Jugendmedienstaatsvertrag und Altersfreigabe im Internet

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 30.11.2010

Was man in letzter Zeit als Gesetzgebungsentwürfe liest, schlägt einem auf den Magen. Sei es die Reform des Arbeitnehmerdatenschutzes oder das Buttongesetz gegen Internetabzocke - man wird den Verdacht nicht los, daß hier "Legastheniker" am Werke waren, die erst nach mehrfachen Anläufen ihr Jurastudium an irgendeiner C-Universität zu Ende gebracht haben.

Doch alles bisherige wird überboten durch den Jugendmedienstaatsvertrag, der Anfang 2011 in Kraft treten soll.

Zum Text: http://www.fsm.de/inhalt.doc/Synopse_JMStV_final.pdf

 

1. In der Szene wird gemosert: Ab 2011 müsse jeder Anbieter jede Website auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen Die Klassifizierungsstufen basierten auf den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren).

Das ist alles "murks".

§ 5 Abs. 1 lautet: "Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Die Altersstufen sind:

1. ab 6 Jahren,
2. ab 12 Jahren,
3. ab 16 Jahren,
4. ab 18 Jahren.

Die Altersstufe „ab 0 Jahre” kommt für offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigende Angebote in Betracht."

Die gesamte Vorschrift (nebst Bußgeldregelungen) richtet sich daher nur an Anbieter, die jugendgefährdendes Material bereithalten. Diese und nur diese müssen klassifizieren und dabei ggf. auch mal eine Seite mit "ab O Jahre" kennzeichnen, um sie von anderen Seiten abzugrenzen.

2. Nun gut. Aber die Forenbetreiber zittern, denn in § 5 Abs. 3 heißt es:

"Die Kennzeichnung von Angeboten, die den Zugang zu Inhalten vermitteln, die gemäß §§ 7 ff. des Telemediengesetzes nicht vollständig in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, insbesondere weil diese von Nutzern in das Angebot integriert werden oder das Angebot durch Nutzer verändert wird, setzt voraus, dass der Anbieter die Einbeziehung oder den Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen, die das Alter der gekennzeichneten Altersstufe noch nicht erreicht haben, zu beeinträchtigen. Der Nachweis, dass ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, gilt als erbracht, wenn sich der Anbieter dem Verhaltenskodex einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle unterwirft."

Wer diesen Text geschrieben hat, kann kein Jurist (oder nur C-Jurist; s.o.). gewesen sein. Egal wie man zu dem Zweck der Regelung steht, hier stimmt handwerklich nichts. Der Verweis auf §§ 7 ff. (!) TMG geht ins Leere; denn da stehen alle Provider drin. Und eine Kennzeichnungsverpflichtung für Access Provider wäre nicht nur technischer Nonsens, sondern contra TMG und EC-Richtlinie. Und: was sind Inhalte, die "nicht vollständig" (!) in den Verantwortungsbereichs des Anbieters fallen? Foren sind m.E. damit gar nicht gemeint. Denn Foren tragen erst einmal gar keine "Verantwortung" (was ist das für ein gräßlicher Sozpäd-Begriff), sondern haften grundsätzlich gar nicht für fremde Inhalte (eine Haftung setzt ja erst ab Kenntnis und Nichtsperrung an). Und wann werden Inhalte "von Nutzern in das Angebot "integriert" (auch so ein Sozpäd-Begriff)? Bei Foren und Blogs jedenfalls nicht; hier sind eigener Inhalt und Kommentar deutlichst voneinander getrennt. Gemeint sein kann nur der Chefkoch-Fall des BGH; also Krönchen auf Rezepten. Aber dann ist das Ganze nach BGh eigener Inhalt und § 5 Abs. 1 gilt. 

Witzig wirds auch dann, wenn falsche Altersfreigaben UWG-mäßig gerügt werden (über §§ 3, 4 Nr. 11). Dann sitzen wir als Richter im Wettbewerbssenat und dürfen prüfen, ob eine Seite als "ab 6" oder "ab 12 Jahren" zu klassifizieren gewesen wäre. Wow!

Liebe Politik, bitte verzichtet auf solche Gesetze Stoppt den Unsinn und denkt lange nach, bevor Ihr wirklich an das "Machen" von Gesetzen geht. Gesetze wollen handwerklich und dogmatisch sauber geschrieben sein, das braucht Zeit, Ruhe und Verstand.

 

 

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75 Kommentare

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Inhaltlich stimme ich ihnen vollkommen zu. Die Verwendung des Wortes "Sozialpädagogik" als Abwertung zu benutzen finde ich aber reichlich überheblich...

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Noch immer grassieren durchs Netz Horrormeldungen von der umfassenden Kennzeichnungspflicht aller Websiten und der Blogs.

 

Daher sind folgende neue Infos der FSM hilfreich (auch wenn da Detailfragen bleiben):

"Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?

Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können, wenn sie nicht gegen das Strafrecht verstoßen, im Internet auch zukünftig frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.

Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:

  • Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden
  • Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind."

und:

 

" Ich habe user generated content in meinem Angebot. Muss bzw. kann ich das auch klassifizieren? Muss ich den Content überwachen?

Man kann diese Inhalte klassifizieren, eine Verpflichtung besteht aber nicht. Voran zu stellen ist hierbei, dass Plattformanbieter nicht für Drittinhalte haften, solange sie keine Kenntnis davon haben. Plattformanbieter sind also ganz allgemein hinsichtlich unbekanntem Inhalt von Dritten (Foreneinträge, Kommentare etc.) jugendmedienschutzrechtlich nicht in der Pflicht, solange keine Kenntnis besteht. Auch eine Überwachungspflicht besteht nicht."

Alles unter http://www.fsm.de/de/jmstv-2011

 

Wirklich ärgerlich nur ist, daß die FSM auf ihrer Zentralseite unter News (https://www.fsm.de/) auf einen Artikel der Augsburger Allgemeinen verweist, der alles falsch darstellt:

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Politik/Artikel,-Ju...

Ich verstehe die Informationspolitik der Verantwortlichen nicht. Was soll das?

 

Die Webseite der FSM ist mE mit genügend Vorsicht zu genießen, denn sie sind eine der Institutionen, die erheblich von einer Ratifizierung des Vertrages profitieren würde.

Eine Fehllabelung kann ein erhebliches Bußgeld nach sich ziehen. Und in den Bereich "Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind." kommt man sehr schnell hinein. Deswegen ist der Grundsatz zwar richtig, aber spätestens wenn Schutzprogramme auf dem Markt sind, die ungelabeltes sicherheitshalber ausschließen, dann wird das Nichtlabeln zur Farce, weil ich ich dann für Kinder/Jugendliche nicht mehr erreichbar bin.

"dass Plattformanbieter nicht für Drittinhalte haften, solange sie keine Kenntnis davon haben. Plattformanbieter sind also ganz allgemein hinsichtlich unbekanntem Inhalt von Dritten (Foreneinträge, Kommentare etc.) jugendmedienschutzrechtlich nicht in der Pflicht, solange keine Kenntnis besteht. Auch eine Überwachungspflicht besteht nicht."

§ 5 III JMStV: Die Kennzeichnung von Angeboten, die den Zugang zu Inhalten vermitteln, die gemäß §§ 7 ff. des Telemediengesetzes nicht vollständig in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, insbesondere weil diese von Nutzern in das Angebot integriert werden oder das Angebot durch Nutzer verändert wird, setzt voraus, dass der Anbieter die Einbeziehung oder der Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen, die das Alter der gekennzeichneten Altersstufe noch nicht erreicht haben, zu beeinträchtigen. (...) Die Einbeziehung oder den Verbleib kann ich nur verhindern, wenn ich den User-generierten Teil zur Kenntnis nehme. Das kostet mich dann aber (die theoretische) Haftungsprivilegierung nach dem TMG.
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ThomasHoeren schrieb:

Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können, wenn sie nicht gegen das Strafrecht verstoßen, im Internet auch zukünftig frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.

Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:

  • Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden

Damit sind die online-Auftritte aller Jugendverbände, Jugendgruppen, Schulen und Vereine künftig kaum mehr realisierbar und ihnen ist zu raten, diese vom Netz zu nehmen.

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Was soll ich jetzt tun?

Soll ich meinen Blog und mein öffentliches Projekt jetzt umschreiben? oder soll ich es lassen?

Woher weiß ich was Jugendgefährdent ist? Theoretisch müsste ich alle Kuchenrezepte mit Alkohol entfernen? Wer sagt mir das?

Ich bin verwirrt und überfordert! Wo finden Leute wie ich, die davon keine Ahnung haben Hilfe, und damit meine ich Hilfe die nicht direkt höllig Geld kostet?

Ich halte die Nachricht "Für Blogs und Foren ändert sich nichts." ebenfalls für bedenklich, wenn auch rechtlich derzeit richtig. Denn das Problem ist in der Tat, dass die geplante Jugendschutzsoftware nicht gekennzeichnete Webseiten grundsätzlich ausschließen wird. Da ich davon ausgehe, dass viele Bildungsträger eine solche Software schon zur eigenen Haftungsminimierung und natürlich aus Jugendschutzgründen nutzen werden - wenn sie denn verfügbar ist - hat dies zur Folge, dass Webseiten die nicht kennzeichnen in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen nicht mehr erreichbar sein werden. Als Beispiel wir irrsinnig dies sein kann, sei die Suche nach einem Ausbildungsplatz erwähnt. Wenn meine Annahme des flächendeckenden Einsatzes der Jugendschutzsoftware in Schulen richtig ist, führt dies dazu, dass wohl der Großteil der angebotenen Ausbildungsplätze von Schulrechnern aus nicht mehr zu ermitteln ist, da ich davon ausgehe, dass "normale" Unternehmen ihre Webseiten nicht kennzeichnen werden. Dies zeigt doch aber gerade, dass die "Möglichkeit" der Kennzeichnung im Grunde eine Kennzeichnungspflicht ist, sofern man weiter im Internet für jeden - auch für Minderjährige - erreichbar sein will.

Bei mir ist es so, dass ich selbstgeschriebene Texte auf der Site habe. Natürlich müsste ich jetzt selbst einschätzen, für welche Altersgruppe diese Texte geeignet sind. Sie haben zwar nichts mit Erotik oder Kriminalität zu tun, aber ich kann das wirklich nicht einschätzen, da ich zu so etwas einfach nicht ausgebildet bin. Bleibt zur Folge, dass ich jetzt meine Site nur noch von 20:00 bis 06:00 erreichbar mache. In der Zwischenzeit bekommt ein Besucher nur noch einen Hinweis auf die "Sendezeiten" zu sehen.

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Ich will andersrum fragen.

Wenn nicht entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte nicht gelabelt werden müssen, ist dann eine Nichtkennzeichnung gleichbedeutend mit "Ab 0"?

Und muß man für diese "Ab 0" Einstufung gerade stehen?

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Nur so als Anregung: Vielleicht sollte derjenige, der den Namen des Staatsvertrags im Glashaus nicht richtig schreibt, Herrn Möller zu Herrn Müller macht sowie extra Zeit und Ruhe zum Lesen eines schon lange bekannten Textes braucht, nicht unbedingt Steine auf die Referenten-Legastheniker werfen. Oder zumindest kleinere.

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Auch der JMStV sorgt wieder dafür, daß sich in der Bevolkerung die Position "legal, illegal, scheißegal" weiter durchsetzt.

Wenn Gesetze offensichtlich handwerklicher Mist sind, aus populistischen Gründen oder wirtschaftlichen Interessen zustande gekommen sind und dann auch noch von der Exekutive und Legislative ignoriert oder absurd ausgelegt werden, warum sollte ich als Bürger überhaupt den moralischen Imperativ spüren, mich an Gesetze zu halten?

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Was Filterprogramme für Webseiten betrifft, so sind bereits Internetfiler an Schulken aktiv.

Welche Blüten diese privatwirtschaftliche Lösung zeitigt, ist hier nachzulesen, wo der Anbeiter einer Filtersoftware aus Unkenntnis (?) zwei Sport-Webseiten als "Gewalt/Extrem" bzw. sogar als "Pornographie" verschlagwortet und an den Schulen somit gesperrt hat (ohne Wissen der Seitenbetreiber, die in einer Art zufälligem "Opt-Out" eine Änderung bewirken mußten - ohne Stellungnahme der betreffenden Filter-Firma):

http://www.uhusnest.de/blog/archives/09-01-2010_09-30-2010.shtml#2549

Der JMStV klingt da eher als potentielle Verschärfung in dieser Sache.

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Bwahahahaha!
> Gesetze wollen handwerklich und dogmatisch sauber geschrieben sein,
> das braucht Zeit, Ruhe und Verstand.
Großartig :D

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Solche Gesetze sind Ausdruck eines tief geprägten Lobiismus. Da werden Instrumente erzeugt, die anderer Leute Arbeitsplatz sichern. Die ganzen Politiker gehören meiner Meinung nach vor gericht gestellt. Wer schon den Unsinn zulässt, als Volksvertreter gleichzeitig Mandate in den Vorstandsetagen der Wirtschaft wahrzunehmen, der kann auch nur derartige Gesetze zu Papier bringen. Ich habe für die Politik dieses Landes nur noch Hass und tiefste Verachtung übrig. Wenn ich täglich so meine Arbeit verrichten würde, müsste meine Familie verhungern, ich könnte morgens nicht aufstehen und meinem Gegenüber klar ins Gesicht schauen. Es ist äußerst traurig, wie es um Deutschland steht.

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Am Beispiel eines Internetforums wird klar, dass sich nicht so arg viel ändern wird (wenn man davon absieht, dass den Juristen der letzte Rest guten Glaubens an die handwerklichen Fähigkeiten des Gesetzgebers abhanden gekommen ist, wenn wir selbst einige Zeit Paragraphen anstarren in dem verzweifelten Versuch, herauszufinden, was uns denn wohl der Autor der Zeilen mitteilen wollte):

a) Eine allgemeine Pflicht zur Angabe einer Altersstufe gibt es nicht. Ausnahme: Jugendgefährdende Inhalte und die Verquickung von Inhalten ab 12 mit Inhalten, die sich an jüngere Kinder richten (was allerdings Foren für Kinder/Jugendliche vor erhebliche Probleme stellt).
b) Laut lawblog.de wird ohnehin für fremde Inhalte (wie in einem Internetforum) vom Anbieter nicht gehaftet. Kleiner Schönheitsfehler: Dem widerspricht der Wortlaut des § 5 III JMStV. Ganz so einfach ist es also leider doch nicht (zumal der Wortlaut der Vorschrift die Juristen, wie gesagt, durch die Bank verzweifeln lässt): Der Verbleib etwaiger jugendgefährdender Inhalte muss unterbunden werden, wenn eine Altersstufe angegeben wird. Der Witz ist: Wird keine angegeben, bleibt es bei § 10 TMG: Keine Haftung für fremde Inhalte vor Kenntnis (ja, ich weiß: Das macht keinen Sinn- aber das trifft auf weite Teile des Gesetzes zu).

 

Ob es im Sinne des Erfinders ist, dass gerade derjenige besser steht, der keine Altersangabe macht ?

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Kann man das Thema auch mal umdrehen (?):

Ein Jugendlicher klagt, weil er durch die Filtersoftware daran gehindert wird, nicht gefährdende, nicht gelabelte Inhalte aufzurufen; dagegen die "Busen-Bilder" der BILD "dulden" muss.

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Ganz besonders lustig wird es, wenn man sieht, dass es an den strittigen Punkten nicht nur einfach um die Anwendung der jedem Juristen grob bekannten Auslegungsregeln für Gesetze geht sondern um den "phantasiefördenden" Bereich der verfassungskonformen Auslegung geht! Denn der "Kampf" des Art 2 (Jugendschutz, und darin "enthalten", der viel durchschlagendere "Kinderschutz") gegen Art 5 (Meinung, Kunst) und Art 12 und bei Blogs und Künstlern wiederum Art 2 (Perönlichkeitsausdrucks-Mittel Weblog/Website) ist im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung dann ganz besonders spannend, wenn es um die Drittwirkung der Grundrechte im Wege der verfassungskonformen Auslegung der bezuggenommenen Norm bei wettbewerbsrechtlichen Manövern durch Anwälte / Konkurrenten geht. Diese sonderbaren Spinnennetz-Verweisketten, wie sie seit Neuestem in der Bundesrepublik für "Gutgemeinte Gesetze" offensichtlich der Standard sind (siehe das absurdestmögliche Beispiel: BDSG-Novelle!!!!, z.b §28 = Wahnsinn, Wahnsinn, Wahnsinn), verursachen durch ihre unklaren wischi-waschi Forulierungen so viel Rechtsunsicherheit, dass aus all diesen Novellen eines als Motiv herausschreit: Wir wollten es irgendwie besser machen, haben da mal irgendwie was geändert und ... naja.. Ihr wisst ja wie es so ungefähr gemeint ist. Der blanke Horror, denn dem deutschen Recht sind Wunschbekundungen als Gesetz unbekannt, eigentlich, nun ja, im Ergebnis bedeutet das, dass wir uns von der Gesetzes-Rechtsordnung zur Richter-Recht-Präzedenzfall-Rechtsordnung umentwickeln, was auch geht (siehe England) aber nicht auf die Dauer der deutschen Verfahren passt, die müssten dann viel kürzer werden (komplett unrealistisch), damit man das so lösen kann, denn sonst tritt eines von 2 Extremen ein: a) der Rückzug der Handelnden (wie jetzt einzelne Blogs) oder b) das Ins-Messer-laufen Vieler, so lange keine klare Lage durch Urteile besteht. ... Anmerkung zum Schluss: Richtig gewesen wäre: A) Zielvorgabe B) Übergangszeitraum 2 Jahre C) Etablierung von Registrierungs- und Zugangsstrukturen, wie sie dem Willen des Gesetzgebers entsprechen D) laufende Konsultationen mit den Betroffenen E) transparente Umsetzung ab 2013 (oder wenns denn pressiert, ab 2012). Aber das was hier gemacht wird ist: An eine alte klapprige Hütte wird klapprig angebaut und die Folgen dieser Schlamperei sollen "Die da Draußen" ausbaden, jeder für sich mit seinem kleinen Verfahren vor dem örtlichen AG oder LG.. oh Mann.

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Deutliche Worte, Herr Prof. Hoeren!

Allerdings - und da wundert mich die jetzt aufkommende Aufregung - haben wir diese Regularien - Sendezeitbegrenzung, Altersverifikation - doch schon seit einiger Zeit.

Gewiß, sie betreffen "nur" jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte. Aber was ist das eigentlich? Eine befriedigende Erklärung konnte mir da bislang noch niemand geben. Insbesondere niemand, der in einschlägigen Institutionen wie der KjM oder Jugendschutz.net beschäftigt ist. Letztlich handelt es sich doch um bloße Leerformeln. Inhaltlich ebenso unscharf wie der Begriff der Pornographie.

Diese Leerformeln beunruhigen mich. So auch die der sozialethisch desorientierenden Kunst. Mit deren Hilfe wurde kürzlich das Angebot eines Künstlers von der BLM für unzulässig erklärt.

http://www.wochenblatt.de/nachrichten/welt/HeroinKids-landet-vor-Gericht...

Mit ähnlichen Leerformeln hat man schon 1937 im Ausstellungsführer zur Ausstellung "Entartete Kunst" in München gearbeitet:

"Diese Abteilung der Ausstellung gibt einen Einblick in die moralische Seite der Kunstentartung. Für die darin vertretenen "Künstler" ist offensichtlich die ganze Welt ein einziges großes Bordell, und die Menschheit setzt sich für sie aus lauter Dirnen und Zuhälter zusammen. Es gibt unter dieser gemalten und gezeichneten Pornographie Blätter und Bilder, die man auch im Rahmen der Ausstellung "Entartete Kunst" nicht mehr zeigen kann, wenn man daran denkt, dass auch Frauen diese Schau besuchen werden. Es ist für jeden Menschen unseres heutigen Deutschlands völlig unbegreiflich, dass man vor wenigen Jahren noch, und zwar auch noch in den Zeiten der Zentrumsherrschaft unter Heinrich Brüning, so abgrundtiefe Gemeinheiten, so viel Verkommenheit und ein so eindeutig überführtes Verbrechertum unter der Devise "Freiheit der Kunst" ungehindert an die niedersten Instinkte des Untermenschentums appellieren ließ."

http://www.kunstzitate.de/bildendekunst/manifeste/nationalsozialismus/en...

Schon damals mußte der Begriff des Jugendschutzes für eine Vielzahl von Zensurmaßnahmen herhalten. Viel besser ist es augenblicklich um die Freiheitsrechte auch nicht bestellt.

Da sind handwerklich schlecht gemachte Gesetze nur ein Rad im Getriebe. Der Rechtsanwalt kann für seinen Mandanten kämpfen, wenn der Mandant für diesen Kampf bereit ist und - noch wichtiger - zum Kampfe finanziell in der Lage ist.

Aber auch die Richter können etwas tun. Sie sollten schlecht gemachte Gesetze entsprechend anwenden und nicht versuchen, durch gutgemeinte Auslegungsversuche diese Gesetze zu reparieren.

Freundliche grüße aus Hattingen

Frank Eikmeier

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Jugendschutz-Staatsvertrag scheitert an NRW

Düsseldorf (dpa) – Der geplante Staatsvertrag zur Stärkung des Jugendschutzes im Internet kann nicht ratifiziert werden. Im nordrhein-westfälischen Landtag wollen morgen neben CDU, FDP und Linken auch die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen nicht mehr zustimmen. Das erfuhr die Nachrichtenagentur dpa nach einer Sitzung der SPD-Fraktionsspitze. NRW ist das letzte Bundesland, das den Vertrag noch ratifizieren müsste. Er soll den Jugendschutz im Internet durch freiwillige Altersklassifizierungen stärken.

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Nur in NRW denkt man bei dem Thema mit und ratifiziert den geplanten Staatsvertrag nicht, in allen anderen Landesparlamenten hat man den Staatsvertrag unreflektiert naiv/ dumm/ ... abgesegnet.

 

"Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird wohl auf der Zielgerade scheitern. CDU, FDP und Linke kündigten am Dienstag eine Ablehnung an, die Landesregierung zog nach."  http://www.taz.de/1/netz/netzpolitik/artikel/1/gluecklich-scheitern/

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wohl eher dem Umfallen von Schwarz-Gelb in NRW:

Das Aus für den Staatsvertrag hatte sich schon am Dienstag abgezeichnet, nachdem auch die CDU-Fraktion einstimmig beschlossen hatte, nicht zuzustimmen. Zuvor hatte dies bereits die FDP erklärt. Der Vertrag war allerdings noch unter Beteiligung der schwarz-gelben Koalition verhandelt worden, die bis Juli regierte. ...

Trotz inhaltlicher Bedenken wären die rot-grünen Koalitionsfraktionen "aus staatspolitischer Verantwortung" bereit gewesen, dem Staatsvertrag zuzustimmen, hieß es aus der SPD-Fraktion. Nachdem sich nun aber selbst "die Verursacher" von dem Vertragswerk distanzierten, seien SPD und Grüne nicht bereit, allein zuzustimmen.

(taz, s.o.)

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Ganz objektiv betrachtet, könnte eine "Minderheitsregierung" ganz Deutschland gut tun. Hier muss einfach ein wenig mehr überlegt werden, bevor Entscheidungen getroffen werden. Nicht nur was den JMStV betrifft. Alternativlos geht da eben nicht. *smile*

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