HUUUUUUUUUUUUUUUUPEN

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 16.03.2023
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|1595 Aufrufe

...hilft nicht immer. Und ich gestehe: Ich habe auch schon gehupt in der Hoffnung, das werde ja wohl ausreichen, damit sich der andere Verkehrsteilnehmer richtig verhält. Im Fachdienst findet sich gerade eine Meldung zu diesem Thema. Das LG Saarbrücken hatte sich damit zu befassen. Im Fachdienst heißt es:

 

Wer in einem verkehrsberuhigten Bereich frühzeitig erkennt, dass ein Fahrzeug mit Personen besetzt ist und sich anschickt, rückwärts aus einer Garageneinfahrt in die Fahrbahn einzufahren, und deshalb hupt, darf nach einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken nicht darauf vertrauen, dass dies den anderen Fahrzeugführer davon abhalten wird, das Rückwärtsfahrmanöver zu beginnen. Er darf seine Fahrt daher nur unter besonderer Vorsicht und jederzeitiger Bremsbereitschaft fortsetzen.

LG Saarbrücken, Urteil vom 20.01.2023 - 13 S 60/22 (AG Homburg), BeckRS 2023, 367 = 
(FD-StrVR 2023, 455786

 

Volltext der Entscheidung "für lau" HIER.

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