Geschäftsgebühr durch Legal Tech!
von , veröffentlicht am 15.05.2020Das AG Köln hat sich im Urteil vom 05.03.2020 - 120 C 137/19 - mit der Frage befasst, ob ein durch einen Legal Tech-Algorithmus generiertes Mahnschreiben eine Geschäftsgebühr auslöst. Das Amtsgericht Köln hat diese Frage bejaht, die anwaltliche Leistung sei zwar hier im Vorfeld beim Programmieren des Legal Tech-Algorithmus erbracht worden, sie sei aber erbracht worden und von den Klägern auch genutzt worden.
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