Starbucks-Mitarbeiter macht sich über stotternden Kunden lustig und wird gefeuert

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 13.07.2018
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|2683 Aufrufe

Spiegel-Online und andere Medien berichten über einen Fall, der die amerikanische Café-Kette Starbucks in Misskredit zu bringen droht: Demnach hatte ein Kunde hatte auf Facebook mitgeteilt, dass sein Freund bei der Bestellung in einer Filiale in Philadelphia gestottert habe. Der Starbucks-Mitarbeiter habe daraufhin den Namen des Kunden („Sam“) mit mehr Buchstaben auf den Kaffeebecher geschrieben als nötig (nämlich „SSSam“). Bei Starbucks ist es üblich, dass die Mitarbeiter die Namen der Kunden bei der Bestellung auf die Becher schreiben. Der Kunde schilderte den Vorfall Starbucks in einer E-Mail. Daraufhin sei ihm lediglich ein 5-Euro-Gutschein als Entschuldigung angeboten worden, berichtet er. Nach dem der Fall publik geworden war, teilte Starbucks mit, man habe den Mitarbeiter gefeuert, der sich über einen stotternden Kunden lustig gemacht hatte. Das Verhalten entspreche nicht den Standards des Unternehmens. Jeder Kunde solle sich in den Läden wohlfühlen. Im Mai hatte Starbucks angekündigt, für etwa 175.000 Mitarbeiter ein Antirassismus-Training anzubieten. Vielleicht sollte das Training noch auf allgemeine Regeln menschlichen Anstands ausgeweitet werden. Auch deutsche Arbeitgeber sind gut beraten, gegen solche Fälle versteckter, nicht unbedingt unter das AGG fallender Alltagsdiskriminierungen, konsequent vorzugehen, wenngleich – anders als in den USA – der Kündigung regelmäßig eine Abmahnung vorgeschaltet werden müsste.

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