Gerichtsgebühren trotz Erledigung des arbeitsgerichtlichen Rechtsstreits durch Teilvergleich und Teilklagerücknahme nach vorherigem Versäumnisurteil

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 15.07.2020
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|2201 Aufrufe

Umstritten ist, ob im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Gerichtsgebühren bei einer Erledigung des Rechtsstreits nach Teilvergleich und Teilklagerücknahme entfallen. Das LAG Berlin-Brandenburg hat im Beschluss vom 18.5.2020 - 17 Ta (Kost) 6021/20 die Streitfrage offen lassen können, da es sich auf den Standpunkt zurückziehen konnte, dass die Gerichtsgebühren bei Erledigung des Rechtsstreits durch Teilvergleich und Teilrücknahme auf jeden Fall dann nicht entfallen, wenn zuvor ein Versäumnisurteil ergangen ist. Aber immerhin erinnert die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg daran, dass nach Möglichkeit in arbeitsrechtlichen Verfahren Gesamtvergleiche geschlossen werden sollten, wenn man in der Frage der Gerichtskosten den sichersten Weg einschlagen will.

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