Anspruch auf Hitzefrei?

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 12.07.2010

Die derzeitige Sommerhitze hat eine Diskussion entfacht, bis zu welchen Temperaturen ein Arbeitnehmer eigentlich arbeiten muss. Gibt es eigentlich einen Anspruch auf "Hitzefrei"? Zu dieser Frage hat jetzt der Sprecher des Bundesarbeitsgerichts, Schmitz-Scholemann, ein Interview gegeben. Interessant ist natürlich seine Antwort, aber auch die Tatsache, dass das Bundesarbeitsgericht über seinen Sprecher neuerdings auch ohne Bezug auf ein bestimmtes Verfahren allgemeine Auskünfte zur Rechtslage gibt. Was hat Schmitz-Scholemann nur in der Sache gesagt? Eigentlich nicht viel, was auch nicht verwundert, da es sowohl an konkreten Vorgaben des Gesetzgebers als auch an einschlägigen Entscheidungen der Gerichte fehlt. "Hitzefrei kommt in der gesamten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht vor", so Schmitz-Scholemann. Klare Vorschriften zu Höchst- oder auch Niedrigtemperaturen am Arbeitsplatz gibt es nach Aussagen des Richters nicht. Nach § 618 BGB sei der Arbeitgeber nur verpflichtet, den Arbeitsplatz so einzurichten, dass für das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer keine Gefahr besteht. Konkretere Hinweis gebe zwar die Arbeitsstättenverordnung. Sie verlange immerhin eine "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur". Wo die Grenze liege, lasse sich jedoch nicht allgemeingültig sagen. "Der Arbeitnehmer kann nicht auf das Thermometer schauen und bei 26 Grad einfach die Arbeit niederlegen." Die Grenze muß also im konkreten Einzelfall bestimmt werden. Ein aktuelles Beispiel bietet die Bahn mit ihren anfälligen Klimaanlagen. Zugbegleiter und Bordbistro-Mitarbeiter sind sicherlich nicht verpflichtet, längere Zeit in Waggons mit einer Raumtemperatur von über 40 Grad bei niedrigem Sauerstoffgehalt zu arbeiten. Übrigens: Sofern ein Betriebsrat besteht, können sich die Beschäftigten mit ihrem Verlangen nach Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Temperaturen auch an den Betriebsrat wenden. Nach § 87 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei Regelungen über den Gesundheitsschutz. Insoweit steht ihm auch ein Initiativrecht zu. Übrigens: Beitrag geschrieben bei einer Raumtemperatur von 28 Grad.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

2 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Hatte heute im Raum auch 35,4 Grad tagsüber, jetzt noch 33 Grad, dieser Klimawandel nervt, können die verantwortlichen Unternehmen nicht mal ansatzweise intelligente Personen im Managemenet beschäftigen und Politiker für weit geistreicheren Nachwuchs abdanken, damit die Welt wieder in Ordnung kommt?

0

Kommentar hinzufügen