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August: Mitbewohner ist Hundesteuerpflichtiger

Regine.Wendland

2014-08-04 16:17

In unserer Entscheidung des Monats August beschloss das OVG Koblenz, dass eine Satzungsregelung, wonach alle in einen Haushalt aufgenommene Hunde als gemeinsam gehalten gelten, die Gemeinde berechtigt, von allen Mitgliedern einer Haushaltsgemeinschaft die Hundesteuer zu fordern. Für das Entstehen der Steuerschuld bedarf es keiner Klärung, wer tatsächlich der Hundehalter ist. 

Das OVG argumentiert, jeder Mitbewohner müsse die Tiere dulden und sei daher zumindest fiktiver Hundehalter. Aus Gründen der Vereinfachung könne die Verwaltung von jedem als Gesamtschuldner die Steuer fordern. Dabei ist bereits "Mitbewohner", wer die Küche und das Bad mitbenutzt. - Da ist der nächste WG-Krach wohl vorprogrammiert?

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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2 Kommentare

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  • Hir müsste man sehen, Prüfen op diese Satzungsregelung nicht verfassungswidrig ist? Ich denke, da haben einige die Volks- & Menschenrechte vergessen. Das ist unerhört.

Sehe mir das Urteil mal eben an.

Das Urteil entspringt der Maxime des Staates, wonach zwei dieselben Personen einander wildfremd oder Zwillinge sind, je nach dem, welche Kostellation dem Staat mehr Geld einbringt oder erspart.

 

Interessant wäre die Frage, wie mit einem fiktiven Hundehalter umgegangen wird, wenn er den Hund (Kampfhund) gar nicht halten darf!

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