Veröffentlicht am 14.12.2010 von Dr. Klaus LützenkirchenBild von Klaus.Luetzenkirchen

Ein Mieter mindert die Miete und verweigert den Ausgleich einer Betriebskostennachforderung, weil seine Wohnung anstatt der im Mietvertrag angegebenen 54,78 m² nur eine Wohnfläche von 42,98 m² ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
MinderungFlächenabweichungunverbindliche FlächenangabeMiet- und WEG-Recht
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