Jugendmedienstaatsvertrag und Altersfreigabe im Internet

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 30.11.2010

Was man in letzter Zeit als Gesetzgebungsentwürfe liest, schlägt einem auf den Magen. Sei es die Reform des Arbeitnehmerdatenschutzes oder das Buttongesetz gegen Internetabzocke - man wird den Verdacht nicht los, daß hier "Legastheniker" am Werke waren, die erst nach mehrfachen Anläufen ihr Jurastudium an irgendeiner C-Universität zu Ende gebracht haben.

Doch alles bisherige wird überboten durch den Jugendmedienstaatsvertrag, der Anfang 2011 in Kraft treten soll.

Zum Text: http://www.fsm.de/inhalt.doc/Synopse_JMStV_final.pdf

 

1. In der Szene wird gemosert: Ab 2011 müsse jeder Anbieter jede Website auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen Die Klassifizierungsstufen basierten auf den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren).

Das ist alles "murks".

§ 5 Abs. 1 lautet: "Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Die Altersstufen sind:

1. ab 6 Jahren,
2. ab 12 Jahren,
3. ab 16 Jahren,
4. ab 18 Jahren.

Die Altersstufe „ab 0 Jahre” kommt für offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigende Angebote in Betracht."

Die gesamte Vorschrift (nebst Bußgeldregelungen) richtet sich daher nur an Anbieter, die jugendgefährdendes Material bereithalten. Diese und nur diese müssen klassifizieren und dabei ggf. auch mal eine Seite mit "ab O Jahre" kennzeichnen, um sie von anderen Seiten abzugrenzen.

2. Nun gut. Aber die Forenbetreiber zittern, denn in § 5 Abs. 3 heißt es:

"Die Kennzeichnung von Angeboten, die den Zugang zu Inhalten vermitteln, die gemäß §§ 7 ff. des Telemediengesetzes nicht vollständig in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, insbesondere weil diese von Nutzern in das Angebot integriert werden oder das Angebot durch Nutzer verändert wird, setzt voraus, dass der Anbieter die Einbeziehung oder den Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen, die das Alter der gekennzeichneten Altersstufe noch nicht erreicht haben, zu beeinträchtigen. Der Nachweis, dass ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, gilt als erbracht, wenn sich der Anbieter dem Verhaltenskodex einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle unterwirft."

Wer diesen Text geschrieben hat, kann kein Jurist (oder nur C-Jurist; s.o.). gewesen sein. Egal wie man zu dem Zweck der Regelung steht, hier stimmt handwerklich nichts. Der Verweis auf §§ 7 ff. (!) TMG geht ins Leere; denn da stehen alle Provider drin. Und eine Kennzeichnungsverpflichtung für Access Provider wäre nicht nur technischer Nonsens, sondern contra TMG und EC-Richtlinie. Und: was sind Inhalte, die "nicht vollständig" (!) in den Verantwortungsbereichs des Anbieters fallen? Foren sind m.E. damit gar nicht gemeint. Denn Foren tragen erst einmal gar keine "Verantwortung" (was ist das für ein gräßlicher Sozpäd-Begriff), sondern haften grundsätzlich gar nicht für fremde Inhalte (eine Haftung setzt ja erst ab Kenntnis und Nichtsperrung an). Und wann werden Inhalte "von Nutzern in das Angebot "integriert" (auch so ein Sozpäd-Begriff)? Bei Foren und Blogs jedenfalls nicht; hier sind eigener Inhalt und Kommentar deutlichst voneinander getrennt. Gemeint sein kann nur der Chefkoch-Fall des BGH; also Krönchen auf Rezepten. Aber dann ist das Ganze nach BGh eigener Inhalt und § 5 Abs. 1 gilt. 

Witzig wirds auch dann, wenn falsche Altersfreigaben UWG-mäßig gerügt werden (über §§ 3, 4 Nr. 11). Dann sitzen wir als Richter im Wettbewerbssenat und dürfen prüfen, ob eine Seite als "ab 6" oder "ab 12 Jahren" zu klassifizieren gewesen wäre. Wow!

Liebe Politik, bitte verzichtet auf solche Gesetze Stoppt den Unsinn und denkt lange nach, bevor Ihr wirklich an das "Machen" von Gesetzen geht. Gesetze wollen handwerklich und dogmatisch sauber geschrieben sein, das braucht Zeit, Ruhe und Verstand.

 

 

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76 Kommentare

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Die gesamte Vorschrift (nebst Bußgeldregelungen) richtet sich daher nur an Anbieter, die jugendgefährdendes Material bereithalten. Diese und nur diese müssen klassifizieren und dabei ggf. auch mal eine Seite mit "ab O Jahre" kennzeichnen, um sie von anderen Seiten abzugrenzen.

Dieser Anwendungsbereich genügt aber nicht, um die Bedenken der Szene gegenüber dem neuen Jugendmedienstaatsvertrag auszuräumen.

Den wie soll der Laie - entweder im Recht oder in der Pädagogik - ohne fremde Hilfe feststellen, ob sein Material jugendgefährden ist? Sicher gibt es hinreichend Fälle, in denen die Jugendgefährdung trotz Schwammigkeit ihrer Definition offensichtlich ist. Aber es gibt eben auch genügend Grauzonen und Bereiche, in denen die Jugendgefährdung nur im Auge des Betrachters liegt. Als Anschauungsmaterial für die Probleme eine Jugendgefährdung objektiv festzustellen, mögen die BPjM-"Gutachten" dienen. Das Problem der Szene ist nicht, wie von ihr angenommen, "Wie soll ich denn all mein Material einstufen?" sondern "Wie soll ich denn mein Material als jugendgefährdend oder eben nicht jugendgefährdend einstufen?", aber damit ist ihr auch nicht geholfen und die Bedenken, durch den neuen Jugendmedienstaatsvertrag würde es für einen Laien und Privaten unangemessen riskant zum Beispiel einen Blog zu betreiben, bleiben bestehen.

Zitat:

Das Problem der Szene ist nicht, wie von ihr angenommen, "Wie soll ich denn all mein Material einstufen?" sondern "Wie soll ich denn mein Material als jugendgefährdend oder eben nicht jugendgefährdend einstufen?", aber damit ist ihr auch nicht geholfen und die Bedenken, durch den neuen Jugendmedienstaatsvertrag würde es für einen Laien und Privaten unangemessen riskant zum Beispiel einen Blog zu betreiben, bleiben bestehen.

Genau das sehe ich auch als Problem an. Nur weil ich einen Inhalt als nicht-jugendgefährdend ansehe, heißt es nicht das die auch stimmt.

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Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung! Ich empfinde diese als sehr glaubwürdig und blutdrucksenkend.

Ich werde meine Firma dennoch ins Ausland umsiedeln. Von mir bekommt diese Regierung keine Steuern mehr. Alle Nachfolgenden übrigens auch nicht.

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Das ist offensichtliche Rhetorik und soll eben ausdrücken, wie abgrundtief schlecht er die Gesetzesvorlage findet. 

Mir gefällt deutliche Sprache!

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Dem kann ich nur zustimmen. Denn was den JMStV angeht, sollten alle Gegner an einem Strang ziehen und sich nicht an Lappalien wie der Ausdrucksform in einem Satz aufhalten, an der irgendjemand die Nase rümpfen könnte. Inhaltlich hat Herr Hoeren völlig recht. Dieser Vertrag ist Blödsinn und behindert alle User und Websiteanbieter.

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Also ich frage mich, warum wir die Pferde heutzutage immer von hinten aufzäumen. Was spricht gegen eine Software, die eine Positivliste beinhaltet.
Wenn Eltern zum Schutze Ihres Nachwuchses diese installieren möchte, können doch Webseitenbetreiber ihre Inhalte in eine bestimmte Altersklasse nach Prüfung einordnen und in eine Datenbank eintragen lassen, auf welche diese Software zugreift. So kann das Kind nur in den für sein Alter zertifizierten Webseiten surfen.
Warum muss hier wieder Hinz und Kunz sich 5 mal im Kreise drehen aufgrund eines handwerklich und intellektuell schlecht erstellten Gesetzes? Wofür benötigt es überhaupt ein Gesetz? Verantwortungsvolle Eltern sollten in der Lage sein, selbst zu entscheiden, ob Sie diese Software mit Erleichterung für Sie nutzen möchten oder selbst einen familiären Riegel für "entwicklungsbeeinträchtigende Angebote" entwerfen.

Die Tatsache, daß dieses dann auch noch -so wie es momentan aussieht- durchgewunken wird, spricht Bände über die Verfassung unserer politischen Gesellschaft. Von denen kann doch entweder keiner mit gesundem Menschenverstand gesegnet sein oder die Entscheider haben es sich noch nicht einmal mehr durchgelesen und sind zu Fraktionsrobotern und Diätenempfängern verkommen.

cheers

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@Kai (#6)

Whitelist ist blödsinn, weil:

a) eine webseite heute in der regel dynamisch ist, mit der tendenz sich selbst zu archivieren. man müsste also permanent testen. einmal auf dem zeitstrahl zukunft, und dann - gemessen an der gegenwart - auf dem zeitstrahl vergangenheit.
da solch ein aufwand offensichtlich nicht bezahlbar ist, kann es nur auf freiwilligkeit hinauslaufen. ergo: die prüfung findet dann de facto nicht statt. vgl. TV: KIKA et.al.

b) die prüfkriterien viel zu wabbelich sind. kennen wir schon von killerspielen etc.

verbote sind ohnehin nur begrenzt sinnvoll bei der erziehung von (jungen) menschen. man muss sicher vom ärgsten abgrenzen, der rest will erfahren werden, muss dann reflektiert werden, ist weit effektiver, aber leider auch zeitaufwändiger. schätze viele können sich gar nicht mehr vostellen, dass eltern sowas noch selbst regeln wollen. oder eben nicht. finde es grausam, dass es offensichtlich immer mehr menschen gibt, die es ihren mitbürgern nicht zutrauen, ihre kinder 'richtig' zu erziehen. statt eltern unabhängigkeit* zu schenken, wird ein immer enger werdenedes korsett gezogen.

*und da gehört auch ne menge geld dazu - nicht nur heiße luft

habe selbst 4 kinder und keinerlei sozpäd vorschädigung :-)

 

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Micha schrieb:

Whitelist ist blödsinn, weil:

Jugendschutz ist Blödsinn. Ja, echt. Ich meine das so. Nein, Kinder/Judengliche sind mir nicht egal, aber das was in Deutschland in diese Richtung veranstaltet wird geht völlig am Ziel vorbei und legt den Schluss nahe, dass der Schutz von Kindern nicht das eigentliche Ziel ist.

Wie wäre es, denn mit der Theorie, dass man mit dem sog. Jugendschutz relativ einfach diese ganzen unkontrollierbaren Blogs die ungefilterte Nachrichten verbreiten aus dem Netz kanten kann? Nur so eine Idee ...

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Sheep schrieb:

Wie wäre es, denn mit der Theorie, dass man mit dem sog. Jugendschutz relativ einfach diese ganzen unkontrollierbaren Blogs die ungefilterte Nachrichten verbreiten aus dem Netz kanten kann? Nur so eine Idee ...

Genau das war auch mein Gedanke ... Es geht hier möglicherweise gar nicht um die Jugend. Es geht vielleicht eher um die Möglichkeit der Zensur oder Sperrung von ganzen Seiten durch die Hintertür Einlass zu gewähren. Unter dem "moralisch begründbaren" Mäntelchen unsere Jugend zu schützen, weil über andere Wege bisher zuviel "misslungen" ist oder gestoppt wurde.

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Das dachte ich als auch sofort als Erstes. Damit ist es ein Leichtes, die Vielzahl kritischer Blogs und die Bürgermeinung im www zu stoppen. Die privaten Betreiber würden aufgrund des bürokratischen Aufwands die Eigeninitiative reduzieren/ einstellen oder aus finanziellen Gründen wohl zumeist schon nach der ersten Abmahnung aufgeben.

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@Micha (#22)

Eine Whitelist macht in diesem Fall doch Sinn: Angenommen ich biete nichts für Kinder/Jugendliche an, dann ist mir die Whitelist egal und ich werde nicht darauf erscheinen, werde also von entsprechenden Filtern geblockt. Ich habe aber auch keinen extra Aufwand zu betreiben. Wer aber wirklich gezielt Inhalte für Kinder/Jugendliche anbietet, der muß dann eben auch auf diese Inhalte achten und notfalls zertifizieren lassen.

Das ist zwar immer noch blöd, weil sich dann z.B. Jugendliche, die Inhalte für andere Jugendliche anbieten möchten, zertifizieren lassen müßten (während das in der Schulpause ungefiltert geht), aber die momentane Regelung verlangt im Prinzip von jedem Bürger (inklusive dem Bauer auf der Alm), an seinem Haus eine Wassertiefenanzeige sowie Schwimmwesten und Rettungsringe anzubringen, nur weil einige Leute nicht schwimmen können und in einem genügend tiefen Gewässer ertrinken würden.

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Kai schrieb:
Was spricht gegen eine Software, die eine Positivliste beinhaltet. Wenn Eltern zum Schutze Ihres Nachwuchses diese installieren möchte, können doch Webseitenbetreiber ihre Inhalte in eine bestimmte Altersklasse nach Prüfung einordnen und in eine Datenbank eintragen lassen, auf welche diese Software zugreift

Ich betreibe ein Hundeforum, dass knapp 130.000 Beiträge für den geneigten Leser bereit hält. Unter diesen Beiträgen befinden sich auch solche, die in Bild und Wort beispielsweise den Deckakt zweier Hunde thematisieren oder gar Mißhandlungen an Hunden aufzeigen.

Können Sie mir sagen, wie ich

a) eben genau diese Beiträge zweifelsfrei in einer Alterklassifiszierung unterbringen kann und

b) unter den 130.000 Beiträgen eben jene zur Gänze finden soll?

Und was den von mir zitierten Absatz ihrer Wortmeldung angeht: soll ich jetzt ein komplettes Forum auf FSK16 setzen, nur weil einige wenige Beiträge -möglicherweise- dieses Prädikat verdient hätten? Und würde nach Ihrem Vorschlag dann diese Datenbank 130.000 Einträge nur von meinem Forum beinhlaten oder würde die Datenbank dann mein gesamtes Forum als "Ab 16" stigmatisieren?

Die Novellierung des Staatsvertrages ist an Absurdität beinahe nicht mehr zu überbieten.

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Kurze Nachfrage zum Punkt 1: ist ja alles schön und gut dass es eigentlich nur Anbieter betrifft die jugendgefährdendes Material bereithalten. Laut Gesetzestext sicher sachlich richtig.

Was ist aber mit Webseiten die gefährdendes Material bereithalten könnten? Ich verweise hier auf Kommentarfunktionen, Community Blogs und sämtliche weiteren Errungenschaften der letzten Jahre. Blogs einfach ab 18 machen ist auch keine Lösung.

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"Zeit, Ruhe und Verstand" sind den Damen und Herren Politikern - und ihren Wasserträgern - doch ganz offensichtlich schon vor diversen Jahren abhanden gekommen.

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ok ich habe zwar relativ wenig ahnung von diesem thema aber würde der in punkt 2 erwähnte absatz nicht auch suchmaschinen betreffen? seiten wie google die auch eine vorschau etc anbieten müssten diese dann ebenfalls kennzeichnen oder etwa nicht?

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Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Thomas Hoeren,

ich finde,als Legastheniker, als beleidigend.
Inhaltlich habe ich sonst keine Einwände.

beste Grüße,
Eike Scholz

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Es gibt in der Tat - bis heute - einige Juristen, die der Meinung sind, dass unter den Anbieterbegriff des JMStV auch die Access-Provider gehören. Diese Frage war bisher "umstritten", im Gesetzgebungsprozess hat sich m.E. keine Seite wirklich durchsetzen können. Insofern ist die Verweisung auf die "§§ 7 ff TMG" kein Zufall. Vgl. zusammenfassend zum alten Streitstand:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zugangsprovider-Haftung-soll-nich...

Der "weite Anbieterbegriff" war bis vor wenigen Monaten m.E. noch h.M.

Ihre Kritik an der unklaren Verantwortlichkeit für fremde Inhalte auf eigenen Plattformen, namentlich für user generated content, ist m.E. zutreffend. Die "Verteidiger" des JMStV verweisen allerdings auf eine Protokollerklärung einiger Bundesländer, die klarstellen soll, "dass die Kontrollpflichten von Anbietern für fremde Inhalte, auch im Rahmen von Foren und Blogs, durch diesen Staatsvertrag nicht erweitert wer-
den." Das steht m.E. im Widerspruch zum klaren Wortlaut des Gesetzes, mag aber, wenn es um Konkurrenzfragen zwischen JMStV und TMG geht, berücksichigt werden.

Zum JMStV bei Telemedicus:

http://www.telemedicus.info/article/1694-Was-bringt-der-neue-JMStV.html

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"...man wird den Verdacht nicht los, daß hier Legatheniker am Werke waren..." ... mmmhhh, sind das die, die kein "S" schreiben koennen ?

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Inkompetente deutsche Politiker/Juristen mit Legasthenikern gleichzusetzen finde ich ebenfalls fragwürdig. Letztere können für ihre Behinderung nichts, erstere haben sich selbige jahrelang anerzogen.

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@Kai (#6)

Japp... Positivliste wäre genau das Mittel der Wahl... aber das wäre doch zu einfach, oder?!?

 

Kann hier wieder nur mit Mark Twain um mich werfen:

"Zensur ist, Erwachsenen Steaks zu verbieten, weil Babys sie nicht kauen können" (oder so ;-)

 

Da könnten wir ja eigentlich gleich auch jegliche Art von Pornografie verbieten, nur weil ein Kind darüber stolpern könnte... Wobei... ich glaube wir sind da ja grad dabei... *hust* *zu dem neuen EU-Pornozeugs rüberschielt...*

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Icke schrieb:

@Kai (#6)

Kann hier wieder nur mit Mark Twain um mich werfen:

"Zensur ist, Erwachsenen Steaks zu verbieten, weil Babys sie nicht kauen können" (oder so ;-)

 

Da könnten wir ja eigentlich gleich auch jegliche Art von Pornografie verbieten, nur weil ein Kind darüber stolpern könnte... Wobei... ich glaube wir sind da ja grad dabei... *hust* *zu dem neuen EU-Pornozeugs rüberschielt...*

Auch private Firmen wie Apple setzen hier ein klares Zeichen für Zensur, was dann leider auch noch breite Unterstützung durch die Konsumenten findet. Und sind erstmal alle daran gewöhnt, lässt sich sowas auf anderen Ebenen schmerzfrei einbringen.

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Ich glaube, Hoeren meint den Begriff Legasthenie nicht als Angriff auf Menschen, die dieses Problem haben. Es geht um die Sprachunfertigkeiten einer Politik, die selbst einfachste Rechtsbegriffe und Rechtsstrukturen nicht mehr kennt. "Legasthenie" ist eine Metapher, daher vom Autor oben in Anführungsstrichen gesetzt. Im übrihen hat er einfach recht.

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Eine Frage,

stimmt es, daß im Impressum jeder Website ein zuständiger für den Jugendschutz angegeben werden muß, inkl Kontaktmöglichkeit? Muß ich also Jugendschutzbeauftragter werden, damit das Impressum unserer 3-Mann-Firma gesetzeskonform bleibt?

Oder gehört das eher zur allgemeinen Hysterie in dieser Sache?

Wenn, dann würde das Dland ja von Jugendschutzbeauftragten überschwemmt werden. Da kann ja nix mehr schiefgehen.

 

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Vielen Dank für diese Einschätzung. Das nimmt einem doch einige Ängste.

Wie verhält es sich denn, wenn ich beispielsweise bei blogger.com oder tumblr blogge? Wenn der Blog also im Ausland gehostet wird, aber ein deutscher Staatsbürger gemäß TMG verantwortlich ist, der Blog deutschen Content enthält und deutsche Leser/User hat?

Es wird ja immer davon gesprochen, dass man "ins Ausland ausweichen" kann - wäre das in oben genanntem Fall schon gegeben?

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Liebe Disputanten,

ich komme jetzt erst dazu zu antworten. Der Server schien überlastet; ich kam einfach nicht "rein". Danke schon jetzt für die unglaublichen Zugriffszahlen und vielen Kommentare.

Vorab: es geht mir nicht darum, LegasthenikerInnen zu verunglimpfen. Ich habe selbst Menschen mit Schweibschwäche in meiner Verwandtschaft. Aber als Metapher (siehe Fifi oben) kann man das auch übertragen verwenden - für ein Symptom, eine strukturelle Schwäche, hier der Politik, die von der Schnelligkeit des Web überfordert ist und wie der Hase (im Märchen vom Wettlauf von Hase und Igel) dem postmodernen Cyberigel ewig sprach-los hinterläuft.

Der JMStV ist ein Text, der so nicht an die Öffentlichkeit kann. Es gibt viel zu viele Unklarheiten, Gerüchte, Fehlinformationen. Vor allem fatal ist das Datum 1.1.2011, das in den Köpfen herumschwirrt. Wir brauchen Ruhe und Geduld - um die Texte zu lesen, die Verantwortlichen zur Rede zu stellen.

Und: solche Normen braucht letztendlich niemand.

Gruss TH

ThomasHoeren schrieb:

Der JMStV ist ein Text, der so nicht an die Öffentlichkeit kann. Es gibt viel zu viele Unklarheiten, Gerüchte, Fehlinformationen. Vor allem fatal ist das Datum 1.1.2011, das in den Köpfen herumschwirrt. Wir brauchen Ruhe und Geduld - um die Texte zu lesen, die Verantwortlichen zur Rede zu stellen.

Und: solche Normen braucht letztendlich niemand.

 

Da die eigentliche Selbstverständlickeit leider nicht funktioniert - ist die Absicht der Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrag

 

jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss.

 

Zitat: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Blog-macht-wegen-neuem-Jugendschu...

erst einmal richtig und auch gut.

 

ThomasHoeren schrieb:

Wir brauchen Ruhe und Geduld - um die Texte zu lesen, die Verantwortlichen zur Rede zu stellen.

Wieviel Ruhe und Zeit wird benötigt - Warum fordern Sie mehr RUHE - wenn schon vor einem einem halben Jahr mehr ZEIT gefordert wurde.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kritiker-fordern-Verlaengerung-fu...

Das Ergebnis der Jugendmedienschutz-Debatte ist eingentlich das typische grauenhafte Werk - und reiht sich ein -  Hartz-IV-Gesetz, Urheberrechtsgesetz und Co. Handwerklich ausgereifte Gesetze habe ich persönlich noch nie für das Internet erlebt? Kennen Sie eines?

Wir benötigen meiner Meinung dringend einen Schutz der Jugend vor jugendgefährdende Inhalten. Derartigen Datenmüll benötige ich persönlich per se nicht. Wer Ruhe und Zeit benötigt, kann gerne seine jugendgefährdende Inhalte aus dem Web entfernen und in Ruhe und Geduld an seinen Inhalten arbeiten. 

Oder kennen Sie einen jugendgefährdende Inhalt der für Kinder weiterhin erreichbar bleiben soll?

Wenn Sie "Verantwortliche zur Rede stellen" wollen nur zu - vielleicht wird ja das nächste Gesetz mal etwas besser.

 

Gruss r23

 

r23 schrieb:
Wir benötigen meiner Meinung dringend einen Schutz der Jugend vor jugendgefährdende Inhalten. Derartigen Datenmüll benötige ich persönlich per se nicht. Wer Ruhe und Zeit benötigt, kann gerne seine jugendgefährdende Inhalte aus dem Web entfernen und in Ruhe und Geduld an seinen Inhalten arbeiten

Oder kennen Sie einen jugendgefährdende Inhalt der für Kinder weiterhin erreichbar bleiben soll?

 

 

a) Was sind jugendgefährdende Inhalte

b) Warum soll Deine Einschätzung das Maß der Dinge sein ([...] benötige ich persönlich per se nicht.[...])

c)  Was haben Kinder im Netz überhaupt verloren bzw. seit wann sind Kinder fähig sich ohne Duldung der Erziehungsberechtigten Zugang zum Netz (und seinen Diensten) zu verschaffen?

 

Früher sollte Jugendschutz dafür sorgen, dass Erziehungsberechtigte ihre Elternprivilegien (§184 Abs. 2 und §131 Abs. 4) ausüben konnten d.h. die Eltern bestimmen wann, wie oder wo und ab welchen Alter sie ihr Kind/Jugendlichen ein Medium zugäglich machen. Aus diesen Elternprivilegien kann meiner Meinung auch die Pflicht abgeleitet werden sich im Netz um den Jugendschutz selber zu kümmern, stellt man dem Kind einen uneingeschränkten Zugang zum Netz zur Verfügung dann nutzen die Eltern ihre Elternprivilegien aus.....und akzeptieren eben auch den Konsum von eventuell für Kinder/Jugendlicher ungeeigneten Inhalten. Zudem das Netz eben auch ein Pull-Medium darstellt d.h. ich als User muss aktiv werden und Inhalte finden....und in fast 100% der Fälle springen mich keine indizierten oder sozialethisch desorientierenden Inhalte von selber an....

Außerdem versagt der De. Jugendschutz im Netz völlig, weil sich Seiten im Ausland nicht daran halten werden und zudem auch die Anwendung der Programme freiwillig ist. Angenommen der JMStV wird zu 100% umgesetzt, alle deutschen Seiten sind gelabelt und es gibt die wunderbare Software...nur und das wird der Fall sein, die lieben Eltern wenden diesen Mist nicht an....was wird dann wohl die nächste Forderung von KJM/jugendschutz.net und wie die Stümper alle heißen sein? Gefilterter Netzzugang erstmal für alle vom ISP zwangsverordnet und Papa kann dann mit PIN und e-Pass den Zwangsfilter ausschalten wenn er surfen möchte. Soll es darauf hinauslaufen?

 bombjack

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"Der Server schien überlastet", keine Sorge, das ist ganz normal wenn man von fefe (http://blog.fefe.de/?ts=b20bfb09) verlinkt wird. Wir für unseren Teil werden, nachdem die meisten unserer freien Mitarbeiter Deutschland bereits vor längerer Zeit verlassen haben nun auch noch unsere letzten de-Domains und Server in Deutschland aufgeben. Es gibt Länder, die unserer Steuern gern nehmen und denen wir sie auch GERN GEBEN, Deutschland zählt definitiv nicht mehr dazu. Technologiefeindliche Staaten und defekte Demokratien sollte man auch aus ethischen Gründen nicht weiter unterstützen. Wir könnten jetzt noch versuchen die Gründe im Detail zu erläutern, aber das Versagen unserer Regierung ist inzwischen zu jedem Thema dermaßen breit angelegt, dass wir nur noch resignieren können. Bye, bye Deutschland ... PS: Liebe Hamburger, denkt bei der nächsten Wahl daran, das Transparenz demokratiefeindlich ist, so sieht es zumindest Cem Özdemir im Angesicht der aktuellen WikiLeaks-Veröffentlichungen, dabei hat er erst vor einem guten Jahr in seinem Blog den Satz "Er fordert mehr Transparenz beim staatlichen Handeln und eine lückenlose Aufklärung von begangenem Unrecht." zitiert (http://www.oezdemir.de/presse/publikationen/2615996.html). Ganz so ernst war das wohl nicht gemeint.
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Woran würde man denn - so als Nichtjurist - zuverlässig erkennen, ob ein Angebot jugendgefährdend ist und welche Altersstufe man dem beimißt? Also so, daß das auch zuverlässig ist und nicht hinterher irgendein Richter zu einem anderen Ergebnis kommt.

Sucht man sich dann - wie beim fliegenden Gerichtsstand - eine beliebige Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle heraus, die der eigenen Sichtweise am nächsten kommt? Denn wenn ich § 19 richtig verstehe, ist für die Anerkennung das Bundesland zuständig, in dem die Einrichtung ihren Sitz hat, sie kann sich also quasi aus 16 Bundesländern wieder die günstigste Auffassung heraussuchen.

Wie würde man das als Webseitenanbieter prüfen?

Gibt es irgendeine Liste oder Tabelle? Nackter Busen ab 12, Hintern ab 16, Schamhaare ab 18? Könnte ich mir ja noch halbwegs vorstellen. Aber was ist bei Texten? Wie bestimmt man, für welche Altersgruppe ein Text geeignet ist? Kann man sich darauf verlassen, daß alles, was nicht Sex und Gewalt ist, ab 0 Jahre ist?

Was sind die Kriterien und Maßstäbe, wo sind diese normiert, und welche Ausbildung braucht man, um sie auf anerkannte Weise anwenden zu können? Jura? Pädagogik? Kriminalistik?

Ich weiß derzeit nicht, mit welchen Kriterien und Maßstäben ich an meine Webseiten gehen soll, um diese zu klassifizieren. Heißt das, daß ich nun einen kommerziellen Dienstleister damit beauftragen muß, um etwa von der Meinungsäußerung noch Gebrauch machen zu können? Oder mehr so "nach Gefühl"?

Hätte ich im Falle eines Bußgeldes oder einer Abmahnung vor einem Gericht eine Chance damit, daß ich es einfach nicht jugendgefährdend finde? Ist das ein bestimmter oder ein unbestimmter Rechtsbegriff?

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Hadmut Danisch schrieb:
Gibt es irgendeine Liste oder Tabelle?

 

Im Lawblog gab es da eine sehr stichhaltige Liste  :-)

 

Die Einteilung ist doch ganz leicht:

Ab 0 Jahre: Es gibt gar kein echtes Mädchen
Ab 6 Jahre: Niemand kriegt das Mädchen
Ab 12 Jahre: Der Gute kriegt das Mädchen
Ab 16 Jahre: Der Böse kriegt das Mädchen
Ab 18 Jahre: Alle kriegen das Mädchen

 

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@Kai #6:

ich hoffe du fasst das nicht als affront auf. ich wollte dich nicht belehren, dich auch nicht als doof darstellen, ich wollte nur klarstellen, dass eine WL aus technischer sicht sysiphosisch ist.

 

@Icke #14:

"Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit."

 

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<blockquote>Wieviel Ruhe und Zeit wird benötigt - Warum fordern Sie mehr RUHE - wenn schon vor einem einem halben Jahr mehr ZEIT gefordert wurde.</blockquote>

Bitte noch einmal genauer lesen. Die Forderung wurde damals erhoben, um den Staatsvertrag verbessern zu können. Leider wurde das Werk einen Tag später von den Ministerpräsidenten unterzeichnet, eine Veränderung (jenseits von gut gemeinte Protokolnotizen oder Entschließunganträgen ohne weitere Wert) war nach diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Übrigens: Auch im Vorfeld wurde das Vertragswerk nicht öffentlich oder in den Landesparlamenten diskutiert. Tatsächlich wurden weite Teile des Vertrags der Fachöffentlichkeit sogar erst Anfang des Jahres durch eine Veröffentlichung des AK Zensur bekannt. Eine nennenswerte Diskussion fand de facto erst in den letzten Wochen im Jahren der Anhörungen in den Länderparlamenten statt.

<blockquote>Wir benötigen meiner Meinung dringend einen Schutz der Jugend vor jugendgefährdende Inhalten.</blockquote>

Fakt ist: Es nur wenige Ländern, die im Medienbereich über restriktivere Regelung im Jugendschutz verfügen.

<blockquote>Derartigen Datenmüll benötige ich persönlich per se nicht.</blockquote>

Ich würde gerne auch in Zukunft lieber selber entscheiden, welchen "Datenmüll" ich veröffentlichen oder konsumieren darf. Danke für das Verständnis.

<blockquote>Wer Ruhe und Zeit benötigt, kann gerne seine jugendgefährdende Inhalte aus dem Web entfernen</blockquote>

Sie fordern ein kindgerechtes Internet? Ist das ihr Ernst? Nur weil es sich manche Eltern bequem machen und ihrer Verantwortung nicht gerecht werden, wollen sie die Realität umkrempeln?

 

 

 


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@#27:

>Wir benötigen meiner Meinung dringend einen Schutz der Jugend vor jugendgefährdende Inhalten.

Falsch, wir brauchen endlich wieder Eltern die sich mit ihren Kindern auseinandersetzen und solche Inhalte gemeinsam besprechen.

Ich hab schon damals als es raus kam Doom (Ja, dieses 3D-Ballerspiel von id Software aus Texas) gespielt. Da war ich 12. Wissen Sie wo bei mir der Unterschied lag? Mein Vater hat es mit mir zusammen gespielt und wir haben uns darüber unterhalten.

Ich habe mich auch schon als Jugendlicher drüber aufgeregt das in Deutschland Blut ja angeblich Grün ist, siehe Beispielsweise Deutsche versus Englische Version von Interplays Stonekeep. Oder das alle Welt normale Soldaten übers Schlachtfeld ziehen lässt, nur in Deutschland sind es Cyborgs, siehe Westwoods Command and Conquer. Alles nur aus Angst von der damaligen BPjS "nackt" gemacht zu werden. Wir haben uns damals schon scherzhafterweise gewundert wieso Tetris noch nicht zensiert wurde, da werden ja hilflose Steine gequält und werden auch noch getötet wenn der Spieler eine Reihe voll hat.

Genauso verhält es sich mit den jetzt neu eingeführten Quasi-Websperren. Da wird jetzt aus berechtigter Angst vor der Abmahnmafia in vorauseilendem Gehorsam alles dicht gemacht anstatt das man die Eltern dazu ermutigt sich mit ihren Kids mal vor den Bildschirm zu setzen und solche Inhalte gemeinsam zu besprechen so das die Kids solche Inhalte ohne Probleme konsumieren können.

Wenn ich mir ansehe was aus dem Deutschen Web so wird, wird es Zeit die gute alte Mailbox wieder auszugraben und als SYSOP nur Leute die man kennt reinzulassen oder sich endlich mal näher mit Tor und .onion-hosting zu befassen. Da wird einem wenigstens dann nicht von einerm vom Deutschen Staat abgesegneten Abmahnmafia der Mund verboten. Ich könnt nicht soviel fre.. wie ich kot... möchte. :(

 

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Das Problem ist nicht, dass Eltern sich nicht um die Medienkompetenz ihrer Kinder kümmern würden, das Problem ist, dass der Glaube aufbaut wird Eltern seien per se unfähig und würden sich nicht kümmern - dies ermöglicht die immer restriktivere Gesetzgebung.

Wenn man der Presse glauben schenkt, dann sind Eltern unfähig, ALGII-Bezieher dauerbesoffe Faulpelze und Obdachlose leben ihre Freiheit aus.

Glauben sie irgendwas davon ernsthaft?

 

 

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Quote:
Die gesamte Vorschrift (nebst Bußgeldregelungen) richtet sich daher nur an Anbieter, die jugendgefährdendes Material bereithalten. Diese und nur diese müssen klassifizieren und dabei ggf. auch mal eine Seite mit "ab O Jahre" kennzeichnen, um sie von anderen Seiten abzugrenzen

Ist das nicht kalter Kaffee, da der Absatz (bis auf die Ergänzung zur konkreten Klassifikation) nicht eh schon im alten JMStV vorhanden war? Und richtet er sich nicht auch an Anbieter, die Inhalte für Zwölfjährige auch schon an Sechsjährige vermitteln?

Quote:
Der Verweis auf §§ 7 ff. (!) TMG geht ins Leere; denn da stehen alle Provider drin.

Wird nicht im Urteil zu Chefkoch.de §§ 8 - 10 TMG angeführt (und Chefkoch.de ist ja kein Access-Provider)?

Quote:
was sind Inhalte, die "nicht vollständig" (!) in den Verantwortungsbereichs des Anbieters fallen?

Ich würde da an ein Blog denken. Oben Autorentext (fällt unter die Verantwortung des Betreibers) unten Kommentare (fallen nicht unter die Verantwortung des Betreibers). Im Gesamten fällt also der Inhalt der Blog-Seite nicht vollständig in den Verantwortungsbereich des Anbieters.

Quote:
Und wann werden Inhalte "von Nutzern in das Angebot "integriert" (auch so ein Sozpäd-Begriff)? Bei Foren und Blogs jedenfalls nicht; hier sind eigener Inhalt und Kommentar deutlichst voneinander getrennt.

Sind auch Kommentare und Inhalt deutlich von einander zu unterscheiden, so sind sie doch auf der Seite blog.beck.de integriert und dort gemeinsam abrufbar. Oder übersehe ich da etwas bei der Interpretation des Sozpäd-Begriffes, was in den Tiefen eines A-,B- oder C-Jurastudium schlummert?

Im Übrigen unterstütze ich ihre Forderung nach menschenlesbaren Gesetzen, die nicht nur von einer kleinen Gruppe von Menschen verstanden werden.

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Objektiv:

Wenn Eltern Ihre Kinder schützen möchten, dann gibt es dazu auch andere Möglichkeiten. Es findet sich sicher ein Dienstanbieter, der Seiten prüft und frei gibt. Diese Liste der freigegebenen Seiten kann dann auf dem Rechner eines Kindes installiert werden und nur auf diesen Seiten kann das Kind dann surfen. Man kann Listen für verschiedenen Altersfreigaben haben. Diese Listen würden, genau wie bei der jetzt angestrebten Lösung, nur dann die Surfmöglichkeiten des Kindes beschränken, wenn die Eltern das auch auf dem Rechner des Kindes entsprechend einstellen.

In jedem Fall benötigt man für das Durchsetzten einer Altersbeschränkung beim Surfen also die Mitwirkung der Eltern. Es sind aber bei weitem nicht alle Eltern oder Großeltern in der Lage so etwas zu installieren oder zu konfigurieren. Es wird darüber hinaus gelegentlich auch Eltern geben, die sich um solche Dinge gar nicht kümmern. Es gibt sogar Eltern, die ihre Kinder für so vernünftig halten, dass sie mit nahezu allen im Netz angebotenen Inhalten umgehen können. etc. etc. etc.

Die Durchsetzung des "Staatsvertrages" steht also schon auf reichlich wackligen Füßen, denn nur weil wir einer Seite ansehen können, ab welchem Alter sie möglicherweise sinnvoll ist, heißt das ja noch lange nicht, dass diese Grenze auch irgendeine Wirkung hat. - Dar Staatsvertrag ist schon aus dieser Perspektive nahezu obsolet.

 

Subjektiv:

Warum, das muss also die Frage sein, will man "das gesamte Internet" (wobei ein solchen Gesetz zunächst ja nur die Seiten deutscher Anbieter beträfe) einer solchen Regelung unterwerfen? Aus meiner persönlichen Sicht ist es so, dass ich seit einiger Zeit viele Tendenzen wahrnehme, dass die Politik in einschränkender Form Einfluss auf "das Internet" ausüben wollen. Mit Schlagworten wie "Kinderpronografie" und "schützt die Kinder" u.v.m. versucht sie Regelungssysteme zu installieren, mit denen man später z.B. auch festlegen kann, welche Inhalte jemand frei sehen darf. Also ob der Film, der Song oder das Bild, das man gerade ansehen bzw. hören möchte auch ordentlich bezahlt wurde...

Hinter der Politik steht, wie immer, auch eine treibende Lobby. Ich vermute stark, dass die Installation zur "Überprüfung" der Netzinhalte mehr und mehr dem Sichern der Interessen der "Contentanbieter" genügen soll. Das führt zu der Frage "Warum lässt sich die Politik vor diesen Karren spannen?" Meine Meinung ist: Wenn erst mal die Überprüfungssysteme ordentlich installiert sind, dann kann man damit nicht nur  Bezahlinhalte kontrollieren, sondern auch zensieren. - Und wer weiß, ob man dann ganz ohne Probleme die Seite Wikileaks in den letzten Tagen erreicht hätte...

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Ich bitte um Verzeihung, dass ich als Nichtjurist hier nicht fachlich begründet argumentieren kann, möchte aber mein Problem mit dem JMStV ansprechen:

Man bloggt ja nicht nur, um was zu schreiben, man möchte ja, dass das auch gelesen wird. Von möglichst großem Publikum. Und mancher möchte im Internet mit seiner Webseite ja auch ein paar Euro verdienen.

Webseiten ohne Alterskennzeichnung müssen jedoch zwangsläufig von den Filterprogrammen blockiert werden. Sie werden also wie „ab 18“ behandelt. Wer nicht kennzeichnet, wird ausgefiltert, nicht gelesen.

Gut, das mag den einen oder anderen nicht kratzen. Wenn ein paar hunderttausend Kinder und Jugendliche (und deren Eltern, weil ein Filter einmal auf dem Familien-PC installiert wurde und man sich nicht weiter drum kümmert) Blogs, Foren, usw. nicht lesen können, weil es dort keine Alterskennzeichnung gibt. Aber es ist schade für die Gesellschaft: Vielfalt, Meinungsvielfalt geht verloren.

Natürlich gibt es schon seit langem mehr schlecht als recht funktionierende Jugendschutzprogramme. Die haben nie so richtig funktioniert — manches wird nicht gefiltert, was jugendgefährdend ist, sehr viel wird geblockt, was keinesfalls jugendgefährdend ist. Aber durch den JMStV werden diese Programme, die auch in Zukunft nicht besser funktionieren werden, gesetzlich legitimiert. Sie werden beworben. Es wird ein großer Markt geschaffen. Eltern werden die vermehrt einsetzen, Internetzugangsanbieter werden sie Verträgen und Routern beilegen; möglicherweise werden auch Arbeitgeber sie einsetzen (denn was Jugendliche nicht sehen dürfen, sollte ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit sicher auch nicht anschauen); Schulen sowieso.

Es wäre doch schade, wenn zum Beispiel Schüler in der Schule bei der Recherche für ein Referat zu einem aktuellen Rechtsthema etwa nur hetzende Artikel in der BILD-„Zeitung“ finden würden, aber nicht die Kommentare von Udo Vetter, der sein Blog nicht kennzeichnen wird.

Wer möchte, dass sein Blog (oder sonstige Webseite) auch von Kindern und Jugendlichen und sonstigen PC-Nutzern, die aus welchem Grund auch immer so einen Filter vor der Nase haben, gelesen werden kann, muss zwingend seine Inhalte kennzeichnen. Allzu viele Leute werden selten über jugendgefährdende Dinge schreiben, die Kennzeichnung wäre also meistens „ab 0“ oder „ab 6“ oder „ab 12“. Aber kann man sich da so sicher sein? Das öffnet Abmahnern Tür und Tor.

Und einen Jugendschutzbeauftragten oder die teure Prüfung einer Webseite von Profis kann sich ein normaler Blogger, aber auch ein kleiner Gewerbetreibender nicht leisten.

Der JMStV legitimiert und bewirbt Softwarefilter, die in dann immer größerem Umfang eingesetzt werden. Wer gelesen werde möchte, muss kennzeichnen. Wer kennzeichnet, setzt sich Abmahngefahr aus.

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Moin moin...

Dass der JMStV ein an Inkompetenz nicht mehr zu übertreffender Unsinn ist, war auch für Nicht-Juristen leicht rauszufinden.

Könnten sich denn - rein interessehalber - nicht die guten und gebildeten Juristen zusammenschließen und jeden, der auch nur beim Entwerfen dieses JMStV mitgewirkt hat in Grund und Boden klagen? Sollte nicht so schwer sein. Immerhin sind ja auch gute Blogs wie dieses hier massiv gefährdet.

 

 

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@#37:

Wenden Sie bitte §1 der StFU an, danke.

 

@#36:

Wenn so etwas gehen würde, aber leider kann man wohl jetzt höchstens den ganzen Krempel nach $OberstesGericht schubsen damit die Richter mal wieder auf die Berliner Waschmaschine klopfen.

 

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Ich wollte nicht, dass mein Kommentar missverstanden wird. Das sollte eigentlich eine Reaktion auf die #1 sein.

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Es ist wohl ein typischer Vorgang:

Diejenigen, die unterschreiben, lesen den Inhalt nicht bewusst. Die Unterschrift ist konditioniert. „Aha noch ein Wisch. Sieht aus wie Gesetz, muss Gesetz sein, ich unterschreibe.“ Die kennen den Inhalt nicht. Ob im Ministerium oder bei den Beifall klatschenden Riege der Gewerkschaften und Co.

Ich bin pro Implementierung eines Bug-Trackers für Gesetze!
Besonders auf Bundesebene.

Danke an Fefe für die Idee. In dieser Community sollten sich Leute finden lassen, die diese Idee noch vor den nächsten vorschnellen Unterschriften umsetzen.

Die Gesetzgebung ist noch zu intransparent .
Liquid Democracy statt Murks!

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Warum?!

Ich verstehs einfach nicht, zum wiederholten Male, aber jetzt konkret an diesem Beispiel, wie kann man auf so eine hirnverbrannte Idee kommen, insgesamt? Was hat das mit Jugendschutz zu tun? Wie kann man ernsthaft sogar soweit gehen dass in ein Gesetz zu giessen, diesen Schwachsinn? Wie können jetzt sogar die Grünen, die angeblich dauerhaft dagegen waren, bei so einem SCHWACHSINNIGEN Gesetz umfallen?

Nein im Ernst, ich raffs nicht... wieviel Geld ist da geflossen, oder sind die wirklich einfach nur so haushoch inkompetent? Oder (gerade wenn man an den anderen Stopp-Schilder-Quatsch denkt) geht es hier wirklich um die Installation der zukünftigen Zensurinfrastruktur?

Es ist einfach nur traurig, aber bald wirds wirklich Zeit DE den Rücken zu kehren. Bin gespannt ob jemand irgendwie nochmal versucht den Wahnsinn zu stoppen, die Linken in Berlin haben ja glaub ich noch die Möglichkeit dazu..

Noch kann frei gebloggt werden, und genau davor hat die Obrigkeit anscheinend wirklich Angst. Es müsste viel mehr aufgeklärt weden was für einen hanebüchener Scheiss da schon wieder getrieben wird, warum muss ich auf Blogs wie dieses oder Fefes gehen, um solchen offensichtlichen Schwachsinn mitzukriegen.... unsere """echten""" Medien sind auch so grottenschlecht arschkriecherich geworden, es ist einfach nur zum weinen.

Kinderpornographie, Jugendschutz, Terrorangst ... alles wird auf schlimmster Weise missbraucht um viel schlimmere Ziele zu verwirklichen, das macht mir echt langsam Angst. Aber die Mainstream-Medien jubeln bei wirklich fast allem einfach das Politikergewäsch nach..

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In meiner Jugend gab es kein Internet, aber es gab ein ähnlich aufgebautes System. Danach wurden Biologie-Bücher als pornografisch eingestuft, während am Zeitschriftenkiosk FKK-Magazine verkauft wurden in denen nackte Kinder beim "Turnen" und "Ballspielen" abgebildet wurden und schon damals fielen uns auf Klassenfahrt nach Frankreich die Augen aus als wir entdeckten, welche Zeitschriften dort öffentlich im Supermarkt auslagen. Es sollte daher eigentlich jedem klar sein, dass so ein Alterssystem von vornherein unsinnig ist, zumal als nationaler Alleingang, während auf freizugänglichen niederländischen Seiten, Sachen zu sehen sind, für die man in Deutschland ins Gefängnis kommt.

Der Nutzen ist also gering, der mögliche Schaden für den Einzelnen womöglich groß. Der Schornsteinfeger der auf seiner kommerziellen Website ein drastisches Bild eines brennenden Haus veröffentlicht, braucht nun scheinbar einen unabhängigen Jugenschutzbeauftragten und muss seine Inhalte nach Alter klassifizieren. Tut er das nicht, drohen Bußgelder und Abmahnungen. Der 20-jährige der auf seinem Blog Partybilder von alkoholisierten und rauchenden Freunden bei lustigen Partyspielchen veröffentlicht, riskiert Bußgelder oder darf sein Blog nur noch Nachts zugänglich machen. Völlig unüberschaubar wird es für die Pfadfindergruppe, die sich mit ihrer website an Kinder und Jugendliche richten, die müssen nun fein säuberlich kennzeichnen, was für welche Altersgruppe geeignet ist.

Da bleibt nur, die englischen Sprachkenntnisse verfeinern und in den englischen Sprachraum flüchten! Das "deutsche" Internet überlassen wir dann den Zeitungsverlagen und den GEZ-finanzierten öffentlich-Rechtlichen, für die ein "Hintertürchen" eingebaut wurde und die dafür nun im Gegenzug stillhalten!

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ES wird also in Zukunft möglich sein durch Abgabe einiger unflätiger Begriffe ganze Blogs oder Foren einer Bevölkerungsschicht zu entziehen.

Wer jetzt auf die Idee kommt, dass diese Zeilen ja vom Blogbetreiber rausgeschwärzt werden könnten, hat sich gerade dabei ertappt, die Schere bereits im Kopf zu haben.

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Zu lesen, welche Haltung manche Juristen Anderen gegenüber an den Tag lesen, schlägt mir auch auf den Magen.

Dabei hatte ich Prof. Hoeren immer für einen klügeren und nicht blasierten Juristen gehalten (im Gegensatz zu vielen Vertretern unserer Zunft), der nicht andere Universitäten als "C-Universitäten" bezeichent oder Sozialpädagogik pauschal als eine Art Schimpfwort benutzt.

Da bin ich doch froh, nicht an der "A-Universität" Münster studiert zu haben.

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