EuGH: Gewinnspiele Inhalt abgleichen

Experte: Prof. Dr. Thomas Hoeren

14.01.2010

Mit Urteil vom 14.01.2010 - C-304/08 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass das deutsche Verbot der Koppelung von Gewinnspielen mit dem Erwerb einer Ware oder einer Dienstleistung gegen die Europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verstösst. Auch wenn eine solche Koppelung im Einzelfall unzulässig sein könne (etwa weil sie geeignet ist, das wirtschaftliche Verhalten des Durchschnittsverbrauchers in unlauterer Weise wesentlich zu beeinflussen), übersteige ein generelles Kopplungsverbot den im Rahmen der Vollharmonisierung durch die Richtlinie gesetzten Regelungsrahmen des nationalen Gesetzgebers.  

Mit dieser durchaus nicht unerwarteten Entscheidung des EuGH muss § 4 Nr. 6 UWG als europarechtswidrig angesehen werden.  Die Entscheidung ist abzurufen unter  http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&newform=newform&alljur=alljur&jurcdj=jurcdj&jurtpi=jurtpi&jurtfp=jurtfp&alldocrec=alldocrec&docj=docj&docor=docor&docop=docop&docav=docav&docsom=docsom&docinf=docinf&alldocnorec=alldocnorec&docnoj=docnoj&docnoor=docnoor&radtypeord=on&typeord=ALL&docnodecision=docnodecision&allcommjo=allcommjo&affint=affint&affclose=affclose&numaff=C-304%2F08&ddatefs=&mdatefs=&ydatefs=&ddatefe=&mdatefe=&ydatefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100&Submit=Suchen

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Kommentare

Kommentare:
Leser

15.01.2010

Dann habe ich ja in meiner Seminararbeit 2008 richtig entschieden :-)

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