Veröffentlicht am 30.07.2011 von Carsten KrummAuch der BGH hat die Verschleppungsabsicht bei Benennung eines "Auslandszeugen" gesehen: "Die auf die Annahme der Prozessverschleppungsabsicht nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO gestützte ... Weiterlesen
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