Schauen Sie doch mal bei Beck-Aktuell rein: OLG Hamm-Besprechung
von , veröffentlicht am 08.10.2020Nur ein kurzer Hinwies auf eine Urteilsanalyse von Jessica Friedrich: Unverhältnismäßigkeit der Aufrechterhaltung der Beschlagnahme von Kraftfahrzeugen nach 17 Monaten. Kurzzusammenfassung: Die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme eines Fahrzeugs ist nach einem Beschluss des OLG Hamm vom 18.08.2020 nach 17 Monaten der amtlichen Verwahrung weder unter dem Gesichtspunkt der Eignung des Fahrzeugs als Beweismittel noch zur Sicherung der Vollstreckung der Einziehung verhältnismäßig.
Schauen Sie doch mal rein.
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