Handys auf dem Motorrrad: Lustiges von Rechtsanwalt Hoenig
von , veröffentlicht am 03.01.2009Rechtsgebiete: OrdnungswidrigkeitenHandyyoutubeMotorradMobiltelefonCarsten R. HoenigMotorradrechtTelefnierenVerkehrsrecht|2825 Aufrufe
Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig aus Berlin-Kreuzberg hat auf seiner Seite "Motorradrecht" zwei erstaunlich artistische "Handyverstöße" von youtube verlinkt (es handelt sich um ausländische Verstöße). Ich denke, dafür wäre in Deutschland eine Geldbuße schon ok, oder?
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