E-Roller-Akku brennt in Werkstatt: Keine Halterhaftung

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 18.04.2023
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|1179 Aufrufe

Akkus von E-Fahrzeugen tragen erhebliche Brandgefahren in sich. Aus Vollständigkeitsgründen für das Blog daher diese Entscheidung des BGH:

 

Der Kfz-Haftpflichtversicherer eines Elektrorollers ist gegenüber einem geschädigten Dritten nicht eintrittspflichtig, wenn die im Rahmen einer Inspektion ausgebaute Batterie des Elektrorollers während des Aufladens in der Kfz-Werkstatt explodiert. In einem solchen Fall liegt kein Betrieb des Fahrzeugs im Sinn von § 7 Abs. 1 StVG vor. 

 BGH, Urteil vom 24.01.2023 - VI ZR 1234/20 (OLG Celle), BeckRS 2023, 3235 (Leitsatz aus der Redaktion des Fachdienstes)

 

 

Volltext kostenfrei hier

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen