Unfallflucht in der Fahrstunde - wie kommt das denn?!

Experte: Carsten Krumm
Richter am Amtsgericht
25.09.2010
Über manche Meldungen staunt man ja schon mächtig. Blogleser Matthias Böse (Supervielendank!) hat mir einmal wieder einen interssanten Link zugemailt: Spiegel-online berichtet nämlich hier über einen Fall eines Fahrlehrers, der nach einem Unfall, den die Fahrschülerin begangen hat getürmt ist.
Spiegel meint, die Fahrschülerin sei nur Zeugin, da Fahrer der Fahrlehrer sei. Unfallbeteiligte und Täterin des § 142 StGB kann sie m.E. schon sein, oder?!
Ich empfehle zu dem gesamten Komplex mal ganz uneigennützig das Buch Himmelreich/Bücken/Krumm, Verkehrsunfallflucht, 5. Aufl. 2009.




Kommentare
Kommentare:
25.09.2010
§ 142 V StGB normiert ja ausdrücklich, wer Unfallbeteiligter sein kann. M.E. war die Fahrschülerin Unfallbeteiligte, auch wenn sie noch keinen Führerschein hat.
Aber wie kann ich denn als Fahrlehrer meine Lizenz auf's Spiel setzen. Sind die Fahrzeuge nicht eh alle Vollkasko versichert?!
26.09.2010
Fahrerflucht ist keine Frage der Vollkasko sondern eine Frage der Haftpflicht. Doof ist ein solcher Unfall aber für den Verursacher wg. der Heraufstufung immer. Das könnte bei Fahrschulen sogar noch ärgerlicher sein, als als "Normalnutzer". Eine Unfallflucht rechtfertigt es dennoch nicht.
26.09.2010
Na klar ist das eine Frage der Haftpflicht. Da stand ich auf dem Schlauch :)
So einen Fall gab es doch 2009 schon mal? Dortmund?
27.09.2010
Ja, das gab es schon mal hier im Blog, aber möglicherweise nur eine Bild-Ente, vgl. meinen Kommentar #7..