Vater oder Erzeuger?
von , veröffentlicht am 02.05.2011Der nichtsorgeberechtigte Vater des nichtehelichen Kindes macht sein Umgangsrecht vor Gericht geltend. In dem Erörterungstermin bezeichnet ihn die Richterin mehrfach als Erzeuger.
Der prompt folgende Befangenheitsantrag war erfolgreich.
Die Verwendung des Begriffs sei unangemessen und habe einen deutlich negativen Impetus, durch den sich der Antragsteller herabgesetzt fühlen müsse.
AG Sömmerda v. 22.11.2010 - 3 F 42/10
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben
3 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenGuy Fawkes kommentiert am Permanenter Link
Das ist zwar schon mal sehr erfreulich, nur da die gute Frau zukünftig ja wohl kaum ihre Einstellung gegenüber Vätern ändern, sondern lediglich ihre Wortwahl etwas vorsichtiger gestalten wird, wäre sie komplett von der Familienjustiz fern zu halten.
Das schlimme ist, dass diese Leute nicht mal mehr merken, wie weit sie sich schon von einer neutralen Position entfernt haben und keinerlei Unrechtsbewußtsein existiert.
Oslo68 kommentiert am Permanenter Link
An der Wahl der Vokabeln ist die vorhandene Parteinahme entlarvend zu erkennen.
Ich hatte hierzu an anderer Stelle ähnliche Erfahrungen gemacht.
Zum Thema Gleichstellung empfehle ich folgendes:
http://www.openpetition.de/petition/online/gemeinsames-sorgerecht-unverh...
e.born kommentiert am Permanenter Link
Erzeuger. Das hört sich so nach Landwirdschaft an.