Veröffentlicht am 03.05.2011 von Hans-Otto BurschelAuch in Unterhaltsverfahren gilt der Grundsatz: Wer verliert muss die Kosten tragen. Jein. Unterhaltssachen sind Familienstreitsachen, so dass die Vorschriften der ZPO entsprechend anwendbar ... Weiterlesen
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AuskunftKostenentscheidungUnterhaltsverfahrenFamilienrecht2721 Aufrufe