Internationale Zuständigkeit

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 01.08.2023
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|1043 Aufrufe

Die deutschen Gerichte sind international zuständig für die Entscheidung eines Rechtsstreits zwischen einem Arbeitnehmer, der in Deutschland für eine in der Schweiz ansässige (insolvente) Arbeitgeberin tätig war, und einem kanadischen Unternehmen, das für seine Forderungen gegen die Schweizer Gesellschaft eine Patronatserklärung abgegeben hat.

Das hat das BAG entschieden.

Der Kläger macht gegen die Beklagte verschiedene Ansprüche in Höhe von fast 1. Mio. US Dollar geltend. Diese stützt er auf eine Patronatserklärung, die die Beklagte zugunsten seiner in der Schweiz ansässigen, aber zahlungsunfähigen Arbeitgeberin abgegeben hat. Auf Vorabentscheidungsersuchen des BAG hatte der EuGH mit Urteil vom 20.12.2022 erkannt, dass derartige Ansprüche unter Art. 21 VO (EG) 1512/2012 (EuGVVO, Brüssel Ia-VO) fallen, obwohl die Parteien nicht durch ein Arbeitsverhältnis miteinander verbunden sind (EuGH 20.12.2022 - C-604/20, NJW 2023, 29 - ROI Land Investments Ltd.).

Unter Berücksichtigung dessen hat das BAG nun die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bejaht. Der Rechtsstreit wurde - mit Ausnahme einer Minimalforderung in Höhe von 81,15 Euro, die dem Kläger rechtskräftig zugesprochen wurde - zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

BAG, Urt. vom 29.3.2023 - 5 AZR 55/19, BeckRS 2023, 18311

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