Wirtschaftliche Identität zwischen Kündigungsschutzklage und hilfsweise geltend gemachtem Nachteilsausgleichsanspruch

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 03.03.2019
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|2558 Aufrufe

Mit der unter den Landesarbeitsgerichten umstrittenen Frage, ob zwischen einer Kündigungsschutzklage und einem hilfsweise geltendgemachten Nachteilsausgleichsanspruch wirtschaftliche Identität besteht, hat sich das LAG Berlin-Brandenburg im Beschluss zum 07.02.2019  - 17 Ta (Kost) 6117/18 - befasst. Obwohl es sich bei beiden Anträgen um unterschiedliche Gegenstände handelt, kommt das LAG Berlin-Brandenburg zu dem Ergebnis, dass wirtschaftliche Identität vorliegt; der Kündigungsschutzantrag und der Antrag auf Zahlung des Nachteilsausgleichs könnten nicht nebeneinander bestehen; werde der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses festgestellt, bestehe kein Anspruch auf Nachteilsausgleich. Daher seien die Werte der Anträge  nicht zusammenzurechnen.

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