Asylbewerber spuckt und schlägt bei der Essensausgabe der Tafel: Eigentlich war das Urteil dem OLG zu milde

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 04.05.2018
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht146|13203 Aufrufe

Leider kann man aus der Entscheidung nur wenig zum Sachverhalt und zu dem Rechtsfolgen entnehmen. Aus dem Leitsatz des OLG Hamm folgt, dass der Asylbewerber offenbar bei der Essensausgabe Mitarbeiter der Tafel bespuckt und geschlagen hat. Nicht schön. Er wurde von AMts- und Landgericht verurteilt. Das OLG dazu: Strafschärfungsgrund "Angiff gegen Tafelmitarbeiter" ist ok. Ansonsten Strafe eigentlich zu milde!

Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 4. kleinen Strafkammer des Landgerichts Paderborn vom 19.10.2017 hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am  06.03.2018

auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft nach Anhörung des Angeklagten bzw. seines Verteidigers einstimmig beschlossen:

Die Revision wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte (§ 473 Abs. 1 StPO).

Zusatz:

Das Landgericht hat mit Recht strafschärfend berücksichtigt, dass sich die Tat gegen den Mitarbeiter einer Hilfsorganisation gerichtet hat, die dem Angeklagten Unterstützung angeboten hat, und dass das mehrfache Spucken auf Gesicht und Kleidung des Zeugen für diesen besonders ehrverletzend gewesen ist.

Soweit das Landgericht zu Gunsten des Angeklagten dessen Ungewissheit über den Ausgang des Asylverfahrens und dessen ungünstige Wohn- und Lebensverhältnisse gewertet hat und infolge dessen zu einer außerordentlich milden Strafe gelangt ist, merkt der Senat Folgendes an: Es ist weder ersichtlich, dass diese Umstände als Beweggründe für die Tat eine Rolle gespielt haben könnten, noch dass sie als relevante persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Angeklagten in irgendeiner Form die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, beeinflussen könnten (vgl. § 46 StGB). Der Angeklagte ist hierdurch jedenfalls nicht beschwert.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 20.3.2018 - 4 Ws 27/18  (falsche Fundstelle!)

OLG Hamm, Beschl. v. 6.3.2018 - 4 RVs 19/18  (richtige Fundstelle)

findet man im Volltext hier: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2018/4_RVs_19_18_Beschluss_2018...

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146 Kommentare

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Tim Beckhaus schrieb:

Bemerkenswert Herr Rudolphi, auf dem Niveau sehen Sie unser Grundgesetz? Und meinen Sie ernsthaft, Sie als ehemaliger Mathelehrer seien dazu berufen, europäische Verfassungen im Recht zu vergleichen?

Was Sie schreiben ist nicht nur albern, es ist auch einfältig.

Sie haben offenbar das unstillbare Bestreben, Herr Beckhaus, auch unleugbare Widersprüche im GG und bei der Justiz bzw. bei der Rechtsprechung selber, die ich mit einer ganz einfachen Gleichung aus einer wirklichen exakten und auch von allen Gesetzgebern unabhängigen Wissenschaft bezeichnete, wieder einmal schnell hinwegzuwischen.
Die Französische Verfassung hat doch auch in ihrer Präambel keinen Gottesbezug, darauf hob ich ja ab. Auch unsere Präambel aber ist nicht ganz vom GG abzutrennen und dieser Gottesbezug könnte bei anderen gesetzgebenden Mehrheiten mit stärkeren religiösen Bindungen, als den heutigen, wieder eine stärkere Bedeutung gewinnen. Das Reichskonkordat mit dem "Heiligen Stuhl" von 1933 gilt übrigens auch im GG noch.

Offenbar gibt es eine nicht seltene Déformation professionnelle bei manchen Juristen, nur in schmalen, gewohnten Bahnen zu denken.

Ihr eigenes, heiteres Beruferaten allerdings ist erwiesenermaßen "nicht nur albern, es ist auch einfältig", und auch das haben Sie doch von "Gast" (sein gelöschtes Zitat: "Von einem pensionierten Mathelehrer braucht hier wirklich niemand....") übernommen vom 04.06.2018 um 15 Uhr 28, wie vorher bereits den "Syrer" .

Herr Rudolphi,

Sie schreiben:

"Eine völlige "religiöse Neutralität des Grundgesetzes" ist durch seine Präambel doch nicht vorhanden."

Die völlige religiöse Neutralität des Grundgesetzes ergibt sich aus Artikel 3 Absatz 3 GG.

Ihr Verweis auf die Präambel des Grundgesetzes stützt nicht(!) Ihre Behauptung, eine völlige religiöse Neutralität sei im Grundgesetz nicht vorhanden. Sie müssten zudem zunächst (er)klären, welchen Religionen das Grundgesetz nicht neutral gegenüber stünde, oder besser: Welche Religion(en) würden Ihrer Vorstellung nach "bevorzugt"? Allgemien die christliche? Oder eher der katholische oder evangelische Glaube?

Und ist der Gott der Christen nicht auch (und irgendwie) der Gott der Juden und der Moslems?

Wenn Sie weiter schreiben:

"Denn jeder Glaube an ein "göttliches Wesen als Schöpfer des Universums" ist ja eine irrationale Fiktion (...)", dann haben Sie bereits vieles nicht verstanden. Wenn ein Wissenschaftler wie John Lennox (Oxford University) in sich schlüssige Argumente für den Glauben und für die Existenz an Gott vortragen kann, dann sollte man dies gewiss nicht als "irrational" abtun. John Lennox ist gewiss nicht dümmer als Sie es sind, Herr Rudolphi. Und John Lennox ist nicht der einzige Naturwissenschaftler, der für die Existenz von oder eines Gottes streitet. Auch Albert Einstein wird unterstellt, dass er an Gott glaubte, zumindest aber, dass er kein Atheist gewesen sei.

Ihren Vorschlag in einem anderen Kommentar, den Angeklagten Asylbewerber als "Gast" zu bezeichnen, will ich nicht weiter kommentieren. Ich halte den Begriff "Gast" und die gemeinhin darauf folgenden Handlungsanweisungen und Handlungsaufforderungen für rückständiges, sinnentleertes Geschwätz.

 

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Tim Beckhaus</p> <p>[1 schrieb:
Die völlige religiöse Neutralität des Grundgesetzes ergibt sich aus Artikel 3 Absatz 3 GG.

Ihr Verweis auf die Präambel des Grundgesetzes stützt nicht(!) Ihre Behauptung, eine völlige religiöse Neutralität sei im Grundgesetz nicht vorhanden. Sie müssten zudem zunächst (er)klären, welchen Religionen das Grundgesetz nicht neutral gegenüber stünde, oder besser: Welche Religion(en) würden Ihrer Vorstellung nach "bevorzugt"? Allgemien die christliche? Oder eher der katholische oder evangelische Glaube?

[2] Und ist der Gott der Christen nicht auch (und irgendwie) der Gott der Juden und der Moslems?

[3] "Denn jeder Glaube an ein "göttliches Wesen als Schöpfer des Universums" ist ja eine irrationale Fiktion (...)", dann haben Sie bereits vieles nicht verstanden. Wenn ein Wissenschaftler wie John Lennox (Oxford University) in sich schlüssige Argumente für den Glauben und für die Existenz an Gott vortragen kann, dann sollte man dies gewiss nicht als "irrational" abtun. John Lennox ist gewiss nicht dümmer als Sie es sind, Herr Rudolphi. Und John Lennox ist nicht der einzige Naturwissenschaftler, der für die Existenz von oder eines Gottes streitet. Auch Albert Einstein wird unterstellt, dass er an Gott glaubte, zumindest aber, dass er kein Atheist gewesen sei.

[4] Ihren Vorschlag in einem anderen Kommentar, den Angeklagten Asylbewerber als "Gast" zu bezeichnen, will ich nicht weiter kommentieren. Ich halte den Begriff "Gast" und die gemeinhin darauf folgenden Handlungsanweisungen und Handlungsaufforderungen für rückständiges, sinnentleertes Geschwätz.

Zu [1] Wie ja bereits öfters von mir ausgeführt, ist das GG einem ständigen Wandel unterworfen. Der Art. 3 Abs. 3 GG enthält nur eine ganz allgemein gehaltene Formulierung: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Sie hätten m.E. viel besser auf Art. 4 Abs. 1 und 2 GG abheben sollen. Was zur "ungestörten Religionsausübung" aber alles dazu gehört, ist und bleibt umstritten. Es gibt aber auch Religionen ohne einen "Gott" – zum Beispiel den Buddhismus. Der Art. 3 Abs.3 geht übrigens ja sogar von Menschen-Rassen aus!

Zu [2] Aber nur irgendwie, realiter sind die Gottesbilder von Christen aller Arten, Juden aller Arten, Moslems aller Arten keineswegs deckungsgleich.

Zu [3] Bitte keine Einzelbeispiele von Wissenschaftlern anführen mit ihren eigenen "Gottesbeweisen". Daran sind doch alle ernsthaften gescheitert. Götter aller Arten sind viel eher, - also m.E. viel wahrscheinlicher - schon immer lediglich Geschöpfe / Schöpfungen der Menschheit gewesen.

Zu [4] Auch ich bin ja gegen alle zu einfachen, populistischen Formeln / Begriffe, wahrscheinlich noch mehr als viele Juristen, daher kein Widerspruch in diesem Punkt. Aber auch der übertriebene Gebrauch für Diskriminierungen entwertet z.B. den Begriff "Rassismus".  Besonders widerstrebt mir zweierlei Maß in allen Lebensfragen, auch wenn es sich nicht immer völlig ausschließen läßt, denn das Leben und auch das GG sind keine in sich widerspruchsfreie Mathematik.

Bitte den vorherigen Kommentar löschen, da darin einige Formatierungen nicht übertragen wurden.

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Tim Beckhaus schrieb:

[1] Die völlige religiöse Neutralität des Grundgesetzes ergibt sich aus Artikel 3 Absatz 3 GG.

Ihr Verweis auf die Präambel des Grundgesetzes stützt nicht(!) Ihre Behauptung, eine völlige religiöse Neutralität sei im Grundgesetz nicht vorhanden. Sie müssten zudem zunächst (er)klären, welchen Religionen das Grundgesetz nicht neutral gegenüber stünde, oder besser: Welche Religion(en) würden Ihrer Vorstellung nach "bevorzugt"? Allgemien die christliche? Oder eher der katholische oder evangelische Glaube?

[2] Und ist der Gott der Christen nicht auch (und irgendwie) der Gott der Juden und der Moslems?

[3] "Denn jeder Glaube an ein "göttliches Wesen als Schöpfer des Universums" ist ja eine irrationale Fiktion (...)", dann haben Sie bereits vieles nicht verstanden. Wenn ein Wissenschaftler wie John Lennox (Oxford University) in sich schlüssige Argumente für den Glauben und für die Existenz an Gott vortragen kann, dann sollte man dies gewiss nicht als "irrational" abtun. John Lennox ist gewiss nicht dümmer als Sie es sind, Herr Rudolphi. Und John Lennox ist nicht der einzige Naturwissenschaftler, der für die Existenz von oder eines Gottes streitet. Auch Albert Einstein wird unterstellt, dass er an Gott glaubte, zumindest aber, dass er kein Atheist gewesen sei.

[4] Ihren Vorschlag in einem anderen Kommentar, den Angeklagten Asylbewerber als "Gast" zu bezeichnen, will ich nicht weiter kommentieren. Ich halte den Begriff "Gast" und die gemeinhin darauf folgenden Handlungsanweisungen und Handlungsaufforderungen für rückständiges, sinnentleertes Geschwätz.

Zu [1] Wie ja bereits öfters von mir ausgeführt, ist das GG einem ständigen Wandel unterworfen. Der Art. 3 Abs. 3 GG enthält nur eine ganz allgemein gehaltene Formulierung: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Sie hätten m.E. viel besser auf Art. 4 Abs. 1 und 2 GG abheben sollen. Was zur "ungestörten Religionsausübung" aber alles dazu gehört, ist und bleibt umstritten. Es gibt aber auch Religionen ohne einen "Gott" – zum Beispiel den Buddhismus. Der Art. 3 Abs.3 geht übrigens ja sogar von Menschen-Rassen aus!

Zu [2] Aber nur irgendwie, realiter sind die Gottesbilder von Christen aller Arten, Juden aller Arten, Moslems aller Arten keineswegs deckungsgleich.

Zu [3] Bitte keine Einzelbeispiele von Wissenschaftlern anführen mit ihren eigenen "Gottesbeweisen". Daran sind doch alle ernsthaften gescheitert. Götter aller Arten sind viel eher, - also m.E. viel wahrscheinlicher - schon immer lediglich Geschöpfe / Schöpfungen der Menschheit gewesen.

Zu [4] Auch ich bin ja gegen alle zu einfachen, populistischen Formeln / Begriffe, wahrscheinlich noch mehr als viele Juristen. Aber auch der übertriebene Gebrauch für Diskriminierungen entwertet z.B. den Begriff "Rassismus".  Besonders widerstrebt mir zweierlei Maß in allen Lebensfragen, auch wenn es sich nicht immer völlig ausschließen läßt, denn das Leben und auch das GG sind keine in sich widerspruchsfreie Mathematik.

Die Französische Verfassung hat ebenfalls eine Präambel und Artikel zu Glaube und Religionen.

Ohne "Gott" übrigens ......

Bitte mal selber lesen, auch von einem "Gast" hier.

Herr Rudolphi,

ich kann nicht erkennen, wie Ihre Aussage, dass das Grundgesetzt keineswegs religiös neutral sei, durch Ihre Argumentation weiter gestützt wird.

Weiter erklären Sie zwar, dass ich keine Einzelbeispiele anfürhen solle, man aber Ihrer Ansicht nach Ihr (Einzel-) Beispiel (nämlich Sie selsbst) immerhin für diskussionswürdig halten solle.

Am Ende: Sie sind ein Besserwisser im negativen Sinn. Sie wissen selbst die Dinge besser, von denen Sie ganz offensichtlich nichts verstehen. Sie verstehen am Ende Ihre eigene Argumentationsrichtung nicht mehr und wechseln diese sogar noch.

 

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Welche Religion(en) würden Ihrer Vorstellung nach "bevorzugt"? Allgemien die christliche? Oder eher der katholische oder evangelische Glaube?

(Zitat von Tim Beckhaus)

Realiter erfahren ja die christlichen Kirchen als "Körperschaften des öffentlichen Rechts" noch vielfältige Bevorzugungen gegenüber anderen Religionen und weltanschaulichen Vereinigungen:

Zum Beispiel m Arbeitsrecht, im Steuerrecht, beim "Öffentlich-rechtlichen Rundfunk" usw. .....

Priester und höheres Personal der Kirchen besoldet hier in der BRD der Staat und zieht dafür auch "Kirchensteuer" ein.

Siehe auch: https://fowid.de/meldung/gehaelter-klerikern-2016

(Wer mich fragt, bekommt auch Antworten ......)

Mein Vorschlag zur Güte wäre nun Rückkehr zum eigentlichen Thema:

"Asylbewerber spuckt und schlägt bei der Essensausgabe der Tafel: Eigentlich war das Urteil dem OLG zu milde"

Gast schrieb:

Auch hier alles falsch und ich vermute, dass da Absicht dahinter steckt.

 

Sie pauschalisieren doch lediglich, aber Sie verteilten noch  10 Minuten vorher dieses Verdikt:

"Am Ende: Sie sind ein Besserwisser im negativen Sinn. Sie wissen selbst die Dinge besser, von denen Sie ganz offensichtlich nichts verstehen. Sie verstehen am Ende Ihre eigene Argumentationsrichtung nicht mehr und wechseln diese sogar noch."

Sie irren sich damit aber ganz entschieden.

 

Löschmitteilunsbegründungen werden immer skurriler. Art. 3 Abs 3 S. 1 GG ist danach Trump-postfaktische fakenews. Die dritte Variante "gibt es" gar nicht. Wie unermesslich erfreulich - da kann niemand gegen etwas verstoßen. Das Grundgesetz als irrwitzige hirnlose zeitgeistige Hirnschwurbelsammlung des Nicht-Gegebenen. Darauf muss man erst mal kommen. 

Ich finde in einem juristischen Forum sollte zu dem hier konkret vorliegenden Fall weniger über Flüchtlingspolitik und Migration diskutiert werden, als vielmehr um die vom Täter begangene konkrete Tat, und um die Beurteilung dieser Tat durch das Gericht.

Meiner Meinung nach hat ein "ins Essen spucken" und auch ein "ins Gesicht spucken" nicht ausschließlich einen beleidigenden Charakter, denn betroffen wird dabei nicht nur um die Ehre des Opfers, sondern es ergeben sich auch gesundheitliche Gefahren (Infektionsrisiken, für die z. B. in Justizvollzugsanstalten durchaus Problembewußtsein besteht).

In einem während meines Jurastudiums als Praktikant beobachteten Fall, in dem ein Angeklagter einem Opfer laut Anklage Urin ins Gesicht schüttete, wertete das Schöffengericht dies zunächst als Handlung, mit der der Täter es billigend in Kauf nahm sein Opfer mit Hepatitis zu infizeren (die Frage wurde im Urteil jedoch nicht vertieft, da der Täter geltend machte er habe das Opfer nur erschrecken wollen, und die übel riechende gelbe Flüssigkeit sei zwar von ihm als Urin bezeichnet worden, aber es sein in Wirklichkeit kein Urin gewesen, sondern bloß ein schlecht gewordenes Getränk; außerdem habe er kein Hepatitis; all diese Einzelheiten wurden vom gericht nicht geklärt, da der Angeklagte im Urteil sowieso wegen anderer Strafttaten verurteilt wurde, und dieser Sachverhalt dann nicht mehr besonders ins Gewicht fiel).

Einen anderen Menschen aus Feindseigkeit vorsätzlich und böswillig dem Risiko einer Infektion auszusetzen dürfte wenn es nicht als gefährliche Körperverletzung oder Vergiftung gewertet wird aber jedenfalls zumindest die Schwere der Schuld des Grundtatbestandes (Nörigung, Bedrohung, Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung, ... ?) erhöhen und somit strafschärfend zu berücksichtigen sein.

Und wenn solch eine Tat von einem vermeintlich Hilfsbedürftigen und Hilfe in Anspruch nehmenden Täter gegen ehrenamtlich Helfer verübt wird, dann erhöht sowas auch die Verwerflichkeit der Tat.

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Sehr geehrter Herr Vincenzo-Gioacchino( wie vermutlich zu ergänzen ist): Sie vermuten im "geltenden" deutschen Recht noch eine "Ehre". Wenn Sie da mal nicht fehlgehen: Eine Geschlechtsehre von Frauen ist seit der Zertrümmerung der §§ 1297 ff BGB nicht mehr geschützt. Und der flichtteilsentziehungstatbestand eines "ehrlosen" Lebenswandels ist auch beseitigt. Das dürfte damit zusammenhängen, dass die zeitgeistoiden Gesetzesproduzenten der Mehrheit gar   nicht mehr wissen, was "Ehre" und "ehrlos" ist. Freilich - bei den Frauen hat es eine Panne gegeben. Manche merken doch, dass es da eine Geschlechtsehre gibt. Momentan tost das via #metoo. Allerdings um den Preis, dass die Ehre Beworfener durch Anwürfe Jahrzehnte (!!) nach den angeblichen Vorfällen in den zeitgeistoiden und journaillehaften Dreck gezogen wird.

Sie schreiben:

"Einen anderen Menschen aus Feindseigkeit vorsätzlich und böswillig dem Risiko einer Infektion auszusetzen (...)"

Da Sie vorgeben Jurastudent zu sein, ist Ihre Behauptung verblüffend, sollten Sie doch gelernt haben, nichts in den Sachverhalt hineinzuinterpretieren. Aber das tun Sie hier. Sie behaupten (oder gehen davon aus), dass der Verurteilte vorstätzlich hinsichtlich einer Infektionsübertragung handelte. Sie unterstellen damit weiter, dass der Verurteilte davon ausgegangen ist, dass er an einer durch Spucken übertragbaren Krankheit litt.

Beide Unterstellungen finden aber keine Stütze im Sachverhalt.

Sie werden spätestens im Referendariat lernen, dass Strafrichter nicht dümmer sind als Sie und im Gegensatz zu Ihnen bereits etliche Hauptverhandlungen durchgeführt haben.

Und was die "Verwerflichkeit" der Tat erhöht und was nicht, können Sie über eine Mitteilung hier im Beck-Forum gewiss nicht besser bestimmen, als der Richter, der die Verhandlung geführt hat.

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Tim Beckhaus schrieb:

Sie werden spätestens im Referendariat lernen, dass Strafrichter nicht dümmer sind als Sie und im Gegensatz zu Ihnen bereits etliche Hauptverhandlungen durchgeführt haben.

Und was die "Verwerflichkeit" der Tat erhöht und was nicht, können Sie über eine Mitteilung hier im Beck-Forum gewiss nicht besser bestimmen, als der Richter, der die Verhandlung geführt hat.

Sehr geehrter Herr Beckhaus,

auch wenn dieser Kommentar an den user "Vincenzo-Gioacc..." gerichtet war, so hat der vorliegende Fall ja bereits einige Instanzen durchlaufen, Zitat:  "Er wurde von AMts- und Landgericht verurteilt. Das OLG [Hamm] dazu:"

Also waren doch die Strafrichter der diversen Instanzen in diesem Fall auch nicht alle einer gleichen Einheits-Meinung gewesen.

Worin liegt also Ihr Problem?

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Herr Rudolphi,

bitte teilen Sie doch mit, wie Sie zu der Behauptung kommen, die Richter seien "auch nicht alle einer gleichen Einheits-Meinung gewesen" (was ist eigentlich eine "Einheitsmeinung"?)

Ich kann anhand des Sachverhalts leider nicht erkennen, ob das LG zu einem anderen Schulspruch gelangt ist als das AG. Das OLG jedenfalls hat die Revision des Angeklagten zurückgewiesen und das Urteil des LG bestätigt. Die Hinweise zur Strafhöhe sind erkennbar überflüssig, weil von keiner rechtlichen Relevanz.

Ich weiß also nicht, was für ein "Problem" Sie mir unterstellen wollen.

Können Sie sich bitte etwas verständlicher ausdrücken?

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Tim Beckhaus schrieb:

Herr Rudolphi,

bitte teilen Sie doch mit, wie Sie zu der Behauptung kommen, die Richter seien "auch nicht alle einer gleichen Einheits-Meinung gewesen" (was ist eigentlich eine "Einheitsmeinung"?)

Ich kann anhand des Sachverhalts leider nicht erkennen, ob das LG zu einem anderen Schulspruch gelangt ist als das AG. Das OLG jedenfalls hat die Revision des Angeklagten zurückgewiesen und das Urteil des LG bestätigt. Die Hinweise zur Strafhöhe sind erkennbar überflüssig, weil von keiner rechtlichen Relevanz.

Ich weiß also nicht, was für ein "Problem" Sie mir unterstellen wollen.

Können Sie sich bitte etwas verständlicher ausdrücken?

Ach ja, Sie kennen offenbar also weder das Urteil im Volltext vom AG Höxter, 26.07.2017 - 4 Ds 183/17, noch das Urteil im Volltext vom LG Paderborn, 19.10.2017 - 4 Ns 46/17.

Und auch die Nationalität des Asylbewerbers ist Ihnen doch offenbar unbekannt geblieben, aber Sie hatten eine Meinung dazu, die von der Meinung eines "Gast" sich doch abgeleitet hatte.

Was schrieb  RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. in seinem Blog dazu, der sich wiederum auf die Pressemitteilung bezog, die das OLG zu dem Verfahren veröffentlicht hat. (Zitat):

Für die verübte Körperverletzungs- und die Beleidigungstat verurteilte das Amtsgericht Höxter den – bereits wegen Diebstahlstaten vorbestraften und unter Bewährung stehenden – Angeklagten am 26.07.2017 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ohne deren Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen (Az. 4 Ds 183/17 AG Höxter). Die Berufung des Angeklagten verwarf das Landgericht Paderborn mit Urteil vom 19.10.2017 (Az. 4 Ns 46/17 LG Paderborn). Die gegen das Berufungsurteil eingelegte Revision des Angeklagten blieb ebenfalls erfolglos.

Meinungen sind eben Meinungen übrigens, auch wenn sie in einem juristischen Verfahren ohne eine große rechtliche Relevanz sein mögen.

Zu Einheits-Meinungen brauche ich wohl aber nichts mehr zu sagen.

GR

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Sehr geehrte Herr Rudolphi,

wenn die Berufung des Angeklagten vom LG verworfen und die dann eingelegte Revision vom OLG zurückgewiesen wurde, kann ich Ihre Behauptung, es hätte da keine "Einheits-Meinung" bei den Richtern gegeben, nicht nachvollziehen.

Habe ich da Argumente von Ihnen übersehen? Falls nein: Warum behaupten Sie etwas und widerlegen es dann mit einem Zitat, ohne darauf hinzuweisen, dass dieses Zitat Ihre Behauptung (ganz offensichtlich) widerlegt?
 

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Sehr geehrter Herr Beckhaus,

Sie sind ja als ein Jurist, der hier auch als rechtsfähige, identifizierbare, natürliche Person schreibt (kommentiert), eine eigene juristische Diktion mit eigenen termini technici gewohnt, dazu gehört m.W. auch der Begriff der "Meinung". Sie werden mir vielleicht zustimmen, daß Juristen doch auch akribisch sein müssen, aber nicht nur Juristen allein. In allen Wissenschaften sollte Akribie m. E. eine Selbstverständlichkeit sein und dazu gehört es auch, eigene Fehler nicht zu vertuschen, sondern sie möglichst rasch zu berichtigen, sprich zu beseitigen. Mit dieser Vorbemerkung beziehe ich mich auch auf Ihren Kommentar am Fr, 2018-06-01 11:51 .

Da ich kein Jurist bin, bezog sich mein Bemerkung zu den differierenden Meinungen der Richter in den 3 Verfahren auf die Formulierung von Herrn RiAG Krumm im Eingangsbeitrag: "Eigentlich war das Urteil dem OLG zu milde".

Darin drückt sich m.E. durchaus eine abweichende Meinung aus, auch wenn die rein juristisch gesehen dann doch folgenlos blieb, da das Urteil des AG bestätigt wurde, wie vorher auch vom LG.

Ergänzend füge ich hinzu, daß zu Strafverfahren, wie im vorliegenden Fall, auch die akribische Erörterung der psychischen Folgen für die Geschädigten gehört. Da ist es für Geschädigte immer belastend, wenn eine (auch nur zeitliche) Ungewissheit darüber besteht, ob es zu einer Infektion gekommen ist. Nur als ein Beispiel am Rande dafür verweise ich mal auf den Fall des Polizisten Dirk Lauer, der bei einer Festnahme gebissen wurde.

Sie wissen natürlich, daß ein Jurist / Richter nach einem verkündeten Urteil im AG "im Namen des Volkes" ein anderes (größeres) Problem damit hätte (als ein Mathematiker bei einem eigenen Rechenfehler), wenn ihm nach bspw. 5 Wochen aufgeht, daß ihm leider doch ein schwerwiegender Fehler unterlaufen ist, darum ist doch vorherige Akribie auch bei Richtern so wichtig, um die Rate der (statistisch) unvermeidlichen Fehlurteile in der BRD klein zu halten. Ein einziges Fehlurteil (nach heutigen Maßstäben) widerlegt aber nicht schon die ganze Rechtsprechung der BRD, die doch auch nach heutigen Maßstäben beurteilt werden muß. Rechtsprechung ist jedoch nie zeitlos.

Eine Hypothese in der Mathematik ist dagegen für immer widerlegt durch bereits ein einziges Gegenbeispiel, und das gilt unabhängig von heutigen Maßstäben, das ist also völlig zeitlos.

Also müssen Mathematiker eine noch viel höhere Akribie als ein Richter an den Tag legen.

Niemals käme m.E. ein akribischer Mathematiker bei  früheren eigenen Rechenfehlern (aber auch bei methodischen Fehlern) doch auf einen ähnlichen und absurden Versuch der eigenen Rechtfertigung von eigenen Fehlleistungen, so wie ein früherer Marinerichter (Zitat): "Was damals Rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein!"

Damit schlage ich jetzt bereits den Bogen zum "Rechtspositivismus", die berüchtigten "Nürnberger (Rasse)gesetze" von 1935 gehören da auch dazu.

Ich hoffe, nun etwas besser auch von Ihnen verstanden zu werden.

GR

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Da ich kein Jurist bin...

Dann sollten Sie sich mit juristischen Stellungnahmen in einem Juristenforum, das sich an Juristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und weitere Berufsgruppen im juristischen Bereich sowie an Studierende und Referendare richtet, weitestmöglich zurückhalten. Sie tun ständig und überall pure das Gegenteil. Das stiftet überall nur Verwirrung und Kopfschütteln und führt überhaupt nicht weiter. Ich verstehe nicht, was Ihre mathematischen Auslassungen und Eingebungen hier zu suchen haben. Wenn die Mathematik Ihr Fach ist, dann gibt es sicher mathematische Foren, in denen Sie Positives beitragen könnten.

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Ich vermute, Herr Rudolphi sieht sich veranlasst "den Juristen" nocht etwas beizubringen. Darüber hinaus scheint es ihm ein Anliegen zu sein, seine politischen Ansichten (auch) hier und vor allem ungegfragt zu verbreiten.

 

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Gast schrieb:

[a] Ich vermute, Herr Rudolphi sieht sich veranlasst "den Juristen" nocht etwas beizubringen.

[b] Darüber hinaus scheint es ihm ein Anliegen zu sein, seine politischen Ansichten (auch) hier und vor allem ungegfragt zu verbreiten.

Zu [a]: Wie es ja auch hier bereits öfters zu lesen war, fehlen Juristen manchmal wichtige Sachkenntnisse, und sie machen auch gelegentliche methodische und handwerkliche Fehler.

Zu [b]: Was spekulieren (mutmaßen)  Sie da konkret und aufgrund welcher Kommentare (Äußerungen)?

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Sehr geehrte Frau oder Herr GR, nicht bange machen lassen von Kindsköpfen der juristoiden Intrinsik! "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht." Anerkannter Grundsatz. Das Recht geht also davon aus, dass es - und seine Anforderungen - dem Jedermann, also auch dem Nichtjuristen beekannt sind. Zum zweiten wird Recht gesetzt durch Parlamente, diese werden gebildet durch Volkswillen, Wahlen - Demokratie. Das Wahlrecht steht Bürgern zu - nicht nur Juristen. Folglich sollte alles, wenn auch ggf. nur nach näherem Nachdenken und ggf. Erläuterungen, jedermann verständlich sein. Es sind dann nur juristoide Arroganzlinge oder auch argumentative Feig-oder Schwächlinge, die - wie hier nachfolgend eine Figur Ihnen gegenüber - Ihre , übrigens durchgängig wohlbegrpndeten - Vorträe abbügeln wollen mit dem "Arguent", Sie seien ja nicht Jurist. So hält nach meiner Meinung Ihre Argumentation: "

Formulierung von Herrn RiAG Krumm im Eingangsbeitrag: "Eigentlich war das Urteil dem OLG zu milde".

Darin drückt sich m.E. durchaus eine abweichende Meinung aus, auch wenn die rein juristisch gesehen dann doch folgenlos blieb, da das Urteil des AG bestätigt wurde, wie vorher auch vom LG." Zitat Ebde - voll und ganz allgemeiner wie auch juristischer Logik stand. Ihnen einzuräumen ist, dass die logische Präzision wie bei Mathematikder Denk- und Regelungsmethode des Rechts völlig fern und unerreichbar ist. Das schafft einemenschliche Setzung, alles zukünftge vor allem menschliche Vehalten so zu prformieren und vorherzusehen, dass wie bei Mathematik ausdem System heraus geichsam "automatisch" alle Antworten gegeben werden könnten. Einsicht in eigene Fehler ist in der Tat selten - ich selbst habe sie bei Richtern drchaus erlebt. Zeitgeistoid Progressive kennen Einsicht aber nie - sie haben ja Recht, wähnen sich im Recht, terrorisieren andere  mit dieser Selbstgewissheit. Das alleshndert mich nicht daran, Inen insoweitkritischgegenpber zu stehen, als Sie anscheinend pauschal Herrn Filbingers Aussage anscheinend für falsch halten. Sie Herr ider rau GR, würden Ihres Lebens nicht mehr froh, wenn Sie gewärtigen Müssten, dass Ihr heutges Verhalten irgendwann in Zukunft von irgendwelchen Gesinnungsterroristen für - rückwirkend wirkend - verboten deklariert würde. Warum die schlichte Anwendung von Militärstrafrecht auf einmal nachher verwerflich sein soll, verstehe ich bisher nicht. Die dünkelhaft-oberlehrerhafte retrospektive "Wertung"  und gar moralisierende Propagandabeurteilung von Vorangegangenem halte ich nicht für überzeugend.

Folglich sollte alles, wenn auch ggf. nur nach näherem Nachdenken und ggf. Erläuterungen, jedermann verständlich sein.

Die Mathematik ist mir "nach näherem Nachdenken und ggf. Erläuterungen" zur Not auch verständlich. Ich beherrsche sogar noch die 4 Grundrechenarten und die Prozentrechnung ziemlich sicher., also ohne "näheres Nachdenken und ggf. Erläuterungen". Nichtsdestoweniger bin ich einsichtig genug, mich nicht in mathematische Fachauseindersetzungen einmischen zu wollen. Deshalb verstehe ich es persönlich nicht, wie sich ein Mathematiker (vermutlich natürlich Lehrer) sinnvoll zu höheren jristischen Ausführungen in der Lage fühlen kann, es sei denn natürlich aus dem Gesichtspunkt dass ein Lehrer alles (besser) weiss und die ganze Welt so betrachtet, als bestünde sie nur aus lauter pubertierenden Teenies. Das ist man als Jurist und Rechtsanwalt ja bekanntlich leidvoll gewohnt und hält sich möglichst, sofern es sich irgendwie machen läßt, von Lehrern als Mandanten und Streitparteien fern...

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"Folglich sollte alles, wenn auch ggf. nur nach näherem Nachdenken und ggf. Erläuterungen, jedermann verständlich sein. "

Eine bemerkenswerte Behauptung! Allein: Wie stellen Sie sich die praktische Umsetzung dieses Wunsches vor? Es mag ja sein, dass man einem juristischen Laien noch relativ einfach den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz oder den Unterschied zwischen Leihe und Miete erklären kann, obwohl all diese Begriffe regelmäßig von Laien falsch verwendet werden. Aber wie sieht es mit z.B. der verdeckten gemischten Sacheinlage bei einer GmbH aus? Wie erklären Sie den Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek? Oder das Trennungs- und Abstraktionsprinzip im Sachenrecht?

Wie vermitteln Sie einem Laien, dass der nur zu gern verwendete Begriff des "Betrugs" tatsächlich ein in Einzelfällen hoch komplizierter Straftatbestand ist?

Wie wollen Sie zweitausend Jahre Rechtsgeschichte und Rechtsentwicklung einem Laien in ein paar Sätzen erklären?

Was Sie hier in fast schon populistischer Manier einfordern, ist schlechterdings nicht möglich. Als Jurist (sie sind doch einer?) wissen Sie das. Sie ignorieren es jedoch Herr Peus, um hier (wieder einmal) jeden anzugreifen, der nicht Ihrer Meinung ist.

 

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In den Verlags-AGB (vulgo: Allgemeine Geschäftsbedingungen) heißt es auch für Nichtjuristen und nach näherem Nachdenken und ggf. Erläuterungen jedermann verständlich: "Die beckcommunity richtet sich an Juristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und weitere Berufsgruppen im juristischen Bereich sowie an Studierende und Referendare. Sie dient dem fachlichen Austausch". Sehr viel klarer kann man es nicht ausdrücken, dass sich bitteschön keine Kriegselefanten in diesem Porzellanladen tummeln sollten...

 

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Dr. Egon Peus schrieb:

 Das alleshndert mich nicht daran, Inen insoweitkritischgegenpber zu stehen, als Sie anscheinend pauschal Herrn Filbingers Aussage anscheinend für falsch halten. Sie Herr ider rau GR, würden Ihres Lebens nicht mehr froh, wenn Sie gewärtigen Müssten, dass Ihr heutges Verhalten irgendwann in Zukunft von irgendwelchen Gesinnungsterroristen für - rückwirkend wirkend - verboten deklariert würde. Warum die schlichte Anwendung von Militärstrafrecht auf einmal nachher verwerflich sein soll, verstehe ich bisher nicht. Die dünkelhaft-oberlehrerhafte retrospektive "Wertung"  und gar moralisierende Propagandabeurteilung von Vorangegangenem halte ich nicht für überzeugend.

Sehr geehrter Herr Dr. Peus,

bei Herrn Dr. jur. Filbinger hatte ich nicht seine Marinerichtertätigkeit an sich pauschal angreifen wollen, auch nicht nur rein retrospektiv, oder gar nur moralisierend (mit welcher Moral?).

Er meinte aber offenbar, wer immer nach gerade gültigen Gesetzen richtet, die auch einem Marinerichter einen gewissen Spielraum noch ließen, der liegt immer richtig. Das dachte offenbar auch Dr. jur. Freisler an anderer Stelle.

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Ich möchte noch hinzufügen:

Offensichtlich haben Sie meinen Kommentar auf den Kommentar des Forenkollegen nicht verstanden. Es wäre schön, dass wenn Sie schon für einen anderen antworten, Sie dies auch bitte auf den Kommentar bezogen formulieren.

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Tim Beckhaus schrieb:

Ich möchte noch hinzufügen:

Offensichtlich haben Sie meinen Kommentar auf den Kommentar des Forenkollegen nicht verstanden. Es wäre schön, dass wenn Sie schon für einen anderen antworten, Sie dies auch bitte auf den Kommentar bezogen formulieren.

Sehr geehrter Herr (RiAG wird von mir mal vermutet, spielt aber keine Rolle) Beckhaus,

zutreffend ist, daß ich einmal in einem einzigen Kommentar Sie selber und einen "Gast" gemeinsam angesprochen hatte, das hatte leider zu einem Mißverständnis geführt, deshalb werde ich das zukünftig strikt trennen, nur geschah das ja nicht grundlos.

Da ich soeben aber alle hier (noch) lesbaren Kommentare noch einmal durchgelesen habe, stelle ich dazu fest:

Ein "Gast" bezeichnete den spuckenden, beleidigenden, und eine KV begehenden Asylbewerber am Mo, 2018-05-21 21:45 zuerst und auch später wiederholt hier als "Syrer" (erstes Zitat dazu):

Dass es der Syrer bei der Tafel an Anstand fehlen ließ, ist unstreitig.

Dann haben Sie, Herr Beckhaus, das doch offenbar völlig ungeprüft übernommen  am So, 2018-05-27 13:56 mit (Zitat):

Die Gefahr, dass deutsche Heimkehrer Infektionskrankheiten einschleppen dürfte statistisch um ein vielfaches höher sein, als dass ein Flüchtling aus Syrien, nach mehrmonatigem Aufenthalt in Deutschland, durch eine Spuckattacke eine Epidimie auslöst.

Woher aber haben Sie, Herr Beckhaus, diese vermutete Nationalität des Asylbewerbers? Aus Ihrer eigenen Phantasie oder aus der des "Gast"?

Besonders frage ich Sie auf dem Hintergrund Ihres Kommentars vom am Di, 2018-05-22 14:05 (Zitat):

Man sollte grundsätzlich davon ausgehen, dass die Dinge aus der Ferne weniger gut beurteilt werden könne, als aus der Nähe.

Zuerst bitte ich also um Klärung dieser Frage, erst danach (kann auch einige Tage dauern) werde ich dann weiter auf andere Kommentare von Herrn Beckhaus und eines "Gast" im Detail noch eingehen, denn ich werde keine Antworten auf Unfug, Unterstellungen, Projektionen und dergleichen schuldig bleiben.

Besten Gruß

GR

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Ein "Gast" bezeichnete den spuckenden, beleidigenden, und eine KV begehenden Asylbewerber...zuerst und auch später wiederholt hier als "Syrer"...

Das ist falsch. Der "Gast" würde einen Asylanten niemals "zuerst" einen "Syrer" nennen, wenn sich das nicht aus - zwischenzeitlich gelöschten - anderen Beiträgen ergeben hätte. Auch Sie haben offensichtlich den "Syrer" übernommen, bzw. möglicherweise sogar - in einem zwischenzeitlich möglicherweise gelöschten Beitrag - als Erster ins Spiel gebracht. Wenn es sich um keinen "Syrer", sondern möglicherweise sogar um einen Europäer gehandelt hätte, wären Ihre spucktheoretischen infektiösen schlechten Fantasien um so weniger verständlich...

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Wenn es jetzt möglicherweise kein Syrer, sondern ggf. auch ein Europäer war, wollen Sie dann Ihre spucktheoretischen infektiösen schlechten Fantasien alle mit dem Ausdruck größten Bedauerns zurücknehmen?

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Gast schrieb:

Wenn es jetzt möglicherweise kein Syrer, sondern ggf. auch ein Europäer war, wollen Sie dann Ihre spucktheoretischen infektiösen schlechten Fantasien alle mit dem Ausdruck größten Bedauerns zurücknehmen?

Dazu besteht doch keinerlei Anlaß, weil ich immer für eine klare Trennung von Fakten, Meinungen, Mutmaßungen, Spekulationen, Projektionen usw. bin, und Ihre eigene Methodik des "Haltet den Dieb" ja längst kenne und wieder einmal hier "aktenkundig" für das breite Publikum machen kann.

Bisher kennt also doch niemand der Kommentatoren in diesem Blog die Nationalität des Asylbewerbers, auch nicht, ob er bereits anerkannt ist nach einem von 4 hier möglichen Statuten, siehe:  Flüchtlingsstatus & Asylstatus - Anwalt.org

Auch ist doch bisher unbekannt, wie er lebt, ob in einer Gemeinschaftsunterkunft oder nicht, welche eigenen Einnahmen er erzielt aus welchen Tätigkeiten, oder welche Geld- und Sachleistungen er von welchen Institutionen oder von welchen Privatpersonen erhält, sprich wie es um die ganze Finanzierung seines Aufenthalts in der BRD steht.

Aber Sie haben doch offenbar Ihre bereits mehrfach gezeigten "schlechten Fantasien" nicht im Griff, auch nicht in Bezug zu mir.

Sind Sie selber nun endlich bereit, Ihre eigene Urheberschaft für die vorschnelle Zuerkennung einer syrischen Nationalität für den Asylbewerber in dieser Debatte anzuerkennen, und das nun als einen mindestens handwerklichen Fehler zu bedauern, der Ihnen in Ihrem eigenen Übereifer passiert ist?

Das trifft aber auch auf Herrn Beckhaus zu, der doch ganz offensichtlich auf Ihren Fake mit der syrischen Nationalität hereingefallen ist.

Aber für Sie und auch für Herrn Beckhaus eine Statistik vorläufig auch zur Beschäftigung von Migranten dazu:

[PDF]Fluchtmigration - Statistik Arbeitsagentur

(13 Seiten, Stand Mai 2018)

Zum von Ihnen hier eingeführten Infektionsschutzgesetz komme ich aber gleich anschließend in einem gesonderten Kommentar.

Aber Sie können als Jurist ja schon einmal nur die Kosten für die 3 Verfahren alleine vor dem AG, dem LG, dem OLG als reine Gerichtskosten ermitteln, zusammen mit allen angefallenen Anwaltsgebühren, sowie den Gebühren und Auslagen für evtl. Sachverständige oder Dolmetscher und Übersetzer, auch Kostenerstattungen der Zeugen kämen dazu.

Da hat ein Jurist wie Sie doch endlich mal ein breites Betätigungsfeld für seine vermutlich großen Fachkenntnisse.

Besten Gruß

GR

 

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Gast schrieb:

Ein "Gast" bezeichnete den spuckenden, beleidigenden, und eine KV begehenden Asylbewerber...zuerst und auch später wiederholt hier als "Syrer"...

Das ist falsch. Der "Gast" würde einen Asylanten niemals "zuerst" einen "Syrer" nennen, wenn sich das nicht aus - zwischenzeitlich gelöschten - anderen Beiträgen ergeben hätte. Auch Sie haben offensichtlich den "Syrer" übernommen, bzw. möglicherweise sogar - in einem zwischenzeitlich möglicherweise gelöschten Beitrag - als Erster ins Spiel gebracht. Wenn es sich um keinen "Syrer", sondern möglicherweise sogar um einen Europäer gehandelt hätte, wären Ihre spucktheoretischen infektiösen schlechten Fantasien um so weniger verständlich...

Auch dazu hatte ich bereits hier schon einmal geantwortet gehabt und auch einen Beleg geliefert, wie ein "Gast" hier bereits vorher, und zwar am 20.05.2018 um 19:36 Uhr, den "Syrer" hier im Blog eingeführt hatte. Ob das immer, wie es vermutlich in diesem Fall aber zutrifft, ein und derselbe Gast ist, wäre aber noch ganz genau zu eruieren.

Doch nun noch ganz kurz zum Infektionsschutzgesetz IfSG, denn da träfe sein § 36 IfSG evtl. auf den fraglichen Asylbewerber ja zu.

Für einen juristischen "Gast" ist dieser § 36 doch vermutlich ein wahrer Leckerbissen in einer ruhigen Mußestunde, weil er ja Auflagen zeigt für Personen, die da aufgenommen werden sollen in (Zitat):

"4. Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern,"

Viel Spaß bei der Lektüre

GR

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Nachdem es offenbar keinen Grund für die Annahme gibt, dass es sich um einen außereuropäischen Täter gehandelt hat, sehe ich keinen Anlass, mich weiter mit ihren diffusen fremdenfeindlichen Fantasien, die jeglichen realen Hintergrunds entbehren und nicht einmal in eine diskussionsfähige These etc. münden, vernünftig auseinandersetzen zu können.

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Gast schrieb:

Nachdem es offenbar keinen Grund für die Annahme gibt, dass es sich um einen außereuropäischen Täter gehandelt hat, sehe ich keinen Anlass, mich weiter mit ihren diffusen fremdenfeindlichen Fantasien, die jeglichen realen Hintergrunds entbehren und nicht einmal in eine diskussionsfähige These etc. münden, vernünftig auseinandersetzen zu können.

Zuerst weise ich Ihre Verleumdung von "diffusen fremdenfeindlichen Fantasien" entschieden zurück, denn die Nationalität ist doch zweitrangig beim Spucken und Schlagen und den anderen unerfreulichen Umständen dieser rechtskräftig verurteilten Taten.

Dann sind einige "These[n]" doch bereits genannt worden, waren ja nicht zu übersehen, z.B. da:

a) am Fr, 2018-05-25 13:47

b) am Sa, 2018-05-26 03:21

c) am Mi, 2018-05-30 07:27

Sie müssen aber etwas warten können, bis alles abgearbeitet ist.

Ich mache zuerst mit dem "rechtspostivistischer Ansatz" heute am Abend weiter, siehe auch:

"Gast kommentiert am Mi, 2018-05-30 08:28 "

Und auch mit dem "mieserablen Versuch einer Psychoanalyse" werde ich mich danach noch beschäftigen, siehe:

"Tim Beckhaus kommentiert am Mi, 2018-05-30 09:14 "

Auch Rom wurde doch nicht an einem Tag erbaut.

Aber noch steht ein Eingeständnis von Herrn Beckhaus aus, daß auch bei ihm selber die angenomme Nationalität "Syrer" bisher keinen faktischen Hintergrund hatte.

Besten Gruß

GR

 

 

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Nicht jeder Asylbewerber der behauptet er sei Syrer ist in Wirklichkeit auch Syrer. Manch einer erhofft sich damit bessere Chancen, als Flüchtling anerkannt zu werden (nicht nur in der Bremer Außenstelle des BAMF). Aber eigentlich gleitet die Diskussion damit ein Stück weit vom eigentlichen Kernthema ab. Das Gericht wertete es als schuldsteigernd oder strafschärfend , daß der Täter als Hilfe in Anspruch nehmender seine Tat gegen hilfswillige ehrenamtliche Helfer richtete. Auch wenn ein deutscher Arbeitsloser der die Hife einer Tafel in Anspruch nehmen will ehrenamtliche Tafelmitarbeiterinnen und Tafelmitarbeiter tätlich angreift, würde man dies wohl ebenso als schuldsteigernd oder besonders verwerflich und strafschärfend bewerten können. Die mutmaßliche Herkunft des Täters wurde hier im Diskussionsforum doch wohl lediglich thematisiert, um zu unterstreichen, daß ein ins Essen spucken und ein ins Gesicht spucken mit Risiken von Infektionen verbunden sein kann, und daß in manchen Herkunftsländern von Flüchtlingen manche Krankheitskeime weiter verbreitet sind als bei uns. Wenn zum Beispiel ein heute 65-jähriger sich daran erinnert wie er vor 50 Jahren einmal auf einem Schulhof bespuckt worden ist und sich damals keine Sorgen über den Vorfall gemacht hat, da damals Tropenkrankheiten und exotische Infektionskrankheiten hierzulande sehr selten waren, so wird er sich heutzutage vielleicht mehr sorgen machen, wenn er von jemandem ins Gesicht gespuckt wird, der aus einem Land kommt, in dem Tropenkrankheiten und exotische Infektionskranheiten (z.B. Lassa-Fieber, Nipah oder Ebola) oder andere seuchenartigen Krankheiten (z.B. Windpocken, Masern, Polio, Keuchhusten, Tuberkulose, Diphterie, Hepatitis, Syphyllis, ...)  verbreitet sind. Sorglosigkeit ist aber immer auch eine Frage der Mentalität des jeweilgen Betroffenen. Wer etwa mit wechselnden Partnern ungeschützten Verkehr hat, macht sich wahrscheinlich auch über Tropenkrankheiten und Tröpcheninfektionen keine Sorgen. Er kann aber nicht von allen Mitmenschen verlangen, daß diese ebenso sorglos wie er werden sollen.

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Ich habe mitnichten weder unterstellt, noch angenommen, bei dem Angeklagten handle es sich um einen Geflüchteten aus Syrien. Tatsächlich habe ich in einem(!) Beitrag einen Vergleich angestellt mit einem aus Syrien stammenden Flüchtling.

Dieser (mein) Kommentar bezog sich auf einen nunmehr gelöschten Beitrag, in dem (soweit es meine Erinnerung zulässt) Bezug genommen wurde auf Flüchtlinge aus Syrien. In dem Beitrag wurde aber (ebenfalls meiner Erinnerung nach) ebenfalls nicht unterstellt, der Angeklagte käme aus Syrien.

Dass hier nunmehr ernsthaft darüber diskutiert wird, wer wann wo behauptet habe, der Angeklagte sei Syrer, ist letztlich den pauschalen Behauptungen derer geschuldet, die hier weniger über die strafrechtlichen Gründe der Strafzumessung reden, sondern vielmehr allgemein gegen die sog. Flüchtlingskrise schwadronieren wollen.

Warum Sie, sehr geehrter Herr Rudolphi, nunmehr mit einer derartigen Akribie ans Werk gehen, um anderen und auch mir etwaige Behauptungen unterstellen zu wollen, will sich mir nicht erschließen.

Es hat mit dem Thema offensichtlich nichts zu tun.

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Sehr geehrter Herr Beckhaus,

wie hier die Bezeichnung "Syrer" für einen "Asylbewerber" in die Debatte gekommen ist, sei dahingestellt, auch ob das bereits eine "Freudsche Fehlleistung" war.

Was hielten Sie vom Vorschlag, den fraglichen Asylbewerber als "Gast" hier in der BRD zu bezeichnen, unabhängig von seinem Heimatland, oder seiner Nationalität und auch noch unabhängig von den Ländern, die er bei seiner Einreise in die BRD selber  durchquerte und unabhängig davon, wo er den Asylantrag stellte bzw. hätte stellen müssen?

Denn auch jedem "Gast" müßte es doch bekannt sein, daß es Gesetze bzw. Regeln gibt, wie auch hier im Beck-Blog, auch regional in einem Bundesland der BRD, national in der ganzen BRD, supranational in der EU, und auch international im Völkerrecht und bei den "Vereinten Nationen" (UN).

GR

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Sehr geehrter Herr oder Frau GR, ist doch alles sinnlos. Ihr Vorschlag ist ja ehrenwert und billigenswert, wenngleich inder gerifswahl uneindeutig - es gibt gebetene Gäste und ungebetene, die man manchmal so nennt, die in Wahrheit aber Einbrecher oder Eindringlinge sind. Der Kern ist doch: hier ist Deutschland, hier herrschen deutsche Sitten und Gebräuche. Deutsches Recht ist, nach dem Territorialprinzip, dazu da, in Deutschland dies auch durchzusetzen. Gepflogenheiten aus irgendeinem Spuckistan werden hier nicht geduldet, sondern straff geahndet. Die in Deutschland bisher ungewohnte Masche, durch Anspucken eines anderen Menschen diesen anzugehen, ist verwerflich, ganz ohne Rücksicht darauf, ob und wo woanders sie Gepflogenheit sein mag. Sie wäre auch , falls begangen durch einen Deutschen, ebenso verwerflich. Dabeiist auch für die Bewertung ohne Belan, ob sie, nach der Begrifsbgrenzung durch Herrn Özdemir, von einem Bio-Deutschen begangen worden sein sollte ode einem , dessen Deutschtum sich aus zeitgeistiger Verteilung der Staatsbürgerschaft ableitet. Diese , wie auch immer bezeichnet, völkische oder ethnische oder soziokulturelle, Zuordnung ist eigentlich nur eine kriminologische oder polizeitaktische Frage, in welchen Kreisen am ehesten mit solcher Tat zu rechnen ist, folglich gezieltere Überwachung  ansteht. Solche Überchungs- und Dahndungskonzentration auf engere Verdächtigenkreise ist ja ansich allgemeinegewohnt und anerkannt. So wird nach Vergewaltigungen doch regelmäßig nach einem "MANN" gefahndet. Die Albernheit, dies dann als Androphobie oder - ach wie fürchterlich, sexual profiling - zu bezeichnen oder zu denunzieren zu versuchen , ist momentan (noch?) nicht wahrzunehmen. 

Gast schrieb:

Sie schreiben:

"Einen anderen Menschen aus Feindseigkeit vorsätzlich und böswillig dem Risiko einer Infektion auszusetzen (...)"

Da Sie vorgeben Jurastudent zu sein, ist Ihre Behauptung verblüffend, sollten Sie doch gelernt haben, nichts in den Sachverhalt hineinzuinterpretieren. Aber das tun Sie hier. Sie behaupten (oder gehen davon aus), dass der Verurteilte vorstätzlich hinsichtlich einer Infektionsübertragung handelte. Sie unterstellen damit weiter, dass der Verurteilte davon ausgegangen ist, dass er an einer durch Spucken übertragbaren Krankheit litt.

Beide Unterstellungen finden aber keine Stütze im Sachverhalt.

Sie werden spätestens im Referendariat lernen, dass Strafrichter nicht dümmer sind als Sie und im Gegensatz zu Ihnen bereits etliche Hauptverhandlungen durchgeführt haben.

Und was die "Verwerflichkeit" der Tat erhöht und was nicht, können Sie über eine Mitteilung hier im Beck-Forum gewiss nicht besser bestimmen, als der Richter, der die Verhandlung geführt hat.

Sagen Sie mal, Beckhaus, woher haben Sie denn Ihr vertieftes medizinisches Fachwissen? Als Jurist? Oder als Hobby-Mediziner, vielleicht Dr. Google? Ein richtiger Arzt sind Sie jedenfalls nicht, ansonsten würden Sie sich nicht dermaßen dämlich und unwissend über medizinische Sachverhalte äußern. Tröpfcheninfektion ist nun mal eine wesentliche Übertragungsquelle von Viren und Bakterien, und wer jemand anders vorsätzlich anspuckt,der nimmt eine Infektion des anderen jedenfalls billigend in Kauf. "Risiko einer Infektion" beschreibt den Sachverhalt völlig zutreffend. Dazu braucht es gar nicht das Wissen um eine tatsächliche eigene Infektion, zumal viele Infektionskrankheiten erst Tage oder Wochen später klinisch zu Tage treten.

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Sehr geerhter Herr Doktor Schlau,

vielen Dank für Ihre etwas vagen medizinischen Hinweise und für Ihre oberflächen Andeutungen hinsichtlich eines Infektionsrisikos durch Spucken.

Die letzten Grippewellen in Deutschland wurden also durch Anspucken verursacht? Interessant.

Und ich medizinischer Laie nahm so viele Jahre vollkommen ahnungslos an, dass nicht Spucken sondern vielmehr Nießen und Husten ein sicherer Übertragungsweg für Bakterien und Viren seien. Ebenso mangelnde Hygiene.

Aber von so einem Doktor Schlau lasse ich mich natürlich gerne aufklären.

Ihr Auftritt Herr Kollege!

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Tim Beckhaus schrieb:

Und ich medizinischer Laie nahm so viele Jahre vollkommen ahnungslos an, dass nicht Spucken sondern vielmehr Nießen und Husten ein sicherer Übertragungsweg für Bakterien und Viren seien.

Das sollte also die Antwort auf dieses Vorzitat von "Doktor Schlau"  am Mi, 2018-05-30 15:02 sein:

Tröpfcheninfektion ist nun mal eine wesentliche Übertragungsquelle von Viren und Bakterien, und wer jemand anders vorsätzlich anspuckt,der nimmt eine Infektion des anderen jedenfalls billigend in Kauf.

Infektionen durch Nießen und Husten sind doch Tröpfcheninfektionen, vor denen man sich aber leichter schützen kann, als wenn einem direkt ins Gesicht gespuckt wird, zumal wenn es auch noch eine blutende Wunde gibt.

Besten Gruß

GR

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Die Staatsangehörigkeit des Täters erscheint mir nicht relevant. Wenn er Syrer wäre, wäre dies kein Grund, ihn härter zu bestrafen, aber auch kein Grund, ihn milder zu bestrafen. Die Diskussion dreht sich teilweise um des Kaisers Bart.

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