Unerlaubte Verbindung

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 02.02.2011

Er begehrt die Teilung der ehelichen Haushaltsgegenstände.

Sie stellt einen Widerantrag auf Zahlung der Hälfte einer von ihr ausgeglichenen Gesamtschuld.

Das geht nicht.

Bei dem Zahlungsantrag handelt es sich um eine sonstige Familiensache im Sinne des § 266 FamFG und damit um eine Familienstreitsache. Die Haushaltsteilung ist eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Eine Verbindung der Verfahren in Form von Antrag und Widerantrag ist wegen der unterschiedlichen Verfahrensarten nicht möglich.

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