Veröffentlicht am 17.02.2010 von Dr. Ulrike UngerBisher regelt der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) allgemein, dass bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats auch auf Vielfalt (Diversity) geachtet werden soll ( Ziff. 5.4.1 DCGK ). ... Weiterlesen
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