Veröffentlicht am 02.03.2011 von Hans-Otto BurschelEr hat das Abänderungsverfahren gewonnen und muss ab 01.01.2011 keinen Unterhalt mehr an den (volljährigen) Sohn zahlen. Er erwirkt als Gewinner des Verfahrens einen Kostenfestsetzungsbeschluss ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Kostenfestsetzungsbeschluss.VollstreckungsgegenklageFamilienrecht7473 Aufrufe