BGH: Anrechnung der vorgerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr
von , veröffentlicht am 24.12.2023Der BGH hat im Beschluss vom 24.10.2023 - VI ZB 39/21 - die Auffassung vertreten, dass die Geschäftsgebühr auch dann auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist, wenn außergerichtlich als Nebenforderung geltend gemachte Ansprüche auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten den alleinigen Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens bilden. Die vom BGH zu Grunde gelegte wirtschaftliche Betrachtungsweise dürfte aber zu weit gehen. Denn man kommt nicht an der Tatsache vorbei, dass die Geschäftsgebühr aus einem anderen Streitgegenstand angefallen ist. Sie war nur Nebenforderung und wurde erst im gerichtlichen Verfahren zu Hauptforderung.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben