Veröffentlicht am 01.12.2010 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

Er war fremdgegangen, sie hatte es herausbekommen. Er zog darufhin aus der Wohnung aus. 6 Monate später beantragte er im Wege der einstweiligen Anordnung Zuweisung der Ehewohnung an sich. Er sei ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
einstweilige AnordnungWohnungszuweisungunbillige HärteFamilienrecht
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