BAG: Rechtsweg für Klagen von GmbH-Geschäftsführern

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 05.04.2022
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|1751 Aufrufe

Das Anstellungsverhältnis eines Fremdgeschäftsführers einer GmbH ist in aller Regel als freies Dienstverhältnis und nicht als Arbeitsverhältnis einzustufen. Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH nimmt Arbeitgeberfunktionen wahr und ist deshalb keine arbeitnehmerähnliche Person, sondern eine im Arbeitgeberlager stehende Person.

Das hat das BAG entschieden und damit seine langjährige Rechtsprechung bestätigt. Klagen von GmbH-Geschäftsführern gehören in die Rechtswegzuständigkeit der ordentlichen Gerichte, nicht der Gerichte für Arbeitssachen.

Die Klägerin war seit dem 1.10.2016 als Geschäftsführerin bei der beklagten GmbH zu einem Jahresgehalt von 60.000 Euro zuzüglich Bonus angestellt. Sie hat ihr Anstellungsverhältnis zum 29.1.2020 gekündigt und ihr Amt als Geschäftsführerin niedergelegt. Mit ihrer Klage macht sie Ansprüche auf Urlaubsabgeltung in Höhe von rund 6.350 Euro geltend. Das ArbG Wiesbaden hat den Rechtsstreit an das örtliche Landgericht verwiesen. Sofortige Beschwerde und Rechtsbeschwerde blieben ohne Erfolg.

BAG, Beschl. vom 8.2.2022 - 9 AZB 40/21, NZA 2022, 430

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen