Hinweisgeberschutzgesetz verkündet

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 05.06.2023
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|1777 Aufrufe

Am vergangenen Freitag ist im Bundesgesetzblatt das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" - kurz: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) - verkündet worden (hier; siehe auch den Blog-Beitrag von Frau Wollenweber hier). Mit mehr als 18-monatiger Verspätung wird damit die Richtlinie 2019/1937/EU in nationales Recht umgesetzt.

In der aktuellen NJW stellt Rechtsanwalt Dr. Patrick Bruns, Baden-Baden, das neue Gesetz vor.

Bruns, Das neue Hinweisgeberschutzgesetz, NJW 2023, 1609 ff. Mit der nächsten Edition des Beck'schen Online-Kommentars Arbeitsrecht wird das HinSchG dort von ihm auch kommentiert werden.

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