Dirk Neumann im Alter von 100 Jahren verstorben

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 04.10.2023
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|1140 Aufrufe

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts, Dr. Dirk Neumann, ist am 27.9.2023 im biblischen Alter von 100 Jahren verstorben.

Neumann wurde am 26.4.1923 im sächsischen Glauchau geboren. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er an der Universität zu Köln promoviert und trat in die nordrhein-westfälische Arbeitsgerichtsbarkeit ein. Schon 1965 wurde er Richter am Bundesarbeitsgericht, 1978 Senatsvorsitzender, 1986 Vizepräsident des Gerichts. Im April 1990 verabschiedete er sich zunächst in den Ruhestand, wurde aber schon im Juli 1992 "reaktiviert" und Präsident des neu errichteten Landesarbeitsgerichts in seiner sächsischen Heimat. Dirk Neumann war bis zuletzt wissenschaftlich aktiv, beispielsweise mit seinem Kommentar zum SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen). Beim jährlichen Wiesbadener Seminar oblag ihm als Alterspräsidenten seit Jahrzehnten das Schlusswort.

Im April 2023 konnte Dirk Neumann noch bei guter Gesundheit seinen 100. Geburtstag feiern.

Das Bundesarbeitsgericht hat ihn mit einer Pressemitteilung gewürdigt.

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