Veröffentlicht am 06.05.2009 von Dr. Ulrike UngerGeschäftsführer haften der GmbH gegenüber für Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder nach Feststellung der Überschuldung der Gesellschaft geleistet wurden (§ 64 S.1 GmbHG, für ... Weiterlesen
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