DB schaltet in Datenaffäre selbst die Staatsanwaltschaft ein

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 31.01.2009

Die Deutsche Bahn (DB) räumte am Mittwoch ein, in den Jahren 2002 und 2003  rund 173.000 Mitarbeiter auf Korruptionsverdacht überprüft zu haben. Dies geschah mit einem Abgleich von Mitarbeiterdaten (Wohnadressen, Bankverbindungen und Telefonnummern) mit jenen von 80.000 Firmen, die Auftragnehmer der Bahn waren. Damit betraut war die -  auch in den Bespitzelungsskandal der Deutschen Telekomm verwickelte - Fa. Network Deutschland.

Frage: Auf welcher rechtlichen Grundlage soll das geschehen sein?

Die DB will nun die Vorwurf des Datenmissbrauchs von der Berliner Staatsanwaltschaft klären lassen. Bahnchef Mehdorn: Aufsichtsrat und Vorstand "wussten von nichts."

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4 Kommentare

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Der Betreiber von netzpolitik.org wurde abgemahnt:
http://netzpolitik.org/2009/deutsche-bahn-ag-schickt-mir-abmahnung/
Merkwürdigerweise wird die Abmahnung u.a. auf §17 (2) 2 UWG gestützt:
http://dejure.org/gesetze/UWG/17.html
Amüsanterweise ist dies ein Eingeständnis, dass die Bahn die Details der Bespitzelung als "Betriebsgeheimnis" betrachtet.

Naja, man versucht's halt.

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