Veröffentlicht am 29.08.2014 von Prof. Dr. Markus StoffelsManipulationen bei der Zeiterfassung durch Arbeitnehmer stellen eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar, auf die der Arbeitgeber grundsätzlich sogar mit einer außerordentlichen Kündigung – ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
ArbeitsrechtKündigungLAG HessenZeiterfassung4026 Aufrufe