ADAC-Gutachten: Zur Verfassungswidrigkeit des Massenabgleichs von Kfz-Kennzeichen in den einzelnen Bundesländern
von , veröffentlicht am 13.07.2009Kennzeichenscanning - so heißt es auf Neudeutsch, wenn die Polizei massenweise Kfz-Kennzeichen erfasst und zu Fahndungszwecken abgleicht. Nachdem das BVerfG hierzu vor über einem Jahr bereits für einzelne Bundesländer Stellung genommen hat, hat nun der ADAC ein Gutachten in Auftrag gegeben, das einen Überblick über die einzelnen Länderregelungen gibt: Ergebnis nach Daten-Speicherung.de:
Verfassungswidrige Ermächtigungen bestehen in Bayern, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Brandenburg und Thüringen. Berlin nutzt das Videoscanning sogar ohne spezielle gesetzliche Grundlage. Hamburg wird sein Gesetz wahrscheinlich auslaufen lassen, während Hessen zurzeit eine verfassungswidrige Wiedereinführung des Kfz-Massenscannings plant.
Die Gutachtenergebnisse finden sich in Kurzfassung hier.
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1 Kommentar
Kommentare als Feed abonnierenaloa5 kommentiert am Permanenter Link
Das wird die Politiker leider nicht beeindrucken. Sie werden es auf weitere Verfassungsklagen ankommen lassen.
Grüße
ALOA