Grundsätzliche Entgeltlichkeit der anwaltlichen Dienstleistung

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 17.02.2023
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|1581 Aufrufe

Das OLG Düsseldorf hat im Hinweisbeschluss vom 1.12.2022 - I-24 U 109/21 zutreffend sich auf den Standpunkt gestellt, dass wegen der grundsätzlichen Entgeltlichkeit der anwaltlichen Dienstleistung den Anwalt im Rahmen eines Honorarprozesses regelmäßig nicht die Darlegungs- und Beweislast dafür trifft, dass er bei Annahme des Auftrages des Mandanten über die Frage der Honorierung gesprochen hat. Eine Anfechtung des Anwaltsvertrages mit der Begründung, dass der Auftraggeber irrig von der Unentgeltlichkeit ausgegangen sei, scheide aus, behauptet der Auftraggeber, es sei etwas vom RVG zu seinen Gunsten Abweichendes oder gar Unentgeltliches vereinbart worden, habe er sein Vorbringen darzulegen/zu beweisen. 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen