Veröffentlicht am 05.12.2010 von Carsten KrummSchön, was man bei der Lektüre von BGH-Entscheidungen so lernen kann. Ich etwa kenne neuerdings den Begriff "sich aufmandeln" . Das hat ein Vorsitzender einer Strafkammer zum Verteidiger in ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
BGHaufmandelnBefangenheitStrafrechtVerkehrsrecht2881 Aufrufe