Veröffentlicht am 03.10.2015 von Prof. Dr. Markus StoffelsBild von stoffels

Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde gilt seit Januar 2015 – allerdings mit einigen Ausnahmen. Zu diesen Ausnahmen gehören die Zeitungszusteller (vgl. § 24 Abs. 2 MiLoG). ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
ArbeitsrechtMindestlohnZeitungszustellerArbG Nienburg
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