Veröffentlicht am 17.08.2010 von Prof. Dr. Christian Rolfs"Komm her du Arschloch, ich hau dir paar in die Fresse" sollte man zu seinem Vorgesetzten besser nicht sagen. Es sei denn, man riskiert eine Kündigung. Die ist aber trotz dieser drastischen ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Arbeitsrechtfristlose KündigungBeleidigungAndrohung von Tätlichkeiten5000 Aufrufe