

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Peter Lustig

05.07.2011

Ano Nym]</p> <p>[quote=Raj]</p> <p>[quote=karl klammer schrieb:

Ich nochmal: Diese Branchenbuchgeschichte - ist das nicht eher Spökenkiekerei oder eine ausgewachsene Paranoia? Abgesehen von den Wanzen im Auto. Das kann ich mir schon vorstellen. Hab ich in meinem Wohnwagen auch, alter Falter!

Verdammt - ich muss weg! Es klopft unten, nein! Sie kommen, Sie kommen mich zu holen! Aaaaaaaaahhhhhhhhhhhhhhhhhhh

 

 

Doch genau darauf läuft es hinaus! Und wenn man als anonymer Spender auch noch als einziger angreifbarer von der Branchenbuch Mafia verfolgt wird, indem Privatdetektive  das Auto verwanzen, die Post klauen, in die Wohnung einbrechen, während das LG und OLG München Urteile verfassen, bei denen man nur noch Justizskandal rufen möchte, dann bleibt man anonym!

http://forum.autosec4u.info/showthread.php?tid=3193

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Rechtsanwalt Stefan Richter

05.07.2011

Aber, aber Herr Lustig,

danke für die Schmeichelei. Sehn Sie, selbst für manch Forentroll hab ich noch die eine oder andere Minute. Aber wenn's gegen Leute geht, denen etwas Fundamentales in ihrer Kindheit nicht mitbekommen haben und deren Charakter sich dergestalt auf so seltsame Art verformt hat, dass sie Gefallen daran finden, ihren Mitmenschen zur schieren Plage zu werden, dann laufe ich mitunter zur Höchstform auf und zwar auch dann, wenn ich dafür keinen Cent Vergütung sehe. Ich hab einfach Spaß dran, das für mich Richtige zu tun. Auch künftig, versprochen.

Gruß aus Berlin

Richter, nur dem Namen nach.

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Andreas Sterntal

06.07.2011

bzgl. einiger lustig gemeinter Kommentare: es gilt nach wie vor das alte Forensprichwort "don't feed the troll", womit alles gesagt sein sollte.

Zur Zeit fällt auf, dass gewisse abzockende Kreise - sie selbst sehen sich selbstverständlich nicht in dieser Tradition - Oberwasser bekommen haben und sich unisono genötigt fühlten, dieses auch öffentlich Kund zu tun:

1. http://shortr.de/MB_richtig_frech

und als ob er bestätigen wollte, dem gleichen Zirkel zugehörig zu sein:

2. http://shortr.de/FD_setzt_noch_einen_drauf

Sagen wir es mal so, es gehört schon eine Portion "Dreistigkeit", oder sollte ich besser sagen "selektives Wahrnehmungsvermögen" dazu, sich solchermassen in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Zynisch wird es geradezu bei MB, wenn von einigen wenigen Netzindianern spricht, die das von ihm betriebene Geschäftsmodell kritisieren. Aber richtig lustig, bzw. fast schon unfreiwillig komisch ist die Darstellung der eigenen Wahrnehmung aus Sicht des Abzockers selbst:

3. http://shortr.de/FDs_Episode_als_Abzocker

 

 

 

 

 

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karl klammer

07.07.2011

...kann nicht mal der Rechtsvertreter von Leonard Cohen den Herrn F.D. abmahnen? Immerhin veröffentlicht der auf seiner Seite - sicherlich, ohne die Nutzungsrechte zu besitzen - das Lied Halleluja (vgl. Link 3. http://shortr.de/FDs_Episode_als_Abzocker im Kommentar von Andreas Sterntal). Cohen ist ja auch gleichzeitig Textdichter, Komponist etc., er müsste doch daran ein Interesse haben, diesem schändlichen Tun einer schändlichen Person Einhalt zu gebieten. Es findet sich sicherlich eine Kanzlei, die das übernimmt - Rasch, auf nach Waldorf fareds, aber Nümann

Bei Herrn F.D. wäre sogar die Beweislage geklärt, er schreibt immerhin unter seinem eigenen Namen (auch wenn er ausdrücklich betont, man möge seine Ergüsse besser nicht lesen, sondern lieber spazieren gehen), Anschrift ist auch bekannt, und die Beweislage ist erdrückend. Man muss nicht mal ein § 101-er-Verfahren in Köln durchführen. Der Übeltäter präsentiert sich ja quasi auf dem silbernen Tablett.

Ach nee, die sind ja leider dabei, Väter und Mütter pubertierender Schwerstkrimineller mit Abmahnungen und Angeboten zu überziehen, die diese leider nicht ablehnen können...

Aber eigentlich geht es hier ja um ganz andere Abzocker. Ich vergaß und bitte um Verzeihung.

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Baxter

08.07.2011

Aus aktuellem Anlaß: "Abmahnwahn: Logger gegen Logger"

 

http://www.gulli.com/news/16503-abmahnwahn-logger-gegen-logger-03-07-2011

 

Da werden munter Abmahnungen verschickt, bei denen die Absender wissen, daß die Daten fehlerhaft erhoben wurden! Sorry, aber für mich als "Nicht-Jurist" ist das lupenreiner Betrug! § 263 StGB, Absatz 1:

"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

 

"Sich in Absicht einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen" -> *BINGO* Oder was soll das sonst darstellen?

 

Unterstützend, siehe: http://docs.justia.com/cases/federal/district-courts/massachusetts/ma dce/1:2010cv12043/132951/55/8.pdf

 

Wenn man gleichzeitig bedenkt, daß (laut OLG Köln) allein am "UrhG-Auskunft-ungeprüft-Durchwink"-Gericht LG Köln im Jahr ca. 12.000 Auskunftverfahren mit jeweils ca. 200 bis 300 IP-Adressen "verhandelt" werden und zum größten Teil auf falsch erhobenen Daten basieren dann ist m.M.n. das Wort "Skandal" eine liebliche Unterteibung des Sachverhaltes! Nebenbei: Wer gleubt eigentlich, daß die "Rechteinhaber" die Kosten auch tatsächlich bezahlen, wie es eigentlich sein müsste? IM LEBEN NICHT!

 

Wie kann es sein, daß es in Deutschland möglich ist, derart Grundrechte einzuschränken? Wieso wird beispielsweise § 101 Abs. 10 UrhG völlig ignoriert (im Hinblick auf Art. 19, GG)? Was soll daran noch "Richtervorbehalt" sein?

Wie kann es sein, daß in den USA vergleichbare Fälle (diese "John Doe"-Verfahren) einzeln geprüft werden und hier nicht? Übrigens werden mittlerweile in den USA diese Fälle in Serie abgeschmettert. Grund: Die haben sich 'mal die Mühe gemacht und das Prozedere dieser "anti-piracy"-Steuersparbriefkästen durchleuchtet (siehe unter anderem oben verlinkten Artikel und achte bitte auch die dortigen Kommentare)!

 

@Sehr geehrter Herr Thomas Hoeren,

enttäuschend daß sie auf meine Frage (siehe Beitrag #48) nicht geantwortet hatten aber das kann ich selbstverständlich auch nicht verlangen. Das ist mir klar und so anmaßend wäre ich auch nicht.

Das, was ich als "normaler Bürger" von Ihnen als Richter aber m.M.n. verlangen darf ist, daß sie wenigstens meinem Hinweis nachgehen und dann auch ggf. entsprechende Maßnahmen ergreifen (wie z.B. Info an die Staatsanwaltschaft). Ich würde es selbst tun bzw. habe es selbst bereits versucht, aber die Staatsanwaltschaft reagiert mit Nichtreaktion! Immerhin stellen sie das Thema öffentlich zur Diskussion und ermöglichen es allen, entsprechend zu kommentieren.

 

Ich habe sie jetzt also zum also zweiten Mal auf diesem Wege auf den Verdacht (!) des gewerbsmäßigen Betruges erheblichen Ausmaßes im Bezug auf diese sog. "filesharing-Fälle" aufmerksam gemacht!

1. zum Thema "Kosten",

2. zum Thema "Datenerhebung"!

Ich empfinde dies als meine Bürgerpflicht! Besonders wenn ich -wie oben bereits erwähnt- sehe, daß tagtäglich willkürlich und rechtsmißbräuchlich Grundrechte eingeschränkt werden!

Und damit verbleibe ich in der Hoffnung, daß sie ihren Richtereid auch ernst nehmen und der Wahrheit und der Gerechtigkeit dienen werden, wie es § 38 DRiG zu lesen ist:

"„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“

Gemäß Absatz 2 kann der Eid auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden."

 

Ich gehe aber davon aus und Danke Ihnen deshalb schon 'mal vorab für ihre Unterstützung (meine tatsächliche email-Adresse habe ich im "Pflichtfeld" eingetragen, falls Sie weiterführende Fragen haben bzw. Informationen benötigen)

 

@Thomas Richter (zu Beitrag #50),

 

ich weiß offen gesagt nicht weshalb sie auf eine Frage von mir antworten die ich explizit an den Herrn Hoeren gestellt hatte? Außerdem verkennen sie m.E. die Thematik und haben nicht wirklich den Durchblick im Sinne von Überblick.  Ich sprach nämlich nicht von irgendwelchen Einzelfällen a la "Dialer"-Abofallen- und ähnlich, sondern über eine systematische sowie globale Form der Abzocke, Korruption und "Klüngel", die auch noch die Gesetzgebung respektive Rechtsprechung mitgestalten!

Damit sie wissen, in welche Richtung ich denke verweise ich gerne auf folgenden Artikel sowie folgenden Kommetar zum Artikel:

1. heise-online: "Sind Raubkopierjäger Steuerverbrecher?" vom 01.07.2011, Autor: Peter Mühlbauer

http://www.heise.de/tp/artikel/35/35034/1.html

2. Kommentar zum Artikel mit dem Thema "Eine Freitag-Nacht-Verschwörungstheorie für Interessierte"

http://www.heise.de/tp/foren/S-Eine-Freitag-Nacht-Verschwoerungstheorie-fuer-Interessierte/forum-204442/msg-20449304/read/

 

In diesem Sinne, Baxter

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Baxter

08.07.2011

Nachtrag: Bei Verlinken der unterstützenden Datei hat sich ein Fehler eingeschlichen. Verzeihung. Deshalb hier noch einmal:

http://docs.justia.com/cases/federal/district-courts/massachusetts/madce/1:2010cv12043/132951/55/8.pdf

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anonym

08.07.2011

Die Staatsanwaltschaft hat anscheinend keine Zeit, gegen Abofallensteller zu ermitteln:

"So sollten nach etlichen Medienberichten, die Werbepartner von kino.to ebenfalls rechtlich verfolgt werden. „Im Moment unmöglich“, sagt Wolfgang Klein. „Wir haben die Werbepartner zunächst zurückgestellt“."

Quelle

 

Es gab anscheinend eine "Schlepper"-Verbindung zwischen kino.to und Download-Abofallenstellern. Eine Win-Win-Situation zwischen Betrügern auf Kosten einiger der gemeinsamen "Kunden" und der Inhaber der Urheberrechte.

 

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Andreas Sterntal

13.07.2011

"Die Staatsanwaltschaft hat anscheinend keine Zeit, gegen Abofallensteller zu ermitteln"

Das wäre schade, denn es gibt mehr als nur Indizien, dass ein bestimmter Abofallensteller aus dem sog. Wiener Karussell auch maßgeblich an kino.to beteiligt war, aber vielleicht wird diese Verbindung im Laufe der Ermittlungen ja aufgedeckt. Die win-win-Situation war noch eine ganz andere, nämlich über kino.to ließen sich auch Geldströme aus dem Abofallengeschäft reinwaschen.

Ansonsten bin ich ein wenig darüber irritiert, dass einige Abzocker Oberwasser bekommen haben, was sie auf Ihren Webseiten/Blogs durchaus Kund und zu Wissen tun: http://shortr.de/Burat_wird_beleidigend

 

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Raj

13.07.2011

Weil jetzt des öfteren die Aussage kam, dass die Staatsanwaltschaft und Aufsichtsbehörden aus welchen Gründen auch immer nicht die Zeit finden, etwas zu tun, würde ich noch mal auf meinen ursprünglichen Vorschlag zurückkommen. Ich bin nur ein juristischer Laie, aber wie es scheint, sind einige juristischen Schwerter doch stumpf gegenüber Abofallensteller und beteiligten Inkasso-Unternehmen geworden. Wäre es dann nicht überlegenswert, zum einen die Öffentlichkeit verstärkt auf dieses Problem aufmerksam zu machen? Und zum anderen auch konkrete Inkasso-Unternehmen inklusive anhängige Anwaltskanzleien anzuschreiben und sie aufzufordern ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen?

 

Ein Abofallensteller kann alleine kein Geld machen. Es ist zwar für ihn toll, wenn Leute auf ihre Fallen reinfallen, um aber die vermeindliche Geldforderung einzutreiben, benötigen sie Inkasso-Unternehmen. Und diese wiederum kooperieren mit Anwaltskanzleien zusammen. Ich glaube sogar fast, dass viele Anwaltskanzleien oft gar nicht wissen, das diese Inkasso-Unternehmen zum Teil halbseidene Geschäfte betreiben. Wäre es da nicht sinnvoll, wenn Verbraucherverbände und mündige Kunden dort den Hebel ansetzen und den Kanzleien zeigen, was für windige Geschäftspartner sie da haben? Auch sie leben vom guten Image und können es sich nicht leisten, Kooperationen zu Inkassos oder Abofallenstellern zu betreiben, die in Verruf gekommen sind. Was denkt ihr darüber?

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Rechtsanwalt Stefan Richter

13.07.2011

Aber verehrter Herr Raj,

glauben Sie wirklich, die werten Anwaltskanzleien wissen das nicht? Die ganzen Abzock-Konzepte werden von gewissen Anwälten, Steuerberatern und deren "Consultingfirmen" ERDACHT, GEPLANT und GESTEUERT.

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Raj

14.07.2011

Hallo Stefan Richter, okay, ich würde es gerne an einem konkreten Beispiel festmachen. Das schwäbische Inkasso Unternehmen Culpa wurde u.a. in der Auflistung der Staatsanwaltschaft Krefeld wegen Betrugverdachtes genannt. Das Inkassobüro verdient aber nicht zu 100% aus illegalen Sachen ihr Geld, sondern das betrifft wahrscheinlich nur einen Bruchteil ihrer Geldeinnahmen, alles andere wird rechtmässig laufen. Das Unternehmen hat auf ihrer Homepage Kooperationen mit insgesamt fünf Anwaltskanzleien aufgelistet, die u.a. einen guten Ruf in Stuttgart haben.

Jetzt meine Preisfrage, warum gibt es Kooperationen mit diesen fünf Kanzleien? Wissen diese Kanzleien tatsächlich über diese vermeindlichen Betrugsfälle Bescheid? Ich kann das nicht einschätzen, es würde mich aber verwundern, weil man da schon intensiver im Internet suchen muss, um diese Dinge zu finden.

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Andreas Sterntal

14.07.2011

@ Raj,

1. Ihre Annahme, dass ein Abofallensteller ohne nachrangiges Inkasso nicht leben könne ist leider grundsätzlich falsch. Beispiel gefällig? Die derzeit noch aktiven Abofallen "Kochrezepte", "Mitfahrzentrale", "Gedichte download", "Mitwohnzentrale", "Gifs download" arbeiten zur Zeit alle ohne nachrangiges Inkasso. Glauben Sie mir, es bleibt auch so noch genug hängen.

 

2. Ihre weitere Annahme, dass Abofallensteller mit "gewöhnlichen" Inkassodiensten kooperieren, ist leider ebenso grundsätzlich falsch. Es hat in der Vergangenheit immer mal die Versuche gegeben, solche Dienste zu nutzen. Sobald der "gewöhnliche" Inkassodienstleister aber gewahr wurde, dass er nicht zustande gekommene Forderungen für die Abofallenmafia eintreiben sollte, wurde der Dienstleistungsvertrag sofort gekündigt. Gleiches geschehen mit einer RAin, die anfänglich nicht gewusst hatte, für wen sie da was eintreiben soll. Solche Dienstleister sind alle auf ihre gute Reputation sehr bedacht und wissen, dass das Inkasso für die Abofallenmafia ihren Ruf nachhaltig schädigen würde.

 

3. Ist zu beobachten, dass das Inkasso für die Abofallensteller i.d.R. ausschließlich durch eigens eingerichtete Inkassodienstleister durchgeführt wird. Beispiel: http://shortr.de/Mit_dem_hier_will_kein_RA_was_zu_tun_haben

weiter oben habe ich einen link aufgezeigt, der exakt diese Strukturen aufzeigt:

http://www.abzocknews.de/2011/04/05/dig-deutsche-internetinkasso-gmbh-ne...

4. Hat der RA Richter es kurz und prägnant auf den Punkt gebracht: "Die ganzen Abzock-Konzepte werden von gewissen Anwälten, Steuerberatern und deren "Consultingfirmen" ERDACHT, GEPLANT und GESTEUERT."

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Rechtsanwalt Stefan Richter

14.07.2011

@Andreas Sterntal

So siehts aus.

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Raj

15.07.2011

@Andreas Sterntal

Danke für die Ausführungen. Hab auch da wieder was dazugelernt. Der erste Punkt war mir tatsächlich neu, bisher glaubte ich, dass für das Geldeintreiben nur die Inkasso-Unternehmen zuständig seien. Beim zweiten Punkt bin ich dagegen umso erstaunter. Auf der einen Seite sagen Sie, dass seriöse Inkassos und RA solche Abofallenforderungen ablehnen einzutreiben. Das will ich durchaus so annehmen, ich staune dann nur, warum fünf eigentlich seriös wirkende Anwaltskanzleien aus dem Stuttgarter Raum Werbung mit dem erwähnten Inkasso-Unternehmen machen, welches u.a. Geld von einem Abofallensteller eintreiben will. Stecken die tatsächlich alle unter einer Decke? Mag da nicht wirklich dran glauben.

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Andreas Sterntal

15.07.2011

@ Raj,

nur um die Zahlen, die mit Abofallen erwirtschaftet werden zu unterfüttern (Quellen: übereinstimmende Angaben von Aussteigern):

1. Rechnungslauf: Eingangsquote 10 - 15 %

2. Mahnungen: weitere Steigerung um 5 - 10 %

3. Versand per Post: weitere Steigerung um 5 - 10 %

4. Inkasso durch Dienstleister: Totale Eingangsquote bis 50 %

5. Inkasso durch Anwalt: Totale Eingangsquote bis 70 %

Damit so eine Abofalle richtig ins Laufen kommt, wurden diese Projekte teilweise an "Investoren" verkauft, die a) die Infrastruktur für die laufende Bearbeitung und b) die Anlaufkosten für die Google-Werbung bezahlt haben. Da wurden dann schon mal 50 bis 100.000 EURO pro Monat bezahlt. Bei Registrierungskosten von ca. 1 - 2 EURO/Stück überlasse ich es Ihnen bzw. Ihrem Taschenrechner sich die Profitabilität auszurechnen.

Können Sie den Abofallensteller und die Inkassounternehmen benennen, so dass ich die Rückverlinkungen zu den Anwaltskanzleien nachvollziehen kann?

 

 

 

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Raj

15.07.2011

@Andreas Sterntal

Interessante Informationen über die Wirkungsweise solcher Abofallensteller, die man sonst selten findet. Danke.

Wie schon mal erwähnt, über mehrere Ecken kenne ich das schwäbische Inkasso Unternehmen Culpa. Die findet man gelegentlich in einigen alten Forenbeiträgen, auch bzgl. Eintreiben von unberechtigten Kosten bei Kreditanfragen.

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Andreas Sterntal

15.07.2011

Ach so, um noch ein wenig ausführlicher zu werden, nichts was in dieser Branche geschieht, kommt von ungefähr. Will sagen, dass die Abofallenbranche sehr breit und kleinteilig aufgestellt ist, also im Prinzip wie ein Konzern funktioniert. Ein Abofallensteller hat sich in einem Fernsehbericht als "Buchhalter" bezeichnet. Nach dem das allgemeine Gelächter abgeebbt war, kam es mir, dass diese Aussage durchaus der Wahrheit entspricht.

Man darf sich das Abofallengeschäft durchaus als einen Konzern vorstellen, in dem die Konzernabeilungen Steuerung, Controlling,  Suchmaschinenwerbung, Webseitenerstellung von eigenen Tochterfirmen oder -abteilungen wahrgenommen werden, so dass dieser Abofallensteller auf der operativen Ebene in der Tat nur noch "buchhalterische" Aufgaben wahrnimmt. So gesehen hat er nicht mal gelogen.

Seit ca. 2009 war zu beobachten, dass praktisch nur noch ein Konzern - nennen wir es mal "Syndikat" - mit insgesamt 4 Abofallenstellern übrig geblieben ist. Alle anderen Abofallensteller sind zwar nach wie vor vorhanden, werben aber nicht mehr aktiv für ihre Fallen, was darauf hindeutet, dass sie per DDOS-Attacken belegt wurden, so dass ihre Suchmaschinenwerbung keine Registrierungen mehr erbrachte, sondern nur noch Kosten verursachte. (Vgl. die quasi meist kopierte Abofalle war das Mitfahrportal bzw. auch das Download-Portal; alle Kopien sind nach sehr kurzer Zeit verschwunden, bzw. stehen seitdem ohne Suchmaschinenwerbung im Netz) Diese "kriminelle" Struktur der DDOS-Attacken ist mit Sicherheit gesteuert worden, allerdings nicht von der Ebene der Abofallensteller, sondern von einer übergeordneten Stelle, damit einem Abofallensteller kriminelles Tun nicht nachgewiesen werden kann. Was den Abofallenstellern dafür in Rechnung gestellt wird, dass sie quasi monopolartig abzocken dürfen ist unbekannt, dürfte aber aufgrund der Größe bzw. Menge an Leuten, die allesamt still zu halten sind, nicht unbeträchtlich sein.

Wie tief so ein Konzern gestaffelt ist, mag verdeutlichen, dass selbst so unverfängliche Abteilungen wie "Öffentlichkeitsarbeit" vorhanden ist, die sich mit nichts anderem beschäftigen, als die Kritiker zu beobachten, zu unterwandern und selbige in ihrer Reputation zu schädigen. Ich mag jetzt keine Namen nennen, aber ein gewisser Herr M.B. unterhält neuerdings einen Blog, auf dem er seine (Un-)taten und Prozesse aus seiner Sicht darstellt und welcher RA würde es sonst fertig bringen, ihm als Kommentator dafür auch noch zu applaudieren?

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Rechtsanwalt Stefan Richter

15.07.2011

Womit wir wiederum erhebliche Parallelen zu den bislang bekannten Strukturen der Gewinnspielmafia hätten. Bis auf die Öffentlichkeitsarbeit, die nach meiner Kenntnis praktisch nicht in vergleichbarer Weise stattfindet, sind die entsprechend aufgebaut.

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Andreas Sterntal

15.07.2011

@ RA Stefan Richter,

klar, die Konzernstrukturen ergeben sich aus Zwangsläufigkeiten, so wie halt auch bei echten Konzernen.

Der Untersteht besteht aber darin, dass es immer darum geht, die Personen, die nach aussen dastehen, so wenig angreifbar wie möglich zu machen. Das Schlimmste, was so einem "Konzern" bzw. dem "Konzernherren" passieren könnte, ist, dass einer seiner Vasallen umfällt und ausplaudert. So u.a. geschehen bei kino.to. Dort haben Mitarbeiter bereits Geständnisse abgegeben bevor sie überhaupt in die Zelle des Untersuchungsgefängnisses eingewiesen wurden.

Wenn man sich die Diktion der Abofallenbetreiber betrachtet, und sich dann noch vorstellt, dass soziale Kontakte nach aussen oder aus früheren Zeiten nahezu unmöglich geworden sind, kann man durchaus auch von Sektenstrukturen oder Diktaturstrukturen sprechen. Eine Diskussion mit denen ist genauso sinnlos, wie es eine Diskussion mit einem Stasimitarbeiter zur Blütezeit der DDR gewesen wäre. Im Endeffekt sind die in ihren eigenen Strukturen gefangen, aus denen sie auch nicht mehr ausbrechen können bzw. dürfen. Da sagt dann der Konzernherr: "Wann Schluss ist, bestimme ich, und nicht Du."

Dem Thema Öffentlichkeitsarbeit könnte ich ganze Kapitel widmen. Wenn Sie sich wirklich dafür interessieren, müssten wir in persönlichen Kontakt treten.

 

LG Andreas Sterntal

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Behaarte Uhse

15.07.2011

Zufällig im world wide web gefunden: http://pdfcast.org/pdf/bunte-tuete-15-07-2011

 

Eine äußerst interessante link-Sammlung mit dem Titel: "Dokumente im Abmahnwahn", also von sämtlichen Protagonisten des Abmahnwahns.

Scheinbar sind die Themen "Abofallen" und "UrhG-"filesharing"-Abmahnungen  gar nicht 'mal sooo weit auseinander, wie viele sicherlich vordergründig meinen könnten.

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Nur weil Großkonzerne bzw. Verbände dahinter stecken, macht es die Sache schließlich nicht besser... Die hatten einfach nur genug Geld um entsprechende Gehirnwäsche mittels Propaganda ("Raubkopierer sind Verbrecher") durchzuführen. Oder Sprüche wie: "Das geistige Eigentum ist das Öl des 21. Jhd."! Sorry, aber geht's noch? Was für ein Quatsch und Politiker labern das auch noch nach... Da gibts bestimmt ein backstage-Ticket für die Kinder oder eine Einladung zur After-Show-Party für die Herren für...anders kann ich mir das nämlich langsam nicht mehr erklären.

Als wenn wir uns mit Singen, Tanzen, **** und Schauspielern z.B. aus der Finanzkrise rausgezogen hätten. Lächerlich!

Und aktuell wird es ja immer schlimmer, wenn man sich deren Forderungen einmal ansieht!

 

Wenn das so weiter geht, dann haben die bald evtl. sogar das erreicht, was die von Anfang an (auch tatsächlich) wollten:

Den Direktzugriff auf die Daten beim Provider!

Weshalb auch sonst der weltweite Bohei rund um das Thema "p2p"? Kein normaler Konzern würde doch derartige Ausgaben (für "Piraterie-Bekämpfung") normalerweise auch nur ansatzweise durch den Aufsichtsrat bekommen. Niemals! Außerdem legen die seit nahezu 40 Jahren unverändert die gleiche Platte auf, siehe z.B. hier: http://cliphead.wordpress.com/2010/04/12/sind-leer-cassetten-der-tod-
der-schallplatte/

Da wird aus einer "BRAVO"-Zeitung aus dem Jahre 1977 unter anderem folgendes zitiert:

"In der Bundesrepublik verursachen die Leer-Cassetten für die
Schallplatten-Industrie einen Umsatzverlust von mehr als einer
Milliarde Mark.Darunter leiden natürlich auch Komponisten, Texter,
Verleger und die Künstler".

Also: Immer weiter Jammern und immer weiter die Staatsanwaltschaften/zuständigen Landgerichte mit Auskunftgesuchen vollmüllen, bis die keinen Bock mehr haben. In der Praxis bedeutet das dann eine Schnittstelle zur Datenbank des Providers, die Auskunfteien sind sowieso schon im Boot (siehe z.B. Arvato vom Medienriesen Bertelsmann).  "Hochzeiten" zwischen Verkehrs- und Bestandsdaten vollautomatisiert im Akkord! Fertig wäre die automatisierte Profilerstellung der Internetuser. Und das dann auch noch völlig legal...wenn es denn dann so passieren würde. Ein Werbe- und Marketingpotential in €-Bereichen, bei denen ein paar kopierte mp3-files von Jugendlichen nicht auffallen. Außerdem könnte bzw. würde das auch gewisse Kontrollmöglichkeiten schaffen und wer das Internet kontrolliert ist zukünftig sozusagen der Boss!

So einfach ist das, weswegen auch unbedingt ALLES gegen etwaige Zensur durch wen auch immer unternommen werden muss! Kein "Quick Freeze", kein "Three Strikes" und erst recht keine "VDS" (im Grunde alles das Gleiche!)!

------------------------------------------------------------------------------------

Aber zurück zum eigentlichen Thema. Als Beispiel für die "Verwandschaft" zwischen "filesharing"-Abmahnungen und Abo-Fallen einfach 'mal folgendes Beispiel:

 

1. Abofalle:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/uc-rechtsanwaelte-nun-auch-taetig-im-au...

2. "filesharing"-Abmahnung:

http://www.gulli.com/news/14684-filesharing-panne-staatsanwaltschaft-koe...

 

Eine weitere Parallele die direkt ins Auge sticht, sind die zahlreichen Firmen die überall verstreut auftauchen und wieder abtauchen, sich umfirmieren, den Standort wechseln u.s.w. ...

Meiner Meinung nach darf man die Themen also noch nicht einmal so sehr voneinander trennen. "Man kennt sich halt", sozusagen... Und wie gesagt: Nur weil beim Thema "filesharing"-Abmahnungen eine Riesen-Lobby dahintersteht heißt das noch lange nicht, daß das alles sauber abläuft.

Das Offensichtlichste ist dabei meiner Meinung nach das Thema "Kosten":

Genauer: Die Kosten im Innenverhältnis!

Also die Kosten, die dem Abgemahnten nach RVG in Rechnung gestellt werden (Faktor 1,3 für zusammenkopierte Textbausteine ist sowieso eine absolute Frechheit!) vs. Kosten die tatsächlich (!) angefallen sind ("Turn Piracy Into Profit" ist nämlich ein sog. "no cost"-Geschäftsmodell! ). Wo bleibt eigentlich die Differenz (€)? Wo ist die Finanzbehörde? Wann werden endlich 'mal Kartons aus den Abmahn-Kanzleien geschleppt? Denn was passiert? NICHTS! Stattdessen erdreisten die sich auch noch und klagen hier und da irgendwelche vermeintlichen "Ansprüche" vor Gericht ein, die aber gar nicht in der Praxis entstanden sind! DAS muss man sich 'mal ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen...Warum klappt das so gut? Da kann man natürlich nur spekulieren.... siehe oben! Leute, wacht doch bitte auf!

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Andreas Sterntal

15.07.2011

@ behaarte Uhse,

in einem muss ich Dich sogar korrigieren: die Abofallenmasche entstand aus der Filesharing-Scene! Dazu müssen wir aber sehr lange zurück in die Vergangenheit schauen, als z.B. in München gegen Ende der Achtziger die Einzelhändler aufhörten ihre Waren im Schaufenster auszupreisen.

Was war geschehen: aus einer gewissen Keimzelle in ihrer Vorreiterrolle heraus, ich will sie aus Neutralitäts- und Pietätsgründen nur mit GvG bezeichnen, hatten es sich junge Anwälte zum Sport gemacht, mit der Kamera bewaffnet im Auto durch München zu fahren, um die Schaufenster der Einzelhändler zu fotografieren, um diese Bilder dann später auf sogenannte Wettbewerbsverstöße wie mangelhafte Preisauszeichnung - eigentlich ganz witzig, aber das erklärt sich später - auszuwerten und den Münchener Einzelhändlern wie eine Geißel im Nacken zu sitzen. Als dann auch der letzte Einzelhändler keine Preise mehr im Schaufenster zeigte, gingen die Anwälte auf die Wurfzeitungen, Einwurfwerbungen usw. los. Das Spielchen ernährte eine ganze Weile Teile der Münchener Anwaltschaft und natürlich GvG.

Schnitt, wir schreiben ungefähr das Jahr 1993 als ich einen Bekannten hatte, der mir völlig entrüstet eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung zeigte und von GvG stammte.

Was war geschehen: Die Münchener Einzelhändler hatten inzwischen gelernt, ihre Angebote so ordentlich auszupreisen, dass GvG usw. nicht mehr davon leben konnten, abzumahnen. Also musste GvG umdenken und dazulernen. GvG hatte sich inzwischen dem Urheberrecht verschrieben und damit GvG auch ordentlich Verstöße produzieren konnte, die dann abmahnfähig waren, wurde ein unschuldiges ca. 14-jähriges Mädel namens Tanja Nolte-Berndel erschaffen, die in den einschlägigen Zeitschriften inserierte und ebenso unschuldig um Spiele-Software bat. Natürlich war die Hilfsbereitschaft bei so einem unschuldigen Begehren eines noch unschuldigeren Geschöpfes riesengroß.

Schnitt, wir schreiben die angehenden 2000er, die Keimzelle GvG hatte sich inzwischen vergrößert und einen Kompagnon aufgenommen, welcher sich einen Namen dadurch gemacht hat, dass er an der Rechtsprechnung für die Forenhaftung maßgeblich beteiligt war. Das exakte Wissen um die rechtlichen Belange des inzwischen in der Allgemeinheit angekommenen Internets mag diese Kompagnon dazu veranlasst haben, sich nicht nur in der Dialer-Szene zu vernetzen, sondern darüber hinaus auch Filmmaterial über das Internet zu vertreiben. Das lief gut bis ca. Ende 2004, als ein wildgewordener Staatsanwalt der Meinung war, diesem Treiben Einhalt zu gebieten und den Kompagnon zwecks intensiver und peinlicher Befragung zu sich ins Untersuchungsgefängnis einzuladen.

Schnitt, wir schreiben inzwischen 2005 als nämlicher Kompagnon inzwischen um 90.000 Euro ärmer, aber um Erfahrung und eine Bewährungsstrafe reicher sich mit Herrn M.B. verabredete, er möge doch bitte unerwünschte Werbung produzieren, um die Werbetreibenden abmahnen zu können - das betrifft übrigens das Verfahren, das derzeit in Osnabrück anhängig ist.

Ganz kleiner Schnitt von nur wenigen Monaten. Der Kompagnon hatte inzwischen die Keimzelle GvG verlassen und sich mit eigener Kanzlei - wohl mehr die Couch in seiner Wohnung - selbstständig gemacht. Dieser Schritt war sicherlich einerseits der Anfang von GvG's Untergang, andererseits aber auch der Anfang eines der erfolgreichsten Raubzüge in der deutschen Wirtschaftsgeschichte, denn mit den Erfahrungen aus dem U-Haft-Alltag im Kreuz, beschlosse der Kompagnon die Kontakte aus der Dialer-Scene zu reaktivieren. Die Dialer-Scene war zwar inzwischen dank DSL und Routern so gut wie tot, aber da gab es doch so ein nettes kleines Geschäftsmodell, das seit 2002 aus der Filesharing-Scene absolut erfolgreich entwickelt worden war, nämlich die Abofallen. Sinnigerweise hießen auch die ersten Abofallen p2p-download und so ähnlich und so weiter und es gab bereits einige große Abofallenbetreiber, die das Big Business erkannt hatten.

Schnitt, wir schreiben das Jahr 2005: launch der ersten Abofallen der Gebr. Sch. Aufbau der Konzernstrukturen in Güstrow und Hagen.

Schnitt, wir schreiben das Jahr 2006: launch der ersten Abofallen von M.B.

Schnitt, wir schreiben das Jahr 2007: launch der ersten Abofallen von F.D.

Schnitt, wir schreiben das Jahr 2008: launch der ersten Abofallen von E..... L........

Schnitt, wir schreiben das Jahr 2009: Großer Bahnhof vor dem LG München. Die Sparkasse will sich von einer Kundin trennen, die als Anwältin das Mahninkasso für Abofallen betreibt. Der o.g. Kompagnon hält dagegen. M.B. sagt als Zeuge aus. Hilft alles nix, die Richter können sich nicht der Auffassung anschließen, dass ein Bankkonto zur unbedingten Ausstattung einer Anwältin gehört, weshalb es einer Sparkasse verwehrt werden sollte, sich dagegen zu verwehren.

Ein wenig später ist auch die letzte Abofalle außerhalb des Syndikats nicht mehr aktiv, so dass das Syndikat das Monopol der Abofallen beherrscht.

Schnitt, wir schreiben das Jahr 2010: Die Keimzelle GvG ist nicht mehr.

Ich hoffe, der kleine Abriss über die Abofallengeschichte hat zur Aufklärung beigetragen und hier noch eine kurze linkliste bzgl. Quellenangaben

http://shortr.de/die_Keimzelle_GvG

http://shortr.de/Allgemeines_zu_Abofallen

http://shortr.de/man_wagt_ja_kaum_den_Namen_auszusprechen

 

 

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Behaarte Uhse

16.07.2011

@Andreas Sterntal:

Wunderbar, stimmt genau. Unter anderem aber auch eine sehr schöne "Steilvorlage"...

Was hälst du als Kenner (endlich mal jemand!) z.B. von diesen konsollidierten Infos:

 

http://pdfcast.org/pdf/promedia-rasch-bvmi-bearshare

 

Und zwar geht es im Grunde um folgende Frage:

Warum taucht bei (filesharing-)Abmahnungen rund um den Klüngel "BVMI e.V. / Clemens Rasch / ProMedia" so auffallend oft "bearshare" in deren PR-Filmchen auf?

Ebenfalls anhand einer kleinen "Zeitreise" erläutert. Start: 2001 mit dem Ende von (Ur-) Napster.

 

Immerhin haben die seinerzeit  (2007) sogar Kriminalbeamte "geschult", siehe: https://www.bdk.de/lv/nordrhein-westfalen/fachthemen/neuorganisation-der-kpb/bdk-sieht-positive-auswirkungen-der-neuorganisation-der-kreispolizeibeh-im-hochsauerlandkreis/bdk-sieht-positive-auswirkungen-der-neuorganisation-der-kreispolizeibeh-im-hochsauerlandkreis

 

"Einen Einblick in die Komplexität derartiger Ermittlungsverfahren ermöglichte Jörg von der Fecht (proMedia - Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH, Hamburg) in einem Fachvortrag zum Thema "Urheberrechtsverletzungen". Im Mittelpunkt des Themas stand die illegale Verbreitung von Musikstücken über Tauschbörsen im Internet."

 

Schlimm, oder!? Aber Naja, wie dem auch sei ... Danke und Gruß!

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Andreas Sterntal

16.07.2011

@ behaarte Uhse,

so doll kenne ich mich nun wieder auch nicht aus mit allen möglichen kriminellen Geschäftsmodellen. Fest steht, dass alle Böcke vorher Gärtner waren, aber irgendwie zu ihren Wurzeln zurückgekehrt sind. M.B. betrieb z.B. ein Dienstleistungsunternehmen für anwaltsnahe Dienste bis hin zum Hausservice. F.D. war Werbeunternehmer - halt wenig erfolgreich - und die Gebr. Schm... sind gleich von der Schulbank weg ins kriminelle Geschehen eingetaucht. Und wie gesagt, fast schon lustig - nein eher zynisch - finde ich, dass Anwälte, die früher aufgrund mangelhafter Preisauszeichnung Einzelhändler abgemahnt haben, nun selbst mit mangelhafter Preisauszeichnung das Big Business betreiben, denn eins ist klar, wir sehen in Person der Abofallenbetreiber immer nur die Spitze des Eisbergs. Dahinter verborgen ist eine ganze Infrastruktur von Webdienstleistern, Suchmaschinen-Spezialisten, DDoS-Attackierern und natürlich Anwälten.

Eine kleine Ahnung ergibt sich dadurch, dass in einem Video aus 2008, dass die Anwältin K.G. zeigt, wie sie aus einem Auto vor ihrer Haustür aussteigt, der Fahrer identisch ist mit dem Anwalt T.P., der M.B. vor dem Gericht in Osnabrück vertritt und der die produzierten Abmahnungen als einen Dumme-Jungen-Streich bezeichnet hat. Immerhin war M.B. zum Tatzeitpunkt ganze 30 Jahre jung.

Ich halte es sogar gut für möglich, dass die Abofallenbetreiber gar keinen Zugriff auf diese Infrastruktur haben, damit sie im Fall der Fälle das System nicht gefährden können.

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Sebastian Dosch

Rechtsanwalt

19.07.2011

Das hier war natürlich längst überfällig:

http:// deutschezentralinkasso.wordpress.com/2011/07/19/deutsche-zentral-inkasso-gmbh-unterstutzt-professor-hoeren/

(ich habe ein Leerzeichen nach http:// eingebaut, damit das nicht auch noch durch Links in Google hochgepusht wird...)

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Jonas

19.07.2011

das hab ich eben gefunden - hatte es aus versehen im falschen forum geposted ...

 

http://deutschezentralinkasso.wordpress.com/2011/07/19/deutsche-zentral-...

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Sebastian Dosch

Rechtsanwalt

19.07.2011

Tja, und da ist er, der Link *seufz*...

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Andreas Sterntal

19.07.2011

LOL richtig klasse das, aber auch bezeichnend dafür, dass die Branche dabei ist, sich selbst mental als seriös zu coachen, also jegliche Scheu und Scham abgelegt hat.

Es gibt zwar die chinesische Kriegsweisheit: "Wenn du einen Feind nicht besiegen kannst, dann verbünde dich mit ihm", aber das steckt mit Sicherheit nicht dahinter. Mir scheint, dass die Hirnwäsche, man täte ja nichts Böses oder gar Unrechtes, inzwischen tatsächlich bei denen angkommen ist.

Interessant auch, dass parallel der sogenannte Frankfurter Kreisel um M.B. sein Coming-Out hatte. Dort bringt selbiger es fertig zu schreiben: "ich habe nie eine Abofalle betrieben." Ich nehme mal an, dass das Coaching auch parallel verlaufen ist. Wie gesagt, Diskussionen mit denen sind so erfolgversprechend und erquickend, wie mit einem Stasi-Offizier zur Blütezeit der DDR.

 

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Rechtsanwalt Stefan Richter

19.07.2011

Ja, da sind sie wieder, die berühmten "wenigen schwarzen Schafe".

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Raj

19.07.2011

sebastian.dosch schrieb:

Das hier war natürlich längst überfällig:

http:// deutschezentralinkasso.wordpress.com/2011/07/19/deutsche-zentral-inkasso-gmbh-unterstutzt-professor-hoeren/

(ich habe ein Leerzeichen nach http:// eingebaut, damit das nicht auch noch durch Links in Google hochgepusht wird...)

Aber es zeigt doch wieder mal sehr schön, man muss mit seinen Anliegen an die Öffentlichkeit gehen, damit sich was bewegt. Allein mit juristischen Eingaben und Klagen erreicht man nicht viel.

 

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Raj

19.07.2011

Andreas Sterntal schrieb:

LOL richtig klasse das, aber auch bezeichnend dafür, dass die Branche dabei ist, sich selbst mental als seriös zu coachen, also jegliche Scheu und Scham abgelegt hat.

Es gibt zwar die chinesische Kriegsweisheit: "Wenn du einen Feind nicht besiegen kannst, dann verbünde dich mit ihm", aber das steckt mit Sicherheit nicht dahinter. Mir scheint, dass die Hirnwäsche, man täte ja nichts Böses oder gar Unrechtes, inzwischen tatsächlich bei denen angkommen ist.

Mag sein, dass jetzt die Branche so tut, als wäre man seriöser geworden. Ich würde das trotzdem als Fortschritt ansehen. Denn plumpe Maschen sind damit nicht mehr möglich. Sowohl der Dachverband wie auch die einzelnen Inkasso-Unternehmen stehen immer mehr im Fokus der Öffentlichkeit. Man kann es sich immer weniger leisten, Forderungen die von aussen kommen, einfach so wegzuwischen. Und wenn es zu ein bisschen mehr Transparanz bei den beteiligten führen sollte, why not?

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Andreas

22.07.2011

Zur Thematik "Runder Tisch" und Gegenmaßnahmen nocheinmal.

 

Wie bereits schon einmal erwähnt, gebe ich den Banken eine absolute Schlüsselrolle. Bestätigt sehe ich mich durch eine neue Studie von Prof. Stefan Savage an der Universität San Diego. Dernach werden SÄMTLICHE Geschäfte von Spammern weltweit gerade einmal von DREI Banken abgewickelt.

http://www.pcwelt.de/news/Testkauf-beim-Spammer-Banken-profitieren-durch...

Es mag sich hier nicht um Abofallenbetreiber handeln, doch zeigt es m. E. deutlich die Rolle der Banken in diesem Geschäft.

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Rechtsanwalt Stefan Richter

22.07.2011

Ja aber nochmal: Die Tatsache, dass selbst solch zertifizierten Räubernester wie dieses berüchtigte in dieser netten Kleinstadt im Westfälischen noch immer nicht ausgeräuchert sind, obwohl sie nun Millionen dubiose Lastschriften als Erste Inkassostelle durchwinkten - und zwar in positiver Kenntnis des zweifelhaften Charakters ihrer diversen Geschäftspartner - zeigt doch, dass es vor allem einmal an politischem Willen fehlt, die Aufsichtsbehörden entsprechend mit Kompetenzen und/oder politischer Rückendeckung auszustatten. Wo in drei Teufels Namen bleibt denn die BAFin?

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Andreas Sterntal

22.07.2011

"Wo in drei Teufels Namen bleibt denn die BAFin?Wo in drei Teufels Namen bleibt denn die BAFin?"

 

Sehr geehrter Hr. RA Richter,

kann es nicht sein, dass Inkassodienstleister gar nicht der Aufsicht der BAFin unterstehen?

Meines Wissens unterstehen die der Aufsicht, der für sie zuständigen Amtsgerichte.

Mal ein wenig diabolisch gefragt: was kann man denn gegen Anwälte unternehmen, die das Masseninkasso von unberechtigten Forderungen betreiben, da hat es ja auch ein paar "schwarze Schafe" gegeben.

 

 

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Rechtsanwalt Stefan Richter

22.07.2011

Mit dem Räubernest meinte ich eine berüchtigte Bank, die als Inkassostelle der Gewinnspielmafia fungiert.

Die Anwälte könnte man in bestimmten Fällen, bei denen den Forderungen eine unerlaubte Handlung vorausgegangen ist, als Mitstörer in Haftung nehmen. Das anwaltliche Aufsichtsrecht scheint mir gegenüber solchen Leuten letztlich nicht nur zahnlos; die Kollegen in den Kammern haben ja auch keine Ermittlungsbefugnisse und müssen daher genauso stille Post spielen, wie unsere bedauernswerten Datenschutzbeauftragten. Alles komplett lächerlich.

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Andreas

22.07.2011

Sehr geehrter Herr Richter,

 

ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu.

 

Ohne Zwang keine Kooperation.

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Andreas Sterntal

22.07.2011

@ RA Richter, helfen Sie mir mal bei der Suche nach dem Kreditinstitut. Da gibt es die feine, aber durchaus wirksame Methode den Compliance-Beauftragten der BAFin zu informieren. Die stellen dann so nette durchaus peinliche Befragungen an, was letztlich dazu geführt haben mag, dass die W...C...-Bank die Zusammenarbeit mit den Abofallenstellern eingestellt hat. Bei internationalen Instituten ist das erheblich schwieriger, denn auch mir ist bekannt, dass die Spam-Schleudern über nur 3 bis 5 Banken funktionieren.

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Sommernacht

22.07.2011

Oh, hier ist ja noch ein runder Tisch:

 

http://www.deutsche-zentral-inkasso.de/presse/offener-brief-an-professor...

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Andreas Sterntal

23.07.2011

Unglaublich, aber wie schon so häufig vorher, wird nach langem Ableugnen die Flucht nach vorne begangen und man präsentiert sich als seriöse Unternehmungen, die nie auch nur irgend etwas Gesetzeswidriges begangen hätten.

Wohlgemerkt, wir befinden uns auf der Gratwanderung dessen, was wettbewerbsrechtlich normalerweise von selbst, sprich dem Wettbewerb geregelt würde. Weil aber eben dieser Wettbewerb nicht vorhanden ist - wer betreibt ansonsten Portale, auf denen beispielsweise Kochrezepte kostenpflichtig angeboten werden -  hauen diese Herren in exakt die Lücke hinein.

Ich möchte noch auf eines aufmerksam machen: waren es ursprünglich eine ganze Fülle von Abzockern, die auf diese Weise zugange waren, so sind seit ca. 2009 nur noch die Buben übrig, die eindeutig der Mafia um einen Münchener Anwalt zuzuordnen sind. Ich nehme mal an, dass hier der "Wettbewerb" mit DDoS-Attacken zum Schweigen gebracht wurde, oder wo sind sonst die anderen Herren der abzockenden Branche verblieben?

 

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Careless

23.07.2011

Ich weiß gar nicht, was Herr Sterntal hat. Ich finde die Idee mit dem gemeinsamen runden Tisch gut. Der Austausch von Standpunkten hat noch nie geschadet.

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U_Patronu

23.07.2011

@ Kartin Knaller,

reicht dir dein Frickestilzchen-Stalkerblog nicht mehr?

@ Dr. Hoeren,

solange sich Richter zu Erfüllungsgehilfen von Abzockerbanden machen, solange wird sich bei uns auch nichts wesentlich ändern! Siehe

http://antiabzockenet.blogspot.com/2011/07/in-eigener-sache-gel-beitrag....

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Andreas Sterntal

23.07.2011

Sorry, sehe mich gezwungen darauf hinzuweisen, dass es eine Fake-Blog-Familie unter meinem Namen gibt, auf den der o.a. link verweist, was mal wieder deutlich macht, dass von gewisser Seite aufmerksam mitgelesen wird. 

Diese auch weiteren Personen gewidmeten Fake-Blogs bilden eine Welt für sich, in der nur untereinander verwiesen und verlinkt wird. Das lässt sich wunderbar über die Profile der angeblichen Blog-Betreiber nachvollziehen, wer da auf wen verweist. Hintergründe und Motive solcher Fake-Blogs lassen sich ebenso einfach und simpel nachvollziehen, wenn man sich mal den folgenden unter Anonym verfassten Kommentar vor Augen hält:

"Was ist denn nun schon wieder so verwerflich, wenn in einem offenen Brief an Professor Hoeren um einen Terminvorschlag „Runder Tisch gegen Internetabzocke“ gebeten wird.
Hat man Sorge, dass die Geschäftsidee Verbraucher zu verunsichern, Verbraucher für unmündig zu erklären … Firmen und Privatpersonen zu verleumden und zu bedrohen (indem man diese rotzfrech mit Internetabzocke in Verbindung bringt) den Bach runter geht?"

So, und nun husch, husch zurück ins Trollkörbchen.

 

 

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Christa, B.

23.07.2011

Das ist doch genau der Pidder, der es einst selbst mit Abo-Seiten versuchte, nachdem sein Pornoseiten-Projekt, vorbei am deutschen Jugendschutz, gescheitert war.

http://www.bildercache.de/anzeige.html?dateiname=20110723-172723-998.jpg

Als auch das nichts einbrachte, er kläglich mit seinen "Satire"-Seiten "affzockt" und "AntiAbzockZentrale" gescheitert war, bastelte er sich als "Andreas Sterntal" seinen "Roman" zusammen.

Nun hat er sich auch noch eine Klatsche vom Amtsgericht Dresden eingefangen.

http://rotglut-info.blogspot.com/2011/06/sachen-gibt-es-die-gibt-es-gar-nicht.html

Genau solche "Aufklärer" gehören an einen runden Tisch, die selbst Dreck am Stecken haben und das Internet missbrauchen, um andere Menschen zu verunglimpfen und alle, die nicht seiner Meinung sind, als "Sockenpuppen" und "Trolle" zu beschimpfen. (Ironie wieder aus)

@Careless

So weit ist das vom Thema gar nicht weg. Wenn aufgeklärt werden soll, muss man schon wissen, welche Leute sich hinter den Kritikern der Abo-Fallen verbergen.

Einen runden Tisch unter Teilnahme von Vertretern der Verbraucherschutzzentralen, Betreiber der betreffenden kritisierten Plattformen und Rechtsexperten wäre durchaus sinnvoll. Leute wie "Andreas Sterntal" gehören aber nicht an so einen Tisch - dann wäre es eine Farce!

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Careless

23.07.2011

Liebe Christa, da hast Du mich falsch verstanden :-). Was Herr Sterntal da schreibt, verstehe ich gar nicht. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass wir nun alle gespannt sind, ob Herr Hören der Einladung folgt. Wie Du sagst, ein runder Tisch in der Konstellation wäre sinnvoll.

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@ Christa, B.

ich bin über die Vorgänge durchaus informiert worden und ich denke, dass es einem gewissen RA N. aus K. nicht recht wäre, wenn ich erzählen würde, was es mit gewissen Anti-Abzockportalen auf sich hatte, und dass er im Auftrag eines RA S. aus M. der erste war, der sich dort versucht hat zu registrieren, um eine drohende Wettbewerbsstrafe abzuwenden.

@ Careless,

macht es Sinn, sich mit Parkuhren zu unterhalten? Wohl eher nicht. Ist aber nur meine persönliche Meinung.

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Careless

23.07.2011

Woher will man wissen, dass eine Parkuhr nicht reden kann, wenn man noch nie eine gesehen hat.
Man macht es sich sehr einfach, wenn man nur die Leute an einen runden Tisch lädt, von denen man glaubt, sie hätten die gleiche Meinung. Eine Diskussion ist immer erst dann produktiv, wenn man sich anderen Positionen öffnet. Ob man sie dann auch teilt am Ende des Tages, ist eine andere Frage. Ich vermute, dass Herr Hören als Dozent ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Ich studiere zwar Chemie, habe aber auch da gelernt: die wertvollsten Ergebnisse erreicht man in der Diskussion.

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Judas

24.07.2011

Hallo,

habe auf verbraucherschutz.tv ein interessantes interview mit prof. hoeren gelesen. 

 

BLOGGER HABEN AM RUNDEN TISCH NICHTS VERLOREN!

dort sagt er sinngemäß, dass blogger am runden tisch gegen internetabzocke nichts verloren haben, da sie ohnehin nichts bewegen können. da habe ich dann drüber nachgedacht, aber ich glaube ich verstehe jetzt, warum, und kann mich prof. hoeren nur anschliessen - und möchte  versuchen, die gründe etwas anzureichern:

1. blogger können nichts bewegen. sie können lediglich hinterher, also wenn das kind bereits im brunnen ist, darüber berichten.

2. bloggen kann jeder. egal ob einer tagsüber bei vw in wolfsburg an der stanze steht oder drucker repariert - die gemeinsamkeit der blogger ist die entrüstung, nicht die sachliche qualifikation.  ideologisch getriebene sinnstiftung ist immer gefährlich: der  genannte blogger, der tagsüber im akkord reifen montiert, die einsame hausfrau, der frustrierte student, sie alle eint die entrüstung und der gemeinsame feind. da geht mitunter die trennschärfe verloren. und auf einmal ist man wer: tagsüber dem druck des alltags ausgesetzt erfolgt abends die bestätigung durch die blogger-gemeinde, wenn man mal wieder als erstes einen neuen handelsregistereintrag einer verhassten firma entdeckt hat. plötzlich ist man wer, die eigene expertise ist nach jahren der demütigung in betrieb und umfeld endlich einmal gefragt, das selbstwertgefühl steigt. da kann man es schon verstehen, wenn der eine oder andere über das ziel hinausschiesst. und so therapeutisch wertvoll die bloggerei für einige sein mag: ernstzunehmen sind solche leute aber nicht. 

3. blogger quatschen gerne. aber ein so wichtiges thema wie das hier diskutierte muss konzentriert vorbereitet werden. da kann es nicht sein, dass einzelne blogger gesprächsstände nach draussen tragen, nur um ihrem weblog (bzw. den adsense-einnahmen daraus) einen kurzfristigen schub zu geben.  

4. vieles was blogger tun ist illegal: angefangen von anonym gehosteten blogs, die eher der verleumdung als der aufklärung rechnung tragen über illegale rechtsberatung - solche leute am tisch sitzen zu haben macht den runden tisch massiv angreifbar!

 

Also: wieder einmal eine unbequeme, aber richtige position von herrn professor horen! danke dafür!

 

 

 

 

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Cornelia Brakensiek

Rentnerin

24.07.2011

Zitat:

...versuchen wir vom ITM in der zweiten Hälfte 2011 einen runden Tisch zu organisieren, bei dem Staatsanwaltschaft, Polizei, Verbraucherschützer...

Meine Frage als interessierte und betroffene Verbraucherin:

Private Verbraucherschützer werden am runden Tisch teilnehmen oder Verbraucherschutz Organisationen wie z.B. Verbraucherzentralen oder das BMELV?

Gibt es inzwischen einen Termin?

An welcher Stelle wird über ein evtl. Ergebnis berichtet?

Freundliche Grüße

 

 

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Jogi

24.07.2011

Ich denke auch private Verbraucherschützer sind da fehl am Platze. Ohne den ehrenwerten Grundgedanken angreifen zu wollen: aber deren Tun ist meistens eher langeweile-getrieben als sachlich fundiert. Ähnlich ist das beispielsweise bei Umweltschützern und Tierschützern. Auch dort nimmt der ideologische Teil des Hobbys schnell überhand und gleitet ab in illegale Aktionen.

Das sollte man verhindern und diese Leute - so nachvollziehbar deren Ansatz "Aktivismus durch Betroffenheit" ist - aussen vor lassen.

Wir wollen ja nicht vergessen: Betroffenheit in diesem Bereich entsteht durch Sorglosigkeit und einen Hang, geschriebenes zu ignorieren. Keine gute Basis für diese Runde. Das wäre ja wie wenn sich ein Schwein den Metzger selbst aussucht.

Die Verbraucherzentralen sehe ich allerdings schon mit am Tisch. Die könnte man gleich mal fragen, warum sie in seriellem Abmahnverfahren ganze hunderte von Kleinunternehmern und Ladenbesitzern ruinieren.

 

 

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laurenz

24.07.2011

warum die verbraucherzentralen das tun ist völlig klar. das hängt mit alten feindbildern zusammen. der werktätige ist der gute, der unternehmer ist der böse. was vor vielen jahren noch durchaus sinnvoll war um dem raubtierkapitalismus einhalt zu gebieten gerät heute zur farce. die grenzen sind längst durchlässig, jeder hat die möglichkeit sich als angestellter dumm und dämlich zu verdienen oder als unternehmer zu ruinieren - oder umgekehrt. dennoch halten die verbraucherzentralen am alten feindbild fest und bekämpfen unternehmerisches handeln überall da wo es emporkommt. in hamburg mussten dies ganze strassenzüge von ladenbesitzern erfahren. die inhaber dort verdienen kaum mehr als kleine angestellte oder städtische angestellte. die verbraucherzentralen jedoch schicken ihre hilfsjuristen durch die läden, lassen preisschilder fotografieren und wenn ihnen eins zu klein erscheint - und das passiert fast immer - gibts ne abmahnung. das ist mittlerweile alles nur noch überzeugungstäterschaft. um die sache gehts denen schon lange nicht mehr.

aber: ja, wäre toll, wenn die am tisch wären. die sind nämlich auch nicht besser als die mit den abos.

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petersauer

25.07.2011

genau, Jogi.

Da muß ein richtiger Verbraucherschutz her !

Nicht solche selbsternannten Verbraucherschützer aus der Unterschicht !

Und wenn's ein internationaler (europäischer) aus der Premium-Klasse ist:

h**p://verbraucherschutz-internet.eu/

(Ironie aus)

 

Ist man denn nur noch von Verbrechern umgeben ?

http://www.youtube.com/watch?v=ODdVOP4jn4M

 

 

 

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petermann

25.07.2011

Es ist schade, daß die Diskussion hier immer mehr in die Polemik abgleitet und irgendwelche undurchsichtige Privatfeden mit Hilfe von merkwürdigen Verlinkungen ausgetragen werden.

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Careless

25.07.2011

Habe mir hier auch eine wissenschaftlichere Diskussion erhofft. Aber leider nimmt Herr Hören zu den wesentlichen Fragen nur selten Stellung.

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Sehr geehrter Careless (Nr. 110),

ich hatte mich schon deutlichst zum Sinn meines Grund-Textes geäußert und darauf hingewiesen, daß eine wissenschaftliche Diskussion um den sog. runden Tisch von mir an anderer Stelle geführt wird (aus den oben angegebenen Gründen).  Ich kann es nicht verhindern, wenn die Diskussion über ein solch emotional aufgeheiztes Thema manchmal aufbricht und eine Richtung nimmt, die Ihnen nicht gefällt. Ich habe jedenfalls für das, was die weitere interne Diskussion über Instrumente des Schutzes vor "Internetabzockern" angeht, sehr viel aus obiger Diskussion (trotz und gerade wegen ihrer Emotionalität) gelernt.

Gruss TH

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Careless

25.07.2011

Sehr geehrter Herr Prof. Hören,

vielen Dank für Ihre Antwort. Klar, dass sie über die Inhalte solcher Gespräche nicht bereits vorab im Netz mit uns Verbrauchern diskutieren. Sicherlich können Sie auch nichts für diese Privatfeden der letzten Tage zwischen den Bloggern. Mich interessiert weiterhin die Frage, ob der runde Tisch nur eine Veranstaltung zwischen den Vertretern von Verbraucherschutzorganisationen, Banken usw. wird oder man sich doch dazu durchringt auch die betroffenen Webseitenbetreiber (teilweise) miteinzubeziehen. Ich habe. Den offenen Brief gelesen und er ist sicher provokant, aber m.E. bedeutet die Beschäftigung mit einer Sache auch die direkte und persönliche Korrespondenz und Konfrontation mit denjenigen über die man sonst nur redet. Wie gesagt, ob man am Ende des Tages der gleichen Meinung ist, steht auf einem anderen Blatt.

Ihre Careless

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Ludwig

25.07.2011

Sehr geehrter Herr Professor Hoeren,

 

interessant ist, auf welch geistigem Level sich diejenigen bewegen, die Ihnen hier zur Seite springen.

Vielleicht sollte man überlegen, ob das nicht die Reputation des Verlagshauses schädigt, hier dem Pöbel ein Forum für seine Verbalattacken zu bieten.

Den Lerneffekt halte ich übrigens für eher gering: wie solche Leute argumentieren kann man in nahezu allen Verbraucherschutzforen unschwer erkennen.

 

Kritische Grüße

 

Ludwig

 

 

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Rechtsanwalt Stefan Richter

25.07.2011

Mit Kriminellen, die sich aus einem Strafverfahren herauszudiskutieren versuchen macht ebensoviel Sinn, wie ein ausgiebiger Plausch mit Forentrollen. Daher so kurz wie möglich: Husch husch ins Körbchen.

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Raj

25.07.2011

Ludwig schrieb:

Sehr geehrter Herr Professor Hoeren,

 

interessant ist, auf welch geistigem Level sich diejenigen bewegen, die Ihnen hier zur Seite springen.

Vielleicht sollte man überlegen, ob das nicht die Reputation des Verlagshauses schädigt, hier dem Pöbel ein Forum für seine Verbalattacken zu bieten.

Den Lerneffekt halte ich übrigens für eher gering: wie solche Leute argumentieren kann man in nahezu allen Verbraucherschutzforen unschwer erkennen.

 

Kritische Grüße

 

Ludwig

 

Hallo Ludwig, ich finde es ehrlich gesagt nicht so gut, wenn Du nebulös den Vorwurf erhebst, dass hier der Pöbel im Forum Verbalattacken reitet. Nenne doch bitte Ross und Reiter. Sage, wen und welche Aussagen Du konkret meinst, damit nicht der Eindruck entsteht, dass hier alle Beteiligten in einen Topf geworfen werden sollen.

 

Mit freundlichen Dank...

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Pikachu

26.07.2011

Was ist eigentlich mit der Fa. Lotus Services
in Essen passiert, die ohne Inkasso-Lizenz
unberechtigte Forderungen von Pseudo-Astrologen
(Zusatzkosten für Gratishoroskop/ kostenloser Talisman)
eintreiben wollte ?

Die Hotline "Das Kundentelefon" ist immer noch aktiv,
Mahnschreiben habe ich seit mehreren Monaten
nicht mehr erhalten
(siehe Thread auf antispam.de)

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petermann

26.07.2011
Kammergericht: Verfahrensstand zur Registrierung der Deutschen Zentral Inkasso (PM 11/2011)

Pressemitteilung s. nachfolgenden Link:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20110126.1540....

Wieso dauert eigentlich ein derartiges Verfahren so extrem lange???

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U_Patronu

26.07.2011

Ein bekannter Abofallenbetreiber aus dem hessischen Rodgau setzte in den letzten Wochenenden erste Versuchsballons der Google-Werbung für Abzockseiten auf der rechten Seite unter die Rubrik „Anzeigen“.

Weil Abzockseiten bei Google nicht beworben werden dürfen, wird von den Gaunern der Umweg über sogenannte Landingpages gewählt. Eine Suche mit den Schlüsselwörtern „Waschmaschine + günstig“ oder „Spülmaschine + günstig“ erbrachten die folgende Trefferliste: (weiter im Link)

http://antiabzockenet.blogspot.com/2011/07/outletsde-vorbereitung-zur.html

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Insider

27.07.2011

Hin und wieder wurde gefragt, wie viel denn so im Laufe der Jahre mit den Abofallen abgezockt worden ist und auch ich habe die Frage mehr als einmal gestellt, um eigentlich keine fassbare, bzw. mit echten Zahlen unterlegte Antwort zu erhalten.

Die Schätzungen, sowohl was einzelne Abzocker, als auch die Gesamtabzocke mit Abofallen anbetrifft, gingen  extrem weit auseinander.

Das echte Ausmaß wird allenfalls dann erhältlich sein, wenn im Rahmen der juristischen Aufarbeitung die betroffenen Banken Auskunft erteilen dürfen.

Allerdings bekam ich kürzlich durch ein Telefonat mit einem versierten Webmaster den „missing-link“ in die Hände, um eine nachvollziehbare Schätzung des Ausmaßes anstellen zu können.

Dem war es eines Tages gelungen, sich in den Server des "Belleros-Geflechts" einzuloggen und zu sehen, wie die Google-Adwords-Werbung geschaltet war. Auf der Grundlage der dort gefundenen Daten lassen sich reale Schätzungen anhand der Angaben von Aussteigern und sonstigen Interviewpartern, die von der anderen Seite Einblicke darin hatten, wie viel denn hereinkam, anstellen.

Bei dem download-Portal 99-downloads – wohlgemerkt das „Belleros-Geflecht“ betrieb ja nur diese einzige Webseite -  waren gleichzeitig 5 Kampagnen geschaltet mit einem jeweiligen Budget von 5' *) Euro pro Monat. Anhand eines Adwords-Kontos konnte ich sowohl die voraussichtlichen Treffer als auch Kosten für die einzelnen Keywords solcher Kampagnen schätzen.

Die Werbung für ansonsten kostenfreie Software liegt demnach bei ca. 1 Euro pro Konversion = Umsetzung in eine Registrierung. (die Kosten für Keywords wie z.B. "Waschmaschine + günstig" oder "Mitfahrzentrale + Städtename" liegen ein wenig höher, die Kosten für „Gedichte + download“ oder „Songtexte + download“ entsprechend niedriger - so dass von durchgängigen Konversionskosten von 1 Euro/Registrierung ausgegangen werden kann.) In dem Posting # 72 wurden die Eingangsquoten genannt, die in etwa mit dem übereinstimmen, was auch mir berichtet wurde, bzw. in Fernsehinterviews von Aussteigern benannt worden ist.

Dann nähern wir uns der Schätzung weiter an, und betrachten die Abofallenbetreiber, die sehr nachhaltig mit Inkassoanwälten zusammen gearbeitet haben und nehmen weiter eine durchschnittliche Eingangsquote von 50 % nach anwaltlichem Inkasso an und kommen zu folgenden Berechnungen:

1. „Belleros-Geflecht“: Kampagnenschaltung mit Budget 5 x 5‘ =  25' Registrierungen/Monat x 12 Monate x ca. 100 Euro pro Forderung x 50 % durchschnittliche Eingangsquote = 15'' *) pro Jahr. Belleros hat ca. 3 Jahre das anwaltliche Inkasso genutzt, also kommen wir auf einen Gesamtschaden von rund 45'' Euro

2. Gebr. S.: die waren ein wenig nachhaltiger über viel mehr Webseiten präsent und länger unterwegs, weshalb die Schätzung durchaus verdoppelt werden kann. Demnach sieht die Formel wie folgt aus: 100' Registrierungen/Monat x 12 Monate x ca. 100 Euro pro Forderung x 50 % durchschnittliche Eingangsquote = 30'' pro Jahr. Die Gebr. S. waren insgesamt 5 Jahre mit dem anwaltlichen Inkasso unterwegs, was dann in einem Gesamtschaden von 150'' Euro resultiert.

3. Frankfurter Kreisel: der wäre von der Menge der Webseiten, sowie der Art der Webseiten in etwa wie die Gebr. S. zu schätzen, war aber nur maximal 4 Jahre mit dem anwaltlichen Inkasso unterwegs, also Gesamtschaden von 120'' Euro

4. Megadownloads: eigentlich die Mutter der Abofallen, dürfte ähnlich wie 2. und 3. Werbung geschaltet haben, war aber nur 3 Jahre mit dem anwaltlichen Mahninkasso unterwegs, also Gesamtschaden von 90'' Euro

Ich setze bewusst kein Summenzeichen, denn wir kommen zu möglicher Kritik und Einwänden gegen die o.a. Schätzungen:

a) Es fehlen noch Abzocker, die ebenso mit anwaltlichem Mahninkasso unterwegs waren und es fehlen all die Abzocker, die nur Rechnungsläufe gesendet haben bzw. Inkassodienstleister beauftragt haben: okay, es ging mir nur um die Schätzung der Größten, den Rest kann man dann grob und pauschal schätzen und der käme dann noch hinzu

b) Die Schätzung bezieht sich nur auf das erste Vertragsjahr, die Abofallen waren aber i.d.R. 2-jährig: okay, dazu müssten die o.a. Zahlen annähernd verdoppelt werden

c) Es gab auch Zeiten, in denen die unter 1 bis 4 genannten Abofallenbetreiber ohne anwaltliches Mahninkasso auskamen: siehe a)

d) Der Vorstand der Spk München hat aber Eingangszahlen einer Mahnanwältin von nur 20' arbeitstäglich genannt, was überhaupt nicht mit den o.a. Schätzungen korreliert: das ist der Punkt, an dem ich am meisten zu knabbern hatte. Auch hier habe ich irgendwann mal ein Telefonat mit einem Aussteiger geführt, der die Situation für das 2. Vertragsjahr ohne Werbung und ohne anwaltliches Mahninkasso geschildert hat. Er nannte die Eingänge von arbeitstäglich bis zu 20' Euro, aus der Zeit, als die Abofalle noch aktiv war sollen sie 5 bis 10 Mal mehr gewesen sein.

Das brachte mich zu dem Schluss, dass die vom Vorstand genannte Zahl schlicht zu niedrig gewesen sein muss. Ich nehme mal an, dass er laufenden Buchungen gar nicht gesehen hat und die ihm die von Mitarbeitern genannten Zahlen selbst zu hoch erschienen waren, weshalb er vor laufender Kamera die ihm wahrscheinlicher erscheinende Zahl genannt hat. Richtig wäre  das Zehnfache gewesen, denn das würde zu den Nennungen der Aussteiger passen.

Das wäre die induktive Schätzung. Jetzt beschäftigen wir uns mit der deduktiven Ableitung, also dem, was das im Umkehrschluss bedeutet:

Wir reden inzwischen sicher von 1000" Euro, die über all die Jahre und alle Abofallen so als Gesamtschaden erreicht wurden. Das würde dann bedeuten, dass ca. 10" Leute gezahlt hätten, was von daher fast zu hoch erscheint, wenn man bedenkt, dass es nur ca. 100" deutschsprachige, also potentielle Opfer überhaupt gibt. Wenn man dann davon ausgeht, dass allenfalls 60" davon überhaupt online sind, wäre das ja fast ein Zehntel der Gesamtbevölkerung bzw. ein Sechstel der Gesamtbevölkerung, die überhaupt abgezockt werden könnte.

Okay, auch hier muss man das 2. Jahr heraus rechnen, denn wer einmal gezahlt hat, lässt sich problemlos auch ein zweites Mal abzocken, so dass wir bei 8,3 % der Gesamtbevölkerung online  herauskämen. Das wiederum erscheint mir durchaus realistisch.

Ich denke, damit wäre die wahre Dimension der Abofallenabzocke einmal aufgezeigt!

 

*) ' bedeutet Tausend, '' bedeutet Million

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Insider

27.07.2011

Ouups, tschuldigung, mir ist da ein kleiner Fehler unterlaufen.

Bei 2. Gebr. S. habe ich geschrieben 100' Registrierungen pro Monat. Gemeint und gerechnet habe ich aber mit 50' Registrierungen pro Monat. Also bleiben alle weiteren genannten Zahlen von dem Schreibfehler unberührt.

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Ludwig

27.07.2011

Das sind ja Millionen und abermillionen!!! Und unsereins muss Tag fur Tag malochen....

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anonym

27.07.2011

@ #118 Insider

Google zeigte dem Betreiber von Mega-Downloads.net anscheinend  in desssen AdWords-Konto an, wieviele der Klicks auf die AdWords-Anzeigen zu tatsächlichen Anmeldungen führten.

Quelle: Menü "Ansicht / Seitenquelltext anzeigen" von:

http://web.archive.org/web/20080305041928/http://www.mega-downloads.net/...

 

ergibt: Google-Conversion-ID: 1069990344

Hilft das weiter?

siehe auch:

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:GSVIP-9lLrIJ:forum....

 

 

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anonym

28.07.2011

@ #118 Insider

Ausser Google- und Yahoo-Werbung muss man noch Werbung auf Warez-Seiten wie Kino.to, Torrent.to, Emule.de usw. berücksichtigen. Dieser Alexa-Screenshot vom März 2010 zeigt den zeitlichen Ablauf, in dem Megadownloads- und Gebr. S.-Abofallen nacheinander u.a. bei Kino.to beworben wurden. Nach meiner Beobachtung erfolgte die Umstellung aller Webemaßnahmen von Mega-Downloads.net auf Opendownload.de (mit kurzzeitigem Umweg über 2 andere Abofallen)  exakt gleichzeitig.

 

Bei den 3 gezeigten Gebr. S.-Abofallen wurde der Preishinweis jeweils zum Ende (!) der Werbekampagne von einer unscheinbaren Stelle unterhalb der Überschrift "Inhalte" an die leicht sichtbare Stelle direkt über dem Anmeldebutton verschoben.

 

Bei Mega-Downloads.net leiteten die Werbelinks auf Anmeldeseiten in Subdomains, wo der im Fließtext befindliche Preis nicht unterstrichen war. Die auf den Rechnungen genannte Eingangsseite hingegen verlinkte auf die Anmeldeseite in der Hauptdomain, wo der im Fließtext befindliche Preis (ab ca. Januar 2008) unterstrichen, und dadurch aus dem Fließtext herausgehoben und deutlich sichtbar war. Damit sollte wohl der falsche Eindruck erzeugt werden, dass der Preis auch bei der Anmeldung deutlich sichtbar war und somit Zahlungspflicht besteht.

 

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Pikachu

28.07.2011

Hallo Insider,

danke für die fundierte Aufklärung !

 

Ich frag mich blos, warum zahlen die alle ?

 

Das würde wohl in Osteuropa oder Italien

nie so funktionieren !

(Rechnungen in die Rundablage und erst

 mal ein landestypisches, alkoholisches Getränk !)

 

Liegt wohl an der deutschen Mentalität

(Mahnungen möglichst schnell vom Tisch haben/

 Angst vor Kosten von RA und Gericht

oder "peinlichen Auftritten" vor Gericht)

 

 

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Insider

28.07.2011

@ Pikachu,

in einem Punkt irrst Du gewaltig: sowohl in Italien, als auch in der Slowakei/CZ waren die "erfolgreich" unterwegs. Nur hat beispielsweise Italien wohl aufgrund der Erfahrungen mit der Mafia/Ndrangheta/Camorra ganz andere juristische Instrumentarien implantiert, um sich solcher "Geschwüre" von bandenmäßigem Betrug erwehren zu können. Der Frankfurter Kreisel ist dort nach einem halben Jahr "Erfolgstournee" mit eine Strafe von 960.000 Euro belegt worden. Wenn man bedenkt, wie breit die Abofallenbetreiber bei uns aufgestellt waren - in der Spitze waren beispielsweise 8 Routenplaner-Abzockseiten gleichzeitig in Betrieb - stellt man sich die Frage, warum die Erfahrungen andere Länder nicht auch von unserer Justiz wahrgenommen werden. Zur Zeit ist zu beobachte, dass es eine Art "Marktbereinigung" unter den Abofallenstellern gab, so dass nur noch der Kreis um den RA B.S. übrig blieb, die sich aber immer ungenierter selbst darstellen und in die Öffentlichkeit drängen. Wollen sich wohl das Mäntelchen seriöser Geschäftsleute umhängen. 

 

 

 

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U_Patronu

28.07.2011

@ Pikachu:

"....so dass nur noch der Kreis um den RA B.S. übrig blieb, die sich aber immer ungenierter selbst darstellen und in die Öffentlichkeit drängen."

Im Großen und Ganzen zutreffend. Einer der früheren ganz großen und Pioniere, wenns um Abo- und sonstige Internetabzocke ging (ein hessischer Schweizer oder Schweizer Hesse), verlegte sich inzwischen aufs Gewinnbimmeln und Abzocken über die Telefonrechnung:

http://tinyurl.com/4yoqjtu

 

 

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Kehn

01.08.2011

Hallo: Mein Name ist Ralf und ich habe eine Mahnung von der FA.:ESTESA-Gmbh bekommen obwohl ich nie auf dieser Seite war.Ich werde die Firma ESTESA bei der Polizei anzeigen und hoffe das diese dann auch etwas unternimmt.

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anonym

02.08.2011

"Estesa GmbH ist eine nach dem Recht der Republik Seychellen gegründete und registrierte Gesellschaft."

Quelle:

h**p://web-downloads.net/1imprint.php

 

Aufgrund der Firmenrechtsform "GmbH" tippe ich eher auf folgende deutsche Firma:

http://www.unternehmen24.info/Firmeninformationen/DE/3472082

 

Auffällig finde ich auch, dass in dem Impressum keine deutsche oder europäische Umsatzsteuer-ID angegeben ist. Bei elektronischen Dienstleistungen (=Katalogleistungen) wird ja bei einem Anbieter ausserhalb der EU die Steuerbarkeit der Leistung in das Land des Leistungsempfängers verlagert.

 

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anonym

05.08.2011

Wenn die anderen Antivirenprogramm-Hersteller da mitmachen, könnte das eine Lösung des Problems sein:

 

"Antivirenprogramm schützt vor Abofallen"

Quelle:

http://www.konsumer.info/?p=17798

 

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Neuber

05.08.2011

 

Sehr gute Idee. Wer bestimmt eigentlich, was die Antivirenprogramme als "schutzürdig" aufnehmen?

 

Klar : Eigene Verantwortung ablegen und andere entscheiden lassen.

 

 

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anonym

05.08.2011

@ #129 & #130

 

"Sehr gute Idee."

Genau!

 

"Wer bestimmt eigentlich, was die Antivirenprogramme als "schutzürdig" aufnehmen?"

Die Hersteller dieser Programme, als Hilfestellung greifen sie u.a. auf Listen der Verbraucherzentralen zurück.

 

"Klar : Eigene Verantwortung ablegen und andere entscheiden lassen."

Aus meiner Sicht nein, es handelt sich lediglich um eine Hilfestellung für (oft unerfahrene) Internetuser. Der User kann sicherlich den defaultmäßig eingeschalteten Abofallenschutz deaktivieren, und sich dann entgegen der Warnung des Antivirenprogramms bei der Abofalle anmelden. Damit bleibt die Verantwortung beim User.

 

Die meisten haben wohl das Abzockschutz-Programm von Computerbild.de nicht installiert; bei den meisten ist aber ein Antivirenprogramm installiert, oft schon als Testversion bei der Auslieferung des Computers.

 

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philipp

06.08.2011

Wir kriegen euch alle: www.savonarola.org

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zorro

06.08.2011

Ich verstehe vorgenannten link so, daß burats unsyndikatischer anwalt akteneinsicht nimmt und gegen alle vorgeht, die die banken über dessen "geschäfte" informieren. Frage: haben wir hier eigentlich noch einen rechtsstaat - oder haben die abzocker bereits übernommen?

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anonym

06.08.2011

Bei Gerichtsurteilen, insbesondere zum Thema "Nachernten",  ist zu beachten, dass Anmeldeseiten nicht in Stein gemeißelt sind.

Bei vielen Abofallen sind die Sternchenhinweise und die Überschrift "* Vertragsinformationen" anscheinend frühestens nach dem 13.9.2010 eingefügt worden.

Beispiel 1, bei dem "Datum: 13.09.2010" angegeben ist (Klick auf die Grafik!):

http://www.computerbild.de/internet-abzocke/0pen-0ffce.com

 

Beispiel 2 vom Februar 2010, bei dem der Button "Jetzt anmelden" ohne Sternchen sichtbar ist  (bis ca. zur Mitte herunterscrollen!):

http://www.abzocknews.de/2010/02/12/warnung-vor-abzocke-auf-download-ser...

 

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anonym

11.08.2011

Landingpages:

http://www.computerbild.de/internet-abzocke/?o=Content4u+GmbH%2C+Rodgau

http://www.computerbild.de/internet-abzocke/?o=IContent+GmbH%2C+Frankfur...

Affiliates und Suchmaschinenbetreiber verdienen mit. Werden die eigentlich zur Verantwortung gezogen?

 

 

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Schulfreund

12.09.2011

Premium Contetnt (Rodgau-Rödermark) spendet an Schule

http://wordpress.patchworkmwarkt.com/?p=10385

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admin verbracherschutz.tv

13.09.2011

Na Moment mal, man das so oderso rauslesen - Ihre Art, die Dinge zu vereinfachen entspricht sicherlich nicht dem mehr als komplizierten Engegament der Blogger in der ersten Reihe. Die bloggen nämlich nicht aus Langeweile, Dummheit oder des Plapperns willen, sondern weil sie in rechtsfreiem Raum eine rechtsfreie Positon einnehmen und damit entgegen ihrem wer weiß wie gearteten Engagement einen Aktionismus zeigen, der Geld, Zeit und Nerven kostet, während die "Profis" in Staatsanwaltschaften, Unis und Polizeibehörden um 17 Uhr den Griffel fallen lassen und Abzocker Abzocker sein lassen.

Aus meiner Sicht: Sie haben das Interview leider nicht verstanden, Sie verstehen auch Blogging nicht. Das Interview wurde von mir nicht geführt, um träge Instanzen in ihrer Bedeutungsschwangerschaft zu preisen, sondern um zu sagen: Wir Blogger kennen unseren Platz im System.  Schade jetzt, dass offenbar das System den Platz der Blogger nicht Wert zu schätrzen vermag.

Blogging ist aktuell das einzige der Gesellschaft zur Verfügung stehende Mittel im Kampf gegen Internetabzocke, denn die Waffenkammer des Systems scheint gut gefüllt aber fest verschlossen. Ansonsten bitte ich, Personen der Branche, die sich ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen und seit Jahren den Kopf dafür hinhalten, mit teilweise extremen Restriktionen, nicht als "solche Leute" zu bezeichnen.

So viel Professionalität im Umgang darf ich verlangen, oder?

 

Beste Grüße  USch

admin von http://www.verbraucherschutz.tv

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Insider

13.09.2011

Ich möchte mich meinem Vorredner dahingehend anschließen, als dass durch möglicherweise unbedacht getätigte Äußerungen einige Blogger unnötig vor den Kopf gestossen worden sind. Völlig frei von Emotionen haben viele Blogbetreiber über Jahre hinweg Aufklärungsarbeit geleistet und ihre eigene Haut den Angriffen der "Abwehr" ausgesetzt haben. Ob er sich immer geschickt und klug angestellt hat, mag dahin gestellt sein, aber derjenige, dessen Beitrag just gelöscht worden ist, weiß ein leidvolles Lied davon zu singen, was es bedeutet, die Methoden von gewisser Leute anzprangern, die es sehr wohl verstehen, ihre zusammengerafften Vermögen dafür einzusetzen, ihre Kritiker mundtot zu machen, einschließlich der Vernichtung der dahinterstenden Existenz, um erfahren zu müssen, dass von den zuständigen offiziellen Stellen - also Jurisprudenz, Anwaltskammern, Politik und wer auch immer in Frage kommt - über Jahre hinweg nicht mal zusatzweise etwas unternommen wird. Das Gegenteil ist sogar der Fall, wenn die (veröffentlichten) Erkenntnisse und Rechercheergebnisse nicht mal von Richtern zur Kenntnis genommen werden. Oder wo war denn der Hochschulprofessor, der in seiner Eigenschaft als Richter am OLG D'dorf zum Hörer hätte greifen können, um seinen Kollegen vom Verwaltungsgericht Berlin im Vorfeld zu informieren.

In dem Zusammenhang sei die Frage durchaus erlaubt, ob der Richter in Berlin im Prozess um die Wiedererlangung der Inkassolizenz der Deutschen Zentral Inkasso GmbH immer nocht so entschieden hätte, hätte er Kenntnis davon gehabt in der Person des Prokuristen auch den Erzeuger der unberechtigt zustandegekommener Forderungen in Personalunion vor sich zu haben.

Wenn vollmundig auf "gut gefüllte Waffenkammern" verweisen wird, so sei mir ein müdes, aber ironisches Lächeln erlaubt. Vielleicht gelingt es ja mit der ein oder anderen Waffe aus dem Arsenal, dem ein oder anderen Abzockerlein das Fell über die Ohren zu ziehen, vielleicht sogar inkl. der Konfiszierung der unrechtmäßig erworbenen Vermögenswerte.... vielleicht. Aber der Hydra ist damit lange noch nicht der Kopf abegeschlagen. Die Abzocker schreiben es ja selbst, dass egal, was da auf sie zurollt, sie sich halt umstrukturieren müssten und gut ist es.

Kein Blogger hat etwas dagegen, aus einem "geschlossenen runden Tisch gegen Abzocke" ferngehalten zu werden, weil etwa zu frühzeitiges Bekanntgeben von Erkenntnissen befürchetet wird. Es ist halt nur die Art und Weise, wie dieses geschieht und das wohlwissend, dass die bisher einzig funktionierenden Abwehrmethoden, wie etwas das "Kontenklatschen" von Bloggern entwickelt und propagiert wurden.

Aber kommen wir nun zum Punkt. Hin und wieder taucht die Frage auf, warum die Abofallen-Abzocke so gut in Deutschland, aber nicht im Ausland funktioniertm denn, wann immer ein Abzockerlein einen Exportversuch versucht hat, hat es sich sehr rasch mit blutigen Pfötchen zurückgezogen. Wie wir wissen, wird die Abzockmasche von Anwälten begleitet, und das meine ich nicht in Person von Inkasso- oder Mahnanwälten. Solche Gestalten ließen sich aber doch im Ausland rekrutieren, schließlich besagt die Erfahrung, dass jede Gesellschaft und Untergruppierung in etwa die gleiche Zahl krimineller Gestallten beinhaltet, unabhängig von Geschlecht, Alter, Staatszugehörigkeit, Religion und was weiß denn ich was noch.

Nein, wir haben hier einen sehr feinen, aber wesentlichen Unterschied, der es deutschen RAen ermöglicht, als Hinterman einer kriminellen Vereinigung zu fungieren, ohne je um seine Lizenz fürchten zu müssen. Ich meine, wenn in anderen sogenannten freien Berufen, wie Architektur oder Medizin ein Kollege permanent Fehler begeht und diese wohlwissentlich begeht, so hat hier die zuständige berufständische Orgnisation, die Möglichkeit, ihre Kollegen am weiteren Fehlverhalten zu hindern, indem es den Kollegen einfach aus dem Berufsstand entfernt.

Bei Rechtsanwälten? Fehlanzeige!

Warum?

Die Antwort hat etwas mit der deutschen Vergangenheit zu tun, und der Erfahrung, dass Menschen einer gewissen Religionszugehörigkeit über Nacht die Anwaltslizenzen entzogen worden sind, womit sie ihre Berufs- und Lebensgrundlage verloren hatten. Mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland und dem Wiedererstehen der lebensnotwendigen Funktionen wurde diese Erfahrung in das Regelwerk der Anwälte dahingehend verarbeitet, dass an den Entzug einer Anwaltzulassung nahezu nicht erfüllbare Anforderungen formuliert worden sind. Das ist der feine, aber wesentliche Unterschied, weshalb ich nicht glaube, dass es gelingen wird, aus den Mitteln der "wohlgefüllten Waffenkammern" der Hydra den Kopf abzuschlagen.

 

 

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fastix

13.09.2011

Raj schrieb:

Hallo Ludwig, ich finde es ehrlich gesagt nicht so gut, wenn Du nebulös den Vorwurf erhebst, dass hier der Pöbel im Forum Verbalattacken reitet. Nenne doch bitte Ross und Reiter. Sage, wen und welche Aussagen Du konkret meinst, damit nicht der Eindruck entsteht, dass hier alle Beteiligten in einen Topf geworfen werden sollen.

#104

 

Wo ist eigentlich meine Antwort auf #103 geblieben?

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Schulfreund

19.10.2011

Der Burat macht munter weiter.

Prof. Hoeren macht Urlaub oder schläft.

http://www.savonarola.org/2011/10/19/das-landingpage-gejammer/

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Prof. Hoeren macht (leider) keinen Urlaub und schläft auch nicht. Er plant weiter - im Hintergrund.

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KODonners

01.12.2011

Schon gelesen?

In diesem Artikel werden Sie zitiert.

 

http://www.sueddeutsche.de/digital/online-abzocke-so-wehren-sie-sich-gegen-abo-fallen-im-internet-1.1223469

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Vielen Dank für den Hinweis auf die SZ.

 

Und: die Verbraucherschützer greifen jetzt (zu Recht) die Deutsche Inkasso an.

http://www.vzbv.de/8264.htm

und das dort unten aufgeführte Gutachten.

Ich bleibe am Ball.

Gruss Th

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uschmallenberg

01.12.2011

Die Medien springen leider spät auf, wegen der Inhalte, die Stern, Welt und Süddeutsche heute so "frech" schreiben, hat Anwalt S. aus München schon reihenweise schriftliche Unterlassungsanforderungen und EVs gegen die VZs abgeschossen. Statt sich hier über das Strohfeuer der Medien zu freuen sollte man lieber überlegen, warum Gerichte in München Einstweilige Verfügungen gegen die VZ Hamburg erlassen...Lieber Herr Prof Hoeren, ich hab wirklich mal dran geglaubt, aber aktuell fehlt mir die Zuversicht, dass irgendwo irgendwer irgendwann was erreicht. Vielleicht können Ihre Zitate aus der SZ irgendwelche Erstsemestler beeindrucken, die ABzocker tangiert das wenig...

 

Grüße  Usch

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KODonners

01.12.2011

Ich hab da was vergessen.

Freund Savonarola

http://www.savonarola.org/

 

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Zu Savonarola: Wir sollten vermeiden, ad personam zu diskutieren und zu kämpfen. Wenn Herr Burat das tun möchte, soll er das tun; das mag dann als Symbol für dessen intellektuellen Spezifika gelten.

 

Es geht beim Kampf gegen Intenetabzocke nicht um Burat, Drescher und wen auch immer. Es geht um die Bekämpfung eines kriminellen Geschäftsmodells mit allen zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten. Jede Reduzierung des Problems auf einzelne Namen hilft den "Namen", die sich dann individuell als lieb, saubere Kaufmänner, unbedarfte Prügelknaben darstellen und inszenieren können. Es sind jetzt im Hintergrund deutlich härtere Strategien angesagt, die das Problem hinter Burat & Co. von der Wurzel aus bekämpfen. Der Beitrag in der SZ war im übrigen nur der Versuch, den oft tapsig veranlagten Opfern die Angst vor dem Nimbus einer Inkassogesellschaft zu nehmen. Denn das Inkassogeschäft ist für die hier streitgegenständlichen gewerblichen Betrugsnetze nur ein Teil ihrer kriminellen Inszenierung.

Gruss TH

 

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Rauschebart

01.12.2011

Sehr geehrter Herr Prof. Hoeren,

ich gehe mit Ihnen vollkommen d'accord sowohl was die Vereinzelung der Herren vor der Masche betrifft, weil sie ja nur die Auswirkung des "Problems" darstellen, bzw. selbst nur be- und später ausgenutzte Individuen sind. Viel wichtiger ist tatsächlich die Bekämpfung der Ursachen mit allen zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten.

 

Nur, was z.Zt. mit den Verbraucherzentralen geschieht, das übersteigt m.E. das Maß des Erträglichen. Ich als Nichtjurist bekomme vorexerziert, wie mit Hilfe aller zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Möglichkeit das Recht, ja sogar das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gebeugt wird. Oder ist das, was dort geschieht etwa Teil geltenden Rechts? Sollte ich da tatsächlich falsch liegen, wäre mein Glauben an der Rechtsstaat tief erschüttert.

 

 

 

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Ernst Hagen

02.12.2011

Zitat aus dem Blog von Herrn Michael B.:

"Meine Strafverteidiger haben nämlich keine Zeit den ganzen Tag zu Bloggen. Dafür hat Udo Vetter aber Preise fürs Bloggen bekommen."

 

Ich kann mir gut vorstellen, dass die Strafverteidiger von Herrn Michael B. gut zu tun haben....

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Ernst Hagen

02.12.2011

Interessant zu diesem Thema ist übrigens das folgende Urteil:

http://www.abzocknews.de/2011/11/22/wie-informierte-richter-urteilen/

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Neuber Andreas

06.12.2011

 

Diese Entscheidung werden vielen nicht schmecken, sind aber m.E. richtig und nachvollziehbar:

 

Amtsgericht Rostock

http://dl.dropbox.com/u/4792312/AlexanderHenning/aghro_30ds303-11.pdf

 

Landgericht Rostock

http://dl.dropbox.com/u/4792312/AlexanderHenning/lghro_18qs216-11.pdf

 

 

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Neuber Andreas

16.12.2011

uschmallenberg schrieb:

P.S. Gut dass es die Blogs der Nutzlosbranche gibt, da weiß man wenigstens was Herr B. grad macht und wenn er denkt.

 

Na, dann wissen Sie jetzt Bescheid, oder ?

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Gast

18.12.2011

Zu den Urteilen des AG Rostock (30 Ds 303/11, 415 Js 31051/10 StA HRO) und LG Rostock (18 QS 216/11, 415 Js 221/11 StA HRO) bzgl. der Abofallen des A.H.

 

Die StA hat meiner Ansicht nach falsch recherchiert. Bei Abofallen werden die Rechnungen nach meinem Eindruck i.d.Regel nur an Personen geschickt, deren Daten in einer der häufig vielen Anmeldeseiten eingegeben wurden.

Der Betrug liegt meiner Ansicht nach woanders:

 

Durch Suchmaschinenwerbung und Vertipperdomains wurden Anmeldeseiten mit undeutlicher Preisangabe verlinkt, welche dann übersehen wurde. Die Zeugen erinnern sich dann oft auch (zurecht) nicht an diese für sie harmlos aussehende Seite.

 

In den Rechnungen/Mahnungen wurden dann zur Täuschung nur die Internetadresse der Startseite angegeben, wo der Preis deutlich(er) stand, und damit zivilrechtliche Zahlungspflicht suggeriert.

Im Gegensatz zu jetzt und zum zurückliegenden Monatszeitraum stand früher im Anmeldebutton von

downloadtransfer.de/download/1/ nur:

"ANMELDEN UND ZUM DOWNLOAD".

 

Hätte die StA besser recherchiert und dann anders argumentiert, dann hätte sie wahrscheinlich gute Erfolgsaussichten gehabt.

 

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Goofy

18.12.2011

Wenn der Rostocker doch angeblich keine Kenntnis davon haben will, dass

Immer dann, wenn es in Deutschland um Wirtschaftskriminalität geht (nicht nur bei den Abofallen...), gelingt es den Tätern auf merkwürdige Weise, sich durch vollkommen lebensfremde Darstellungen aus der Affäre zu ziehen.

In allen anderen Bereichen hätten die Täter mit solchen Darstellungen keine Chance. Es gilt auch ansonsten überall der Grundsatz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Z.B. können die Phishing-Finanzagenten regelmäßig nicht ihre mentale Unbedarftheit hinsichtlich einer Straffreiheit geltend machen. Mindestens ein saftiger Strafbefehl blüht ihnen regelmäßig, da kommen die kaum drum rum.

Und dieser Rostocker will nicht gewusst haben, dass ihm die Ansprüche nicht zustehen?
Warum hat er dann nie geklagt? Wieso hat er dann nie tatsächlich Anzeige erstattet?
Warum hat er mit Maßnahmen gedroht, die völlig unverhältnismässig waren und real gar nicht bestanden haben?
Dieses Verhalten ist logisch doch nur durch den Vorsatz erklärbar. Jede Annahme ist lebensfremd und kann daher gemäß der Rechtsprechung im Strafrecht nicht als entlastende Darstellung im Sinne des Prinzips "in dubio pro reo" gelten.
S. dazu u.a.:
BGH 1 StR 478/04 - Urteil vom 11. Januar 2005 (LG Bayreuth)
Zitat:
=======================================
Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist keine Beweis-, sondern eine Entscheidungsregel, die das Gericht erst dann zu befolgen hat, wenn es nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht die volle Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten zu gewinnen vermag. Auf einzelne Elemente der Beweiswürdigung ist er grundsätzlich nicht anzuwenden.
=======================================

Nur in der Wirtschaftskriminalität ist es immer wieder auf geheimnisvolle Weise möglich, sich durch völlig absurde Darstellungen aus der Affäre zu ziehen.

Es handelt sich also um Fragen der Beweiswürdigung.

"Lebensfremd" ist es, anzunehmen, dass eine Preisangabe im Fließtext, in 8pt-Schrift, grau auf hellgrauem Untergrund, nur nach Scrollen sichtbar, ohne eine bewusste Täuschungsabsicht in dieser Form gestaltet worden sein könnte. Lebensfremd ist diese Annahme vor allem dann, wenn der Anbieter nachweislich trotz vieler Einsprüche die Gestaltung der Webseite nicht ändert, sondern dauerhaft genau so belässt.

Die Richter unterschlagen auch die Umstände, die für eine strafbare Nötigung sprechen. Es ist nämlich durchaus nicht so, dass die Drohung mit Strafanzeige, Hausdurchsuchung etc. straffrei sei. Der Straftatbestand der Nötigung wurde hier wissentlich unterschlagen.

Solche Entscheidungen haben äußerst ungute Konsequenzen in das Vertrauen der Bürger in die Konsistenz des Rechtsstaats.

Der nächste Schritt ist dann nämlich das geflügelte Wort am Stammtisch: "Unter der DDR-Justiz hätte der sich das nicht erlaubt." Was sogar auch noch stimmt. Das kann man fatalerweise noch nicht einmal bestreiten.

Irgendwann glaubt der Bürger einfach nicht mehr daran, dass die Justiz sowie die demokratischen Institutionen willens und in der Lage sind, vor Wirtschaftskriminalität zu schützen. Dem Ruf nach "dem starken Mann" wird damit allenthalben einmal mehr Vorschub geleistet.

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Gast

18.12.2011

Ergänzung zum Kommentar #152, 18.12.2011

 

Einen weiteren Grund, warum Zeugen sich möglicherweise nicht daran erinnern, sich bei einer Abofalle angemeldet zu haben, kann man anhand von

Premiumdownloaden.de, einer anderen Abofalle von A.H., sehen.

 

Wenn man z.B. bei Yahoo.de (Suchbegriff: "openoffice") einen Werbelink anklickt, dann landet man auf einer Anmeldeseite heruntergescrollt, so dass die Überschrift "Premiumdownloaden.de" nicht direkt sichtbar ist, falls vorher die Größe des Browserfenster eine bestimmte Höhe nicht überschritten hatte. Stattdessen steht zuoberst im sichtbaren Bereich der Seite "OpenOffice". Auch in der Eingabezeile für die Internetadresse (URL) steht nicht "Premiumdownloaden.de", sondern z.B.

"w*w.modoma.de/OpenOffice.html"

Siehe Zeitachse 00:17 bis 00:20:

Screenvideo vom 22.11.2011

 

Die gleiche Eigenschaft hat z.B. auch die Anmeldeseite

h**p://downloadtransfer.de/download/1/

 

 

 

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Gast

19.12.2011

Zitat:

"Informationen zur Anklageerhebung im Ermittlungsverfahren 720 Js 31889/09"

Quelle (StA Darmstadt)

 

Ich hoffe, die StA Darmstadt stellt sich beim strafrechtlichen Vorgehen gegen Betreiber von Abofallen geschickter an als bisher die StA Rostock. Zumindest scheinen die schonmal die wirklichen Betreiber hinter den Briefkastenfirmen richtig identifiziert zu haben.

 

 

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Neuber

19.12.2011

 

Na, ob es auch zur Zulassung der Anklage kommt ? Immerhin sind es nach der "Erhebung" schon sechs Monate her.

 

 

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Gast

20.12.2011

Mich wundert eher, dass die Anklageerhebung nicht schon im Jahre 2005 erfolgte.

 

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Philipp Kässler

20.12.2011

Na Herr Neuber,

Ihre Kommentierung kommt mir eher wie das Pfeifen im Walde vor, das den Betreibern solcher Geschäftsmodelle die strafrechtliche Unverfänglichkeit ihres Tuns vorgaukeln soll. 

Spät, aber immerhin erleben wir derzeit die Reaktion auf ein jahrelanges Ärgernis, das durchaus strafrechtliche Relevanz hat, vor allem, wenn die mafiösen Hintergründe ein wenig beleuchtet werden und berücksichtigt wird, dass immerhin "Organe der Rechtspflege" treibende Kräfte hinter der Abofallenmasche waren und es bis heute nocht sind.

Möglicherweise wird dabei auch die Funktion des "Pressesprechers" beleuchtet werden. In dem Zusammenhang dürfte es interessant werden, in wie weit der jahrelange Missbrauch zivilrechtlicher Instrumentarien ebenfalls in die strafrechtliche Bewertung mit einfliesst.

 

 

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Philipp Kässler

20.12.2011

Ach so, Herr Neuber, eEine Kleinigkeit hätte ich ja fast noch vergessen:

die Abofallenmasche wurde ja zu Zeiten losgetreten, als sich der Systemchef des Syndikats ja noch offiziell in seiner Bewährungszeit aufgrund einer Verurteilung wegen massiver Verstöße gegen das Urheberrecht befand. Ich meine, auch das könnte Eingang in die Beurteilung der strafrechtlichen Relevanz finden. Ob das dann noch als harmlose "Jugensünden" bewertet wird, wage ich ein wenig zu bezweifeln.

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Gast

20.12.2011

"Weitere Angaben, etwa zu Schadenssummen, wollte Oberstaatsanwalt Bernd Kunkelmann im Gespräch mit heise online noch nicht machen, da die Anklage bislang noch nicht vom Gericht angenommen sei. Ob es zu einem Prozess komme, sei bislang noch offen."

Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anklage-gegen-Abofallen-Brueder-1...

 

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Gast

22.12.2011

Die Abofallen Opendownload.de, Softwaresammler.de und Top-of-Software.de (mutmaßliche Betreiber: Gebr. S.) wurden nacheinander beworben.

 

Immer, wenn eine dieser Abofallen (z.B. bei Suchmaschinen und Kino.to) beworben wurde, befand sich auf den zugehörigen Anmeldeseiten der Preis weit vom Anmeldebutton entfernt unter der irreführenden Überschrift "Inhalte".

 

Wenn die Werbung dann eingestellt wurde zugunsten einer der anderen Abofallen, stand der Preis plötzlich unmittelbar oberhalb des Anmeldebuttons, wie es normalerweise sein sollte.

 

Übersichtstabelle mit Screenshots aus dem Webarchiv

 

Meiner Meinung nach beweist das die Absicht, den Preis zu verstecken, wenn die Werbelinks geschaltet waren.

 

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Gast

22.12.2011

"Berlin, 22. Dezember 2011. Gestern, am 21. Dezember 2011, ist ein Mitglied der Kerngruppe von kino.to in Leipzig zu 3 Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt worden.

...

Zweidrittel seiner Einnahmen dort generierte er über Abofallen, in denen der kostenlose Download eines Players oder Browsers beworben wurde, welcher allerdings mit einer jährlichen Zahlungsverpflichtung von 96 Euro verbunden war. Pro Nutzeranmeldung bei diesem Anbieter erhielt der Angeklagte 2,50 Euro, pro Zahlung durch einen derart geneppten Kunden 48,- Euro."

 

Quelle:

http://www.gvu-online.de/25_186_3_Jahre_und_5_Monate_Haft_fuer_Serverbes...

 

"Abzocke bei kino.to"

Quelle:

http://de.sevenload.com/videos/iyxyhWD-Abzocke-bei-kino-to

 

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Gast

28.12.2011

Im

Urteil vom 10. Dezember 2010 - Az. 406 O 50/10

(LG Hamburg) kann man sehen, wie einige Abofallenseiten der mutmaßlichen Betreiber Gebr. S. und A.V. damals aussahen.

Zitat daraus:

"Die Hinweise auf die Entgeltpflicht der streitgegenständlichen Angebote wird ein situationsadäquataufmerksamer, durchschnittlich informierter Verbraucher dabei vielfach übersehen, weil er die Software der Klägerin und hier insbesondere Mozilla-Firefox wie selbstverständlich mit der von Klägerseite praktizierten kostenlosen Möglichkeit des Herunterladens verbindet und somit keinerlei Anlass hat, auf abseits der Anmeldemaske stehende Hinweise auf eine Entgeltpflicht zu achten."

 

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Gast

28.12.2011

Ergänzung zum Kommentar #161, 22.12.2011

 

Die mutmaßlichen Betreiber Gebr. S. und A.V. haben anscheinen damit begonnen, Spuren zu verwischen. Die  vielen nicht von der Startseite aus verlinkten Anmeldeseiten

(z.B. Opendownload.de/3/ )wurden anscheinend in den letzten Tagen entfernt. Im Google-Cache sind diese noch(!) zu sehen.

 

Deutlich sichtbare Screenshots von einigen dieser Seiten findet man in der FARBIGEN PDF-Datei (25 MByte):

http://www.linux-magazin.de/NEWS/Update-Mozilla-Sieg-Urteilsbegruendung-...

 

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Gast

29.12.2011

Tricks bei der aktuell beworbenen Abofalle

Software-und-Tools.de (mutmaßliche Betreiber: Gebr. S. und A.V.)

 

Bei Yahoo.de (Suchbegriff: "skype") wird z.Z. via Landingpage

h**p://w*w.voicesoftware.de/

die Anmeldeseite

h**p://w*w.software-und-tools.de/anmelden.php?name=Skype&web=10142&code=skype

beworben. Zitat Anmeldebutton:

"Jetzt Anmelden* und Downloadlink für Skype erhalten".

 

Außerdem existiert die Seite

h**p://w*w.software-und-tools.de/3/

(Dabei den "/" hinter der "3" beachten!)

Zitat Anmeldebutton:"Anmelden* (entgeltlich)".

Soll diese (wahrscheinlich bisher nicht beworbene) Anmeldeseite den Gerichten vorgeführt werden?

 

Screenvideo vom 29.12.2011

 

 

 

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Gast

29.12.2011

Zitat:

"Bis vor 5 Tagen (29.11.11). Da erhielt mein Mann erneut einen Brief, diesmal von der MidasInkasso GmbH. Im Brief stand, es handele sich um eine offene Forderung der HCFS GmbH, Breitenweg 10, in 6370 Stans für die Dienstleistung opendownload.de über 333,32 Euro für das nicht bezahlte 2-Jahres-Abo, das am 02.12.2008 abgeschlossen worden sein soll."

 

Quelle:

http://forum.vorsicht-im-netz.de/viewtopic.php?f=24&t=87

 

Macht sich eigentlich der Inhaber einer Firma, die bewusst angeblich offene Abofallenforderungen aufkauft, mitschuldig am Abofallenbetrug, da er von diesem finanziell profitiert?

 

 

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Gast

30.12.2011

Zitat:

"Warnung vor skype.at                 22.02.2009"

 

Quelle:

http://www.qotec.com/news-aus-der-it-und-computer-welt-von-qotec/news-archiv-von-qotec/archive/2009/february.html

 

Zitat:

"Vielmehr wird auf skype.at mit sehr ähnlichem Logo und sehr ähnlicher optischer Aufmachung ein anderes Produkt beworben. Der große Unterschied liegt im Preis!

...

Die deutsche Firma Content Services Limited ist beim Konsumentenschutz bereits einschlägig bekannt. Dieses Unternehmen betreibt auch die Homepage w*w.opendownload.de, über die es viele Konsumentenbeschwerden gibt."

 

Quelle (incl. Screenshot):

http://www.qotec.com/news-aus-der-it-und-computer-welt-von-qotec/computer-und-it-von-qotec/warnung-vor-skype-at.html

 

Zitat:

"Warnung vor Download-Abzocke auf Skype.at

...

Hinter diesem Angebot verbirgt sich die Content Services Ltd. mit dem einschlägig bekannten Angebot Opendownload.de."

 

Quelle:

http://www.abzocknews.de/2009/01/22/warnung-vor-download-abzocke-auf-skypeat/

 

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Gast

02.01.2012

Ergänzung zum Kommentar #152 18.12.2011

 

Zitat:

"Freitag, 30. Januar 2009

Warnung: Gefälschter Firefox von Software-Stream.de manipuliert Computer

Jüngst wurde bereits hier über die dreiste Abzocke von A*** H*** s "OnTheRoad Networx" und die Seite Software-Stream.de berichtet.

Wie mitlerweile Antispam.de und Computerbetrug.de aufdeckten, gehen die Machenschaften noch einen Schritt weiter als angenommen.
So möchte dieser "Dienst" dem Nutzer nicht nur einen angeblichen Vertrag unterschieben und dafür kassieren, sondern verbreitet auch noch manipulierte Programme, wie einen gefälschten Firefox-Browser, das Brennprogramm Nero und Adobe Flash, welche Veränderungen auf den PCs der Nutzer herrvorrufen und diese z.B. dadran hindern soll, bestimmte Verbraucherschutzseiten aufzurufen und sich im Netz Hilfe gegen die Abzocke und die ungerechtfertigten Forderungen der "OnTheRoad Networx" zu suchen."

Quelle:

http://anti-abzocke.blogspot.com/2009/01/warnung-gefalschter-firefox-von.html

 

 

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Gast

15.01.2012

Zitat: "1,5 Millionen Euro Strafe für Internet-Kostenfalle italia-programmi.net"

 

Quelle:

http://www.euroconsumatori.org/16842v16921d71279.html

 

Beworben wird die Abofalle u.a. auf Yahoo.it und Italia-film.com, die Werbelinks enthalten einen Parameter, der verursacht, dass der Preis auf der Anmeldeseite nur kleingedruckt angezeigt wird.

 

Die Briefe der Estesa Ltd. kommen aktuell aus Deutschland.

 

Quelle (Youtube.it: Zeitpunkt 01:01):
http://www.youtube.com/watch?v=1EZxNT6qFGo#t=1m1s

 

 

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Insider

18.02.2012

Na ja, viel ist ja nicht dabei herumgekommen, aber immerhin ein Anfang, denn im Mai gibt es in Frankfurt dann Nachschlag, denn dort geht es erstmals um die strafrechtliche Beurteilung von Abofallen.

 

Quelle

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Karl-Otto Donners

02.03.2012

Herr Professor,

bekommen Sie eigentlich noch mit was der Burat so treibt?

Hat der berechtigterweise Oberwasser bekommen?

Hat man Ihre Waffenkammer geplündert?

Lesen Sie mal bei savonarola.org.

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Ich bekomme das noch mit, aber kümmere mich um diesen Unfug nicht mehr. Es gibt Wichtigeres zu tun, gerade in der äußerst gut gefüllten und henutzten Waffenkammer. TH

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Sebastian Dosch

Rechtsanwalt

02.03.2012

Jetzt wird alles anders!? Die Button-Lösung kommt. Mein Kommentar dazu unter http://klawtext.blogspot.com/2012/03/button-losung-wird-gesetz.html

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Insider

11.03.2012

Das Quotenluder hat zugeschlagen:

http://www.fr-online.de/offenbach/betrueger-treiben-kriminalitaetsrate-h...

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Die Waffenkammer wird immer voller - hier der jüngste Erfolg der Aktionen

http://www.faz.net/aktuell/politik/europaeische-union/initiative-der-kom...

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Insider

13.03.2012

Sehr geehrter Herr Prof. Hoeren,

das ist zwar eine sehr schöne und vor allem zweckmäßige Waffe, die da in das Arsenal eingestellt wurde, aber vom Befüllen einer Waffenkammer wurde bisher noch keine Schlacht, geschweige denn ein Krieg gewonnen. Allenfalls, dass einem Folteropfer angesichts der Instrumente für die anschließende Behandlung schlecht wurde und es zu plaudern anfing.

Was wir aber alle sehen wollen, das ist die sinnvolle Anwendung der Waffen u.a. an dem Abofallengeflecht, das sich derzeit auf der Zielgeraden im "Frechheit-Siegt-Rennen" wähnt.

Das, sehr geehrter Prof. Hoeren, wäre dann wirklich einen Stoß in das Antiabzocker-Olifant wert.

 

 

 

 

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Gast

15.03.2012

Die Waffenkammer scheint schon seit vielen Jahren nicht zu wirken gegen bestimmte Abofallen in Deutschland (z.B. firstload.de, *loads.net: premiumloads.net, vormals web-downloads.net, win-loads.net, mega-downloads.net) und in Italien (italia-programmi.net). Diese werden vermutlich (anonym) aus Wien heraus betrieben über (zumeist außerhalb der EU befindliche) Briefkastenfirmen.

 

Ich vermute auch, dass die Betreiber niemals die von der italienischen Wettbewerbsbehörde für italia-programmi.net verhängte Strafe in Höhe von 1,5 Millionen € bezahlen werden, weil ein entsprechender Mahnbescheid bei der Briefkastenfirma auf den Seychellen bestimmt nicht zugestellt werden kann.

 

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Gast

19.03.2012

Ergänzung: Freeware-Abzocker jetzt auch in der Türkei aktiv

Quelle:

http://www.abzocknews.de/2012/03/19/freeware-abzocker-jetzt-auch-in-der-...

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Sebastian Dosch

Rechtsanwalt

21.03.2012

Abofallen-Prozess in Hamburg - Internet-Betrüger muss knapp vier Jahre ins Gefängnis

"Wir wollen die Dummen und die Angstzahler" - mit diesem Zitat des Betrügers aus einem Chat ist eigentlich schon alles gesagt. Das Hamburger Abendblatt berichtet:

http://bit.ly/GCM5IE

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Gast

04.04.2012

Der italienische Staat hat anscheinend die anonym betriebene Abofallenseite italia-programmi.net mit einer Internetsperre via DNS geblockt, nachdem auch Staatspräsident Giorgio Napolitano eine Rechnung über 96 € erhalten hat.

 

Dazu gab es anscheinend in Mailand eine Gerichtsentscheidung und eine entsprechende Anordnung der Staatsanwaltschaft an alle Internetprovider in Italien.

 

Quellen:

http://www.webnews.it/2012/04/03/italia-programmi-net-decisione-del-gip/

(Übersetzung)

http://www.anti-phishing.it/truffe-on-line/2012/04/03/2038

(Übersetzung)

 

 

 

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Insider

04.04.2012

Mann, wer steckt denen endlich, dass die Seiten ebenso wie die neu in der Türkei aufgetauchten Abofallen von Herrn Brian Corvers betrieben werden. Kann doch nicht so schwer sein, dass nachzuvollziehen?

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Gast

04.04.2012

Spuren zu Brian Corvers (YieldAds Frankfurt) wurden kurzfristig verwischt.

neu:

http://www.mploads.com/about-us/

 

Google-Cache:

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:-C7Na2qHsXQJ:www.mp...

 

Zitat daraus (nun verschwunden):

"MP Loads is part of YieldAds Sdn Bhd, has its headquarter in Kuala Lumpur (Malaysia) and runs offices in Frankfurt (Germany) and Los Angeles (United States)."

Screenshot: Google-Cache

 

WhoIs-Info ("support {at} turkce-program.net"):

http://who.is/domain_archive-com/mploads.com/

 

 

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Insider

10.04.2012

Sehr geehrter Herr Prof. Hoeren,

was kann da geschehen sein. Zunächst belegte die Staatsanwaltschaft Olaf Tanks Vermögen mit einem Arrest und das während gleichzeitig in Darmstadt der Prozess gegen Olaf Tank zugelassen wird.

Auch bei der nächsten Nachricht komme ich noch zu keiner abschließenden Beurteilung, denn da ist es wiederum eine Staatsanwaltschaft in Rostock, die einen Liliput-Nachwuchsabzocker festsetzen und gleichzeitig auch sein Vermögen abschöpfen lässt.

Beide Maßnahmen, eigentlich sehr harte Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte, müssen m.E. vom Richter abgesegnet werden, was dieser ja wohl nur dann tut, wenn die Beweislage absolut erdrückend ist.

Mich wundert halt, dass diese Maßnahmen so plötzlich erfolgen, zu einem Zeitpunkt, als sich die Beteiligten, aber auch andere Abzockmatadore, noch in der absoluten Sicherheit wogen, sich ausschließlich rechtskonform verhalten zu haben.

Kann es sein, dass die Götterdämmerung eingesetzt hat und unsere Abzockmatadore nur noch passiv das Eintreffen der grünen Minnas abwarten können?

 

 

 

 

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Karl-Otto Donners

18.05.2012

Guten Tag,

gibt es Aufbewahrungsfristen für Software, Scripte?

Für die dynamische Webseitenerstellung wird z.B. ein PHP Script eingesetzt. Damit ist man auf Serverseite in der Lage unterschiedliche Webseiten zu erzeugen die dann auf dem Rechner des Internetuser (Client) angezeigt werden.

Aus dem Schript kann man erkennen welche  Parameter (Bildschimauflösung, Browser, IP-Adresse .....) auf die Auslieferung der Webseite (auch in welcher Form) Einfluss nehmen.

Sind die Betreiber von Shops oder sonstigen Anbieter kostenpflichtiger Dienstleistungen (z.B. Abofallen) verpflichtet die Scripte für eine geswisse Zeit aufzubewahren?

Aus dem Finanzbereich (Buchhaltung) kennt man das ja.

 

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Karl-Otto Donners

18.05.2012

Die Anfrage #183 dürfte sich erledigt haben. Ein netter RA (so steht es zumindest in dem Kommentar)  hat dazu einen Kommentar bei

http://wordpress.patchworkmarkt.com/?p=29516&cpage=1#comment-3059

abgegeben.

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