Schreibfehler beim BGH: Ich hab`s sofort bemerkt !

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 30.11.2010
Rechtsgebiete: BGHBerichtigungStrafrechtVerkehrsrecht3|2724 Aufrufe

Aus BGH, Beschl. vom 26.10.2010 - 2 StR 111/09 -:

"....Das Senatsurteil vom 27. August 2010 wird wegen eines Schreibversehens in den Gründen dahingehend berichtigt, dass in Rn. 32 auf Seite 18, 6. Zeile von oben, die Fundstelle in dem Zitat „BGH MDR/H 1956, 121" ersetzt wird durch „BGH GA 1956,121"...."

 

Sie hätten das doch auch sofort bemerkt, oder?

:-)

 

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3 Kommentare

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Da ist ein Berichtigungsbeschluß natürlich unverzichtbar! Es ist ja nicht etwa so, daß die Hälfte aller obergerichtlichen Urteile voller Blindzitate ist und man sich ständig ärgert, daß man unter der angebenen Fundstelle vergeblich sucht.

 

Ich schrieb kürzlich einmal dem OLG Frankfurt, daß ich kaum eine der im Urteil angegebenen Fundstellen gefunden hätte und jene, die ich gefunden habe, mit dem Problem nicht das geringste zu tun hätten. Zwei Tage später rief der Berichterstatter an. Das sei ihm zwar peinlich, aber der fragliche Fundstellenblocksatz werde schon seit Jahren so verwendet und bislang sei das niemanden aufgefallen...

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