BAG ohne Präsident/in - BVerwG und BFH ebenso

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 04.10.2021
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|3622 Aufrufe

Am 30.9.2021 hatte Ingrid Schmidt nach über 16 Jahren als Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts ihren letzten Arbeitstag. Am darauf folgenden Tag wurde sie im Rahmen eines Festakts feierlich in den Ruhestand verabschiedet. Eine umfangreiche Festschrift würdigt ihr Wirken und verschafft ihr viel Lesestoff in den ersten Wochen des Ruhestands.

Die Nachfolge ist noch offen. Bis auf weiteres übernimmt Vizepräsident Dr. Linck (5. Senat) kommissarisch die Leitung des Gerichts. Damit sind gleich drei der fünf Präsidentenstühle bei den obersten Gerichtes des Bundes unbesetzt (BVerwG, BAG und BFH). In einem Interview mit Legal Tribune Online (hier) beklagt Frau Schmidt zu Recht die fehlende Wertschätzung der Politik für die Justiz:

Auffallend ist doch, dass es dieser Bundesregierung nicht gelungen ist, die drei seit Juli 2020 freigewordenen Präsidentenstellen von insgesamt fünf obersten Bundesgerichten zu besetzen. Wertschätzung für diese Ämter und die Arbeit der obersten Gerichtshöfe des Bundes sieht anders aus.

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