Hinweisgeberschutzgesetz kommt - aber nicht vor Ende Mai

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 02.01.2023
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|1830 Aufrufe

In seiner letzten Sitzung vor der Weihnachtspause hat der Deutsche Bundestag am 16.12.2022 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet. Kurz zuvor hatte der Rechtsausschuss noch einige Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/3442) vorgeschlagen. Geschützt werden nun auch Personen, die Äußerungen von Beamtinnen und Beamten melden, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen, und Hinweisgeber, die durch verbotene Maßnahmen gegen sie einen Nichtvermögensschaden erleiden, können eine Entschädigung beanspruchen (BT-Drs. 20/4909).

Während der Bundesrat eine Reihe von Gesetzen, die den Deutschen Bundestag am 16.12.2022 passiert haben, noch am selben Tag beraten hat, hat es das HinSchG nicht mehr auf die Tagesordnung geschafft. Es wird frühestens auf der nächsten Bundesrats-Sitzung am 10.2.2023 behandelt werden. Da sein Inkrafttreten drei Monate nach der Verkündung vorgesehen ist (Art. 10 des Gesetzes), wird der in der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (vom 23.10.2019) vorgesehene Umsetzungstermin - Dezember 2021 - um mindestens 17 Monate "gerissen".

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