BVerfG: Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot unzulässig

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 11.07.2023
Rechtsgebiete: StrafrechtBetäubungsmittelrecht|2310 Aufrufe

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 14.6.2023 Richtervorlagen des Amtsgerichts Bernau bei Berlin, des Amtsgerichts Münster und des Amtsgerichts Pasewalk, welche die Strafnormen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für verfassungswidrig erachtet hatten, soweit diese den Umgang mit Cannabisprodukten betreffen, für unzulässig erklärt.

Den Vorlagen fehle es bereits an der Darlegung der Entscheidungserheblichkeit aller vorgelegter Strafnormen für das jeweilige Ausgangsverfahren, sie genügten zudem nicht den erhöhten Begründungsanforderungen, die an eine erneute Vorlage zu stellen sind. Es fehle an einer substantiierten Darlegung rechtserheblicher Änderungen der Sach- und Rechtslage, welche geeignet sind, eine erneute verfassungsgerichtliche Prüfung der mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 (BVerfGE 90, 145 ff.) entschiedenen Vorlagefragen zu veranlassen.

Die Pressemitteilung mit den Einzelheiten zu den Entscheidungsgründen finden Sie hier.

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