Bitte recht freundlich: Google Street View fotografiert wieder in Deutschlands Städten

von Dr. Michael Karger, veröffentlicht am 27.03.2009

Fast hätte ich die Meldung übersehen: Wie Heise Online berichtet, sind seit heute (27.03.) wieder Google-Gefährte unterwegs, die deutsche Strassenzüge für Google Street View (ein Teil von Google Maps) ablichten. Nach heftigen Protesten in Schleswig-Holstein im letzten Herbst oder möglicherweise auch nur wegen der grauen Wintertage hatte es wohl eine kleine Pause gegeben. Damit dürfte auch die Kontroverse um die Frage wieder aufleben, ob Google hier rechtmäßig agiert oder zumindest in einer rechtlichen Grauzone. Die Gegner führen hier einige Argumente ins Feld, u.a. aus dem Datenschutzrecht, dem Strassenverkehrsrecht, dem Eigentumsrecht und dem Urheberrecht. Aber ein so richtig griffiges "Street-View-Verbot" konnte ich bislang noch nicht ausmachen.

In den USA ist erst unlängst die Klage eines Ehepaares abgewiesen worden, das sein Haus online auf Street-View wiedergefunden hatte. Allerdings dürfte das Obsiegen von Google in dieser Sache maßgeblich auch auf die ungeschickte Prozessführung der Kläger zurückgehen. Insbesondere war wohl der Vortrag weitgehend unsubstantiiert. Wie wäre die Sache wohl vor einem deutschen Gericht (bei optimaler Prozessführung) ausgegangen ?

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2 Kommentare

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Laut Google war das Wetter für die Pause verantwortlich. Streetview Aunahmen werden generel nur bei Sonnenschein gemacht. Die Probleme in Schleswig Holstein können höchstens die Veröffentlichung der Aufnahmen verzögern, mit dem Filmen macht Google unbeirrt weiter.

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Gegen was muss man sich eigentlich noch alles zur Wehr setzen?

Lange Rede, kurzer Sinn! Wo? Oder unter welchem Link kann man widersprechen?

Auf unserem Firmengelände war vor kurzem auch eine männl. Person, die ohne Erlaubnis

Bilder anfertigte. Was wäre wenn man die Person polizeilich entfernen lassen würde? Hätte das eine

abschreckende Wirkung?

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