Einführung von Microsoft 365 im Unternehmen - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 08.08.2022
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrechtIT-Recht|3417 Aufrufe

Die unternehmenseinheitliche Nutzung von Microsoft Office 365 mit der Möglichkeit einer zentralen Kontrolle von Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer erfordert aus zwingenden technischen Gründen eine betriebsübergreifende Regelung, für die der Gesamtbetriebsrat zuständig ist.

Das hat das BAG entschieden.

Die Arbeitgeberin unterhält mehrere Betriebe, darunter ein Kombi-Verteilzentrum mit 2.000 Beschäftigten. Sie beabsichtigt, das Softwarepaket Office 365 (jetzt: Microsoft 365) unternehmensweit einzuführen. Der Gesamtbetriebsrat hat bereits 2019 zugestimmt. Der antragstellende Betriebsrat des Kombi-VZ ist der Auffassung, das Mitbestimmungsrecht stehe jedenfalls nicht allein dem GBR, sondern zumindest für Teile des Softwarepakets ihm zu.

Sein Antrag hatte in allen drei Instanzen keinen Erfolg.

Die Administration der Software, die die Arbeitgeberin einführen will, kann nur einheitlich für das gesamte Unternehmen – den sog. Tenant – erfolgen. Entsprechend werden auch die Administrationsrechte zentral vergeben. Dadurch besteht die Möglichkeit einer Kontrolle des Nutzungsverhaltens von Arbeitnehmern in sämtlichen Betrieben. Diese zentrale Überwachungsmöglichkeit gebietet aus technischen Gründen zwingend eine betriebsübergreifende Regelung.

BAG, Beschl. vom 8.3.2022 - 1 ABR 20/21, BeckRS 2022, 18020

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