Veröffentlicht am 28.12.2013 von Carsten KrummNach § 310 Abs. 2 StPO gibt`s gegen Beschwerdeentscheidungen des LG grundsätzlich keine weitere Beschwerde. Ausnahmen regelt § 310 Abs. 1 StPO. Nun kann man durchaus fragen: "Was aber, wenn die ... Weiterlesen
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