Klimakleber: Erkennungsdienstliche Behandlung

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 11.08.2023
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|935 Aufrufe

Ein wenig Verständnis habe ich ja doch schon für diese Klimakleber*innen. Immerhin haben sie regelmäßig was vor. Ideale haben sie auch und kennen das Leben nicht nur von Tiktok! Aber natürlich muss der Staat auch Recht durchsetzen. Gut, wenn das dann auch klappt. Beck-Aktuell berichtet gerade von einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung. Die 19-jährige Aktivistin wollte zwar kleben, fand aber doof, dass sie erkennungsdienstlich behandelt werden sollte. Das VG meinte: Schon OK!

Hier geht es zu der Meldung bei Beck-Aktuell.

VG Trier, Urteil vom 07.08.2023 - 8 K 1253/23

 

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